suche Rostgeschädigte zwecks durchsetzen eines Kulanzantrages

Jawoll bin auch dabei Rost pickel an der Beifahrer tüR

Ez 07' 2003 km: 160000 die Fahrgestellnummer schicke ich dir am
Freitag Abend !

Argh und ich finde mein Service Heft nicht werde am wochende noch mal schauen
 
super danke dir :)
also für die meldung, nicht für den rost :g
 
Ich war vor 2 Wochen bei BMW und habe die Pickel an der Heckklappe moniert. Es wurde das Serviceheft und die Zulassung kopiert. Man sicherte mir zu, dass ich in den nächsten Tagen informiert werde. Das ist 2 Wochen her. Ich werde die Tage mal dort anrufen.

Patrick
 
ja das man hinterherlaufen muss ist leider alltag geworden bei bmw :mad:

man bringt in dem fall ja kein geld in die hütte, man ist ja nur ein nerviger unkostenverursacher :)
 
Naja...bei mir hat man sich direkt gekümmert bedenken es liegt eher am Mitarbeiter,oder generell das in Deutschland nicht überall der beste Service zu erwarten ist. :-x

Genießt das Wetter.

Greetz
 
kleiner zwischenbericht.
ich habe eine mail an bmw, an die niederlassung und an die rechtsabteilung ADAC geschickt mit der folgendem Text:

------------------------------------------------
Sehr geehrter Herr xxx.

Wir fahren einen BMW Z4 E85 (vorher eine Z3) und haben persönlich bei Ihnen im Hause einen Kulanzantrag auf Rostbeseitigung am Z4 beantragt. (April 2011)
Die FIN lautet: xxxxxxxxxxxxxxx
Es geht um Rost "von Innen", Rost an der Schweißnaht Fahrertüre, Rostblasen auf Kotflügel und Kofferraumdeckel.
Herr xxxx hat viele Fotos gemacht, ich selber habe noch 2 Bilder (Rost Schweißnaht) per Mail nachgereicht.

Der Grund für den Kulanzantrag lautet, unter anderem:
Mangelhafte Rostvorbeugung durch eine mangelnde Hohlraumkonservierung der Baureihe E85. Bj. 2004-2007.
Dieses Problem ist auch bei weiteren Kundenfahrzeugen bekannt.
FIN: xxxxxxxxxxxxxxxxxx
FIN: xxxxxxxxxxxxxxxxxx

Wir erwarten einen akzeptablen Lösungsvorschlag.

Dieses Auto ist ein Premiumprodukt aus dem Hause BMW, somit erwarten wir eine entsprechende "Behandlung seiner Kunden".
Ihr Verhalten einem Kunden gegenüber ist mir mehr als unverständlich. Wir habe nicht das Gefühl ein "BMW-Kunde" zu sein, nein wir fühlen uns eher als Kunde 3.Klasse. Als ehemaliger Kunde von Ford und Renault sind wir sehr enttäuscht was Service, Qualität, Kundenkontakt, Stammkundenmanagement angeht.

Im Dezember 2010 wurde außerdem ein Kulanzantrag bzgl. Scheibenwischermotors in Ihrem Hause gestellt.
Auch hier werden wir im unklaren gelassen.
Unsere Adresse und auch Mailadresse ist dem Autohaus xxxxx bekannt.
------------------------------------

Mittlerweile wurde von BMW direkt geantwortet, sie würden uns unterstützen wenn von der niederlassung keine reaktionn kommt.
auch vom adac gibt es eine eingangsbestätigung.

von der niederlassung kam noch keine reaktion, naja, ist ja grad mal 48h her :(

vielen dank an die bisher überlassenen fahrzeugdaten. wer mir noch welche zukommenlassen wil --> immer her damit --> PN reicht

.
 
