Fahrzeug abmelden: Kennzeichen für spätere Neuanmeldung behalten?

RST Driver

macht Rennlizenz
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20 Oktober 2009
Guten Abend,

brauche mal kurz eure Hilfe.

Mein Wagen hat diverse Umbau-/Reparaturarbeiten nötig, die sicherlich ein wenig Zeit brauchen. Ich möchte den Wagen daher für etwa 2 Monate abmelden. Dazu benötige ich ja lediglich Personalausweis, Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, richtig?
Ist es möglich das bisherige Kennzeichen für eine spätere Neuanmeldung beizubehalten?

Jetzt habe ich festgestellt, dass mein Großvater - aus Versicherungsgründen - sowohl im Fahrzeugbrief wie auch im Fahrzeugschein eingetragen ist. Mir wäre es lieb, dass ich zumindest im Brief vermerkt wäre (bekomme ich dann trotzdem den Versicherungsbonus von nur 60%?), vor allen Dingen muss ich aber wissen, ob es mir damit überhaupt möglich ist das Fahrzeug abzumelden.

Bei den regulären Informationsstellen wird man mal wieder von einer Nummer an die Nächste verwiesen...:#

Gruß
Phil
 
AW: Fahrzeug abmelden: Kennzeichen für spätere Neuanmeldung behalten?

Dann ist dein Großvater auch der Besitzer des Fahrzeugs. Für eine Abmeldung brauchst du eine Vollmacht von ihm. Das Kennzeichen kannst du dann Fahrzeug- oder Personengebunden reservieren.

Grüße Igor
 
AW: Fahrzeug abmelden: Kennzeichen für spätere Neuanmeldung behalten?

Dann ist dein Großvater auch der Besitzer des Fahrzeugs. Für eine Abmeldung brauchst du eine Vollmacht von ihm. Das Kennzeichen kannst du dann Fahrzeug- oder Personengebunden reservieren.

Grüße Igor
 
AW: Fahrzeug abmelden: Kennzeichen für spätere Neuanmeldung behalten?

Das wird zum Abmelden benötigt:
- Fahrzeugbrief und –schein, bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
- die Kennzeichenschilder
- evtl. den Verwertungsnachweis bei Verschrottung des Fahrzeugs
 
AW: Fahrzeug abmelden: Kennzeichen für spätere Neuanmeldung behalten?

Das wird zum Abmelden benötigt:
- Fahrzeugbrief und –schein, bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
- die Kennzeichenschilder
- evtl. den Verwertungsnachweis bei Verschrottung des Fahrzeugs

Sorry, aber: Auch der Fahrzeugbrief wurde bei mir nicht benötigt. Bin mit Schildern und Schein hingefahren, fertig.
 
AW: Fahrzeug abmelden: Kennzeichen für spätere Neuanmeldung behalten?

War bei uns etwas anders:
Gebühr bezahlen, Kennzeichen entsiegeln, Einzug des Fahrzeugscheins, Stempel in den Brief und Tschüsss!
Anscheinend wird das überall anders gehandhabt, aber Anruf genügt!
 
AW: Fahrzeug abmelden: Kennzeichen für spätere Neuanmeldung behalten?

Du bräuchtest evtl. eine Vollmacht deines Großvaters. Bei Anmeldung auf jeden Fall, außer du meldest ihn auf deinen Namen an. Dann brauchst du KFZ Brief, Schein, Perso, letzte Tüv/AU Bescheinigung, Doppelkarte der Versicherung oder Versicherungsschutz Nummer ( bekommst du bei der Versicherung ). Nummernschilder kannst du glaube ich nicht sofort reservieren, sie müssen erst frei sein um reserviert zu werden. Kann etwas dauern. Einfach bei der Neuanmeldung fragen. Die % kannst du behalten, wenn dein Großvater der Versicherungsnehmer bleibt, Fahrzeugbrief und Schein können auf deinen Namen umgeschrieben werden. Teile die Versicherungsprämie durch 12 Monate, ob es sich überhaupt lohnt, den Z für 2 Monate abzumelden. Wenn du neue Schilder brauchst, Anmeldungsgebühr usw. lohnt es sich evtl. nicht. Brief / Schein kannst du auch so umschreiben lassen.
Viel Spaß bei den Umbauarbeiten, oder ist ein Blitzer schuld ?
lg
Peter
 
AW: Fahrzeug abmelden: Kennzeichen für spätere Neuanmeldung behalten?

