Geblitzt!

apo`s

Fahrer
Registriert
2 November 2011
Wagen
BMW Z4 e85 roadster 3,0i
Hallo!

Nach fast 22 Jahren hat es mich nun erwischt.

Post der Stadt Wuppertal (wusste gar nicht, dass ich da war!?:()
War aber wohl auf dem Weg nach Dormagen, wo mein zzzz in Reparatur war, weil ich ihn dort auch gekauft hatte.
Erlaubt waren wohl auf der Autobahn 80kmh:O(Habe ich nicht gesehen)....ich hatte nach Abzug 121Kmh....also 41 zu schnell.
Das bedeutet, wie ich ergoogled habe, 1 Monat Fahrverbot....160€....und 4 Punkte.

Da ich bisher keine Punkte habe, treffen mich diese nicht so sehr....schon mehr die 160€....aber erst recht die fahrfreie Zeit.

Innerhalb welcher Zeit muss ich den Schein einreichen?....Habe bisher lediglich einen Anhörungsbogen.


Das einzig witzige an der Geschichte ist, dass ich zur Zeit des Fotos mit dem 50PS-Fiesta-Leihwagen des Autohauses unterwegs war.:)
 
Hi Andreas,

wenn mich nicht alles täuscht kannst du den Schein innerhalb der nächsten 3 oder 6 Monate für 1 Monat abgeben. Somit kannste
deinen Urlaub z.B. in diese Zeit legen. Kann aber aus Erfahrung sagen, wenn dir dein beruflicher Vorgesetzter bescheinigt, dass du auf
den Führerschein angewiesen bist, wird die Geldstrafe erhöht (z.b. 300 oder 500€) und kein Fahrverbot.

Viel Glück! ;)

Gruß Tom
 
Hi

foto anfordern...wenn du nicht zu erkennen bist....keine Aussage...wenn doch...
evtl versuchen mit der bussgeldstelle zu verhandeln...als "Ersttäter" und lange punktefrei....evtl kriegst du doppeltes Bussgeld aber kein Fahrverbot....v.a. wenn du beruflich den Schein brauchst.

ansonsten sind es normalerweise 4 Monate nach Rechtskräftigkeit bis zur Verwahrung....also Urlaub machen
 
Soweit ich aus eigener Erfahrung weiß, kannst du dir (dein Punktekonto hast ja erwähnt) in diesem Fall die Zeit für deine Abgabe innerhalb von vier Monaten aussuchen. Ich hab ihn während meines 3-wöchigen Urlaubes in "Sicherheitsverwahrung" geben dürfen. Glaub mir, es gibt glaube ich keinen sicheren Ort als die Führerscheinverwahrstelle! p.s. Mich hat es mit den gleichen Werten erwischt! Also Kopf hoch, die Zeit geht auch vorbei!
 
Ganz klare Frage: Hast du eine Rechtschutzversicherung?

Wenn Ja:
Ab zum Anwalt, der soll dann so viele Gutachter bestellen bis dem Gericht schwindelig wird.

Wenn nein:
Akzeptier deine Strafe und Fahr im Sommer 1 Monat Fahrrad. Du kannst den Führerschein als "Ersttäter" innerhalb der nächsten 3 Monate ab Rechtsgültigkeit bei deinem zuständigen Regierungspräsidium abgeben. So bald der Führerschein in amtlicher Verwahrung ist, beginnt die Frist. Führerschein sollte als Einschreiben mit Rückschein verschickt werden.
 
Echt dumm erwischt, genau ab 41km/h gibts 1 Monat Fahrverbot. Bis 40km/h nicht. Würde wie schon erwähnt versuchen zu handeln (z.B. nur 160€ zahlen) oder Einspruch einlegen, da der Zetti zu der Zeit in der Werkstatt war. ;)
 
Ohne der über besondere Erfahrungswerte zu verfügen denke ich, dass "verhandeln" mit den Jungs der Bussgeldstelle doch eher schwierig sein sollte.
Wenn der Arbeitgeber tatsächlich eine berufliche Abhängigkeit bescheinigen sein mögen die Dinge anders aussehen.
 