Mal kurz noch was anderes.. wenn du sagst
(ja ich weiß, ich hab 12 Jahre Durchrostgarantie
, ist die Garantie dann an die Bedingung geknüpft alle Services bei BMW durchführen zu lassen? Das hat ja mit dem Service wie ein Vorredner schon sagte an sich nichts zu tun. Und das hätte in dem Fall auch nichts mit Kulanz zu tun sondern mit der Abwicklung eines Garantiefalles. Evtl. solltest du´s auf diesem weg versuchen? Die Garantie muss ja irgendwo schriftlich festgehalten sein. Nur so als Tipp..
 
danke für den tipp

die garantiebediengungen haben wir nicht.
das auto wurde als gebrauchter (1 1/2 Jahre alt) bei bmw gekauft. das war sommer 2006.
ich denke mal nicht das ich noch an die garantiebedienungen des erstbesitzers drankomme (es war ein werksangehöriger von bmw)

.
 
Du müsstest doch die garantie automatisch vom Vorbesitzer übernommen haben wenn ich nicht irre.. Die Garantie gilt ja für den Wagen und nicht für den Besitzer? Aber ohne die Garantiebedingungen zu kennen ist das natürlich sehr schwierig..
 
Du müsstest doch die garantie automatisch vom Vorbesitzer übernommen haben wenn ich nicht irre.. Die Garantie gilt ja für den Wagen und nicht für den Besitzer? Aber ohne die Garantiebedingungen zu kennen ist das natürlich sehr schwierig..

Das glaube ich nicht. Das dürfte ganz sicher nur an den Erstbesitzer geknüpft gewesen sein.
 
Hmm ist natürlich möglich. Wie gesagt ohne die Bedingungen zu kennen ist das eher ein schuss ins blaue. Aber die müssten ja bei jedem z4 dieses Baujahres gleich sein!? evtl. kann mal jemand nachsehn..

ps. ich hab mal in die bei mir beigefügte garantie gesehn.. da steht aber leider nichts vonwegen durchrostgarantie..
 
Mal kurz noch was anderes.. wenn du sagst , ist die Garantie dann an die Bedingung geknüpft alle Services bei BMW durchführen zu lassen? Das hat ja mit dem Service wie ein Vorredner schon sagte an sich nichts zu tun.
Wenn bei der letzten Inspektion mit Karosseriedurchsicht nicht bei BMW durchgeführt wurde lässt sich das seitens BMW sehr einfach argumentieren.

BMW kann sich darauf berufen, dass der Mangel nicht "unverzüglich" angezeigt wurde, da sowas bei Inspektionen entdeckt werden "kann" und sich der Schaden dann nicht verschlimmert.

Das mit den Inspektionen sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden.

Wobei es natürlich immer eine einfache Kosten-Nutzen-Rechnung ist, wenn man viel fährt und jährlich 200 Euro in Inspektionen steckt, kann man sich das die letzten 6 Jahre auch schenken und dann lieber einmal 1.200 Euro selber in die Hand nehmen um den Schaden zu beheben.
 
Hmm muss denn der Mangel "unverzüglich" angezeigt werden? Der Schaden ist ja deswegen nicht verschwunden und ist ja auch in der Garantiephase aufgetreten..
Aber wie schon gesagt ohne genaue Kenntnis der Garantiebedingungen ist das sowieso nur Spekulation.. wo müsste denn die Durchrost-Garantie festgehalten sein? Wie gesagt ich hab in meinen Papieren nichts derartiges gefunden..
 
Wenn bei der letzten Inspektion mit Karosseriedurchsicht nicht bei BMW durchgeführt wurde lässt sich das seitens BMW sehr einfach argumentieren.

BMW kann sich darauf berufen, dass der Mangel nicht "unverzüglich" angezeigt wurde, da sowas bei Inspektionen entdeckt werden "kann" und sich der Schaden dann nicht verschlimmert.

Das mit den Inspektionen sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden.

Wobei es natürlich immer eine einfache Kosten-Nutzen-Rechnung ist, wenn man viel fährt und jährlich 200 Euro in Inspektionen steckt, kann man sich das die letzten 6 Jahre auch schenken und dann lieber einmal 1.200 Euro selber in die Hand nehmen um den Schaden zu beheben.

