Kulanzantrag abgelehnt

nun, der wagen wurde bei BMW in Zahlung gegeben, der Händler hat ihn dann von BMW gekauft (natürlich nicht angemeldet) und dann an mich weiter verkauft.

Ich habe das "Übernahmeprotokol" (oder wie das auch immer heißt) von BMW.
Darin steht, dass der Wagen keinen Mangel hat.

Das könnte, für mich, zum Problem werden, oder ?

ich denke nicht, dass das für dich zum problem wird. das ein verkäufer (in deinem fall war bmw der verkäufer, der händler der käufer) ein auto ohne mängel verkaufen will, ist doch zu erwarten. interessanter wäre es, wenn eine unabhängige, sachverständige partei explizit bescheinigt, dass die lenkung auf diese problematik hin getestet und für mangelfrei befunden wurde. dann könnte es wohl zum problem werden.
 
nun, der wagen wurde bei BMW in Zahlung gegeben, der Händler hat ihn dann von BMW gekauft (natürlich nicht angemeldet) und dann an mich weiter verkauft.

Sowieso eine seltsame Konstellation - kenne ich höchstens unter regional unterschiedlichen BMW-Händlern &:
Was war das denn für ein "seltsamer" (Zwischen)Händler?
 
habe schon öfters gehört, dass Vertragshändler größer Mengen an Autos an Händler verkaufen, weil sie ihre Altlasten loswerden wollen. Das ist für mich nicht unüblich.

Eine klebende Lenkung kann mE nur bei einer Probefahrt festgestellt werden, bei der es mindestens 30 Grad hat.

Sofern das nicht der Fall war, kann mE der Händler garnicht nachweisen, dass das Problem nicht bestanden hatte. Wurde mir indirekt über eine BMW Werkstatt bestätigt, da sie das Problem trotz Hinweis auf Pumanummer nicht identifizieren konnten.

Insofern viel Erfolg. Ich berichte dann parallel sobald ich eine Antwort vom Kundenservice habe....Viel Aussicht auf Erfolg habe ich zwar nicht, aber die Hoffnung stirbt ja bekanntlicherweise zuletzt.

Beste Grüße
 
Da fehlt doch deine Hauptausgabe alias Ex-Frau, Thomas! :D

Also nach 2 Jahren sah ich und auch der Richter meine Aufgabe dahingehend mehr als erfüllt an, sah meine EX mal in der Eigenverantwortung... das ihr natürlich ungemein gegen den Strich ging.... wobei sie sowieso schon halbtags arbeitete. Aber Frauen - insbesondere die Form als EX - können ja nie den Hals voll genug bekommen :d
 
Hi,

ich finde es immer wieder interessant, wie hier im Falle Gewährleistung und/oder Garantie rumdiskutiert wird - vor Allem wie hier wieder geschehen, vom Fredersteller.

Dabei frag ich mich immer wieder, warum ein intelligenter Zeitgenossen nicht den kürzesten Weg geht, seine KfZ-Rechtsschutzversicherung bemüht und sich bei einem qualifizierten Rechtsbeistend beraten läßt. Wobei ich natürlich davon ausgehe, daß ein aufgeklärter Mensch an diese Rechtsabsicherung denkt. ;)

Und seine Rechte sollte doch heutzutage jeder "aufgeklärte" Mensch kennen ( auch alles beim googeln nachzulesen ) - oder lieg ich da Falsch. !?!?!?

So long
 
Naja, so ganz falsch liegst Du nicht ... aber wer keine Rechtsschutzversicherung hat (z.B. ich) und dazu weniger geübt mit Google ist und verunsichert ist was für Rechte er hat, der fragt dann halt doch mal im Forum.
 
Also nach 2 Jahren sah ich und auch der Richter meine Aufgabe dahingehend mehr als erfüllt an, sah meine EX mal in der Eigenverantwortung... das ihr natürlich ungemein gegen den Strich ging.... wobei sie sowieso schon halbtags arbeitete. Aber Frauen - insbesondere die Form als EX - können ja nie den Hals voll genug bekommen :d

Hi,

hat Deine Ex auch einen "Kulanzantrag" gestellt, und/oder wie bringt uns Dein Kommentar in der Sache "Kulanzantrag abgelehnt betreff Klebelenkung" weiter" ??? :d

OFF TOPIC: Seltsame Einstellung dem weiblichen Geschlecht gegenüber. ;) OFF TOPIC ENDE

Nichts für Ungut. ;)

So long
 
Naja, so ganz falsch liegst Du nicht ... aber wer keine Rechtsschutzversicherung hat (z.B. ich) und dazu weniger geübt mit Google ist und verunsichert ist was für Rechte er hat, der fragt dann halt doch mal im Forum.

