Abzüge im öffentlichen Dienst?

VBL = Vermögens bildende (?) Leistung ?!
Hatte VL ja oben bereits erwähnt.
Die eventuellen ersparnisse bei Versicherungen etc. für Bankangestellte sind vorhanden können sich jedoch teilweise auch bei vergleichen relativieren -> dürfte nicht ausschlaggebend sein b

VL können , müssen aber nicht immer in eine ZVK fließen.
Bausparen , fondssparpläne sind hier ebenso denkbar.


ZVK ist bei längerer einzahlphase schon interessant

Was die aussahen bzgl. Amtsschimmel betrifft möchte ich bemerken das es riesige Unterschiede im Bezug auf die innovationsoffenheit der Unternehmen gibt.

Für mich wäre die Eingruppierung im bezug auf entgeltgruppe , entwicklungsstufe und Endstufe wichtig.
 
Das gilt nur für verbeamtete Mitarbeiter im öffentl. Dienst. Diese haben keine Abzüge für die Arbeitslosenversicherung da sie nicht arbeitslos werden können und keine für die gesetzliche Krankenversicherung, da sie sich privat krankenversichern müssen.
Angestellte im öffentl. Dienst haben die gleichen Abzüge wie Angestellte in der freien Wirtschaft.

So nicht ganz korrekt.
Das Behilferecht ist nicht so pauschal zu beantworten, weil es länderabhängig ist. Die Beiträge der PKV zahlt er selbst, aber braucht auch nur 50% absichern. Entstandene Krankenkosten bekommt er zur Hälfe - sofern keine Leistungseinschränkungen bestehen - zu 50% vom Land wieder zurück. Familienangehörige sind prozentual erhöht abzusichern.

Bei Bundesbeamten ist das noch etwas anderes..... und bei den Knastbrüdern nennt man das "freie Heilfürsorge".... die brauchen nüscht zahlen :d
 
Noch mal was zur E5.Habe leider nur die Endgeldtabelle von 2009 zur Hand.Da bekommst du ca. 2400-2450 (geschätzt für 2011) Brutto,in E5 - Stufe 6.Wobei Stufe 6 die höchste und letzte ist.Die ganzen Zulagen kommen da noch mal drauf.
 
So nicht ganz korrekt.
Das Behilferecht ist nicht so pauschal zu beantworten, weil es länderabhängig ist. Die Beiträge der PKV zahlt er selbst, aber braucht auch nur 50% absichern. Entstandene Krankenkosten bekommt er zur Hälfe - sofern keine Leistungseinschränkungen bestehen - zu 50% vom Land wieder zurück. Familienangehörige sind prozentual erhöht abzusichern.
Bei Bundesbeamten ist das noch etwas anderes..... und bei den Knastbrüdern nennt man das "freie Heilfürsorge".... die brauchen nüscht zahlen :d

Ich hatte in meinem ersten Beitrag kurz geantwortet da ich mir dachte, das es Andreazzz um ein zukünftiges Angestelltenverhältnis geht, und nicht um ein Beamtenverhältnis.
Im sogenannten Alimentationsprinzip des Berufsbeamtentums geht es um die Pflicht des Dienstherren gegenüber seines verbeamteten Bediensteten während des aktiven Dienstes, bei Krankheit und Invalidität und nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst aus Altersgründen einen angemessenen Lebensunterhalt zu zahlen.
Dabei wird bei der Bemessung der Bezüge berücksichtigt, daß Beamte – wegen ihrer Unkündbarkeit, des Anspruchs auf Beihilfe und wegen des späteren Pensionsanspruchs
keine eigenen Beiträge zu Sozialversicherungen leisten brauchen.

Siehe auch hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Alimentationsprinzip

Das Beihilferecht ist in der Tat breitgefächert. In der Regel werden vom Dienstherren für gesundheitsbezogene Ausgaben 50 % bis 80 % der Aufwendungen erstattet, je nach Familiensituation und Bundes- bzw. Landesrecht. In der Regel werden dabei nur „beihilfefähige“ Aufwendungen berücksichtigt und Selbstbehalte abgezogen. Für den restlichen Prozentsatz kann sich der Beamte bei einer privaten Krankenkasse absichern.

