Versicherungsbetrug mal andersrum

Firefly

Fahrer
Registriert
29 November 2010
Wagen
BMW Z4 e89 sDrive30i
Ich hatte ja im Juli einen Vollkaskoschaden mit meinem Z4 und die Schadensabwicklung lief bis jetzt sehr sehr schleppend (es ist eigentlich nichts passiert bisher) obwohl ich mittlerweile 2 Kanzleien mit der Abwicklung beauftragt habe.

Nun kam heute der absolute Hammer... Aber vorher ist noch folgendes wichtig:

Bei meiner KFZ - Versicherung handelt es sich um eine bei uns sehr bekannte Versicherung mit roter Schrift die ganz ganz eng mit einer bekannten Kreisbank zusammenarbeitet.
In einer ebendiesen Filliale habe ich mir eine EVB Nr. geben lassen, mit dem expliziten Wunsch auf eine VK mit 500 SB. Die Frau stand vor mir und hat sich mit der Versicherung unterhalten und ihr auch GENAU dies mitgeteilt. Sie trifft also absolut keine Schuld.

Bei der Schadensmeldungen habe ich sofort mitgeteilt das es sich um einen VK Schaden handelt und man hat mir gesagt das dies ja kein Problem ist und man am gleichen Tag noch einen Gutachter schickt.

Zwischendurch hat sich der Gutachter als absolut inkompetent heraus gestellt, aber das ist mir mittlerweile auch egal...

Nun kam heute morgen der HAMMER! Ich weiß nicht wie ich es anders ausdrücken soll, aber ich bin aus allen Wolken gefallen.
Kommt doch tatsächlich heute ein Schreiben der Versicherung das der Schaden nicht beglichen werden kann, da kein VK Schutz besteht. Ich also sofort zu der Filliale gefahren und die Mitarbeiter zu rede gestellt, die Person die mir damals auch die EVB Nr gegeben hat war da und konnte sich auch sofort wieder an mich erinnern UND daran das sie der Versicherung gesagt hat das eine VK bestehen soll.

Dieses Schreiben kam übrigends von "meiner" Sachbearbeiterin die ich seit 4 Wochen! vergeblich zu erreichen versuche, entweder verspricht man mich zurückrufen zu lassen - worauf ich heute noch warte oder man legt umgehend auf.

Mein Rechtsanwalt hat mir geratten dies in passenden Foren zu posten und die Adresse mitsamt einem Schreiben von ihm an den Vorstand sowie an die Versicherungsaufsichtsbehörde zu senden. Ich hoffe mir kann jemand passende Foren empfehlen.

Falls dies an der falschen Stelle gepostet wurde bitte verschieben.

Gruß Andi
 
versteh ich erhtlich gesagt nicht.

wenn du eine autoversicherung abschließt, dann bekommst du eine police.
in der steht drinnen was und wie versichert ist.
ebenso auf einer beitragsrechnung.

also die police mit VK dem anwalt geben (warum wurde denn einer eingeschaltet wenn doch die police die VK ausweist?), der leitet das weiter und gut ist

oder ist es einfach nur zu spät und ich kapier nicht was du oben geschrieben hast?

.
 
Okay es geht noch weiter, eine Beitragsrechnung habe ich bis heute nicht erhalten. Ich bekomme nur die Aufforderung einen Antrag auszufüllen. Ich hatte nur diese Deckungskarte. Die Möglichkeit einen Antrag auszufüllen wird mir aber nicht gegeben, da ich einfach nicht die zuständige Person erreiche! Ich habe es auch bei meinem örtlichen Versicherungsmakler probiert, einen Termin für 4 Tage später ausgemacht. 2 Std. vor dem Termin ruft man mich an das man nicht zuständig ist und ich mich eben wieder an die Zentrale in Wiesbaden wenden soll -> wo ich wieder nicht durchgestellt/zurückgerufen werde!

Der Rechtsanwalt wurde wegen dem Gutachter eingeschaltet. Zumindest dachte ich damals, das es sich damit erledigt hätte...
 
Mein Rechtsanwalt hat mir geratten dies in passenden Foren zu posten und die Adresse mitsamt einem Schreiben von ihm an den Vorstand sowie an die Versicherungsaufsichtsbehörde zu senden. Ich hoffe mir kann jemand passende Foren empfehlen.
Merkwürdiger Anwalt, der Dir sowas rät ... &:

Falls dies an der falschen Stelle gepostet wurde bitte verschieben.
Vorschlag: In den Mülleimer :X
 
das heisst, du hattest vor dem unfall in juli schon den antrag auf versicherungsschutz mit vk gestellt und man hat die eine vorläufige deckung zugesagt (ehemalige deckungskarte)?

