Begegnung der dritten Art mit einem Oberlehrer

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Andreazzz

Guest
Folgendes ist mir am Samstag passiert:

Ein von allen geliebter und geschätzter "Oberlehrer" aus der Nachbarschaft fährt unmittelbar 2m vor mir aus einer bevorrechtigten Straße, nachdem er dort ziemlich lange auf mich gewartet hat, in einem extrem langsamen und provozierendem Tempo. Er fährt etwa 300m ziemlich konstant mit Tempo 25 (Tempo 30-Zone) vor mir her um anschließend noch langsamer zu werden. Ich setze an und will links an ihm vorbei - ja, ich war schneller als 30km/h, aber nur geringfügig.
Als ich in etwa auf gleicher Höhe bin, schaut er nach mir herrüber und zieht blitzartig sein Auto mindestens 1m nach links. Dabei habe ich mich so erschreckt, dass ich nach links auf den Bürgersteig ausgewichen bin. Ergebnis: Reifen beschädigt, Alufelge kaputt und das auch noch beim Auto meines Vaters.
Ich will Euch jetzt mal weitere Einzelheiten ersparen, ein Gespräch mit dem Ar... war erfolglos.

Heute habe ich ihm ein Einschreiben geschickt, ihn aufgefordert, den Schaden zu bezahlen. Ich habe ihm mitgeteilt, dass ich beabsichtige ihn wegen Nötigung und gefährlichem Eingriff in den Strassenverkehr mit Sachbeschädigung anzuzeigen.
Ich habe ihm die Gelegenheit gegeben, sich zuvor schriftlich zu äußern - was er wahrscheinlich nicht machen wird!

Wie soll ich jetzt weiter verfahren? Macht eine Anzeige wirklich Sinn?
Aussage gegen Aussage und keine Zeugen!
Wie würde die Polizei reagieren? Alles einstellen?

Danke - Andreas
 
AW: Begegnung der dritten Art mit einem Oberlehrer

Nur ganz kurz dazu einige Stichworte, zu denen man sich Gedanken machen könnte:

- Ist dein Punktekonto auf null? Bisher keine Auffälligkeiten im Straßenverkehr?
- Bist du alt genug, damit man deine Anzeige ernst nimmt? - ernst gemeinte Frage, ich kenne dein Alter nicht.
- Was ist der Herr Oberlehrer von Beruf? Hat er irgendwelchen Einfluss, der ihm helfen könnte?
- Bist du bereit, den - vermutlich überschauberen - Aufwand einer Strafanzeige auf dich zu nehmen?
- Bist du auch bereit, den - vermutlich höheren - Aufwand und die Kosten einer zivilrechtlichen Verfolgung deiner Ansprüche auf dich zu nehmen?
- Bist du rechtsschutzversichert? Dann wäre zumindest die Kostenfrage erstmal geklärt.
- Ist zu befürchten, dass der Herr Oberlehrer derart daneben ist, dass dir nach der Sache alle 2 Wochen die Reifen aufgeschlitzt werden?

Das ist nur das, was mir spontan in den Sinn kommt... ;) Falls du gegen ihn vorgehen möchtest und dein Punktekonto rein ist, dürfte eine Strafanzeige vermutlich Sinn machen...

Alle Anmerkungen natürlich rein privat und unverbindlich. %:

VG
Jan
 
AW: Begegnung der dritten Art mit einem Oberlehrer

Danke für Deine kompetente Antwort!

1. 0 Punkte!
2. 45 Jahre!
3. Selbstständiger Bäcker mit einigen Geschäftsaufgaben (!) in den letzten Jahren! Einfluss wohl kaum!
4. Das ist ja mein Problem, eigentlich habe ich keine Zeit und noch weniger Lust, mich mit dem Spinner zu streiten!
5. Rechtschutzversichert ja!
6. Keine Ahnung, ob diese verkrachte Existenz auch psychische Probleme hat? Vermutlich ja!

