TüV will vergebene Plakette entfernen- zu recht?

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Gelöschtes Mitglied 1475

Guest
Hallo liebe Mitfahrende! :)

Letzte Woche habe ich meinen Z zu einer Vetragswerkstätte (Audi :7) gebracht mit dem Auftrag

"Bitte wie telefonisch besprochen Tüv- HU und ASU erledigen! Sollten neben den Gebühren Kosten bis 200,00 € entstehen um das Fz. TüV konform zu machen, verzichte ich darauf angerufen zu werden andernsfalls bitte ich um Anruf.

PS: Sicherheitshalber habe ich die Gutachten bereits erfolgter TüV Eintragungen in der Anlage beigelegt. Weitere Papiere befinden sich in der schwarzen Tasche, die im Kofferraum liegt!
"

Tja, nun stand auf der Rechnung zusätzlich 138,00 € für TüV Eintragungen (Fahrwerk und Distanzscheiben?). Diese Zahlung habe ich zunächst verweigert, mit Hinweis auf den anderslautenden Auftrag. Alle notwendigen Eintragungen seien bereits seit Jahren erfolgt.

Meine Vermutung: dem TüVer wurde mein Auftrag nicht gezeigt. Heute morgen ruft er mich an, mit der Bitte um Rechnungsausgleich. Begründung: Das Fz. sei ja nicht in einem der Eintragung entsprechenden Zustand gewesen

- die KÜS sei ohnehin nicht berechtigt FW- Eintragungen vorzunehmen
- die eingetragenen Distanzscheiben an der VA waren nicht vorhanden (bzgl. der "ET" herrschte also wieder Serienzustand)
- von den hinteren Distanzscheiben läge ihm nur ein Gutachten über 30mm vor, diese hätten aber 25mm gehabt

Das Gespräch endete so, dass ich ihm noch den Nachweis der Eintragung der 25er schicken werde- dann "sehen wir weiter".
Angemerkt wurde auch, dass er ansonsten die Plakete wieder entfernen müsse (von einem Fahrzeug, was er ja auf Herz und NIEREN geprüft hat!) :s.

Wie ist die Rechtslage?

Bitte noch keinen Hinweis auf den zuständigen Rechtsanwalt! Ihr dürft, ohne dass ich Euch darauf festnagel munter Eure Einschätzungen (mit Begründungen) abgeben. Es geht um 138,00 ärgerliche Euro! Selbstbeteiligung habe ich bei der Rechtsschutz zwar keine, aber trotzdem würde ich es gerne im Guten klären...
 
AW: TüV will vergebene Plakette entfernen- zu recht?

Meiner Meinung nach verlangt der Prüfer das Geld zurecht.
Offensichtlich entsprach der Fahrzeugzustand nicht dem eingetragenen Zustand, zumindest hat der TÜVer das so gesehen.
Und den Auftrag ihn "TÜV-fähig" zu machen hast ja erteilt, und die 200€haben sie auch net überschritten.
Hast Du Serienfelgen drauf? Falls nein kann auch das Fehlen der Distanzscheiben ein Mangel sein!
Grad bei Fahrwerksänderungen zählt häufig das Gesamtpaket. Das kann man aber aus der Distanz net beurteilen.

Z.B. müssen dann häufig auch Teile die an und für sich eien ABE haben eingetragen bzw. mitgeprüft werden. Ich kann mich erinnern, dass in dem Gutachten für mein Schnitzer-Fahrwerk drinstand "Rest
entspricht Serienstand, sonst Einzelabnahme"

Ich denk Du musst zahlen. Ich würd zahlen. Ich seh für Dich keine Chance.

Grüße
Franz
 
AW: TüV will vergebene Plakette entfernen- zu recht?

Dein Vertragsparter ist doch die Vertragswerkstatt. Wenn diese jetzt unnötigerweise irgendwelche Eintragungen in Auftrag gibt (das macht der TüV-Prüfer ja nicht aus eigenem Antrieb), dann würde ich mich an die Werkstatt wenden.

