Während der Garantie in eine freie Werkstatt

MC_FireFoX

Fahrer
Registriert
26 April 2008
HAllo zusammen,
hatte neulich eine amüsante Diskussion mit einem Bekannten, der behauptet hat, dass man selber Schuld ist, wenn man sein Auto (Marke, KM-Stand und Alter egal) in eine Vertragswerkstatt bringt. Darüber kann man ja geteilter Meinung sein, aber er meinte dann, dass selbst die Neuwagengarantie bestehen bleibt, wenn man sein Auto während der Garantiezeit (sei es Neu- oder Gebrauchtwagengarantie) zu einer freien Werkstatt bringt.
Das mochte ich ihm dann doch nicht so ganz glauben, er hat zwar was von irgendwelchen Zertifikaten geredet, aber kann ich mir trotzdem schwer vorstellen.

Was meint ihr, die ihr sicherlich mehr Ahnung habt und auch höchstwahrscheinlich schon die ein oder andere Erfahrung gemacht habt?
 
Also ich kann während der Garantiezeit davon nur abraten. Davon kann man tierisch Scherereien bekommen, vor allem wenn man knapp über die Garantie drüber ist und versucht etwas auf Kulanz von BMW zu bekommen.
 
theoretisch kannst du in den ersten 2 jahren jede werkstatt deiner wahl aufsuchen. (haben schlaue richter so gerichtet)
aber versuch mal nach dem 2. jahr eine garantieverlängerung abschließen, haha, die lachen dich aus. und das thema kulanz steht schon oben

also, dein kollege hat recht. aber recht haben und recht bekommen sind halt doch 2 paar schuhe
 
theoretisch kannst du in den ersten 2 jahren jede werkstatt deiner wahl aufsuchen. (haben schlaue richter so gerichtet)
aber versuch mal nach dem 2. jahr eine garantieverlängerung abschließen, haha, die lachen dich aus. und das thema kulanz steht schon oben

also, dein kollege hat recht. aber recht haben und recht bekommen sind halt doch 2 paar schuhe

Keine Ahnung vom Thema, aber Hauptsache 'mal was dazu schreiben. :rolleyes:

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, aber er meinte dann, dass selbst die Neuwagengarantie bestehen bleibt, wenn man sein Auto während der Garantiezeit (sei es Neu- oder Gebrauchtwagengarantie) zu einer freien Werkstatt bringt.
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Nachstehend nur kurz, zusammenfassend, vereinfacht und unverbindlich, weil es hier wirklich schon gefühlte hunderte Male Thema war:

a) Es muss unterschieden werden zwischen der gesetzlichen Mängelhaftung (umgangssprachlich auch "Gewährleistung") des Kaufrechts und einem etwaig abgeschlossenen Garantievertrag.
Die Mängelhaftung betrifft Mängel der Kaufsache, die bei Kauf bzw. Übergabe des Autos bereits vorhanden waren (aber etwaig erst später auftreten). Der Gegenstand des Garantievertrags hängt demgegenüber schlicht von dessen Inhalt ab, weil es sich um eine vertragliche Vereinbarung handelt, die demgemäß der Vertragsfreiheit unterliegt.
Nachstehend wird unterstellt, dass wir hier nur von dem Vertragsverhältnis Autoverkäufer <--> Autokäufer sprechen.

b) Für die gesetzliche Mängelhaftung ist es egal, was mit dem Fahrzeug gemacht wird und wo es etwaig repariert oder sonstwie bearbeitet wird. Die Mängelhaftung bleibt bestehen, und Schuldner der Mängelhaftung bleibt immer der Verkäufer. In der Praxis kann der Nachweis eines Mangels aber schwerer werden, wenn das Fahrzeug von Dritten repariert, bearbeitet etc. wird. Denn der Verkäufer wird womöglich argumentieren, dass der Mangel durch den Dritten verursacht wurde.

c) Für den Garantievertrag kommt es schlicht darauf an, was in den Garantiebedingungen steht. Der "BMW Qualitätsbrief" beispielsweise erlaubt Reparaturen bei jeder anerkannten Vertragswerkstatt. Rechtlich ist das fragwürdig, aber das soll hier nicht vertieft werden.
Andere Garantieverträge gewähren Leistungen nur dann, wenn der Kunde bestimmte Anforderderungen erfüllt - wie z. B. den ausschließlichen Besuch einer bestimmten Werkstatt. In diesem Fall verliert man ggf. Garantieansprüche, wenn man eine andere Werkstatt aufsucht.

d) Was die "Anschlussgarantien" von BMW betrifft - also die Garantieverträge, die man mit bzw. nach Auslaufen der gesetzlichen Mängelhaftung abschließen kann -, so kann BMW deren Abschluss freilich von bestimmten Anforderungen abhängig machen. Eine solche Anforderung kann es auch sein, dass man den Service zuvor ausschließlich bei einer anerkannten BMW-Niederlassung hat machen lassen.
 