Ich weiß echt nicht, ob ich das wirklich durchziehen soll?
Andererseits braucht er wohl mal eine Abreibung, er ist zu allen Nachbarn frech und provoziert immer und überall, in jeder Art und Weise.

Andreas
 
AW: Begegnung der dritten Art mit einem Oberlehrer

Deine Voraussetzungen klingen gut. Dennoch wirst Du Dir die Frage gefallen lassen müssen, wieso Du ihn überholen wolltest.

War es vielleicht so, dass Du den Eindruck hattest, dass er einen Parkplatz suchte und Du ihn durch Dein Hinterherfahren nicht unnötig unter Druck setzen wolltest, aber ihn auch nicht bei seiner Parkplatzsuche eskortieren wolltest?
Dir ist doch garantiert nie in den Sinn gekommen, dass das ein Oberlehrer hätte sein können, er hat Dich a cuh nicht in Aufregung versetzt.
Als Du neben ihm warst, hatte er Dich wohl nicht gesehen und einen Schlenker gemacht um vielleicht in eine Einfahrt oder Parklücke zu fahren?

... und genau das ist der Punkt, wenn er Dich aufgeregt hatte und Du ihn deshalb überholt hast, stehen Deine Karten extrem schlecht. Und das ist dann der Fall, wenn Du ihn wegen Oberlehrerverhalten dran kriegen willst.

Versuch's lieber ihn über seine "Unachtsamkeit" dran zu kriegen.

... nur mein Rat.

Falls es natürlich nicht so war wie ich es skizziert habe, kannst Du das nicht so machen, das wäre dann nicht rechtens und Verdrehung der Tatsachen. Logisch ... :s
 
AW: Begegnung der dritten Art mit einem Oberlehrer

Mir fällt dazu der Gedanke ein:

- Ist beim allseits geschätzten Oberlehrer der Punktestand bekannt? Könnten hilfsweise aufgrund seiner KM- Leistung (Pendler-Rentner?) und seines geradezu aggressiv- defensiven Fahrverhaltens Rückschlüsse dahingehend gezogen werden?

- Wie könnte der Herr Oberlehrer aus seiner Sicht argumentieren?

° Gerade die 30er- Zone als Hort der Ruhe und des Friedens (ähnlich durchgezogener Linien und Überholverbotsabschnitte) lässt in manchem Zeitgenossen das Gefühl keimen, in einem geschützten Raum zu sein, wo er (!) das Recht hat, sich dem Überholtwerden zu entziehen

Die anderen daraus resultierenden Argumente lasse ich jetzt mal weg.
Ansonsten würde ich den Weg der Klage oder Anzeige nur beschreiten, wenn ich die von Jan erfragte Versicherung hätte, weil die Gefahr besteht, dass der Schuss nach hinten losgeht. Noch sind die Kosten überschaubar.
 
AW: Begegnung der dritten Art mit einem Oberlehrer

Ich habe nicht überholt, sondern wollte vorbei fahren. Und zwar war ich der Meinung, dass er nach rechts abbiegen wollte, weil er in dieser Straße wohnt und unmittelbar vor dieser Kreuzung auch sein Tempo nochmals reduzierte, einen Blinker hatte er allerdings nicht gesetzt - klar, er hatte ja auch was anderes im Sinn, mich zu provozieren!
 
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ein Gespräch mit dem Ar... war erfolglos.

Bei allem Respekt!

Aber bei der Beschreibung könnte schon auch der ein oder andere die Frage stellen,
wer der A.... ist!

Dass Du Dich auf das Niveau herablässt einen Kleinkrieg in einer 30er Zone zu führen!?!?

Biege doch einfach an der nächsten Kreuzung ab und gut ist es!

In der Ruhe liegt die Kraft!!!
 
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Hallo Kinofan!
Grundsätzlich hast Du Recht, wenn hier nicht das Auto meines Vaters beschädigt worden wäre.
Für mich war die Sache doch schon längst abgehakt und dann habe ich die kaputte Felge gesehen...

