So nun hab ich auch mal ne Frage an die "Experten" unter uns
Es geht zwar nur um 5€ aber mir gehts hier eher ums Prinzip. Da die Politessen bei uns eine Provision für jedes Knöllchen bekommen, sind die manchmal sehr eifrig - zu eifrig halt. Und in diesem Fall weiß ich echt nicht ob das Knöllchen "rechtens" ist.
Kurz zur Situation:
Wir haben in einer Seitenstraße (30er Zone) geparkt. Keine Einbahnstraße, Sackgasse etc. Grundsätzlich darf auf beiden Straßenseiten geparkt werden, nur eine der beiden Straßenseiten war Beschildert. Teilweise Halteverbote (eingeschränkt und absolute), aber großteils "Parken mit Parkscheibe für max 2 Stunden. ABER nur auf der einen Straßenseite, die andere ist gänzlich unbeschildert, bis auf den Straßennamen! Gekennzeichnete Parkflächen auf der Straße gab es dort auch nicht (weiß markierte Flächen). Wir haben auf der Seite geparkt, bei der keine Schilder standen. Parkdauer wird zwar unerheblich sein, betrug aber ca. 1 Stunde und 45 Minuten.
Jetzt haben wir ein Knöllchen bekommen, wegen "Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone(Zeichen 290/292), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) verwendet oder sie von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben".
Kann das sein? Und wenn ja, seit wann gelten so Beschilderungen für beide Straßenseiten?
Und noch mal, mit geht es nicht um die 5€ an sich, ich möchte nur Wissen, ob das stimmt, um es dann in Zukunft "besser" machen zu können.

Es geht zwar nur um 5€ aber mir gehts hier eher ums Prinzip. Da die Politessen bei uns eine Provision für jedes Knöllchen bekommen, sind die manchmal sehr eifrig - zu eifrig halt. Und in diesem Fall weiß ich echt nicht ob das Knöllchen "rechtens" ist.
Kurz zur Situation:
Wir haben in einer Seitenstraße (30er Zone) geparkt. Keine Einbahnstraße, Sackgasse etc. Grundsätzlich darf auf beiden Straßenseiten geparkt werden, nur eine der beiden Straßenseiten war Beschildert. Teilweise Halteverbote (eingeschränkt und absolute), aber großteils "Parken mit Parkscheibe für max 2 Stunden. ABER nur auf der einen Straßenseite, die andere ist gänzlich unbeschildert, bis auf den Straßennamen! Gekennzeichnete Parkflächen auf der Straße gab es dort auch nicht (weiß markierte Flächen). Wir haben auf der Seite geparkt, bei der keine Schilder standen. Parkdauer wird zwar unerheblich sein, betrug aber ca. 1 Stunde und 45 Minuten.
Jetzt haben wir ein Knöllchen bekommen, wegen "Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone(Zeichen 290/292), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) verwendet oder sie von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben".
Kann das sein? Und wenn ja, seit wann gelten so Beschilderungen für beide Straßenseiten?
Und noch mal, mit geht es nicht um die 5€ an sich, ich möchte nur Wissen, ob das stimmt, um es dann in Zukunft "besser" machen zu können.