Und genau das ist der Punkt, du verlangst eine Leistung von BMW welche nur für eine Gegenleistung von dir, die regelmäßige Kontrolle, gegeben wird.
Du hattest aber Jahre kein Interesse den Mehrpreis dafür auszugeben, und jetzt bist du dir zu schade für die Reparatur aufzukommen, selbst schuld, nichts anderes ist das.

Geh doch jetzt wieder in deine freie Werke wo du die Inspektionen hast durchführen lassen, können dir sicher zum attraktiven Preis auch den rost entfernen ;)

ich sage es klar raus: ich hoffe der Antrag wird abgelehnt, und ich denke auch das er das wird ;)
 
..... du verlangst eine Leistung von BMW welche nur für eine Gegenleistung von dir, die regelmäßige Kontrolle, gegeben wird.
Du hattest aber Jahre kein Interesse den Mehrpreis dafür auszugeben, und jetzt bist du dir zu schade für die Reparatur aufzukommen, selbst schuld, nichts anderes ist das.

@ Jokin: BMW kann sich darauf berufen, dass der Mangel nicht "unverzüglich" angezeigt wurde, da sowas bei Inspektionen entdeckt werden "kann" und sich der Schaden dann nicht verschlimmert.

Hi,

hier haben wir zwei Kernaussagen, die den Punkt treffen. Ich sehe das übrigens genauso.

Eine Durchrostgarantie von innen ist eine freiwillige Zusicherung/Leistung des Herstellers. Diese Garantie kann deshalb völlig legal an Bedingungen geknüpft werden z. Bsp. in der Form, daß die Garantie nur gilt, wenn in einer für den jeweiligen Hersteller zertifizierter Werkstatt alle fälligen Wartungen durchgeführt wurden und auch lückenlos nachgewiesen werden können.

Und: Eine Durchrostgarantie ist natürlich nicht auf den Erstbesitzer beschränkt, sondern gilt unter den vorgegebenen Bedingungen für die zugesicherte Laufzeit, egal, wieviel Folgebesitzer das Fahrzeug hat. ;)

Ein völlig legaler Vorgang, der so auch schon in der Rechtsprechung bestätigt wurde.

Gruß
 
und zwischen ablehen (von seiten bmw) und reparien lassen können gibts ja noch die kulanz :)
und den immer wieder oft zitierten spruch "die hoffnung stirbt zuletzt) :D

evtl gibts ja 50:50 oder 40:60

mal schauen

.
 
Und: Eine Durchrostgarantie ist natürlich nicht auf den Erstbesitzer beschränkt, sondern gilt unter den vorgegebenen Bedingungen für die zugesicherte Laufzeit, egal, wieviel Folgebesitzer das Fahrzeug hat. ;)

Gruß

Ein solch unkontrollierbares Garantieversprechen geht kein Unternehmen ein. Wir sind hier nicht in Amerika.
Rechtsprechung bestätigt worden? Bitte Beispiele, aber bitte nur auf BMW-Fahrzeuge bezogen!
 
evtl gibts ja 50:50 oder 40:60
.
Und auch das hast du keineswegs "verdient", du hast die Option gewählt günstig Inspektionen zu machen, deine freie Entscheidung, daher musst du auch mit den daraus folgenden Konsequenzen leben.

Wenn du auch nur einen Cent bekommst ist das nicht korrekt allen anderen "Deppen" gegenüber die die teureren Inspektionen bei BMW machen lassen. Und im Endeffekt zahlen diese und auch die Neuwagenkäufer deine Reparatur mit, was es nicht fair gestaltet.
 
Ein solch unkontrollierbares Garantieversprechen geht kein Unternehmen ein. Wir sind hier nicht in Amerika.
Rechtsprechung bestätigt worden? Bitte Beispiele, aber bitte nur auf BMW-Fahrzeuge bezogen!