Zudem verstehe ich das mit den vorderen Distanzen nicht: Hat er da etwa "ohne Distanzscheiben" eingetragen? :P
 
AW: TüV will vergebene Plakette entfernen- zu recht?

Sehe ich auch so. Wenn ich das richtig verstanden habe, entsprach Dein Fahrzeug nicht den eingetragenen Daten.

Die KÜS darf übrigens etwas eintragen, wo es eine ABE zu gibt (eine Eintragung ist in so einem Fall aber eigentlich nicht nötig)
 
AW: TüV will vergebene Plakette entfernen- zu recht?

Dein Vertragsparter ist doch die Vertragswerkstatt. Wenn diese jetzt unnötigerweise irgendwelche Eintragungen in Auftrag gibt (das macht der TüV-Prüfer ja nicht aus eigenem Antrieb), dann würde ich mich an die Werkstatt wenden.

So habe ich das bisher auch gesehen. Zumal die Werkstatt ja für die Vermittlung des TüVs selbst auch Geld verlangt hat (Diffrenz zwischen eigentlichen TüV GEBÜHREN und Gesamtpreis). Sie arbeiten noch an einer Entschiedung. Warte stündlich auf das Ergebnis.

Zudem verstehe ich das mit den vorderen Distanzen nicht: Hat er da etwa "ohne Distanzscheiben" eingetragen? :P

:d
Nee, aber er beruft sich darauf, dass die KOMBINATION der Teile nun ja eine andere gewesen wäre.

Jetzt wird´s immer komplizierter: Die Distanzscheiben habe ich in eben derselben Werkstatt letztes Jahr abbauen lassen, weil ich ja immer so komisch fahre. Ich finde, die hätten mich darauf hinweisen müssen, dass dies EVENTUELL auch eintragungspflichtig ist :s :a. Denn inzwischen habe ich mir von der KüS bestätigen lassen, dass selbst die größere Seriennähe eingetragen werden müsste, WENN aus dem Gutachten der Scheiben nicht hervorginge, ob die Kombination möglich ist. EVENTUELL wer´s überlesen hat...
 
AW: TüV will vergebene Plakette entfernen- zu recht?

Das ist ja das Problem mit dem Eintragen lassen. Was drinnensteht wird auch abgefragt.
Ich war eigentlich auch immer der Auffassung, dass ich alles in die Papiere eintragen lasse. Allerdings hat mir dann mal der TÜV-Mensch gesagt, dass es nicht nötig ist, wenn man die entsprechenden Abnahmepapiere dabeihat.
Bei einer Rückrüstung auf den Serienzustand müsste dann ja auch wieder die Änderung der Papiere erfolgen.

Ich denke das Problem ist, dass deine Werkstatt zu forsch herangegangen ist und das Fahrzeug so wie es jetzt ist hat eintragen lassen.
 
AW: TüV will vergebene Plakette entfernen- zu recht?

Falls es jemanden interessiert: Der TüVer hat mir soeben glaubwürdig dargelegt, dass stets die gesamte Litanei an Änderungen übernommen werden muss in der jeweiligen neuen Kombination. Alles andere sei unvollständig. Doof nur, dass das scon die KüS Leute nicht gemacht haben.

Selbst die Kombination von Teilen, die für sich genommen alle eine ABE haben, muss geprüft werden (das wusste ich immerhin schon), aber eben auch die wieder größere Annäherung an den Serienzustand (da war ich platt).

Immerhin verzichtet er jetzt auf die Hälfte der (frei kalkulierbaren) Gebühr bzw. versucht die andere Hälfte von Audi zu erhalten. Bin gespannt wie´s weitergeht bzw. wie sich Audi dazu verhält.
 
AW: TüV will vergebene Plakette entfernen- zu recht?

Bei mir wurden stets nur weitere Änderungen eingetragen. Alles, was vorher schonmal abgenommen wurde, blieb in den Papieren stehen.