Und bzgl. der VBL = Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder:
Hier handelt es sich um eine Institution die die betriebliche Altersversorgung für Beschäftigte
im öffentlichen Dienst durchführt. Dies gilt nur für Angestellte, nicht für Beamte.
 
Es geht nicht immer um Effizienz, Produktivität, usw.; manchml wiehert einfach nur der Amtsschimmel. Das ist nach meiner Erfahrung aber in allen Unternehmungen mit mehr als 500 Mitarbeitern der Fall. Knackige, innovative Entscheidungen wirst Du in so einem Job nicht erwarten dürfen. Eigeninitiative wird im Bürokratismus erstickt.

Das kenne ich auch von meinem jetzigen Arbeitgeber - 80 Filialen in D und ungefähr 2000 Mitarbeiter, momentan jedes Jahr 3-4 neue Filialen. Das Wachstum in den letzten 10 Jahren macht mir langsam Angst.
In den 70er-Jahren als 1-Mann-Betrieb begonnen, haben wir jetzt 200 Leute nur in der Verwaltung sitzen. Unrentable Filialen werden dicht gemacht, auch kurz nachdem sie eröffnet wurden.
Mein jetziger Arbeitsplatz wird in neu eröffneten Filialen nicht mehr besetzt, meine Tätigkeit von anderen Mitarbeitern quasi nebenher - mehr schlecht als recht - mit erledigt, z.T. auch ganz weg rationalisiert.
Auch das muss ich in meine Entscheidungsfindung mit einbeziehen, auch wenn derzeit noch nichts spruchreif ist, so werde ich zunehmend auch immer wieder in anderen (Verkaufs-)Abteilungen eingesetzt.
Entscheidungsfindungen von meinem AG sind nicht immer nachzuvollziehen, ich habe den Eindruck, hier entscheiden eher persönliche Befindlichkeiten.
In sofern also vlt. nicht unbedingt eine Veränderung, aber ggf. bei einem neuen AG viel persönlicher.
 
hmm, ich schmeiß meine Frage auch mal hier mit rein.

Hab in unserer Personalstelle auch schon angefragt aber da werde ich konsequent ignoriert oder verdrängt.

Früher war es ja so im BAT das man mit der normalen Ausbildung zum VFA-K nur bis zu einer bestimmten Entgeltstufe gelangen konnte. Glaube das war 5 oder 6 (nagelt mich nicht fest)

Gilt dies nach wie vor das man nicht weiter kommt ohne den Verwaltungsfachwirt oder kann man auch in höhere Gruppierungen gelangen?

Ich würd nämlich gern ne Gehaltserhöhung einfordern. Den Verwaltungsfachwirt lassen sie mich nicht machen weil Begründung "sowieso keine entsprechende Stelle frei ist"

Mit dem TVöD kenn ich mich absolut nicht aus. Ich durfte noch BAT lernen. ^,^
 
@Stary

Gibts bei euch dann keine Stellenpläne in den Anforderungen und mögliche eg geregelt sind?!
Was ich kenne ist, das ungelernte / Quereinsteiger irgendwo (ich glaube bei uns in der sparkasse bei tvöd eg 5 ) bedeckend sind.

Bei uns gibt's z. B. Eine eg 10 und mehr nur bei führungsverantwortung
 
Bei unserem TVL hat sich zum BAT nicht viel geändert,was einen Aufstieg außerhalb "der Norm" betrifft.Bei mir ist im Normalfall bei E5-St6 Schluss.Maximum ist bei uns E8 als Teamleiter,welcher halt höherwertige Tätigkeiten ausübt.Mit etwas Glück werde ich 2-5 Jahre vor meine Rente in diese Position befördert. :rolleyes5
 
