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Nö, warum auch? ... ist doch kein Neuwagen mehr.meinst du ich krieg den vollen preis zurück?
Nö, warum auch? ... ist doch kein Neuwagen mehr.
Das sieht nicht schön aus! Glücklicherweise ist Dir nix passiert.
Da ja wohl Fahrerflucht mit im Raum steht, am Besten einen Anwalt einschalten (hoffentlich haste Verkehrsrechtschutz). Die Verkehrsanwälte arbeiten oft mit festen
(befreundeten) Gutachter zusammen.
Grundsätzlich kann das Auto bis 130% des Wiederbeschaffungswertes repariert werden. Den Wiederbeschaffungswert solltest Du aber von der Vollkasko in jedem Fall bekommen,
abzüglich deiner Selbstbeteiligung und des "Schrottwertes" wie es sKARs oben beschrieben hat.
Und wenn natürlich kein grobes Mitverschulden Deinerseits am Unfall dagegen spricht. (Alkohol, Drogen oder so).
Also Kopf hoch, wird schon wieder werden!
Wozu einen Anwalt, wenn Fahrerflucht vorliegen sollte? Fahrerflucht ist eine Straftat, da muss die Polizei/Staatsanwaltschaft von sich aus tätig werden, weil ein Sachschaden über 1000 EUR vorliegt (also kein Bagatellschaden mehr) bzw. sollte zusätzlich der Geschädigte eine entsprechende Anzeige erstatten, dann müssen sie wirkich tätig werden! Da bedarf es nun wahrlich keinen Anwalt zu.
Und wie ich schon einmal anmerkte, ein Anwalt kann immer noch hinzu gezogen werden, wenn das Gutachten vorliegt. Das kann in einer ersten Rechtsberatung ja überprüft werden und ggf. wird dann ein evtl. notwendiges, weitere Vorgehen abgestimmt werden.