Bisher war ich auch der Meinung, dass nur die extremste Kombination eingetragen werden muss. So sind meine Räder mit 235/265-Bereifung eingetragen, wenn ich nun 225/255 fahre, dann muss ich die nicht eintragen lassen, sondern lediglich das Teilegutachten mitführen aus der diese Freigabe hervorgeht.

Bei den Distanzscheiben sehe ich das ähnlich. Wenn die mit bestimmten Rädern eingetragen wurden, die sogar ohne Distanzscheiben fahrbar sind (z.B. 18"-BMW-Räder wie 107er, 108er, etc.), dann steht da meinetwegen für vorne 30 und für hinten 40 drin, kann aber genausogut mit 24er vorne und 30er hinten gefahren werden.
Und die 30/40er-Verbreiterung auch mit jedem anderen Serienrad, was kleiner ist als bei der Eintragung jedoch größer oder gleich der Serienbereifung.

... wäre mir also nun neu wenn es anders ist.
 
AW: TüV will vergebene Plakette entfernen- zu recht?

Das ist ja das Problem mit dem Eintragen lassen. Was drinnensteht wird auch abgefragt.
Ich war eigentlich auch immer der Auffassung, dass ich alles in die Papiere eintragen lasse. Allerdings hat mir dann mal der TÜV-Mensch gesagt, dass es nicht nötig ist, wenn man die entsprechenden Abnahmepapiere dabeihat.
Bei einer Rückrüstung auf den Serienzustand müsste dann ja auch wieder die Änderung der Papiere erfolgen.

Ich denke das Problem ist, dass deine Werkstatt zu forsch herangegangen ist und das Fahrzeug so wie es jetzt ist hat eintragen lassen.

Ja, jetzt müsst man halt a) genau wissen was vorher eingetragen war
b) genau wissen was jetzt eingetragen ist
c) genau wissen was in den Teilegutachten steht.

Nein, ich will das garnet genau wissen.
Ich will nur sagen: Man kann net klar sagen "Dieses böse Autohaus" oder
was auch immer auf Basis der vorliegenden Informationen.

Andererseits : Auftrag unscharf, Budget wurde eingehalten... Was will man da lang diskutieren?
 
AW: TüV will vergebene Plakette entfernen- zu recht?

Immer, wenn ich was habe verändern lassen, habe ich mir dafür eine Abnahme machen lassen, die ich dann mitgeführt habe.
Ich bin davon ausgegangen, dass ein Prüfer, wenn er unter einem Fahrzeug steht und dann sechs Wochen später wieder, wie beim Wechsel von Sommer(serien)- auf Winter(zulieferer)felgen die Unterschiede wahrnimmt, zumal ja heute noch im Computer bei KüS meine BEIDEN Anträge gespeichert sind. Entsprechend hätte dann wieder der ganze ergänzende Text mit dem alten zusammen zu einer Abnahme gehört.

Beispiel: Ich hatte hinten HA 60er, VA 40er? Distanzen drin (Abnahme 1), Eintragung von Winterzuliefererfelgen (Abnahme 2, Korrektur der ersten schlampigen (!) Eintragung), dann kam die Tieferlegung durch kürzere Federn (3te Abnahme), schmalere Distanzscheiben HA 50er mit (4te Abnahme), Entfernung VA Distanzscheiben (keine Abnahme).
 
AW: TüV will vergebene Plakette entfernen- zu recht?

Ja, jetzt müsst man halt genau wissen was vorher eingetragen war
b) genau wissen was jetzt eingetragen ist
c) genau wissen was in den Teilegutachten steht.

Richtig! Und es KANN ja sogar sein, dass alles zusammen erlaubt ist (ist es ja wohl auch, da ich den "TüV" bekommen habe)- nur, man muss es eintragen lassen!