Andreas
 
AW: Begegnung der dritten Art mit einem Oberlehrer

Dass Du Dich auf das Niveau herablässt einen Kleinkrieg in einer 30er Zone zu führen!?!?

Biege doch einfach an der nächsten Kreuzung ab und gut ist es!

Ich empfehle an dieser Stelle regelmäßig:
Sich nicht anmerken lassen, dass man provoziert ist und im Idealfall an der nächsten Verkehrsinsel rasch links vorbei (links von der Insel). Wichtig: Danach unbedingt wieder das Tempolimit einhalten. Am besten sogar vorsichtshalber leicht unterschreiten. Unbezahlbar! Ein Spaß für Jung und Alt!
 
AW: Begegnung der dritten Art mit einem Oberlehrer

Ich empfehle an dieser Stelle regelmäßig:
Sich nicht anmerken lassen, dass man provoziert ist und im Idealfall an der nächsten Verkehrsinsel rasch links vorbei (links von der Insel). Wichtig: Danach unbedingt wieder das Tempolimit einhalten. Am besten sogar vorsichtshalber leicht unterschreiten. Unbezahlbar! Ein Spaß für Jung und Alt!

Sorry, aber damit stellst Du Dich m. E. auf die selbe Stufe, wie es der Oberlehrer tut b:. Kann man nicht einfach überholen und gut ist? Warum dann nachträglich noch provozieren? &:
 
AW: Begegnung der dritten Art mit einem Oberlehrer

Sorry, aber damit stellst Du Dich m. E. auf die selbe Stufe, wie es der Oberlehrer tut b:. Kann man nicht einfach überholen und gut ist? Warum dann nachträglich noch provozieren? &:

Auch nicht überholen!!!

Das wäre auch seeehr teuer!

Einfach in Ruhe hinterher fahren und dann abbiegen!

ggf. freundlich grüßen :b
 
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Leicht unterschreiten!
Du willst Dir doch hinterher nicht anhören müssen, dass Du durch eine 30er Zone gerast seist!?

Zeugen dürfen nicht argumentieren können, du wärst zu schnell. Sie sollten nicht einmal die IDEE in Betracht ziehen.

Jeder, der ab und zu INNERHALB geschlossener Ortschaften überholt, kennt doch diese (Licht-) Huper, die nicht wissen, dass das erlaubt ist. Da geht manchmal die Objektivität verloren.
 
AW: Begegnung der dritten Art mit einem Oberlehrer

Auch nicht überholen!!!

Das wäre auch seeehr teuer!

Echt?
Welcher Tatbestand ist das denn?
Gilt in 30er Zonen generell Überholverbot? Dann nehme ich meine Empfehlung natürlich sofort zurück!
 
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Das interessiert mich jetzt auch! Wer verbietet mir, einen Schleicher, der 20 oder 25km/h fährt, mit Tempo 30 zu überholen?

Andreas

Ist zwar jetzt meine Laien-Meinung, aber gibt es nicht einen Paragraphen, der besagt, dass der Überholer deutlich schneller sein muss, als der zu Überholende?

Wenn ja, dann ist der Unterschied von lediglich 5 - 10 km/h in einer 30er Zone wohl zu gering.
 
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Ist zwar jetzt meine Laien-Meinung, aber gibt es nicht einen Paragraphen, der besagt, dass der Überholer deutlich schneller sein muss, als der zu Überholende?

Wenn ja, dann ist der Unterschied von lediglich 5 - 10 km/h in einer 30er Zone wohl zu gering.

Das können 50% sein! Das ist doch deutlich.
 
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§5 StVo (2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

Dabei darf jedoch die Geschwindigkeitsbegrenzung der aktuellen Situation nicht überschritten werden, dabei liegt die Formulierung "wesentlich höherer Geschwindigkeit" im ermessen des Richters...

Damit würde ich es nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, hättest Du Dich rammen lassen wäre es wahrscheinlich glimpflicher für Dich ausgegangen.
 
