Mega Polizeiaufgebot an Tankstelle in Ludwigshafen

EasyOne

Fahrer
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16 Juli 2003
Hey Leute,

war eben mit meiner Freundin an der Tanke... stand da halt ein Polizeiauto was nicht weiter aussergewöhnlich ist. 2 Minuten später kam ein Polizei-Bus der mit einem weiteren Einsatzfahrzeug über Funk sprach. Weitere 2 Minuten später kamen zwei Zivil -Polizisten angerauscht...

Mein Gott, ich dachte die lassen den Laden gleich hochgehen wegen Verdacht auf Drogenumschlagplatz oder so....

Ergebnis war jedoch viel lustiger :d Der Polizist hat Benzin anstatt Diesel getankt und die anderen wollten sich nur Lustig über ihn machen :d
 
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lol:D
 
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Ich wollte schon ein Video drehen von der Situation, habs dann aber doch nicht getan. Stand ja direkt daneben :D konnte mir aber auch nicht das Lachen verkneifen.... die haben zwar komisch geschaut (vorallem die halbstarken Frauen in Uniform, die mit ihren unsexy Hosen noch dicker aussehen) aber das wars mir Wert. Lachen bzw. Auslachen ist ja nicht verboten.
 
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Auslachen ist ja nicht verboten.

Stimmt :w!!!

Das dürfen die Polizisten, wenn sie Dich - provoziert durch Dein Verhalten - kontrollieren und beispielsweise einen abgelaufenen Verbandskasten vorfinden und Dich gebührenpflichtig verwarnen :s:b:b:b.
 
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... vorallem die halbstarken Frauen in Uniform, die mit ihren unsexy Hosen noch dicker aussehen ...

Ich finde es gut, dass Frauen auch zur Polizei bzw. zur Bundeswehr dürfen: Irgendjemand muss schließlich die Waffen sauber machen ... :b

Duck & weg

Kai
 
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Stimmt :w!!!

Das dürfen die Polizisten, wenn sie Dich - provoziert durch Dein Verhalten - kontrollieren und beispielsweise einen abgelaufenen Verbandskasten vorfinden und Dich gebührenpflichtig verwarnen :s:b:b:b.

Der Verbandskasten ist wie neu....
Ich hab mich ja auch nicht nen meter vor die Polizisten gestellt und mit dem Finger auf sie gezeigt %: aber ein herzhaftes Lachen müssen die einfach so hinnehmen, schliesslich haben sie ja auch was lustiges gemacht.

Die Polizei, dein Freund, Helfer und Komiker
 
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LOL
 
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Ich hatte in Mailand eine Erfahrung - Ich saß draußen in einem Restaurant, da kam ein Polizeiauto mit Blaulicht mit 4 Mann Besatzung. Dann noch eines. Dann ein paar Motorräder, ein Bus, und noch eines. In Summe waren das locker 20-30 Polizisten, die da mit Blaulicht angerauscht kamen....
Ich hatte mich schon auf kinoreife Szenen eingestellt und was passierte - alle marschierten rein und machten Mittagspause :d
 
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es gibt keine "abgelaufene Verbandkästen "
Zitat:
Seit einiger Zeit werden diese Verbandkästen mit einem "Verfalldatum" versehen welches seinen Ursprung wohl im Medizinproduktgesetz haben dürfte. Allerdings ist dieses Gesetz für die StVZO völlig irrelevant, da im Gesetzestext nur auf die DIN-Norm 13164 verwiesen wird welche nur das Material (s.o.) sowie die Kriterien für den Kasten selbst vorschreibt. Auch die DIN-Normen der einzelnen Inhaltsteile schreiben kein Verfalldatum vor. In ihnen wird ferner nur die Menge, Größe und Verpackung festgelegt.
Desweiteren hatten Verbandkästen vor dem Jahre 1989 kein Verfalldatum und sind auch jetzt noch gültig, wenn sie entsprechend der DIN 13164 nachgerüstet wurden.
Es bleibt also festzuhalten:
Ein überschrittenes oder gar ein nicht vorhandenes Verfalldatum kann demzufolge kein Grund für eine Verwarnung sein, da hier jegliche Rechtsgrundlage fehlt.

Zitat Ende:
 
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es gibt keine "abgelaufene Verbandkästen "
Zitat:
Seit einiger Zeit werden diese Verbandkästen mit einem "Verfalldatum" versehen welches seinen Ursprung wohl im Medizinproduktgesetz haben dürfte. Allerdings ist dieses Gesetz für die StVZO völlig irrelevant, da im Gesetzestext nur auf die DIN-Norm 13164 verwiesen wird welche nur das Material (s.o.) sowie die Kriterien für den Kasten selbst vorschreibt. Auch die DIN-Normen der einzelnen Inhaltsteile schreiben kein Verfalldatum vor. In ihnen wird ferner nur die Menge, Größe und Verpackung festgelegt.
Desweiteren hatten Verbandkästen vor dem Jahre 1989 kein Verfalldatum und sind auch jetzt noch gültig, wenn sie entsprechend der DIN 13164 nachgerüstet wurden.
Es bleibt also festzuhalten:
Ein überschrittenes oder gar ein nicht vorhandenes Verfalldatum kann demzufolge kein Grund für eine Verwarnung sein, da hier jegliche Rechtsgrundlage fehlt.

Zitat Ende:

Quelle? ;)
 
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