Nein, ich will das garnet genau wissen.
Ich will nur sagen: Man kann net klar sagen "Dieses böse Autohaus" oder
was auch immer auf Basis der vorliegenden Informationen.
Andererseits : Auftrag unscharf, Budget wurde eingehalten... Was will man da lang diskutieren?

Wie? Der Auftrag ist unscharf formuliert?
Wie hättest Du ihn denn formuliert?

Das was ich jetzt bekommen habe, heißt meiner Meinung nach Einzelabnahme, oder? Ich schrub aber "HU" = Hauptuntersuchung. Darauf, dass es bereits Eintragungen gab, habe ich ja im Auftrag hingewiesen. Das Budget verstand sich selbstverständlich gegenüber der beauftragten Werkstatt (neben den von vorneherein feststehenden Gebühren in Höhe von 90,00 € für die HU und ASU). Genau aus DIESEM Grunde habe ich den Wagen ja nicht zum TüV gebracht, weil der nicht repariert. Audi hätte damit irgendwelche Teile (Glühbirnen, Hupe etc.) auswechseln können.
Oder kann man das tatsächlich falsch verstehen? Also ich als TüV Prüfer hätte erst mal geschaut, was eingetragen ist und dann was fehlt.
 
AW: TüV will vergebene Plakette entfernen- zu recht?

Oder kann man das tatsächlich falsch verstehen? Also ich als TüV Prüfer hätte erst mal geschaut, was eingetragen ist und dann was fehlt.

Hier hat doch ganz klar das Autohaus gepennt. Die hatten von Dir die ausdrückliche Anweisung das Auto durch den TÜV zu bringen und dabei die vorgelegten Eintragungsunterlagen zu beachten, bzw. dem Prüfer vorzulegen.

Wenn Du den TÜV Mann, vertreten durch das Autohaus beauftragt hast, bist Du der Schuldner für den TÜV. Sollte das Autohaus einen Fehler bei der Bearbeitung Deines Auftrages gemacht haben, die Indizien sprechen dafür, dann wirst Du dich an das Autohaus wenden müssen. :#

Grüße
Sascha
 
AW: TüV will vergebene Plakette entfernen- zu recht?