Aber warum sollte ich während der Neuwagengarantie in eine freie Werkstatt gehen??? Verstehe ich wirklich nicht.
Ich könnte verstehen das man evtl. eine andere Vertragswerkstatt aufsucht, aber doch keine freie Werkstatt.
 
Aber warum sollte ich während der Neuwagengarantie in eine freie Werkstatt gehen??? Verstehe ich wirklich nicht.
Ich könnte verstehen das man evtl. eine andere Vertragswerkstatt aufsucht, aber doch keine freie Werkstatt.

diese frage würde ich mir auch nie stellen :-)
 
Aber warum sollte ich während der Neuwagengarantie in eine freie Werkstatt gehen??? Verstehe ich wirklich nicht.
Ich könnte verstehen das man evtl. eine andere Vertragswerkstatt aufsucht, aber doch keine freie Werkstatt.

Womöglich weil die eine oder andere freie Werkstatt besser und/oder preiswerter ist, und der eine oder andere etwas genervt darüber ist, was er in den Vertragswerkstätten an Missständen so alles geboten bekommt. ;)
 
Womöglich weil die eine oder andere freie Werkstatt besser und/oder preiswerter ist, und der eine oder andere etwas genervt darüber ist, was er in den Vertragswerkstätten an Missständen so alles geboten bekommt. ;)

Bei einem Neuwagen musste ich bei einem Garantiefall noch nie etwas bezahlen und würde es auch nie!
 
Du solltest vielleicht weniger von dir ausgehen, sondern realisieren, dass es anderen Menschen anders gehen mag als dir und sich die Frage z. B. dann stellt, wenn die "Garantiewerkstatt" nachhaltig Mist baut.
 
Womöglich weil die eine oder andere freie Werkstatt besser und/oder preiswerter ist, und der eine oder andere etwas genervt darüber ist, was er in den Vertragswerkstätten an Missständen so alles geboten bekommt. ;)

Danke Brumm, genauso ist es!
Was sich die sogenannten Vertragswerkstätten ihren Kunden gegenüber erlauben (können), ist schon erste Sanne.
Einer der hiesigen Betriebe wurde zwischenzeitlich "abgewickelt" und mit gleichem Personal von einem der anderen übernommen.
Der ehemalige Geschäftsführer und Eigentümer agiert jetzt als Filialleiter in gleicher Manier weiter.
Mein Auto kommt da nur im alleräußersten Notfall hin, basta.
Garantieansprüche können die nicht ablehnen, weil mein Auto nach Herstellervorschrift in einer freien Meisterwerkstatt gewartet wird und Kulanzansprüche haben die bisher ohnehin immer nach Ablauf der Garantie abgelehnt.

Nur mal ein Beispiel: Motoröl bei Vertragshändler 32,90 Euro / ltr., exakt gleiches Öl bei meinem Schrauber 12,90 Euro und die Ölfilterpatrone ist lächerliche 65% billiger!
 
Du solltest vielleicht weniger von dir ausgehen, sondern realisieren, dass es anderen Menschen anders gehen mag als dir und sich die Frage z. B. dann stellt, wenn die "Garantiewerkstatt" nachhaltig Mist baut.

Ich bin immer von einer Neuwagengarantie ausgegangen und ich habe noch nicht gehört, dass ein Kunde, im Garantiefall, etwas dazu bezahlen musste.
 
Christoph hat die Ausgangsfrage irgendwie "komisch" gestellt:

HAllo zusammen,
hatte neulich eine amüsante Diskussion mit einem Bekannten, der behauptet hat,
Stammtisch?

dass man selber Schuld ist, wenn man sein Auto (Marke, KM-Stand und Alter egal) in eine Vertragswerkstatt bringt.