AW: Begegnung der dritten Art mit einem Oberlehrer

Ich zitiere jetzt mal einige Zeilen aus meinem Schreiben, also, wen´s interessiert:


Sehr geehrter Herr ....!

Am heutigen Vormittag gegen 10.30 Uhr haben Sie mich in einer Art und Weise im Straßenverkehr gefährdet, die ich in dieser Form nicht einfach hinnehmen werde. Da es dabei auch zu einer sachbeschädigung am Auto meines Vaters - mit dem ich zu diesem Zeitpunkt unterwegs war - gekommen ist, erwarte ich Ihre unverzügliche Stellungnahme, da ich rechtliche Schritte vornehmen werde.

Zum Vorfall:
Ich befuhr zum oben genannten Zeitpunkt mit dem PKW meines Vaters den .... Weg.
In der Höhe der Strasse .... bemerkte ich, dass Sie mit Ihrem Wagen hangaufwärts abbiegen wollten.
Da Sie dort relativ lange gewartet haben, obwohl Sie problemlos abbiegen konnten, musste ich fast zwangsläufig davon ausgehen, dass Sie auf Ihre Vorfahrt verzichten und mich vorbei lassen wollten. Tatsächlich haben Sie aber gewartet, bis dass ich an der Strasse angekommen bin, um dann unmittelbar etwa 2m vor mir in einem extrem provozierenden, langsamen Tempo vor mir abzubiegen. Aufgrund meiner defensiven und rücksichtsvollen Fahrweise ist hierbei allerdings nichts passiert, so dass ich dem Vorfall zunächst keine weitere Bedeutung zugemessen habe.
Im weiteren Verlauf sind Sie mit konstant Tempo 25 vor mir hergefahren und in etwa in Höhe des Wohnhauses ... haben Sie Ihr Tempo nochmals reduziert.
Da ich annehmen musste, dass Sie nun in die Strasse .... oder in den .... Weg abbiegen werden, wollte ich links an Ihnen vorbeifahren.
Als sich unsere Fahrzeuge fast auf gleicher Höhe befanden, haben Sie noch kurz zu mir herrüber gesehen und sind gleichzeitig mit Ihrem Fahrzeug ganz bewusst und ruckartig um mindestens 1m auf die linke Seite gezogen, das ist schon ein starkes Stück!
Sie haben mich gezwungen, um einen Zusammenstoss beider Fahrzeuge zu vermeiden, in Richtung linker Bürgersteig auszuweichen.
...
Unmittelbar nach diesem Vorfall habe ich meinem Vater die Winterreifen montiert, wobei ich festgestellt habe, dass an der hinteren linken Aluminiumfelge, eine etwa 10cm lange Beschädigung vorhanden ist (siehe Fotos!), die offensichtlich vom Bordstein-Kontakt beim Ausweichen nach links herrührt.
Ebenso ist der Reifen beschädigt. Ich habe das Fahrzeug - und dabei insbesondere die Felgen - dieser Tage noch gewaschen und konnte zu diesem Zeitpunkt keinerlei Beschädigungen an den Rädern feststellen. Für mich persönlich steht es daher absolut außer Frage, dass dieser Schaden unmittelbar beui dem oben geschilderten Vorfall entstanden ist, weshalb Schadensregulierung ansteht!

Ich selbst beabsichtige, Sie wegen der Straßenverkehrsgefährdung und Nötigung zur Verantwortung zu ziehen.
Nach Rücksprache mit meinen Eltern möchte ich Ihnen vor diesem Schritt, wie zuvor geschrieben, zunächst aber noch einmal die Möglichkeit geben, sich für Ihr Verhalten zu entschuldigen.
...
Ich erwarte Ihre Nachricht!


Anmerkung: Sollte hierauf keine Antwort erfolgen, so tendiere ich im Moment eher dazu, nichts mehr zu unternehmen und ihn im Unklaren über meine weitere Vorgehensweise zu lassen, vielleicht ist das ja auch ganz heilsam?
 
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