z4, ohne worte.. gucken

Alter Schwede!
Krasse Sache !!!! wie ist das passiert?

Schön dass es dir gut geht! das ist das wichtigste!
 
Mein Beileid zum (wirtschaflichen) Tod Deines Zettie - aber wie Makis schon meint: Wichtig ist erstmal nur, dass kein Personenschaden entstanden ist.

Wenn Du Vollkasko hast, solltest Du im Normalfall auch den Schaden ersetzt bekommen. Beauftrage auf jeden Fall einen Gutachter Deiner Wahl, die Versicherung wird meistens ihren eigenen Gutachter schicken, dann trifft man sich irgendwo in der Mitte ;)

Gruß Greg
 
Würde ich eigentlich grundsätzlich empfehlen: Ein von Dir beauftragter Dekra-Gutachter in Kombination mit einer guten Rechtsschutzversicherung dürfte da sicherlich helfen.

Viel Erfolg :t
 
Shit... und "Beileid".

Grundlage ist natürlich auch, was Du für ihn bezahlt hattest und dann stellt sich die Frage seitens des Gutachters, was kostet eine Reparatur und was ist der "Schrott" jetzt noch wert.

Hey Leutz, nicht immer gleich so aggressiv und den Dampfhammer rausholen. Erst einmal abwarten, was der Gutachter feststellt. Dann kann er sich immer noch weitere Möglichkeiten ergreifen.
 
AUAAA!!! :-(
... tut echt weh das zu sehen...
Zum "Glück" hat es "nur" den Z erwischt und keine Menschen...

Trotzdem traurig und schade ums geliebte "Heiligsblechle"...


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Das ist sehr ärgerlich!
Ich hoffe dass du ohne größere finanzielle Einbußen aus der Sache raus kommst!!

Gruß
Matthias
 
Der Wert errechnet sich ja nach Kilometerleistung, Ausstattung, Wohngebiet und sonstigem. Hört sich zwar komisch an ist aber so, habe vor 6 oder 7 Jahren auch meinen Corrado geschrottet weil ich einem Roller ausgewichen bin. Der Gebrauchtwagenwert wurde auch so errechnet, was nicht zu vergessen ist das der Schrottwert abgezogen wird. Heisst das was dein Auto jetzt noch bringt, dass Auto wird ja in einer Restwertbörse zum Kauf angeboten. Wenn dann einer den Restbestand kaufen will wird er dir das Geld geben und nicht die Versicherung, du hast aber auch die Möglichkeit das Auto zu behalten und selbst in Teile zu verkaufen oder was auch immer. In zahlen, dass Auto wird auf 18000 Euro geschätzt der Restwert vom Schrott wird von einen Käufer für 3000 gekauft, bekommst du 15000 Abzug Selbstbeteilung. Die 3000 bekommst vom Schrotthändler oder wenn du den Wagen behällst eben nicht. Man bedenke aber das der Abschlepper glaub auch bezahlt werden muss solang das Auto dort steht, wird glaub nur übernommen bis zum Möglichen Resteverkauf, will mich da aber nicht festlegen. Hoffe konnte helfen.
 
Das sieht nicht schön aus! Glücklicherweise ist Dir nix passiert.
Da ja wohl Fahrerflucht mit im Raum steht, am Besten einen Anwalt einschalten (hoffentlich haste Verkehrsrechtschutz). Die Verkehrsanwälte arbeiten oft mit festen
(befreundeten) Gutachter zusammen.
Grundsätzlich kann das Auto bis 130% des Wiederbeschaffungswertes repariert werden. Den Wiederbeschaffungswert solltest Du aber von der Vollkasko in jedem Fall bekommen,
abzüglich deiner Selbstbeteiligung und des "Schrottwertes" wie es sKARs oben beschrieben hat.
Und wenn natürlich kein grobes Mitverschulden Deinerseits am Unfall dagegen spricht. (Alkohol, Drogen oder so).
Also Kopf hoch, wird schon wieder werden!
 
Das sieht nicht schön aus! Glücklicherweise ist Dir nix passiert.
Da ja wohl Fahrerflucht mit im Raum steht, am Besten einen Anwalt einschalten (hoffentlich haste Verkehrsrechtschutz). Die Verkehrsanwälte arbeiten oft mit festen
(befreundeten) Gutachter zusammen.
Grundsätzlich kann das Auto bis 130% des Wiederbeschaffungswertes repariert werden. Den Wiederbeschaffungswert solltest Du aber von der Vollkasko in jedem Fall bekommen,
abzüglich deiner Selbstbeteiligung und des "Schrottwertes" wie es sKARs oben beschrieben hat.
Und wenn natürlich kein grobes Mitverschulden Deinerseits am Unfall dagegen spricht. (Alkohol, Drogen oder so).
Also Kopf hoch, wird schon wieder werden!

