Gefährdungshaftung!?

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Andreazzz

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Das Oberlandesgericht Nürnberg hat mit AZ 13 U 712/10 entschieden, dass ein "Raser für die Betriebsgefahr seines Autos haftet"!

In dem Fall war ein Autofahrer auf die Autobahn aufgefahren und sofort auf die linke Spur gewechselt. Dabei kollidierte er mit dem von hinten kommenden Fahrzeug.
Der Unfallverursacher räumte zwar seine Schuld ein durch den Spurwechsel, machte aber eine Mitschuld des Auffahrenden geltend, weil dieser zu schnell unterwegs gewesen wäre. Der Auffahrende hafte für die Betriebsgefahr seines Autos.
Der "Raser" war übrigens mit 160km/h (!!) unterwegs!

Ich frage mich echt, wo wir leben?
Da ist jemand zu blöd zum Autofahren und andere sind auch noch schuld.

Also schön vorsichtig fahren (niemals schneller als der Schutzengel fliegen kann - 160km/h sind für ihn wohl zu schnell?) und immer mit der Dummheit anderer rechnen.


Andreas
 
AW: Gefährdungshaftung!?

Das habe ich gestern auch im Höchster Kreisblatt gelesen. Da kann man nur den Kopf schütteln. Hab mich echt richtig drüber aufgeregt.
 
AW: Gefährdungshaftung!?

Ich dachte immer, wer schneller als Richtgeschwindigkeit unterwegs ist bekommt regelmässig Mitschuld zuerkannt.

ich glaube nicht,
hatte den (fast) identischen fall auch mal kurz vor darmstadt. offene autobahn, ich war mit ca. 180 unterwegs. hinter einem lastwagen zieht plötzlich ein auto raus zum überholen, als ich schon fast auf selber höhe war. bremsen reichte nicht mehr, ich bin so weit links ausgewichen wie nur möglich. wir haben uns dann seitlich erwischt - meinen rückspiegel hab ich niemals mehr wiedergesehen. zum glück ausser blechschaden nichts passiert.

er wollte mir ebenfalls die schuld geben mit diversen unterstellungen (er sei schon auf der überholspur gewesen und ich wollte zwischen ihm und leitplanke durchrasen war dabei die kreativste, hatte damals übrigens keinen ZZZZ sondern einen ungetunten von-0-auf-100-in-15-sekunden-citroën). wie dem auch sei, sache wurde zwischen anwälten vor gericht geregelt, schuld bei ihm 100%, keine mitschuld meinerseits wurde festgehalten.
 
AW: Gefährdungshaftung!?

Ich dachte immer, wer schneller als Richtgeschwindigkeit unterwegs ist bekommt regelmässig Mitschuld zuerkannt.

Nicht regelmäßig. Die sog. Gefährdungshaftung ist verschuldensunabhängig. Es geht vielmehr um Vermeidbarkeit bzw. Unabwendbarkeit des Unfalls. Nur wenn der Halter beweisen kann, dass der Unfall für ihn unabwendbar war, entfällt auch die Gefährdungshaftung. Es müsste folglich (vereinfacht) in obigem Fall grundsätzlich Beweis dahingehend geführt worden sein, dass der Unfall genau so auch bei 130 (Richtgeschwindigkeit) passiert wäre.....das ist zumindest die Ansicht der meisten Gerichte in D.
 
AW: Gefährdungshaftung!?

Hier gilt immer das Gleiche: Wenn man das vollständige Urteil mit Tatbestand und Gründen nicht gelesen hat, kann man keine verallgemeinernden Aussagen dazu treffen.

Dem Grunde nach ist es selbstverständlich so, wie es jurafun geschrieben hat.
 
AW: Gefährdungshaftung!?

Liebe Leute, das ist nun wirklich nix Neues, und es sollte eigentlich auch Niemandem hier im Forum neu sein. :w

Man muss dazu gar nicht über die unterschiedlichsten Auswüchse der diesbezüglichen Rechtsprechung diskutieren, sondern kann es auf einen ganz einfachen Nenner bringen:
Wer schnell unterwegs ist, läuft grundsätzlich Gefahr, im Falle eines Unfalls eine Teilschuld zu erhalten. Ganz einfach.