Hmm ... Dann geht das bei uns bei der Bank bedeutend schneller...
Jedoch ist hier der Regelfall das es für gute Mitarbeiter zügig nach oben geht... (Einstieg nach der Prüfung mit E4/1 , dann nach 12 Monaten e4/2 dann -wenn Stelle und Leistung stimmt - alles 2 Jahre rauf bis e 8 o. 9. für z.B. Kundenberater. )
Aber man "hängt" halt sehr lange in der Grundstufe 2 fest
 
Hmm ... Dann geht das bei uns bei der Bank bedeutend schneller...
Jedoch ist hier der Regelfall das es für gute Mitarbeiter zügig nach oben geht... (Einstieg nach der Prüfung mit E4/1 , dann nach 12 Monaten e4/2 dann -wenn Stelle und Leistung stimmt - alles 2 Jahre rauf bis e 8 o. 9. für z.B. Kundenberater. )
Aber man "hängt" halt sehr lange in der Grundstufe 2 fest

Sorry, aber ein Angestellter oder Arbeiter außerhalb "solcher Dunstkreise" möchte so einen "unfairen Mist" lieber erst garnicht lesen.

Zum Glück habe ich mich ja freiwillig aus dem Arbeitsleben (privates Versicherungswesen, dort wird genauso gut wie bei den Banken verdient, ist ja die gleiche Gewerkschaft) verabschiedet.... aber wenn man solche "Arbeitsvoraussetzungen" wie bei euch anscheinend immer noch üblich ist ansetzt - nicht leistungsbezogene Belohnung, ups... Entlohnung - darf oder müsste einem der Kamm schwellen.

Sorry, solch' Entlohnungsvorgehen ist heute nicht mehr zeitgemäß. Tja, Landesbanken eben....
 
Ohne mich hier rechtfertigen zu müssen / wollen :
Der Aufstieg setzt gute Leistung und die Ausübung gewisser positionen voraus
Das sollte ja selbstverständlich sein
Bei Gruppierungen in 9 oder mehr ist in aller Regel mitarbeiterverantwirtubg für mind. 7-20 Personen dabei mit dem auch dir bekannten leistungs- und ergebniswunscg des Arbeitgebers. Hierdurch verdient sich -wie auch bei anderen finanzdienstleistern ohnehin fast jeder mehrfach selbst (muss auch so sein).
Und wie gesagt , da viele MA relativ jung sind i d r alles halt in einer Grundstufe

Wenn man jetzt die entgelttabelle betrachtet ist dann zwischen 8/2 und 5/4 (ungefähr - hab's jetzt um 6 Uhr nicht genau verfiziert) finanziell zunächst wenig Unterschied , und beides ist nach etwa gleicher Dienstzeit zu erreichen

Dabei sollte a) erwähnt werden , dass jeder Aufstieg mit einer deutlicher Erweiterung der Verantwortung und ergebnislast verbunden ist, b) eine wirkliche Spitzenleistung erfordert (das schaffen ca 25-30% der MA) und diese Mitarbeiter würde c ) bei Instituten am "freien Markt" -mit geringeren sozialen Netzwerk- spürbar mehr verdienen

Und es handelt sich um keine Landesbank

In unsere Region ist das schlicht und ergreifend Regel.
Und ICH empfinde es als angemessen

Eine 8 oder 9 / 2 sind ca. 30-35 teuro p.a.
Das sollte es m E für einen erfolgreichen vertriebler mit fachwirt / Betriebswirt und guten Ergebnissen (Teile sind erfolgsabhängig) schon sein ...
Das verdienen bekannte von mir bei der debeka im Innendienst von 7-15 Uhr ;-)

Aber ich bin ja eh kein kundenberater

Aber ich denke solche Themen eignen sich für 10 Seiten Fred ...
Das halte ich aber für den Te nicht sinnvoll.
 
Ohne mich hier rechtfertigen zu müssen / wollen :
Der Aufstieg setzt gute Leistung und die Ausübung gewisser positionen voraus
Das sollte ja selbstverständlich sein

Damit hätte es sich allein schon getan gehabt..... zumindest für mich. Und sieht auch realitätsnäher aus, als bei den Ausführungen vorher.
 