Hallo Oliver,

ich denke, es gibt 2 Ansatzpunkte, die beachtet werden müssen.
Vertragspartner bist Du und die Werkstatt.
Hinzu kommt, dass zu klären ist, in welchem Zustand bezüglich Eintragungen und Ausstattungsumfang der Wagen vorstellig war.
ABE - wenn es eine ABE zu einem Teil gibt, darin die Auflagen beachtet werden und das Anbauteil als eintragungsfrei gilt, dann reicht eine Vorlage der ABE bei der TÜV Abnahme (aber unter der Voraussetzung, dass die ABE zur TÜV HU vorgelegt wird und die Auflagen laut ABE eingehalten werden.
Wenn da z.B. ne ABE zu Felgen vorliegt, aber die Spurplatten eintragungspflichtig sind, passt es nicht.
Hinzu kommt bei Teilen mit Gutachten und dementsprechender Eintragung beim TÜV, dass man heute ja nur einen Begleitzettel gibt und das Ganze nicht mehr im Schein eingetragen wird.
Dazu dann auch noch die Neuerung im Schein, dass z.B. nur eine Reifenkombination eingetragen ist, aber andere auch frei gegeben sind. Der TÜV kann das für jedes Fahrzeug in der Datenbank abfragen.
Hatte das aktuell bei einem MINI mit 17" Felgen und 205er Reifen obwohl im Schein nur 16" mit 195 eingetragen waren.
Spurplatten - wenn diese entweder eingetragen sind, da es die nur mit Gutachten gab oder gar eine ABE vorliegt, bezieht sich die Abnahme grundsätzlich auf die Kombination mit freigegebenen Serienfelgen oder bei Komplettabnahme mit einer Zubehörfelge.
Liegt eine Abname vor oder eine ABE und widersprechen sich die Auflagen mit der Rad/Reifen Kombi am Fahtzeug nicht, ist es unerheblich, ob diese montiert sind oder nicht. Die Spurplatten sind dann ja als Zusatzteil zu deinen bestehenden Felgen freigegeben.
Stellst Du den Wagen zur HU ab z.B. mit Serienfelgen, legst Du einfach nur die Abnahmebescheinigung oder ABE nicht bei.
Der Prüfer schaut sich den Wagen an. Sieht die Serienfelgen oder freigegebene Zubehörfelgen und macht die Abnahme.
Den interessiert der aktuelle Zustand des Wagens.
Nur wenn Spurplatten drauf waren und Unterlagen zur HU fehlten, aber ein Arbeitsauftrag bis 200€ Zusatzkosten den Wagen TÜV fertig zu machen und die HU durchzuführen, ist es plausibel, dass die Zusatzabnahme entsprechend gemacht wird und Kosten verursacht.
Wenn aber der Wagen inkl. aller notwendigen Unterlagen abgegeben wird, dass keine Zusatzabnahmen erfolgen müssen und die Unterlagen plausibel sind (unplausibel wäre z.B. eine Spurplatte mit einer Auflage, dass eine RAD Kombi nicht mehr gefahren werden darf, diese aber montiert ist, kann die Abnahme verweigert werden oder aber im Ermessen des Prüfers durch eine Einzelabnahme die Zulassung erfolgen kann, diese gemacht wird), dann kann da keiner die Abnahme verweigern oder gar Zusatzabnahmen machen. Kompliziert das alles in Worte zu packen. Kommentar meiner Spezis eben war nur, dass der Prüfer wohl was am Rad dreht....
Hintergrund: Bei mir um die Ecke ist ne TÜV Station und das sind Kunden von mir. Habe die einerseits gerade mal gefragt und andrerseits kenne ich das von meinen Jollen und dem Schnickschnack, den ich teilweise da immer nachrüsten lasse.

Prüf mal die Unterlagen, ob alles vorlag und die Kombination des Fahrzeugs unter Berücksichtigung der Auflagen stimmig war. Wenn dies der Fall ist, dann solltest Du ruhig und besonnen mit deinem Auftragnehmer reden.
Mich beschleicht das Gefühl, dass die nicht alle Unterlagen übergeben haben oder zu viel dazu gegeben haben und so Verwirrung herrscht.
LG
 
AW: TüV will vergebene Plakette entfernen- zu recht?

SORRY - Rechner zickte eben - Doppelpost
 
AW: TüV will vergebene Plakette entfernen- zu recht?

Du wolltest ne Meinung und Du bekamst ne Meinung.
Sorry dass Dir meine net gefällt...
 
AW: TüV will vergebene Plakette entfernen- zu recht?

Hallo Oliver,

... herrscht.
LG

Boh! Wie nett von Dir, sich so viel Zeit zu nehmen! Danke! :t

Zu Deiner Frage: Das Autohaus hat weder den genauen Auftrag noch die bereits erfolgten Eintragungen vorgelegt (die lagen unberührt im Kofferraum).
 
AW: TüV will vergebene Plakette entfernen- zu recht?

Du wolltest ne Meinung und Du bekamst ne Meinung.
Sorry dass Dir meine net gefällt...

? &: ?

Wenn mir Deine Meinung nicht gefiele, hätte ich das klar und unmissverständlich ausgedrückt. Noch HABE ich mich gar nicht dazu geäußert, wie mir Deine Meinung gefällt. Ich neige nicht zu Schnellschüssen und voreiligen Verurteilungen. Du musst Dich erst für meine Verurteilung qualifizieren :7.

Vielleicht beantwortest Du noch meine Frage, dann könnte ich Dir sagen, ob mir Deine Meinung gefällt. :w
Sie steht im Beitrag # 11 zweiter Absatz.
 
AW: TüV will vergebene Plakette entfernen- zu recht?