Das ist auch angemessen. Denn es ist nunmal für alle Beteiligten schon dem Grunde nach gefährlich, wenn Jemand überdurchschnittlich schnell unterwegs ist.
 
AW: Gefährdungshaftung!?

Sorry, wer wirklich noch glaubt, er könne mit hohem Tempo über die Autobahn brezeln ohne dem Bewusstsein bei einem Unfall selber mit in die Pflicht genommen zu werden, der lebt in einer falschen Welt.

Im dümmsten Fall ist's ein kleiner Twingo mit Kind auf der Rückbank, in dem die Mutti abgelenkter Weise mit 100 km/h hinterm LKW vorzieht ...

... da kommt niemand ohne Teilschuld raus. Und wenn's nur das eigene Gewissen ist.
 
Einem Bekannter von mir ist mal ähnlich wie bärner einer spontan auf die Spur gezogen, sodass mein Bekannter ihm drauf gefahren ist. Der andere bekam tatsächlich 100% Schuld.

Dummerweise ist man in solchen Situationen drauf angewiesen, dass der andere sich verplappert oder der LKW-Fahrer als Zeuge ne Aussage macht (aber wer notiert sich im Moment des Unfalls schon das Nummernschild des LKW?).

Vote for Fahrtenschreiber mit GPS-Logger und allem drum und dran in jedem Auto!
 
AW: Gefährdungshaftung!?

Sorry, wer wirklich noch glaubt, er könne mit hohem Tempo über die Autobahn brezeln ohne dem Bewusstsein bei einem Unfall selber mit in die Pflicht genommen zu werden, der lebt in einer falschen Welt.

Im dümmsten Fall ist's ein kleiner Twingo mit Kind auf der Rückbank, in dem die Mutti abgelenkter Weise mit 100 km/h hinterm LKW vorzieht ...

... da kommt niemand ohne Teilschuld raus. Und wenn's nur das eigene Gewissen ist.

Solange der Großteil der von hinten anrasenden Fahrer schon von Weitem aufblinkt, wenn man aus der Mittelspur hinter eine Kolonne auf der Linken (!) rauszieht, nur weil er dann drei Meter weniger zum dicht auffahren hat, ist das auch völlig richtig so! :s Rücksicht und Weitsicht ist auf deutschen Straßen gerade auf der linken Spur leider eine seltene Tugend...
 
AW: Gefährdungshaftung!?

Oftmals sieht man aber auch, dass der nette Fahrer, der mit 220 angebretttert kommt, nochmal richtig Gas gibt oder auch spät bremst, nur um mal zu demonstrieren, dass es echt knapp für ihn war.

So gerne ich schnell fahre und so ärgerlich auch für mich eine Störung (vor allem unnötigerweise) des Verkehrsflusses ist, es ist schon so, dass einfach auch noch andere auf der Strasse sind. Leben und leben lassen. Schon deswegen, weil auch ich bei einem Unfall - egal wieviel % Schuld - meist irgendwelche Folgen davontrage.

Es ist einfach nicht selbstverständlich, dass alle anderen rechts bleiben müssen, um mich mit 2xx umgebremst von München nach Hamburg brettern zu lassen.

Es ist übringens auch jedem - der die Erfahrung noch nie gemacht hat - zu empfehlen, mal einen Tag mit einem 50 PS Auto auf der Autobahn zu verbringen. Ich jedenfalls finde es viel anstrengender, auf viele langsamere und viele schnellere Autos gleichzeitig achten und aber auch ständig im Bewusstsein fahren zu müssen, dass ich möglichst mein Tempo halten muss, weil beschleunigen nicht so leicht von der Hand geht.

Ohne belehrend wirken zu wollen, eine Zusammenfassung steht recht kurz und eingängig im Paragraphen 1 der STVO:

§ 1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
 
AW: Gefährdungshaftung!?

Das ist auch angemessen. Denn es ist nunmal für alle Beteiligten schon dem Grunde nach gefährlich, wenn Jemand überdurchschnittlich schnell unterwegs ist.

Leider hat die Gerichtsbarkeit genau hier seltsame Ansichten. Die Durchschnittsggeschwindigkeit der PKW, auf den Autobahnen ohne Tempolimit, ist höher als die 130km/h. Ich denke der normale Verkehrsfluß liegt bei 150-160km/h.