Aus welchem Grund? Inspektion? Unfallreparatur? Herstellungsfehler? Mögliche Garantiereparatur?

Darüber kann man ja geteilter Meinung sein, aber er meinte dann, dass selbst die Neuwagengarantie bestehen bleibt, wenn man sein Auto während der Garantiezeit (sei es Neu- oder Gebrauchtwagengarantie) zu einer freien Werkstatt bringt.

Kommt auf viele Faktoren an - nicht zuletzt darauf wie der Kunde seinen späteren Garantieanspruch geltend macht (Nasenfaktor).

Das mochte ich ihm dann doch nicht so ganz glauben, er hat zwar was von irgendwelchen Zertifikaten geredet, aber kann ich mir trotzdem schwer vorstellen.

Frag bitte nochmal nach was für "Zertifikate" er meint.
Was meint ihr, die ihr sicherlich mehr Ahnung habt und auch höchstwahrscheinlich schon die ein oder andere Erfahrung gemacht habt?

Eine konkrete Meinung zu einem Wischi-Waschi-Thema? ... nein, sorry - nicht von mir ;)
 
Danke für Eure Hinweise (v.A. Brumm :t); etwaige offen stehende Fragen hat Jokin super herausgearbeitet (ebenfalls :t):

Stammtisch: kann man durchgehen lassen, das Niveau war das gleiche :)
Grund: zB Kundendienst / Ölwechsel ( ist ja während der Garantie zu machen)
Zertifikate: ala "BMW: Werkstatt XYZ darf an unseren Kärren schrauben" o.ä. (für mich schwer vorstellbar)

Eigentlich wollte ich ja nur wissen, ob eine Gebraucht- oder Neuwagengarantie erlischt, wenn man zB den Kundendienst bei der freien Werkstatt um die Ecke machen lässt, oder gar selber. Warum? Weils mit Sicherheit günstiger ist.
 
Eigentlich wollte ich ja nur wissen, ob eine Gebraucht- oder Neuwagengarantie erlischt, wenn man zB den Kundendienst bei der freien Werkstatt um die Ecke machen lässt, oder gar selber. Warum? Weils mit Sicherheit günstiger ist.

Wenn Du selbst schraubst, vermutlich ja. Der Fahrzeughersteller wirdsich auf jeden Fall "streuben".
Wenn Du in eine freie Meisterwerkstatt gehst, nein, so lange dort nach Herstellervorgaben gearbeitet wird und das Serviceheft gestempelt ist.

Ist das so richtig, Brumm?
 
Wenn Du selbst schraubst, vermutlich ja. Der Fahrzeughersteller wirdsich auf jeden Fall "streuben".
Wenn Du in eine freie Meisterwerkstatt gehst, nein, so lange dort nach Herstellervorgaben gearbeitet wird und das Serviceheft gestempelt ist.

Ist das so richtig, Brumm?

ich bin zwar nicht brumm, aber:
falsch, es muss eine vom hersteller zertifizierte werkstatt sein.
also vom herstellern anerkannter schrauber....

.
 
Über wieviel Geld reden wir hier eigentlich?

... die Einsparung dürfte 100 bis 200 Euro alle 25.000 km betragen.

Wenn diese Einsparung ohne Risiken möglich ist, wie z.B. das Online-Kaufen von Motoröl, dann würde ich sagen: "jawoll, machen"

Sind jedoch Risiken wie in diesem Fall vorhanden, würde ich klar abwägen und es von weiteren Faktoren abhängig machen.

... ist das Auto geleast? Dann eh ab in die Vertragswerkstatt
... sowieso kein Service in der Garantiezeit aufgrund der Laufleistung? ... dann überlegen ob's aus Kulanzsicht später oder wegen Anschlussgarnatie Sinn macht.
... mehr als ein oder zwei Services in der Garantiezeit? ... dann mal überlegen ob die Einsparung das Risiko aufhebt, denn bei 300 gesparten Euros kann man diversen Kleinkram auch selber machen.

Daher bitte nicht versuchen eine pauschale Aussage zu treffen, sondern im Einzelfall entscheiden.

Ich bin bis 200 tkm + 6 Jahre für jede Insp. (alle 50 tkm) zu BMW gefahren, damit mir die Kulanz nicht "in Frage gestellt" wird - Ölwechsel habe ich nach 100 tkm woanders machen lassen (oder so ungefähr war der Ablauf)
 
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