Bei mir wurden stets nur weitere Änderungen eingetragen. Alles, was vorher schonmal abgenommen wurde, blieb in den Papieren stehen.

Bisher war ich auch der Meinung, dass nur die extremste Kombination eingetragen werden muss. So sind meine Räder mit 235/265-Bereifung eingetragen, wenn ich nun 225/255 fahre, dann muss ich die nicht eintragen lassen, sondern lediglich das Teilegutachten mitführen aus der diese Freigabe hervorgeht.

Bei den Distanzscheiben sehe ich das ähnlich. Wenn die mit bestimmten Rädern eingetragen wurden, die sogar ohne Distanzscheiben fahrbar sind (z.B. 18"-BMW-Räder wie 107er, 108er, etc.), dann steht da meinetwegen für vorne 30 und für hinten 40 drin, kann aber genausogut mit 24er vorne und 30er hinten gefahren werden.
Und die 30/40er-Verbreiterung auch mit jedem anderen Serienrad, was kleiner ist als bei der Eintragung jedoch größer oder gleich der Serienbereifung.

... wäre mir also nun neu wenn es anders ist.

Es muss alles eingetragen werden. Selbst, wenn es nur 1 mm weniger/mehr ist. Denn auch eine kleinere Distanzscheibe kann "extrem" sein, wenn dadurch die Felge am Federbein schleift.
 
AW: TüV will vergebene Plakette entfernen- zu recht?

Du, kein Thema - die TÜV Stelle ist auf dem Grundstück meiner Kumpels, die ne freie Tanke und einen Reifendienst haben als Carlsson und Brabus Stützpunkt. Also schon ne gewisse Seriösität haben. Sind 300m von mir und ich war eben da in der Nähe und habe die mal gelöchert, da ich mit denen auch privat beruflich zu tun habe.
Wenn dein AH nicht die Unterlagen zur Abnahme bereitgestellt hat, für den Vorführungszustand alle Abnhamen eingetragen waren oder ABEs vorlagen und alles in der Form hätte nachvollzogen werden können,
dann solltest Du Dich freundlich an die wenden, dass die Kosten aufgrund deren Fehler entstanden sind.
Aber immer ruhig und gelassen daran gehen, dann verhärten sich die Fronten nicht.
Aber nur zum Verständnis - die 130 Euros waren die HU inkl, der zusätzlichen Eintragungskosten oder waren das die reinen EINTRAGUNGSZUSATZKOSTEN?
Und zu den Spurplatten hinten - sorry, aber vielleicht lese ich das nicht richtig - ich verstehe das so, dass die irgendwelche Unterlagen hatten, wo ne Breite X eingetragen waren aber die PLatten eine andere Breite hatten.
Das bedeutet doch, dass der Prüfingenieur irgendwas an Papier an der Hand gehabt haben muss.
Prüf einfach, ob zum aktuell zur HU bereitgestellten Fahrzeug alle Unterlagen vorhanden waren. Zusätzliche ABEs oder Abnahmen als separate Unterlagen für Teile, die nicht verbaut waren, sind absolut uninteressant wenn diese Teile nicht das Vorhandensein anderer Umbauten bedingen (wie z.B. eine Felge, die nur in Verbindung mit den Spurplatten verbaut werden dürfte und die du nun ohne drauf hättest).
Teile, die eine Abnahme auf Basis eines Gutachtens (keine ABE) haben, die alleine Bestand haben, bedingen kein Austragen bei Abbau. Das ist Nonsense. Anders KANN es ausgelegt werden, wenn Du eine Zusatzabnahme hast machen lassen für mehrere Teile wie eine Spurplatten Reifenkombi, die halt nur zusammen geht. Auch eine Abnahme z.b, eines Lenlrades zusammen mit Spurplatten ist egal, wenn Du nur noch das Lenkrad drin hast.
Mein Spezi (war übrigens ne TÜV Dame) sagte mir, dass man das mit Reifen im Schein vergleichen kann. Wenn Du was neues separat nachtragen lässt, ist das ne Zusatzoption. Die alte Kombi wird dann im Schein ja nicht ausgetragen.
Die hat nur mit dem Kopf geschüttelt, als die das gehört hat.
Mein Verdacht liegt aber darin, dass der Prüfer die Unterlagen nicht genau in Augenschein genommen hat, nun ein Problem mit dem Autohaus hat und nun über seine Position versucht aus der Nummer raus zu kommen.
Wie gesagt - vertraglich mit dem Autohaus klären unter der Voraussetzung, dass die Unterlagen komplett und plausibel waren.
Wenn es nur die Differenz von ca. 50 Euro sind. die das nun von reiner HU zu 130 Euro sind, dann mal darüber nachdenken, ob die Dir ne Gutschrift für die nächste Inspektion oder so geben, falls Du das da auch machen lässt.
Dann haben beide Seiten was davon.
LG