Ich reduzier mal auf die wesentlcihen Aussagen:

Die wollen allerdings Brutto 300 Euro weniger zahlen, was ich ggf. akzeptieren würde, da weniger Wochenstunden, günstigere Arbeitszeit, eigenverantwortlich tätig, wohl nur noch selten Samstagsmorgen-Tätigkeiten.
Im Grunde mein Traumjob, den ich seit Ende meiner Lehrzeit 1986 immer machen wollte.

Eigentlich willst Du den Job doch! ... allerdings kannst Du nicht unbedingt mit "nur 300 brutto weniger" rechnen, denn für Deine bisherige Samstagsarbeit hast Du vielelicht auch Zulagen erhalten.
Wetierhin muss man die "300" in Relation sehen ... bei einem Gehalt von 1.200 Euro fällt mal eben ein Viertel weg - nicht schön ... aber bei einem Einkommen von 3.000 Euro sind das nur 10% ... da würde ich sagen: Jau, machen.

Ich bin mir noch nicht so ganz schlüssig, was ich tun soll und benötige noch Bedenkzeit.
Im "gesetzteren" Alter macht man sich so eine Entscheidung nicht leicht und ich bin jetzt 16 Jahre bei meinem jetzigen Arbeitgeber...

Die Frage ist nicht nach dem Alter, sondern nach Deiner Flexibilität.

Bist Du so flexibel und kannst die Veränderung annehmen und Dich damit glücklich schätzen? Bist Du in der Lage Dich neuen Herausforderungen zu stellen?

Viele meiner Kollegen haben mich für wahnsinnig gehalten, dass ich meinen Arbeitsplatz um 100 km verlagert habe ohne mehr Geld zu bekommen. Das sind also im Monat mindestens 250 Euro weniger aufgrund der Spritkosten ... also "netto" weniger.

Aber hey ... mein neuer Job ist prima, es ist vor allem was komplett anderes als bisher und ich habe es getan, weil sich meine Aufstiegschancen dadurch immens verbessert haben.

Aber es kann halt nicht jeder ... seinen aktuellen Job hinschmeißen und was komplett Neues machen.

Nun gut, meinen Arbeitgeber habe ich beibehalten, lediglich den Tätigkeitsbereich gewechselt, ich verliere somit keine berufliche Sicherheit. Aber die Fahrerei nehme ich eben dafür in Kauf.

Daher: Tu es, denn Du willst es doch auch :M
 
Die Frage ist nicht nach dem Alter, sondern nach Deiner Flexibilität.

Nun gut, meinen Arbeitgeber habe ich beibehalten, lediglich den Tätigkeitsbereich gewechselt, ich verliere somit keine berufliche Sicherheit. Aber die Fahrerei nehme ich eben dafür in Kauf.

Das ist wohl in der heutigen Zeit ein nicht zu vernachläßigender Faktor.... insbesondere wenn man schon altersfortgeschritten ist. Es ist nämlich übliche Praxis, dass Firmen bei "Zwängen" immer erst einmal auf die "Neuankömmlinge" zurückgreift. Und wenn Du 40 jährig bist, fällst Du aus dem Arbeitsmarkt und faßt kaum noch einen Schritt - zumindest auf dem 1.Arbeitsmarkt. Also ein extrem heikler Punkt dem nicht zu wenig Gewichtung gewährt werden sollte.
 
bei gleichem Nettoeinkommen einen wesentlich geringeren Steuersatz genießt.

Beste Grüße

Das stimmt so nicht, weil bei Beamten die Lohnsteuer nach der "Besonderen" Lohnsteuertabelle ermittelt wird!

