In frankreich geblitzt

AW: In frankreich geblitzt

Frage: wurde ein Foto gemacht?
 
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Ich kenne die französischen Strafgesetze leider nicht, aber in Deutschland ist das, was du vorhast eine STRAFTAT = § 164 StGB
 
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Ich kenne die französischen Strafgesetze leider nicht, aber in Deutschland ist das, was du vorhast eine STRAFTAT = § 164 StGB

Mist, ich hab's verpasst ... :b

Ansonsten: In Frankreich geblitzt zu werden ist undramatisch solange man nicht vor Ort zur Kasse gebeten wird. Es gibt kein Abkommen zwischen den Franzosen und Deutschland.

... aber mit Verlaub ... wieso lässt man sich in Frankreich blitzen??? Vor jedem Blitzer wird mit plakatwandgroßen Schildern gewarnt!

Vor 3 Wochen hatte ich überhaupt kein Problem nicht geblitzt zu werden - und ich war immer mit 20 km/h zu schnell unterwegs und hab nur vor Brücken das Gas weggenommen. Und wenn sie da stehen, dann sehr auffällig. Zumindest als ich sie da einmal gesehen hatte.

Bei den meisten Blitzern wird von hinten geblitzt. Da es in Deutschland keine Halterhaftung gibt, können die so aufgenommenen Vergehen hier eh nicht eingetrieben werden.
 
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In Belgien und Frankreich kann es passieren, dass die Ordnungshüter bis zum Bezahlen der Buße an Ort und Stelle das Auto festhalten. In den meisten anderen Ländern wird von gestoppten Verkehrssündern an der Kontrollstelle eine Kaution oder Sicherheitsleistung gefordert, die in ihrer Höhe weitestgehend der späteren Strafe entspricht. Insofern wird der Einzug der Geldbuße faktisch sichergestellt. Wird man zwar geblitzt, aber nicht angehalten, sollte man sich gleichwohl nicht allzu sicher fühlen. Als Verkehrssünder bleibt man in ausländischen Computersystemen oft über mehrere Jahre hin registriert - der nächste Auslandsurlaub kann also durchaus ein böses Erwachen mit sich bringen.

Quelle: http://www.bussgeldkatalog.ws/ausland/

Hmm, wann kommt der dritte Thread ? :b
 
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