Hi,

der Hinweis auf die Rechtsprechnung bezog sich auf den Fakt, daß es legitim ist, wenn der Hersteller sein Garantieversprechen bezüglich der Durchrostungsgarantie an Bedingungen knüpft. ;) - Siehe BGH AZ VIII ZR 187/06 -

Und warum soll das auf BMW-Fahrzeuge begrenzt sein? Hier geht es um eine grundsätzliche Geschichte, nämlich ob ein Hersteller ein derartiges Garantieversprechen an Bedingungen knüpfen darf. ;) Und das wurde ja höchstrichterlich bestätigt.

Die Aussage, daß ein derartiges Garantieversprechen nicht nur an den Erstbesitzer gebunden ist, kannst Du ja gerne bei BMW hinterfragen. ;)

Und was soll daran unkontrollierbar sein ??? Die Kontrolle haben sich die Hersteller doch eingebaut mit der Vorgabe, daß das Serviceheft lückenlos zu führen ist und alle Inspektionen beim herstellerzertifizierten Betrieb durchzuführen sind.

So long
 
Hi,

der Hinweis auf die Rechtsprechnung bezog sich auf den Fakt, daß es legitim ist, wenn der Hersteller sein Garantieversprechen bezüglich der Durchrostungsgarantie an Bedingungen knüpft. ;) - Siehe BGH AZ VIII ZR 187/06 -

Und warum soll das auf BMW-Fahrzeuge begrenzt sein? Hier geht es um eine grundsätzliche Geschichte, nämlich ob ein Hersteller ein derartiges Garantieversprechen an Bedingungen knüpfen darf. ;) Und das wurde ja höchstrichterlich bestätigt.

Die Aussage, daß ein derartiges Garantieversprechen nicht nur an den Erstbesitzer gebunden ist, kannst Du ja gerne bei BMW hinterfragen. ;)

Und was soll daran unkontrollierbar sein ??? Die Kontrolle haben sich die Hersteller doch eingebaut mit der Vorgabe, daß das Serviceheft lückenlos zu führen ist und alle Inspektionen beim herstellerzertifizierten Betrieb durchzuführen sind.

So long

Danke für die Quelle. :t Das Urteil klingt zwar im ersten Tenor negativ für einen Kunden, aber andererseits kann sich danach auch kein Unternehmen - sofern dessen AGB-Voraussetzungen erfüllt werden - schwerer aus der Affäre ziehen. Und sollte ein Folgebesitzer über ein Vertragsunternehmen auch die Voraussetzungen erfüllen, kommt auch dieser in den Genuß. Hätte ich jetzt so nicht erwartet.
Das wiederum hat zum Nachteil, dass man eigentlich keine Privatkäufe in Anspruch nehmen sollte, falls man großen Wert auf diese Durchrostungsgarantie legt. Nach dem Wortlaut des Urteils fehlt nämlich dann diese Gebrauchtwagengarantie.
 
Ich hab meinen Wagen gestern abgegeben zwecks neuer Tür..
Der Kulanzantrag wurde bei mir ohne probleme angenommen und nun bekomme ich ne neue Tür
 
Ich hab meinen Wagen gestern abgegeben zwecks neuer Tür..
Der Kulanzantrag wurde bei mir ohne probleme angenommen und nun bekomme ich ne neue Tür
Hast du denn immer die Inspektionen bei BMW machen lassen? Haben Sie das Serviceheft kopiert/sehen wollen? :)
 
Also ich mache zwar den Service immer bei BMW, ist für mich aber nicht nachvollziehbar wie das den Rost verhindert hätte.
Und bei "Rost von innen" bringst dann auch nix das frühzeitig zu erkennen.

Ich denke: einfach mal die Werkstatt wechseln. Bei anderen wird der Kullanzantrag ja auch bearbeitet.

Die 12 Jahre gelten für das Auto, nicht für den Besitzer. Ist ja bei einer Neuwagen oder Gebrauchwagengarantie von Europlus genauso.
 
Mein Wagen war auch noch ein Leasing Wagen einen in einer BMW Vertragswerkstatt arbeitendem Mechaniker, und trotzdem Rost, und nic dagegen unternommen... Bzw höchst warscheinlich wurde es da noch nichtmal bemerkt
 
Zurück
Oben Unten