Hi Frank,

so ganz nehm ich Dir Deinen Kommentar nicht ab ;) , denn ich halte Dich durchaus für einen aufgeklärten und in der Sache informierten Zeitgenossen.

Gruß
 
Ich hab noch nie eine Rechtschutzversicherung gebraucht - ich regel das selber. Erst einmal hab ich 'nen Anwalt was schreiben lassen ...
 
Ich hab noch nie eine Rechtschutzversicherung gebraucht - ich regel das selber. Erst einmal hab ich 'nen Anwalt was schreiben lassen ...

Hi Frank,

was soll ich sagen - keine Rechtsschutzversicherung ?!

Dann wünsch ich Dir, daß Du niemals in eine Situation kommst, wo gutes Zureden oder Verhandlungsgeschick auf Grund einer "verzwickten" oder "verfahrenen" Situation nicht mehr ausreicht. ;)

Gruß
 
Meinung hin oder her.

Wenn ein fehlerhaftes (nicht korrekt entwickeltes) Teil verbaut worden ist, dann muss es ausgetauscht werden.-> Fertig

So sehe ich das. Das BMW das anders sieht, kann ich aus Kaufmännischer Sicht auch verstehen.

Rechtsschutz ist vorhanden, aber erst seit 2 Monaten.
Wie der informierte Zeitgenosse bestimmt weiß, nützt mir das leider nix.
 
Wenn ein fehlerhaftes (nicht korrekt entwickeltes) Teil verbaut worden ist, dann muss es ausgetauscht werden.-> Fertig

wenn du meinst, da muss bmw handeln.......
na dann geh mal hier ins z8 forum.
da wurden dome verbaut, die nach einigen jahren bei einigen nicht mehr ganz so taufrisch und sicher waren.
da war die hoffnung auch erst mal groß, bmw würde, alleine wegen des imageschadens, da schon was machen (müssen).
pustekuchen, es wurden einfach die spezifikationen angepasst ab wann ein dome als kaputt gilt.........

wenn du aber meinst der besitzer muss da handelt, weil sicherheitsrelevantes teil, dann hast du recht.
aber ich würde auch versuchen es auf bmw abzuwälzen.

.
 
Hi,

hat Deine Ex auch einen "Kulanzantrag" gestellt, und/oder wie bringt uns Dein Kommentar in der Sache "Kulanzantrag abgelehnt betreff Klebelenkung" weiter" ??? :d

OFF TOPIC: Seltsame Einstellung dem weiblichen Geschlecht gegenüber. ;) OFF TOPIC ENDE

Nichts für Ungut. ;)

So long

Hach, wieder einer der "Ungläubigen", der der Auffassung ist, dass Mädelz "Göttinnen" oder "Heilige" seien. Nicht mehr mit mir :b Und Du hast ja garkeine Ahnung was ich nach der Trennung 2001 (Scheidung 2003) bis 2010 alles ertragen musste :s Daher ist Dein sogenanntes OT sowas von neben der Sache :rolleyes:

Ich hatte nur eine "lustige" Auflistung, für mich nicht repräsentatives, zum Kommentar bzw. mittlerweilen üblichen "Totschlag-Argument" in #5 gemacht. Daraufhin kam zufällig eine Anspielung auf Kosten für (m)eine Ex-Frau. Soviel was mein Kommentar hinsichtlich des bestehenden Themas angeht oder angeblich am Thema vorbei ginge. Lag also nicht an mir :p :P :T
 
Naja, so ganz falsch liegst Du nicht ... aber wer keine Rechtsschutzversicherung hat (z.B. ich) und dazu weniger geübt mit Google ist und verunsichert ist was für Rechte er hat, der fragt dann halt doch mal im Forum.