Würde im Umkehrschluss bedeuten, wenn jemand "normal" schnell fährt liegen wir bei ca 180km/h, hiermit können die meißten Verkehrsteilnemher rechnen und diese Geschindigkeit einschätzen. Wenn wer deutlich darüber liegt wird es für die meißten schwer diese Geschwindigkeit einzuschätzen bzw für möglich zu halten.

Aber Gerichte vertreten in meinen Augen eh oftmals seltsame Ansichten, die dem Normalmensch absolut unverständlich und nicht nachvollziehbar sind.
 
AW: Gefährdungshaftung!?

Ich schrieb "überdurchschnittlich", weil ich den rechtsbelasteten Begriff der "Richtgeschwindigkeit" vermeiden wollte. Präziser wäre es gewesen zu betonen, dass Jeder Fahrer spätestens oberhalb der Richtgeschwindigkeit mit einer Teilschuld rechnen muss.
 
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AW: Gefährdungshaftung!?

Die Durchschnittsggeschwindigkeit der PKW, auf den Autobahnen ohne Tempolimit, ist höher als die 130km/h. Ich denke der normale Verkehrsfluß liegt bei 150-160km/h.
Das glaube ich nicht, Tim...

Wenn, dann gilt das für die linke Spur auf einigermassen leeren Autobahnen... Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man, wenn eine Autobahn nicht wirklich so leer ist, dass man längere Strecken sehr schnell fahren kann, ziemlich zügig wieder bei einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 100 - 120 km/h landet. So berechne ich meist meine Fahrtdauern und komme erstaunlich oft hin, auch bei nicht spritsparender Fahrweise :)
Oftmals kommen einem die schnell gefahrenen Stücke länger vor, aber eine kurze Zeit langsam zu fahren macht schon viel aus. Mach Dir mal den Spass und berechne ein paar Beispiele...
 
AW: Gefährdungshaftung!?

Leider hat die Gerichtsbarkeit genau hier seltsame Ansichten. Die Durchschnittsggeschwindigkeit der PKW, auf den Autobahnen ohne Tempolimit, ist höher als die 130km/h. Ich denke der normale Verkehrsfluß liegt bei 150-160km/h.
Mein BC zeigt bei meinen Fahrten im Schnitt einen Wert um die 110km/h an. Wenn es optimal läuft, 130km/h. Viel mehr ist im Berufsverkehr nicht zu erreichen. Am Wochenende mag dies anders sein.

Was den vorliegenden Fall betrifft. Welche Geschwindigkeit ist denn der gefahren, der auf die linke Spur zog ? Normalweise kann man, wenn man 160km/h fährt, doch gefahrlos abbremsen. Oder hat im vorliegenden Fall jemand geträumt ?

Das der Auffahrende in einem solchen Fall mithaftet, halte ich nicht für gerecht.
 
AW: Gefährdungshaftung!?

Also ich habe in meinem Beispiel eine Autobahn gemeint die größtenteils frei ist, Berufsverkehr, Reiseverkehr, Stau ist natürlich immer wieder was anderes. Und der Bordcomputer ist nicht wirklich representativ, da auch die Geschwindigkeit in Stadt Auffahrten, Tempolimits etc mitberechnet werden.

Auf freien Autobahnen bin ich bei "gemütlicher Fahrweise" immer etwas schneller als der Durchschnitt unterwegs (empfinde ich persöhnlich am enspannendsten) Dabei bin ich meist ca 160-70km/h schnell.
 
AW: Gefährdungshaftung!?

Achjaa.. für alle - hatte auch mal so einen Unfall und alle waren der Meinung das ich sogar 70% schuld dran sei und weiss Gott was ich mir da hab noch alles anhören dürfen.
Hier ist der Unfallbericht aus einer Lokalen Presse...
Die Gerichtsverhandlung war knapp 1,5Jahre später - Urteil KEINE TEIL SCHULD für mich... Ich war der im BMW MZ3 - und jaa hohe Geschwindigkeit = 200-220Km/H irgendwas um den dreh rum.