.
 
Nein, da 2 Wochen nach Zulassung der Totalschaden eingetretten ist. Und man übrigends behauptet mir schon 5x einen Antrag zugeschickt zu haben, komischerweise kam nie einer bei mir an. Der letzte sollte vor 2 Wochen an meinen Anwalt gehen, auch der hat bis heute noch nichts bekommen.

das heisst, du hattest vor dem unfall in juli schon den antrag auf versicherungsschutz mit vk gestellt und man hat die eine vorläufige deckung zugesagt (ehemalige deckungskarte)?

.
exakt.
 
Hier eine schnelle Info um das Ganze mal abzukürzen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Deckungskarte

=> kein Kasko-Versicherungsschutz vor Zahlung der ersten Prämie!

(Sonderregelungen ausgenommen, wie immer ... siehe auch Text auf der Deckungskarte)

... 2 Wochen nach Zulassung einen Totalschaden und ohne Versicherungsschutz ist natürlich bitter :#
 
Und wie oft hätten sie auflegen müssen damit Du Dir eine andere Versicherung nimmst?

Weil ich mir halt auch nach dem Schaden noch für das Fahrzeug eine neue Versicherung nehmen kann... Btw. mein neuer ist bei einer anderen.

Wenn der Kasko Schutz nur nach Zahlung der ersten Prämie besteht, warum bestägt man mir dann das ich bei Zulassung schon den vorläufigen (Kasko) Versicherungsschutz habe? Nebenbei habe ich bis heute noch nicht die Rückzahlung von der Restlaufzeit meines alten bekommen.
 
Auch wenn es dir nicht hilft und ich dir für die Abwicklung viel Erfolg wünsche ...

.... man sollte nicht 2 Wochen "nur auf Deckungskarte" fahren.

In aller Regel hat man ja zu Beginn einen Versicherungsantrag in Kopie nebst einem Protokoll zur Beratung - > ist hiervon garnichts vorhanden bei dir?
Daraus sollte doch der versicherte Umfang in jedem Fall hervorgehen.
 
Deckungskarten im klassischen Sinne werden ja heute nicht mehr immer ausgehändigt soweit ich es kenne
 
Deckungskarten im klassischen Sinne werden ja heute nicht mehr immer ausgehändigt soweit ich es kenne

Bei unserem Golf wurde mir gesagt, dass der Versicherungsumfang vom Vorgängerfahrzeug bis zum endgültigen Vertragsabschluss so übernommen wird und bei Abholung der PIN-Nr. wurde das auch so in meinem Beisein im Computer hinterlegt. Etwas Vertrauen und eine persönliche Bindung sollte natürlich zu den Versicherungsvertretern auch immer vorhanden sein. Ich würde z.B. niemals wegen 20 oder 30 Euro Ersparnis im Jahr zu einer anderen Versicherung wechseln.
 
Das ist bei meiner Versicherung anders &: Evtl. macht das jede Versicherung anders ?

Naja, wenn Du nicht komplett sinngemäß zitieren kannst, tue ich das für Dich :#

=> kein Kasko-Versicherungsschutz vor Zahlung der ersten Prämie!

(Sonderregelungen ausgenommen, wie immer ... siehe auch Text auf der Deckungskarte)

... damit erübrigt sich Deine Frage im zweiten Satz, oder? :X
 
Doch, es ist definitiv eine Sonderregelung, wenn Du den Versicherungsschutz vor Zahlung der Prämie erhältst ... aber egal. :X

@Firefly: Du schreibst wirr ... was ist denn nun Sache? Hattest Du nun einen Vollkaskoschutz oder nicht? ... was steht denn auf der Deckungskarte? Wenn da "vorläufig" steht, dann informier Dich mal was "vorläufig" meint ... meint es "bis zur Zahlung der Versicherungsprämie"? Damit wäre die Sache schon wieder eindeutig.

Was hast Du wann unterschrieben? Hast Du den Versicherungsantrag vorliegen? Denn dort ist der Versicherungsbeginn eingetragen und somt hast Du wieder gute Chancen auf den "bestehenden" Versicherungsschutz.
... aber das ist ja wieder das Ding, was Du mehrmals schon bekommen haben solltest? ... wenn dem so ist, dann hat die Versicherung gar keinen "Auftrag" Dich zu versichern und somit hast Du auch keinen Versicherungsschutz.

... was Du von Deinem alten Fahrzeug zurückerstattet bekommst, hat hiermit nix zu tun.
 