Gruß Horst[/quote]

Doch doch...das stimmt so schon: Die besondere tabelle setzt sich wohl aus verschiedenen Sonderausgaben zum Regelverdiener zusammen. Letztendlich unterliegen wir aber alle der selben progressiven Einkommenbesteuerung nach § 32a EStG i.V.m § 2 Abs 5 Satz1 EStG

Im Unterschied zum Beamten muss jedoch der regelverdiener seine gesetzl RV und AL-Vers. anteilig Versteuern. Früher sogar viel schlimmer...auch die KV
 
Die Beamten haben insofern einen mE ungerechfertigten steuerlichen Vorteil:

geldwerter Vorteil für RV Beiträge und früher auch KV wird nicht versteuert, weshalb der Beamte nicht nur weniger Sozialabgaben hat, sondern auch i.d.r. bei gleichem Nettoeinkommen einen wesentlich geringeren Steuersatz genießt.

Im Unterschied zum Beamten muss jedoch der regelverdiener seine gesetzl RV und AL-Vers. anteilig Versteuern. Früher sogar viel schlimmer...auch die KV

Was spricht dann eigentlich noch dagegen, sich für die Beamtenlaufbahn zu entscheiden?
 
Dann sollte man sich den höheren Dienst vornehmen. Vielleicht empfindet man dort auch nicht so sehr die Ungerechtigkeit wie weiter unten.
 
Also lasst es mich mal zusammenfassen:

Beamte erhalten hohe Einkommen (um nicht zu schreiben Verdienste) :w , sofern sie sich im höheren Dienst befinden.
Der höhere Dienst stellt jedoch auch hohe Anforderungen an die Qulifikation.
Der höhere Dienst ist (deshalb?) nur in einer geringen Anzahl von Planstellen zu haben.
Ihr Brutto- Nettoverhältnis wird dadurch verbessert, dass sie keine Sozialversicherungsabgaben leisten müssen.
Zusätzlich haben sie leichteren Zugang zu Vergünstigungen wie günstigen Versicherungsschutz, höhere Kreditbonität, haben Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen und erwarten höhere Altersversorgungen.
Zusammengenommen kann man das als ungerecht empfinden.

Warum eigentlich?

Ist es ungerecht, wenn Unternehmer ihre Fahrzeugkosten als Betriebsmittel abschreiben dürfen, während abhängig Beschäftigte eine Pauschale für ihren Weg zur Arbeit erhalten, unabhängig vom Wertverlust des Fahrzeugs?
Wenn sie sich der Solidargemeinschaft der GKV- und GRV abwenden dürfen und privat (mit richtiger Rendite) vorsorgen dürfen?
Wenn sie ein Vielfaches des Durchschnittseinkommens eines abhängig Beschäftigten beziehen?
Da wird hier wohl die überwiegende Antwort sein: "Nein!"

Liegt es daran, dass man Menschen, die sich in den Augen des Beobachters als fleißig generieren, eher Einkommensvorteile zubilligt?

Ich weiß es wirklich nicht- aber es interessiert mich, wie man zu der Einschätzung "ungerecht", der ja auch nicht widersprochen wurde, kommen kann.

Die Kenntnis der Privilegien des Beamtentums zählen zum Allgemeinwissen. Es gibt weder Geheimnisse noch andere Schranken, die verhindern könnten, dass man Beamter wird. Alles liegt für alle klar und offen- sogar in Vorschriften nachlesbar vor.
Unternehmer hingegen können oft erst erfolgreich sein, wenn sie einen krisensicheren hohen Eigenkapitalanteil in die Firma einbringen. Das ist für manchen 25-Jährigen unmöglich. DAS würde ich als 25-Jähriger Sohn eines einfachen Beamten/ Arbeiters/ Rentners mit tollen Ideen viel ungerechter finden.
 
Und was soll die Masse der Abhängigen denken, deren keine der "anstrebenswerten" Türen offen stehen? Die nicht Nutzniesser von irgend was sein können und nie können werden? Aber als "Prügelknabe" der Nation herhalten müssen.... und auch daraus nie ausbrechen können? Da fällt dann auch der von Dir angesprochenen 25-jährige Sohn (heute der Wahrscheinlichkeit nach sicherlich Student)? :oops:
 
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