Boh! Wie nett von Dir, sich so viel Zeit zu nehmen! Danke! :t

Zu Deiner Frage: Das Autohaus hat weder den genauen Auftrag noch die bereits erfolgten Eintragungen vorgelegt (die lagen unberührt im Kofferraum).
 
AW: TüV will vergebene Plakette entfernen- zu recht?

Aber immer ruhig und gelassen daran gehen, dann verhärten sich die Fronten nicht.

Anders kenne ich es gar nicht.

Aber nur zum Verständnis - die 130 Euros waren die HU inkl, der zusätzlichen Eintragungskosten oder waren das die reinen EINTRAGUNGSZUSATZKOSTEN?

Um genau zu sein:
138,00 €uro Zusatzkosten zu den Kosten der HU und ASU,

Und zu den Spurplatten hinten - sorry, aber vielleicht lese ich das nicht richtig - ich verstehe das so, dass die irgendwelche Unterlagen hatten, wo ne Breite X eingetragen waren aber die PLatten eine andere Breite hatten.
Das bedeutet doch, dass der Prüfingenieur irgendwas an Papier an der Hand gehabt haben muss.

Das was er an bereits erfolgten Eintragungen in der Hand hatte (außer den Gutachten von HR), bekam er erst, als ich mich weigerte zu zahlen- per Fax vom Autohaus und nochmals in Klarschrift von mir. WÄHREND der Abnahme lagen genau DIESE gefaxten Unterlagen im Kofferraum.


Mein Verdacht liegt aber darin, dass der Prüfer die Unterlagen nicht genau in Augenschein genommen hat, nun ein Problem mit dem Autohaus hat und nun über seine Position versucht aus der Nummer raus zu kommen.

Meiner leider auch. Irgendwie ist er ja Partei in dieser Angelegenheit. Und an den Äußerungen gestandener Forumsveteranen erkennst Du ja, dass das ein Feld voller Unsicherheiten und Unkenntnisse ist. Das könnte man ausnutzen.
 
AW: TüV will vergebene Plakette entfernen- zu recht?

Naja - vielleicht sind ja die Prüfgötter hier bei uns in der Randzone von Köln nicht so zentralverspannt ;-)

Wenn ich das nun richtig zusammenrechne, lagen alle Unterlagen vor in Papierform zum abgegebenen Auto bei der Übergabe an das AH.
Wenn die die nicht richtig weiter geben, dann ist es an denen die Mehrkosten zu tragen, wenn nachweislich unsinnige Arbeiten ausgeführt und berechnet wurden. Problematisch dürfte nun der Nachweis sein, was bei Auftragsvergabe vorgelegen hat (nur wer lässt sich sowas bei Abgabe denn schon quittieren?)

Nur noch eine Frage - was hat der denn nun im Detail eingetragen? Du sagst, dass zu den Spurplatten ein GUTACHTEN bei lag - also keine ABE. Gutachten gleich eintragungspflichtig. Nur eine Eintragung schlägt nicht mit 130 Euro zu buche.
Im Normalfall haben die für eine Eintragung einen Grundpreis wegen des Papierkrams. Jede weitere Eintragung ist dann im Normalfall günstiger. 130 Printen zusammen zu bekommen, ist schon ne Hausnummer. Schmeckt nach Einzelabnahme.

