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, ist die Garantie dann an die Bedingung geknüpft alle Services bei BMW durchführen zu lassen? Das hat ja mit dem Service wie ein Vorredner schon sagte an sich nichts zu tun. Und das hätte in dem Fall auch nichts mit Kulanz zu tun sondern mit der Abwicklung eines Garantiefalles. Evtl. solltest du´s auf diesem weg versuchen? Die Garantie muss ja irgendwo schriftlich festgehalten sein. Nur so als Tipp..(ja ich weiß, ich hab 12 Jahre Durchrostgarantie
Du müsstest doch die garantie automatisch vom Vorbesitzer übernommen haben wenn ich nicht irre.. Die Garantie gilt ja für den Wagen und nicht für den Besitzer? Aber ohne die Garantiebedingungen zu kennen ist das natürlich sehr schwierig..
Wenn bei der letzten Inspektion mit Karosseriedurchsicht nicht bei BMW durchgeführt wurde lässt sich das seitens BMW sehr einfach argumentieren.Mal kurz noch was anderes.. wenn du sagst , ist die Garantie dann an die Bedingung geknüpft alle Services bei BMW durchführen zu lassen? Das hat ja mit dem Service wie ein Vorredner schon sagte an sich nichts zu tun.
Wenn bei der letzten Inspektion mit Karosseriedurchsicht nicht bei BMW durchgeführt wurde lässt sich das seitens BMW sehr einfach argumentieren.
BMW kann sich darauf berufen, dass der Mangel nicht "unverzüglich" angezeigt wurde, da sowas bei Inspektionen entdeckt werden "kann" und sich der Schaden dann nicht verschlimmert.
Das mit den Inspektionen sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden.
Wobei es natürlich immer eine einfache Kosten-Nutzen-Rechnung ist, wenn man viel fährt und jährlich 200 Euro in Inspektionen steckt, kann man sich das die letzten 6 Jahre auch schenken und dann lieber einmal 1.200 Euro selber in die Hand nehmen um den Schaden zu beheben.
..... du verlangst eine Leistung von BMW welche nur für eine Gegenleistung von dir, die regelmäßige Kontrolle, gegeben wird.
Du hattest aber Jahre kein Interesse den Mehrpreis dafür auszugeben, und jetzt bist du dir zu schade für die Reparatur aufzukommen, selbst schuld, nichts anderes ist das.
Und: Eine Durchrostgarantie ist natürlich nicht auf den Erstbesitzer beschränkt, sondern gilt unter den vorgegebenen Bedingungen für die zugesicherte Laufzeit, egal, wieviel Folgebesitzer das Fahrzeug hat.
Gruß
Und auch das hast du keineswegs "verdient", du hast die Option gewählt günstig Inspektionen zu machen, deine freie Entscheidung, daher musst du auch mit den daraus folgenden Konsequenzen leben.evtl gibts ja 50:50 oder 40:60
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Ein solch unkontrollierbares Garantieversprechen geht kein Unternehmen ein. Wir sind hier nicht in Amerika.
Rechtsprechung bestätigt worden? Bitte Beispiele, aber bitte nur auf BMW-Fahrzeuge bezogen!
Hi,
der Hinweis auf die Rechtsprechnung bezog sich auf den Fakt, daß es legitim ist, wenn der Hersteller sein Garantieversprechen bezüglich der Durchrostungsgarantie an Bedingungen knüpft.- Siehe BGH AZ VIII ZR 187/06 -
Und warum soll das auf BMW-Fahrzeuge begrenzt sein? Hier geht es um eine grundsätzliche Geschichte, nämlich ob ein Hersteller ein derartiges Garantieversprechen an Bedingungen knüpfen darf.Und das wurde ja höchstrichterlich bestätigt.
Die Aussage, daß ein derartiges Garantieversprechen nicht nur an den Erstbesitzer gebunden ist, kannst Du ja gerne bei BMW hinterfragen.
Und was soll daran unkontrollierbar sein ??? Die Kontrolle haben sich die Hersteller doch eingebaut mit der Vorgabe, daß das Serviceheft lückenlos zu führen ist und alle Inspektionen beim herstellerzertifizierten Betrieb durchzuführen sind.
So long
Hast du denn immer die Inspektionen bei BMW machen lassen? Haben Sie das Serviceheft kopiert/sehen wollen? :)Ich hab meinen Wagen gestern abgegeben zwecks neuer Tür..
Der Kulanzantrag wurde bei mir ohne probleme angenommen und nun bekomme ich ne neue Tür