Muss dazu sagen ( steht leider nicht im Bericht) das die ersten 100meter der Beschleunigungsspur mit einer durchgezogenen Linie versehen war, genau wie rechte und linke Fahrspuhr durch eine durchgezogene Linie getrennt sind. War an der stelle über die ganze aus & einfahrt ca. 700m oder so.

http://img148.imageshack.us/f/berichta.jpg/
 
AW: Gefährdungshaftung!?

Es ist übringens auch jedem - der die Erfahrung noch nie gemacht hat - zu empfehlen, mal einen Tag mit einem 50 PS Auto auf der Autobahn zu verbringen. Ich jedenfalls finde es viel anstrengender, auf viele langsamere und viele schnellere Autos gleichzeitig achten und aber auch ständig im Bewusstsein fahren zu müssen, dass ich möglichst mein Tempo halten muss, weil beschleunigen nicht so leicht von der Hand geht.

Sehe ich genauso - und ich würde es sogar begrüßen, wenn wirkliche Drängler, die das nicht nur aus Versehen machen, sondern weil sie es einfach keine Rücksicht nehmen, mal einen Tag lang mit so einem 55-PS-Auto eine 300-km-Autobahnfahrt machen müssen.

Danach dürfte das Verständnis für solche "nciht ernstzunehmenden Verkehrsteilnehmer" etwas anders sein.

... klar, kommt bei mir auch immer mal vor, dass ich nicht bremse, weil ich "davon ausgehe", dass der Überholende direkt nach dem Überholen die Spur wechselt ... er es aber dann doch nicht tut und ich ihm dann leider schon 5 Meter am Heck hänge ... nun gut, dann muss ich halt doch mal bremsen.
 
AW: Gefährdungshaftung!?

Leider hat die Gerichtsbarkeit genau hier seltsame Ansichten. Die Durchschnittsggeschwindigkeit der PKW, auf den Autobahnen ohne Tempolimit, ist höher als die 130km/h. Ich denke der normale Verkehrsfluß liegt bei 150-160km/h.

Würde im Umkehrschluss bedeuten, wenn jemand "normal" schnell fährt liegen wir bei ca 180km/h, hiermit können die meißten Verkehrsteilnemher rechnen und diese Geschindigkeit einschätzen. Wenn wer deutlich darüber liegt wird es für die meißten schwer diese Geschwindigkeit einzuschätzen bzw für möglich zu halten.

Aber Gerichte vertreten in meinen Augen eh oftmals seltsame Ansichten, die dem Normalmensch absolut unverständlich und nicht nachvollziehbar sind.

Ich denke, dazu muss man mal in die Historie zurück blicken, denn das ist wohl das Kriterium, dass bei den Richtern in den Köpfen rumschwirren könnte. Das kannst Du natürlich nicht wissen, weil vor Deiner Zeit

Es gab mal eine Zeit, ja selbst noch Anfang der 80er Jahre, da war man schon mal froh, wenn ein weiteres Fahrzeug überholt werden konnte. Und selbst in der Zeit davor gabe es mal die "Richtlinie" mit einer "Richtgeschwindigkeit" von 130km/h - wobei es keine Tempolimits gab (hach, waren das schöne Zeiten). Es gab sogar ein entsprechendes Verkehrsschild.
Daher in jüngerer Zeit nach der Devise, wer schneller als 130 fährt ist in der "Mithaft". Also ist das mit der Ansicht des heutigen Verkehrsfluß uninteressant (wenn man es auf die Spitze treiben möchte, dann war der damalige Verkehrsfluß jenseits von irgendwas :M ). Zumal in der heutigen Zeit bei dem angesprochenen Verkehrsfluß der Sicherheitsabstand dabei auch noch grundlegend unterschritten wird. Deshalb die häufigen Auffahrunfälle oder Rückstaus durch Bremswelle.
 
AW: Gefährdungshaftung!?

Achjaa.. für alle - hatte auch mal so einen Unfall und alle waren der Meinung das ich sogar 70% schuld dran sei und weiss Gott was ich mir da hab noch alles anhören dürfen.
Hier ist der Unfallbericht aus einer Lokalen Presse...
Die Gerichtsverhandlung war knapp 1,5Jahre später - Urteil KEINE TEIL SCHULD für mich... Ich war der im BMW MZ3 - und jaa hohe Geschwindigkeit = 200-220Km/H irgendwas um den dreh rum.

