"Premium"- Urteil des OLG Köln

co-driver

Fahrer
Registriert
5 Oktober 2008
Ort
Dresden
Wagen
BMW Z4 e85 roadster 2,5i
Hey :)

Hat jemand von euch den Bericht aus der aktuellen Autobild zum Thema "Premium" gelesen? Eintagsfliege, oder Potenzial zu mehr?
Was denkt ihr?


Ich versuche noch einmal den Artikel zu finden, oder ggf. das Aktenzeichen durch Juris zu jagen, vielleicht steht es schon drin?!
 
AW: "Premium"- Urteil des OLG Köln

Jepp, dass ist es :t
Werde es mir gleich einmal komplett reinziehen %:
 
AW: "Premium"- Urteil des OLG Köln

Ganz kurz und knapp...

- Der Kläger einen ML geleast, welcher beim schalten vom 2. in den 1. Gang ruckelt (nebenbei hatte das Schiebedach noch eine Fehlfunktion).

- Mercedes und ein Gutachter meinten, das Ruckeln wäre stand der Technik.

- Das OLG meinte, wenn ein Kunde "Premium" kauft (least) , muss er so etwas nicht hinnehmen...
 
AW: "Premium"- Urteil des OLG Köln

Ganz kurz und knapp...

- Der Kläger einen ML geleast, welcher beim schalten vom 2. in den 1. Gang ruckelt (nebenbei hatte das Schiebedach noch eine Fehlfunktion).

- Mercedes und ein Gutachter meinten, das Ruckeln wäre stand der Technik.

- Das OLG meinte, wenn ein Kunde "Premium" kauft (least) , muss er so etwas nicht hinnehmen...

... und hat Recht bekommen, na sieh mal einer an, da hat einer Recht gehabt UND Recht bekommen :M

Vielen Dank für das Übersetzen, Co-Driver :t

Gruß Greg
 
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