Zumal man vielleicht auch nicht bei jeder Kleinigkeit einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen muss. ;) Denn das kann - ich betone: kann - dazu führen, dass die Sache unnötig eskaliert und überflüssige Kosten produziert werden.

Natürlich muss jeder für sich selbst entscheiden, ob er sich in der Lage sieht, die Angelegenheit ohne anwaltlichen Beistand zu regeln. Im Zweifel bietet es sich an, zunächst nur mal eine Erstberatung in Anspruch zu nehmen - das kostet nicht viel. Dann aber bitte gut überlegen, ob man auch das weitere Vorgehen in anwaltliche Hände geben möchte, oder ob man es zunächst einmal selbst probiert.

Im Falle des Threaderstellers könnte es wohl Sinn machen, sich zumindest einmal anwaltlich beraten zu lassen, weil hier offenbar sehr wenig Kenntnisse bestehen und der im Raum stehende Betrag von ca. 2.000,- Euro offensichtlich nicht als irrelevant empfunden wird.

Übrigens habe auch ich eine Rechtsschutzversicherung. :)
 
Übrigens habe auch ich eine Rechtsschutzversicherung. :)

Hatte ich schon seit meinem ersten BMW 02ti... Da war ich grad 18!
Schon damals galt, - als BMW Fahrer muß man sowas zwingend haben,- wohl wahr, wohl wahr... 8-)
 
Hi,

OT:

Naja, da neigst Du aber zu einer allzu pauschalen Verallgemeinerung ! ;)
Und: Meißt gehören zu einer Trennung zwei dazu. ;)

So, genug. Kehren wir wieder zum Thema des Frederstellers zurück.

So long

Auch hier wieder mal das heut üblich vorgetragene "Totschlag-Argument". :zzz:

Vorab, nein, es bedarf garkeiner Trennung um zur Kenntnis zu gelangen, dass heutige Frauen keine "Engel", "Heiligen" oder "Göttinnen" mehr sind. Das hat die Emanzipation beim Großteil vom "Tisch gefegt". Frauen sehen Männer heute doch nur noch als...... *hier bleibt Deiner Phantasie überlassen, was es gerne alles einsetzen möchte. Ich möchte schließlich nicht manipulieren. Ich hege aber Zweifel, dass Du "böse" genug denken kannst* B;
Und ebenfalls nein, dass zu einer Trennung zwei gehören. Auch so ein "pauschalisierter" unsinniger Blödsinn, oder Sinnspruch. Es reicht nämlich auch nur Eine(r) dazu. Tztztztz :rolleyes:

Sodele, jetzt können wir endlich zum Thema des TEs zurück kehren. :s
 
Ab einem Alter von 6 Jahren gibt's nur in Ausnahmefällen Kulanz.

Bei einem 8 1/2 Jahre alten Auto ist die Entscheidugn für mcih durchaus nachvollziehbar ;)

Gefällt mir nicht, is aber so.

Ich bin der Meinung wenn der als Hersteller ein Bauteil verwende das eigentlich eine Rückrufaktion/ Serienstandsverbesserung wert gewesen wäre, muss ich dafür gerade stehen... Vorallem bei der Kilometerleistung. kullanz ist aber schlecht für den Aktienkurs.

Edit: die Nummer mit den Z8 toppt wieder alles.
 
Ähm, ist hier nirgends zu lesen.
Aber in diesem Fall, wäre ganz sicher das Thema "Gewährleistung" eine Angriffsmöglichkeit. Wobei noch unklar ist, war der Händler gleichzeitig die hier "tätige" Niederlassung? Wenn ja, dann haben sie sich mit dem Eingestehen einer PUMA selber ins Knie geschossen. Der Fehler war BMW und somit der Niederlassung ein bekanntes Problem somit eindeutiger Gewährleistungsfall des Händlers/Niederlassung.... und nicht der BMW-Hauptstelle. ;)
Der Händler/Niederlassung muss dann selber zusehen, wie sie das geregelt bekommen. Das darf nicht zu Lasten des Käufers abgewickelt werden. Das ist ein reines Innenverhältnis von BMW.

Genau, der Hinweis ist nicht unerheblich! Dann ist der Händler in der Pflicht.
 
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