Fahrhöhe Z4 / Abstand zum Boden????

puschel09

Testfahrer
Registriert
25 Januar 2010
Hallo zusammen,

erst einmal möchte ich Euch danken, dass es dieses tolle Forum gibt!!!!

Ich bin seit Januar stolze Besitzerin eines Zettis (sdrive 23i, Havana, Leder canberrabeige, idrive, Automatik...) und bin super glücklich.

Dummerweise hat man nun eine Art Prakbügel vor mienen Parkplatz gebaut, der auf einem Gefälle steht und ich nun nicht im umgeklappten Zustand darüber fahren kann, da meine Fahrhöhe zu tief ist. Die Hausverwaltung meint, dass mein Wagen nicht die erforderliche Höhe gemäß StVo aufweist, nämlich mindestens 100 mm. :#

Kann mir jemand von Euch veilleicht helfen und mir die Fahrthöhe des Zettis sagen?
Wäre klasse!!!!!! Bis jetzt steht er immer noch in der Parklücke, werde morgen mit zwei Brettern versuchen raus zu fahren...sehr äergerlich!!!
 
AW: Fahrhöhe Z4 / Abstand zum Boden????

Hallo! Also ich kann mir darunter nicht wirklich viel vorstellen. Kannst du da vielleicht mal ein Foto posten? Also wenn du an deinem Zetti nichts verändert hast dann wird dieser auch zu 100% der StVo entsprechen.

Cu Markus
 
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Die konkrete Fahrthöhe kann ich Dir leider nicht sagen, aber in der BA steht ja unter dem Punkt Pflege / Waschstraße, dass die Führungsschienen in einer Waschstraße nicht höher als 10 cm sein sollen. Daraus würde ich schließen, dass alles unter 10 cm kein Problem sein sollte und unsere Zettis entsprechend StVo gerecht sind... Die Behauptung der Hausverwaltung ist daher wohl etwas gewagt...
 
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Es gibt keine vorgeschriebene "Bodenfreiheit".....bei TÜV-Eintragungen orientieren sich die Prüfer an § 30 StVZO und ihren TÜV-Leitlinien....diese besagen:

"Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können"

das, was die Hausverwaltung erzählt ist - mit Verlaub - Schwachsinn!


Edit: Der Zett ist serienmäßig garantiert höher als 110 mm....
 
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Hi!

Das wäre nicht die erste Hausverwaltung die so einen Quatsch erzählt! Ist halt wieder typisch!:j

Wir hatten damals mit unserer auch nur Spazzz!

Die fühlen sich wie Herrgötter, und was sind es dann für Größen...... Naha! :d

Bin froh, dass ich jetzt im eigenen Haus wohne, und meine eigene bin!

Viele Grüzzze
Thorsten

PS: Ich würde denen direkt androhen, dass Du sie für jeden Tag, wo Du den Parkplatz nicht nutzen kannst haftbar machst, und für Schäden auf der Straße so wie so!!!!
 
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Vielen Dank für die rasche Hilfe!!!! Du musst Dir das so vorstellen, dass eine Art "Poller" vor meinem Parkplatz steht, der durch ein Schloss umgeklappt werden kann, so dass ich dann drüber fahren kann. Wenn er umgeklappt ist, kann ich aber nicht darüber fahren, da der Poller zu hoch ist. Dummerweise steht der auch noch auf einem Gefälle (vorher abfallende Auffahrt).

Aber ich kann mir dann ja schon einmal sicher sein, dass er über 110 mm ist.

Danke Euch!!! !!
 
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Ich würde, wie gesagt, mit Ausfallentschädigung drohen, und notfalls den Rechtschutz mal befragen!:b

Ich würd doch net den Zetti auf der Straße stehen lassen!

PS: Hast Du an Deinen Versicherungsschutz gedacht?
 
AW: Fahrhöhe Z4 / Abstand zum Boden????

Eben, Zetti auf der Straße ist nicht so klasse. Versicherungsschutz habe ich eigentlich alles, was so geht.

Aber die tatsächliche Höhe kennt ihr auch nicht? BMW kann mir auch nicht wirklich helfen....
 
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Sag der Hausverwaltung einfach, dass Dein Fahrzeug den Vorschriften entspricht, und Du ungehindert Deinen Parkplatz nutzen möchtest, und zwar heute noch!!!
 
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Das Ding ist doch bestimmt nur mit Sechskantschrauben in den Boden geschraubt!!!

Eine Ratsche mit passender Nuß wäre eine Lösung!:X
 
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Das Ding steht bestimmt auf der Kante und dann berührt Dein ZZZZ das Teil, weil der Wagen sich darüber verschränkt. Das hat nix mit StVO zu tun.
Lass dich nicht veräppeln, zur Not muss das Teil wieder weg, weil es für diese Stelle nicht geeignet ist und nur ein SUV/Geländewagen drüber geht.
 
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moin Puschel,
dat "Ding" muß wech......und zwar sofort also UNVERZÜGLICH ....OHNE nenneswerte Verzögerung!

Schleif den Hausmeister oder wie man dat nennt zum Corpus Delicti....
 
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Mit Frauen kann man es ja machen, puschel lass Dir nix gefallen dat Ding muß weg !
 
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Es gibt keine vorgeschriebene "Bodenfreiheit".....bei TÜV-Eintragungen orientieren sich die Prüfer an § 30 StVZO und ihren TÜV-Leitlinien

stimmt und deise leitlinie, vdtüv merkblatt 751 anhang II, absatz 5.1.9, ist nicht rechtsverbindlich - desweiteren gilt sie nur für starre karosserieteile. frontspoiler kannst theoretisch im stand schon aufm boden schleifen lassen, da sie "flexibel" sind :D
hab den wisch deswegen in den papieren vom zzz - falls mal wieder ein schnittlauch meint, es besser wissen zu müssen ^^
geltente vorschriften, die bestimmte höhen vorgeben, gibts nur für kennzeichen und lichttechnische einrichtungen.
 
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Und, hast Du die Hausverwaltung weg geputzzzt? Oh, ich meine natürlich den Pfosten!!!:Banane36:
 
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Hallo zusammen,

Pfosten wurde abgeschraubt, damit ich raus komme und gleich weider drauf geschraubt. Hab also meinen Zetti wieder. Gleichzeitig haben die mir einen Tausch für einen anderen Parkplatz angeboten, denn kann ich problemlos anfahren! Immerhin!
Aber da mein halber Bekanntenkreis aus Rechtsanwälten besteht, wird es da noch ein klienes Briefchen geben...

Danke Euch nochmal für die Hilfe!!
Beste Grüße
Puschel
 
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bitte..........
 
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