Bist du im Versicherungsschein deines Großvaters als Fahrer unter 23 Jahren eingetragen ? Sonst auf jeden Fall ändern lassen, damit die Versicherung im Falle eines Schadens / Unfall die Zahlung nicht verweigert.
 
AW: Fahrzeug abmelden: Kennzeichen für spätere Neuanmeldung behalten?

... Nummernschilder kannst du glaube ich nicht sofort reservieren, sie müssen erst frei sein um reserviert zu werden. Kann etwas dauern. ...
Wenn man das Fahrzeug vorübergehend stilllegt, bleibt das Kennzeichen dem Wagen zugeordnet, d.h. bei Wiederanmeldung muß man keine Reservierungsgebühr bezahlen. ;)
Für die Zulassung auf den Großvater, wird jedoch eine Vollmacht benötigt, doch kann man die benötigten Sachen i.d.R. auf der Internetseite der jeweiligen Zulassungsstelle finden. :s
 
AW: Fahrzeug abmelden: Kennzeichen für spätere Neuanmeldung behalten?

@ Wenn man das Fahrzeug vorübergehend stilllegt, bleibt das Kennzeichen dem Wagen zugeordnet, d.h. bei Wiederanmeldung muß man keine Reservierungsgebühr bezahlen.
Für die Zulassung auf den Großvater, wird jedoch eine Vollmacht benötigt, doch kann man die benötigten Sachen i.d.R. auf der Internetseite der jeweiligen Zulassungsstelle finden.

Bei einer vorübergehenden Stilllegung ja, bei einer Abmeldung glaube ich aber nicht.
Er möchte den Z auf seinen Namen eintragen lassen und nicht auf den Großvater, auf seinen Namen läuft er doch jetzt.
lg
Peter
 
Danke schon mal für eure ganzen Antworten!

Nein, ich bin brav und habe bisher lediglich ein Knöllchen wegen Falschparken des Autos erhalten. :+

Im Versicherungsschein bin ich als Fahrer unter 23 eingetragen, das ist korrekt.
Ein vorrübergehende Stilllegung/Abmeldung würde ich tatsächlich nur machen, wenn es sich preislich überhaupt lohnt. Ideal wäre es, wenn ich sowohl im Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief stehe, aber trotzdem mit 60 bzw. jetzt 55% versichert bin.

Gruß
Phil
 
AW: Fahrzeug abmelden: Kennzeichen für spätere Neuanmeldung behalten?

Kein Problem mit den % ten. Dein Großvater ist dann nur noch Versicherungsnehmer, du eingetragender Fahrer in der Police. Bei der Umschreibung des Briefes und des KFZ Scheines auf deinen Namen stehst du dann nur noch als neuer Halter drin. Einziger Nachteil, der Z hat einen Besitzer / Hand mehr, kann beim späterem Verkauf aber leicht belegt / erklärt werden. Vorteil für deinen Großvater, er bekommt keine Post mehr bei Verkehrsverstößen :d, die evtl. mit dem Z verursacht werden, haftet nicht mehr mit für Mängel am Z ( Reifen ohne Profil, Tüvüberschreitung usw.).
Im Moment sind Fahrer und Halter in so Fällen mit Bußen und Punkten dabei.b:
lg
Peter
 
AW: Fahrzeug abmelden: Kennzeichen für spätere Neuanmeldung behalten?

Im Moment sind Fahrer und Halter in so Fällen mit Bußen und Punkten dabei.b:
Kann doch nicht sein, sonst bekäme ja meine Firma als Halter des KFZ Punkte in Flensburg! - Ich denke, daß Punkte nur der Fahrer bekommen kann... Geldbußen allerdings schon ;)
 
AW: Fahrzeug abmelden: Kennzeichen für spätere Neuanmeldung behalten?