Muss dazu sagen ( steht leider nicht im Bericht) das die ersten 100meter der Beschleunigungsspur mit einer durchgezogenen Linie versehen war, genau wie rechte und linke Fahrspuhr durch eine durchgezogene Linie getrennt sind. War an der stelle über die ganze aus & einfahrt ca. 700m oder so.

http://img148.imageshack.us/f/berichta.jpg/

Wie lief das denn damals? Hat die Frau das zugegeben mit dem abruptem Wechsel, hat man dir geglaubt oder konnte das gar rekonstruiert werden? Ich hätte bei sowas nämlich Sorge, dass die Frau dann einfach mal behauptet schnell genug gewesen , blinkend usw. rübergezogen zu sein und du mit 280 ankamst.

hab bislang selten erlebt, dass Unfallpartner die Wahrheit sagen. Und wenn dann noch dazu kommt, dass kein Personenschaden entstand und deswegen auf Nachforschungen seitens der Polizei verzichtet wird hat man da teilweise schlechte Karten.
 
AW: Re: AW: Gefährdungshaftung!?

Wie lief das denn damals? Hat die Frau das zugegeben mit dem abruptem Wechsel, hat man dir geglaubt oder konnte das gar rekonstruiert werden? Ich hätte bei sowas nämlich Sorge, dass die Frau dann einfach mal behauptet schnell genug gewesen , blinkend usw. rübergezogen zu sein und du mit 280 ankamst.

hab bislang selten erlebt, dass Unfallpartner die Wahrheit sagen. Und wenn dann noch dazu kommt, dass kein Personenschaden entstand und deswegen auf Nachforschungen seitens der Polizei verzichtet wird hat man da teilweise schlechte Karten.

In seinem Fall dürfte das gut rekonstruierbar gewesen sein, da der Unfall nahe einer Auffahrt stattgefunden hatte. Da liegt der "Verdacht" dann einfach nahe.
 
AW: Gefährdungshaftung!?

In der BGB-Grundvorlesung pflegte der Prof zu sagen: "Denken Sie am Ende immer an den Test, was würde Ihre Oma dazu sagen". Nicht nur meine Oma hat die Anfänge des PKW mitbekommen und hätte 130 sicherlich für eine sehr ausreichende Geschwindigkeit erachtet. Vielleicht kommt der Ansatzpunkt einfach daher? ;)
 
AW: Gefährdungshaftung!?

In der BGB-Grundvorlesung pflegte der Prof zu sagen: "Denken Sie am Ende immer an den Test, was würde Ihre Oma dazu sagen". Nicht nur meine Oma hat die Anfänge des PKW mitbekommen und hätte 130 sicherlich für eine sehr ausreichende Geschwindigkeit erachtet. Vielleicht kommt der Ansatzpunkt einfach daher? ;)

Mensch, ich bin doch seit Februar doch auch schon Opa. Was meinste, warum ich von der Historie der "Richtgeschwindigkeit" berichten konnte?! :b :d
 
AW: Re: AW: Gefährdungshaftung!?

In seinem Fall dürfte das gut rekonstruierbar gewesen sein, da der Unfall nahe einer Auffahrt stattgefunden hatte. Da liegt der "Verdacht" dann einfach nahe.

Richtig.. das Gutachten hab ich auch noch da - ist ziemlich krass was die da so alles ausrechnen :D.
Mal davon abgesehen war ja noch ein Dritter der das gesehen hat. Es sind ja praktisch zwei auf dem Beschleunigungsstreifen aufgefahren.
Ein Kombi und der besagte Porsche dahinter. Beide drauf auf die Beschleunigungsspur und die Dame im Porsche hat halt gemeint sie muss den vor ihr direkt überholen und anstatt zu schauen hat sie halt Gas gegeben und ist ganz nach links gefahren.
Ohne Blinker oder sonst was. Und wie gesagt dazu kommen die Zwei durchgezogenen Linien!

Das war wie ihr schon vermutet habt sehr gut rekonstruierbar! =)
Bei einem doppelten Spurwechsel und das bei durchgezogenen Linien sieht die Sache halt wieder ganz anderst aus.

Hier noch ein paar Bilder.... =( ou man .. mei Audole *snief*

http://img860.imageshack.us/g/img1126s.jpg/
 
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