Was hast Du wann unterschrieben? Hast Du den Versicherungsantrag vorliegen? Denn dort ist der Versicherungsbeginn eingetragen und somt hast Du wieder gute Chancen auf den "bestehenden" Versicherungsschutz.

vorbehaltlich bei geldeingang innerhalb........ tagen

wenn das nun wieder da steht, da siehts auch iwieder schlecht aus....

ich glaube wir drehen uns hier im kreis.
wenn wir die dokumente nicht kennen ist alles hellseherei und bringt nicht wirklich was......

.
 
Auf der "Deckungskarte" steht das der Versicherungsschutz beginnt bei Zulassung mit dieser EVB Nummer, diese aber maximal bis 13.12.2012 gültig ist. Der Versicherungsschutz ist bei Kurzzeitkennzeichen 5 Tage gültig. (Allgemeine Zulassung ist angekreuzt)

Weiterhin steht dort "Sonstige Regelungen" mit 9 Feldern zum Ankreuzen, dort wurde die 1 Angekreuzt und auf meine Nachfrage bestätigt das dies der von mir gewünschte Vollkaskoschutz ist.

Ansonsten steht dort NICHTS relevantes. Wirklich absolut nichts anderes.

Und im endeffekt (auch wenn ich nicht glaube das nötig), hat man bereits von mir die erste Prämie vom Altfahrzeug die wohl verechnet werden würde.
 
Um es abzukürzen:

Vorläufige Deckung = gesetzliche Mindestdeckungssummen und der KH

In Ausnahmefällen (Sonderregelung !) gibt es erweitert Kaskoschutz (aber ganz bestimmt nicht immer und überall wie von Karatekid angedeutet !). Ob
hier so ein Ausnahmefall war, in dem die Versicherung vorläufige Deckung für VK gewährt hat sei mal mangels Prüfbarkeit dahingestellt.

Wenn ich den Ablauf richtig gelesen habe, dann hast du im Juli ein Auto zugelassen, im Juli einen Unfall gehabt und jetzt im September die Ablehnung seitens
der Versicherung bekommen. Das heisst du bist zwei Monate lang nicht auf die Idee gekommen, in eine Filiale oder auf die Homepage dieser Versicherung
zu gehen und einen Antrag auszufüllen. Vielmehr hast du zwei Monate darauf gewartet, dass die dir alles zuschicken.

Bei dem Antrag besteht allerdings eine Bringschuld deinerseits. Und insbesondere wenn du schon einen Schaden am Laufen hast und Geld haben möchtest,
solltest du ASAP den Antrag bei dem Unternehmen einreichen und bezahlen. So hast du nun der Versicherung in die Hände gespielt, da die Ablehnung völlig
richtig war.

Zu dem Thema Anwalt: dass du den ohnehin selber bezahlst ist dir schon gesagt worden ? Anwälte sind nicht Bestandteil der Kaskoversicherung.
 
Und im endeffekt (auch wenn ich nicht glaube das nötig), hat man bereits von mir die erste Prämie vom Altfahrzeug die wohl verechnet werden würde.

Mir scheint es so, dass Du Dich darauf verlassen hast "wird schon klappen" anstatt Fakten zu schaffen?

Auch die kleine "1" auf der Deckungskarte kann alles mögliche bedeuten. Aber genau diese "1" muss nun Dein Aufhänger werden. Lass Dir schriftlich bestätigen, dass es sich damit tatsächlich um den Vollkaskoschutz handelt.

Da Du persönlich dieses nicht bekommen wirst, denn Du bist da schon mit dem Schadensfall bekannt, bitte einen Freund um eine Deckungskarte mit Vollkaskoschutz. Die soll er sich zur Anmeldung eines Autos zusenden lassen. Nimm dazu einfach das Auto eines anderen Freundes, welches auf einen anderen Halter zugelassen ist.

Sobald die Deckungskarte mit der "1" vorliegt, soll Dein Freund schriftlich (!) anfragen wofür die "1" steht und er wird die schriftliche Antwort bekommen. So bleit es zumindest zu hoffen.

Und sobald Du diese Bestätigung hast, setzt Du ein Schreiben an die Versicerung auf, dass Deine Karte genauso aussieht und Du ebenfalls diesen Versicherungsschutz bis Ende des Jahres hast auch ohne dass Du einen Versicherungsantrag unterschrieben hast und ohne Police.

Gleich den Betrag mit Bankverbindung rein, Gutachten dazu und ab dafür. Wenn Du das ohne Anwalt machst und da auch noch entsprechend hinterhertelefonierst, dann geht das recht fix.

(solange mit dieser zweiten Deckungskarte kein Auto zugelassen wird, fallen keine Kosten an und es entstehen keine unnötigen Komplikationen)
 
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