Rücksendung - 40€ Grenze

Kinofan

Der Tunnelfetischist unter den "Dreien"
Registriert
30 Oktober 2005
Ort
Nürnberger Land
Wagen
BMW Z4 e85 M roadster
Kennt sich da jemand genau aus?

Ich müßte ev. einen Artikel zurückgeben, der 30,50€ kostete plus 9,90€ Versand macht 40,40€.

Das Paket ist sehr lang, ca. 2m.

Ab 40€ muss ja der Versender die Versandkosten tragen bzw. wird kostenlos abgeholt.
Gilt der Betrag inkl. der Versandkosten?

Habe erst letztens in einem Radiobericht gehört, daß bei einer Rücksendung die Erstattung inkl. der Versandkosten erfolgen muss.
Daher meine Frage.

DANKE!
 
AW: Rücksendung - 40€ Grenze

siw gilt der Betrag ohne Versandkosten ... q:

richtig....:t

und die Erstattung (vom Verkäufer) muss natürlich inklusive Versandkosten erfolgen! Die 40 €- Grenze bezieht sich nur auf die RÜCKSENDEKOSTEN....also nicht auf die 9.90 € Versandkosten des Verkäufers!

LG
Daniel
 
AW: Rücksendung - 40€ Grenze

??
Worum gehts da ? Ich hab schon oft Dinge > 40,- zurückgeschickt an div. Versandhäuser & co ohne die Versandkosten zu tragen ?
 
AW: Rücksendung - 40€ Grenze

Die Versandkosten musst du tragen, es zählt nur der Preis des Artikels ,und du wirst auch nur die 30,50€ vom Verkäufer zurück bekommen, damit hast du Kosten von fast 20 Euro also überleg dir ob du das Teil nicht doch noch gebrauchen kannst
gruss Dieter
 
AW: Rücksendung - 40€ Grenze

Falsch, es geht nur um die Rücksendekosten!


Eben nicht, glaub mir ich kenne das Fernabgabegesetz sehr gut. Versandkosten sind verbrauchte Kosten, und warum bitte schön sollte der Verkäufer diese tragen nur weil der Artikel nicht gefällt oder nicht passt,
Käufer muss in diesem Fall beides tragen, ausser der Artikel hat Mängel oder entspricht nicht der Beschreibung
 
AW: Rücksendung - 40€ Grenze

Habe gerade unter diesem Link einen interessanten Beitrag dazu gefunden:

http://www.schnaeppchenfuchs.com/bl...ten-erstatten-urteil-des-eugh-vom-15-04-2010/

Zur Abwechslung mal ein bisschen Rechtskunde hier beim Schnäppchenfuchs. Heute hat der Europäische Gerichtshof ein für uns Internetshopper sehr interessantes (und positives) Urteil gefällt.

Es geht um den Widerruf. Ab sofort müssen die Händler grundsätzlich die “Hinsendekosten” erstatten, also die ursprünglich berechneten Versandkosten. Bei den Rücksendekosten bleibt es bei der bisherigen 40€-Grenze. Ab 40 € Warenwert trägt der Händler die Kosten, darunter der Kunde (habe ich ja schon häufiger erwähnt).

Hier ein Beispiel:

* Man kauft für 45 € + 4,95 € Versandkosten im Internet ein (also über 40€ Warenwert!)
* das Teil gefällt mir nicht, ich will es zurückschicken (Porto bei der Post: 4,10 €)
* Erstattung vom Händler: 45 € + 4,95 € + 4,10 € = 54,05 €

Der Kunde bekommt also wirklich alle Kosten erstattet. Natürlich klingt das etwas absurd, was daran liegt, dass wir in Deutschland mit der 40€-Regel etwas verwöhnt sind. Diese Regel gibt es in anderen Ländern nicht – dort wird es häufig so gehandhabt, dass der Kunde die Rücksendekosten bezahlt und der Händler die Versandkosten erstattet – also 50:50. Gut möglich, dass das deutsche Recht in Kürze geändert wird.

Sieht so aus, als daß der Warenwert zugrunde gelegt wird.
 
AW: Rücksendung - 40€ Grenze

Um was geht es denn genau bei der Rücksendung?

Wandlung/Rückgabe wegen Mangel - § 357 Abs. 2 BGB, oder

Fernabsage - § 312b BGB
 
AW: Rücksendung - 40€ Grenze

Eben nicht, glaub mir ich kenne das Fernabgabegesetz sehr gut. Versandkosten sind verbrauchte Kosten, und warum bitte schön sollte der Verkäufer diese tragen nur weil der Artikel nicht gefällt oder nicht passt,
Käufer muss in diesem Fall beides tragen, ausser der Artikel hat Mängel oder entspricht nicht der Beschreibung

Falsch.....

Habe gerade unter diesem Link einen interessanten Beitrag dazu gefunden:

http://www.schnaeppchenfuchs.com/bl...ten-erstatten-urteil-des-eugh-vom-15-04-2010/



Sieht so aus, als daß der Warenwert zugrunde gelegt wird.

Richtig!

EuGH, Urteil vom 15. 4. 2010, C-511/08
 
AW: Rücksendung - 40€ Grenze

Eben nicht, glaub mir ich kenne das Fernabgabegesetz sehr gut. Versandkosten sind verbrauchte Kosten, und warum bitte schön sollte der Verkäufer diese tragen nur weil der Artikel nicht gefällt oder nicht passt,
Käufer muss in diesem Fall beides tragen, ausser der Artikel hat Mängel oder entspricht nicht der Beschreibung

Sehe ich genauso. Der Verkäufer bekommt ja auch nicht vom Versandunternehmen die Versandkosten erstattet nur weil der Kunde den Artikel zurücksendet.
Alles andere wäre doch völlig unlogisch.
 
AW: Rücksendung - 40€ Grenze

Sehe ich genauso. Der Verkäufer bekommt ja auch nicht vom Versandunternehmen die Versandkosten erstattet nur weil der Kunde den Artikel zurücksendet.
Alles andere wäre doch völlig unlogisch.

...das mag für dich unlogisch sein, ist aber nun mal so geregelt und mittlerweile auch höchstrichterlich entschieden......
 
AW: Rücksendung - 40€ Grenze

das Urteil ist ziemlich neu, die frage ist ob es auch allgemein umgesetzt werden kann
ich hoffe nicht, denn positiv ist daran nichts
 
AW: Rücksendung - 40€ Grenze

das Urteil ist ziemlich neu, die frage ist ob es auch allgemein umgesetzt werden kann
ich hoffe nicht, denn positiv ist daran nichts

Ich bin ebay Powerseller und von ebay kam bereits die Ankündigung zur Änderung des Fernabsatzgesetzes im speziellen zu den Versandkosten. Hier war es bisher so, daß der Verkäufer nur den Verkaufspreis ohne Versandkosten erstatten musste. Dies wird sich zukünftig ändern, ist meiner Meinung nach absoluter Schwachsinn, da die Versandkosten für die Lieferung ja im gewissen Sinne ein durchlaufender Posten sind, und der Käufer die Leistung hierfür mit der Lieferung der Ware erhalten hat.

Gruß
Ralf
 
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