Wozu einen Anwalt, wenn Fahrerflucht vorliegen sollte? Fahrerflucht ist eine Straftat, da muss die Polizei/Staatsanwaltschaft von sich aus tätig werden, weil ein Sachschaden über 1000 EUR vorliegt (also kein Bagatellschaden mehr) bzw. sollte zusätzlich der Geschädigte eine entsprechende Anzeige erstatten, dann müssen sie wirkich tätig werden! Da bedarf es nun wahrlich keinen Anwalt zu.
Und wie ich schon einmal anmerkte, ein Anwalt kann immer noch hinzu gezogen werden, wenn das Gutachten vorliegt. Das kann in einer ersten Rechtsberatung ja überprüft werden und ggf. wird dann ein evtl. notwendiges, weitere Vorgehen abgestimmt werden.
 
Beim Unfall würde ich Grundsätzlich immer die Polizei dabei rufen, allein schon damit man eine Aufnahme der ganzen Sachlage hat.
 
Polizei war doch anwesend...... aber nur ganze "5 Min", also recht kurz und gut war. Kann ich mir kaum vorstellen, weil die das Ganze ja nicht in 5 Min. aufgenommen haben könnten. Ich befürchte, dass keine richtige Unfallaufnahme erfolgte (Spurensicherung)?! So klang es jedenfalls für mich durch.
 
macht mich auch stutzig?
er schreiben "abgedrängt"
und dann war nach 5 minuten alles vorbei?
das passt nicht
 
naja manchmal will man sich seine eigene fahrweise evtl. auch nicht eingestehen :)
Ich meine jeder normale Mensch regt sich schon etwas mehr auf wenn er von der Fahrbahn abgedrängt wurde.

Ich tippe auf :

2 Wochen gefahren und sich ein wenig überschätzt.
 
Wozu einen Anwalt, wenn Fahrerflucht vorliegen sollte? Fahrerflucht ist eine Straftat, da muss die Polizei/Staatsanwaltschaft von sich aus tätig werden, weil ein Sachschaden über 1000 EUR vorliegt (also kein Bagatellschaden mehr) bzw. sollte zusätzlich der Geschädigte eine entsprechende Anzeige erstatten, dann müssen sie wirkich tätig werden! Da bedarf es nun wahrlich keinen Anwalt zu.
Und wie ich schon einmal anmerkte, ein Anwalt kann immer noch hinzu gezogen werden, wenn das Gutachten vorliegt. Das kann in einer ersten Rechtsberatung ja überprüft werden und ggf. wird dann ein evtl. notwendiges, weitere Vorgehen abgestimmt werden.

Wie Du selbst schreibst sollte der Geschädigte immer zusätzlich eine entsprechende Anzeige erstatten, hier geht es ja dann eventuell auch um privatrechtliche Ansprüche an den
Fluchtfahrer. Und da holst Du Dir immer am Besten die Unterstützung eines Anwaltes.
Darüberhinaus ist es vorteilhaft, wenn Du dann den Gutachter, der mit dem Anwalt zusammenarbeitet, beauftragst den Schaden zu schätzen. Dieser wird das Gutachten immer
zu Deinen Gunsten erstellen. Wieso dann erstmal abwarten bis ein Versicherungsgutachten vorliegt, das sehr wahrscheinlich niedriger ausfällt, und dann mit einem Gegengutachten
kontern, wenn man es gleich mit Anwalt und Gutachter einfacher haben kann??
 
Egal wann Du "privat" ein Gutachten erstellen läßt, stellt es immer ein Gegengutachten zu dem der Versicherung dar.
Es soll sogar Fälle geben - vermutlich mal nicht wenige, weil man ja immer nur von Negativfällen überhaupt etwas erfährt, da war nach Gutachten alles "wie gewünscht". In solchen Fällen wäre ein Anwalt und "Gegen"gutachten unnötige Kosten. Im ungünstigen Fall zu eigenen Lasten.
Daher würde ich eher im Nachhinein agieren. Immerhin sind Widerspruchsfristen lang genug!
 
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