Aber mal ernsthaft - wenn ich meine Jollen zum TÜV fahre und da was an Unterlagen fehlt oder gar der Prüfer was übersehen hat (gebe die nur bei meinen Kumpels ab und hole den abends ab, wenn die TÜV Stelle schon lange zu hat), dann bimmelt der TÜV eben durch und fragt im Zweifelsfall nach. In Deinem Fall hätte das AH eben anrufen sollen/können.
Sorry - Freigabe hin oder her - das sehe ich als Kundenservice zumal man die Pflicht als Dienstleister hat, die kostengünstigste Lösung für einen Kunden zu finden bzw unsinnige Arbeiten oder Kosten zu vermeiden. Es gibt zwar meiner Meinung nach kein Gesetz dazu aber das hat schon was mit kaufmännischer Ehre zu tun, so zu handeln um einen Kunden langfristig zu binden.
Vielleicht bin ich nur zu gut zu meinen Kunden, die nunmal mein Gehalt bezahlen ;-)
 
AW: TüV will vergebene Plakette entfernen- zu recht?

Das ist ja das Problem mit dem Eintragen lassen. Was drinnensteht wird auch abgefragt.
Ich war eigentlich auch immer der Auffassung, dass ich alles in die Papiere eintragen lasse. Allerdings hat mir dann mal der TÜV-Mensch gesagt, dass es nicht nötig ist, wenn man die entsprechenden Abnahmepapiere dabeihat.
Bei einer Rückrüstung auf den Serienzustand müsste dann ja auch wieder die Änderung der Papiere erfolgen.

Mache ich auch so, deshalb habe ich ca. 10 - 12 DIN A4 Blätter von der TÜV-Abnahme im Handschuhfach und bin damit
auch problemlos durch den folgenden TÜV gekommen.

Bei mir wurden stets nur weitere Änderungen eingetragen. Alles, was vorher schonmal abgenommen wurde, blieb in den Papieren stehen.

Bisher war ich auch der Meinung, dass nur die extremste Kombination eingetragen werden muss. So sind meine Räder mit 235/265-Bereifung eingetragen, wenn ich nun 225/255 fahre, dann muss ich die nicht eintragen lassen, sondern lediglich das Teilegutachten mitführen aus der diese Freigabe hervorgeht.

Bei den Distanzscheiben sehe ich das ähnlich. Wenn die mit bestimmten Rädern eingetragen wurden, die sogar ohne Distanzscheiben fahrbar sind (z.B. 18"-BMW-Räder wie 107er, 108er, etc.), dann steht da meinetwegen für vorne 30 und für hinten 40 drin, kann aber genausogut mit 24er vorne und 30er hinten gefahren werden.
Und die 30/40er-Verbreiterung auch mit jedem anderen Serienrad, was kleiner ist als bei der Eintragung jedoch größer oder gleich der Serienbereifung.

... wäre mir also nun neu wenn es anders ist.

Bei mir ist auch nur die größte Reifenkombi eingetragen (TÜV-Abnahmezettel s. oben) und ich darf alle Größen fahren, die
im Gutachten stehen. Klare Aussage des TÜV Mannes hier in GS und ich habe noch nie Probleme damit gehabt.
In den neuen Briefen darf - wenn ich mich nicht irre - auch nur eine Reifengröße drinstehen, bzw. steht nur eine drin, jedoch darf ich auf dem
A3, oder auch bei einem Golf (und natürlich anderen PKW) diverse Größen fahren, ohne das diese in den Schein/Brief eingetragen werden.
Bei meiner letzten Eintragung durfte ich mir auf dem Straßenverkehrsamt die einzutragene Größe aussuchen :M
 
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