Kann doch nicht sein, sonst bekäme ja meine Firma als Halter des KFZ Punkte in Flensburg! - Ich denke, daß Punkte nur der Fahrer bekommen kann... Geldbußen allerdings schon ;)

Sollte dein Chef dir Anweisung geben mit einem verkehrsuntüchtigen Fahrzeug zu fahren oder davon wissen und es zulassen, z.B. abgefahrenen Reifen, ist er mit 3 Punkten dabei.
www.fahrprofi.de einfach mal googlen.
lg
Peter
 
AW: Fahrzeug abmelden: Kennzeichen für spätere Neuanmeldung behalten?

Und nicht nur das!
Ich arbeite u.a. in der Warenausgabe und wenn ich z.B. (auch auf Anweisung des Fahrers!) Waren in ein Fahrzeug verlade, die nicht ausreichend gesichert werden, mache ich mich laut Gesetz mitschuldig. Ist zwar alles etwas theoretisch, aber eben denkbar.
Punkte, Geldstrafe, Knast, alles möglich.
 
AW: Fahrzeug abmelden: Kennzeichen für spätere Neuanmeldung behalten?

Und nicht nur das!
Ich arbeite u.a. in der Warenausgabe und wenn ich z.B. (auch auf Anweisung des Fahrers!) Waren in ein Fahrzeug verlade, die nicht ausreichend gesichert werden, mache ich mich laut Gesetz mitschuldig. Ist zwar alles etwas theoretisch, aber eben denkbar.
Punkte, Geldstrafe, Knast, alles möglich.

So theoretisch ist das nicht, ich bin bisher davon verschont geblieben, aber ich weis von Kunden das sie sich die Ladungssicherung quittieren lassen weil sie schon zahlen durften.
 
AW: Re: Fahrzeug abmelden: Kennzeichen für spätere Neuanmeldung behalten?

Ideal wäre es, wenn ich sowohl im Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief stehe, aber trotzdem mit 60 bzw. jetzt 55% versichert bin.

Gruß
Phil

Phil, nicht jede Versicherung versichert ein Fahrzeug wenn VN und Halter nicht identisch sind. Hatte ich vor kurzem ja auch erst, nußte von daher leider eine andere nehmen. Dazu gibt es meistens noch einen Aufschlag...
 
AW: Fahrzeug abmelden: Kennzeichen für spätere Neuanmeldung behalten?

Es ist nicht bei jeder Versicherung so, dass Prozente direkt "vererbt" werden können.

Bei einem 20-jährigen Fahrer wird es schwer sein mehr als 3 schadensfreie Jahre zu übernehmen. Also irgendwie 75% oder so was kannste übernehmen, der Rest verfällt.
Um sicher zu gehen: Ruf die Versicherung an und kläre das mit ihr.

Und wegen der Stilllegung: Einfach hin, Brief, Perso, Schein, Kennzeichen und Vollmacht mitnehmen und abmelden.
Wenn Du keine Vollmacht hast, dann eben ohne und Du sagst, dass Du das Auto gekauft hast - vielleicht musst Du wieder nach Hause gehen um einen Kaufvertrag vorzulegen, aber eigentlich geht das auch ohne.

Es ist sogar möglich ein Auto allein mit dem Brief abzumelden ... ohne Schein und ohne Kennzeichen und ohne, dass ich selber eingetragener Halter war. Ist aber sehr trickreich und hat mich etwas mehr Trinkgeld und Überredungskunst gekostet :M
 
AW: Fahrzeug abmelden: Kennzeichen für spätere Neuanmeldung behalten?

Grundsätzlich gilt, eine Versicherung gewährt einem 'jungen' Fahrer nur den Rabatt (bei Rabatt-Übertragung von einem anderen Versicherungsnehmer) den der 'junge' Fahrer selbst hätte 'erfahren' können (in den Jahren in denen er einen Führerschein hat) - wenn davon abgewichen wird, ist es reine Geschäftspolitik, weil man jeden neuen Kunden locken möchte.
 
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