Ohne der über besondere Erfahrungswerte zu verfügen denke ich, dass "verhandeln" mit den Jungs der Bussgeldstelle doch eher schwierig sein sollte.
Wenn der Arbeitgeber tatsächlich eine berufliche Abhängigkeit bescheinigen sein mögen die Dinge anders aussehen.

Sollte man eigentlich immer machen. Als Student z.B. kannst du fast immer noch paar Euro raushandeln (oftmals bis zu 50%).
 
Ohne der über besondere Erfahrungswerte zu verfügen denke ich, dass "verhandeln" mit den Jungs der Bussgeldstelle doch eher schwierig sein sollte.
Wenn der Arbeitgeber tatsächlich eine berufliche Abhängigkeit bescheinigen sein mögen die Dinge anders aussehen.

Sollte man eigentlich immer machen. Als Student z.B. kannst du fast immer noch paar Euro raushandeln (oftmals bis zu 50%).
 
Innerhalb welcher Zeit muss ich den Schein einreichen?....Habe bisher lediglich einen Anhörungsbogen.
..in einem Zeitfenster von vier Monaten muß der Schein exakt einen Monat in amtliche Verwahrung gegeben werden! I.d.R.bei dem/der Landkreis/Verwaltungsbehörde, die auch das Bußgeldverfahren betreibt. Einschreiben/Rückschein, FS kommt dann automatisch nach Ablauf der Sperrfrist retour.
Aber: nur als Hinweis, wenn Du den Verstoß tatsächlich zugibst und die Kiste amtlich wird, denn...
Das einzig witzige an der Geschichte ist, dass ich zur Zeit des Fotos mit dem 50PS-Fiesta-Leihwagen des Autohauses unterwegs war.:)
...hier sehe ich durchaus Interpretationsspielraum!
Such' mal das Gespräch mit dem Anwalt Deines Vertrauens oder einem Fachanwalt für Verkehrsrecht und vorher niemals irgendwelche Einlassungen, wem auch immer gegenüber machen, beim Anhörungsbogen nur die Pflichtangaben zur Person usw. Der Anwalt nimmt Akteneinsicht und regelt den Rest. Wenn Du eine RSV hast, Mitgliednummer parat halten, die rechnet bei erteilter Kostenübernahme mit dem RA ab und ersetzt Dir, solltest Du den Verstoß zugeben/müssen auch die behördlichen Auslagen/Verwaltungsgebühren!
Wünsche Dir viel Glück!:t

Z4-Pilot
...kennt die Kacke!!!:rifle:
 
Du bist zu schnell gefahren, du bist erwischt worden, Pech gehabt und nehm die Schuld auf Dich wie ein Mann (ich denke was anderes steht bei dir auch außer Frage Andreas)
Ich kann es nicht verstehen, wie jetzt Leute mit der Rechtschutzversicherung kommen!?!
Zeugt für mich für ein gestörtes Verhältnis zu gesellschaftlicher Verantwortung (oder eigenes Selbstbewusst sein?).
Sowas auf Kosten der Steuerzahler auszutragen ist doch arm...
 
Du bist zu schnell gefahren, du bist erwischt worden, Pech gehabt und nehm die Schuld auf Dich wie ein Mann (ich denke was anderes steht bei dir auch außer Frage Andreas)
Ich kann es nicht verstehen, wie jetzt Leute mit der Rechtschutzversicherung kommen!?!
Zeugt für mich für ein gestörtes Verhältnis zu gesellschaftlicher Verantwortung (oder eigenes Selbstbewusst sein?).
Sowas auf Kosten der Steuerzahler auszutragen ist doch arm...

Du hast aber schon den ganzen Post vom TE gelesen, oder %:?

O.K. ich würde evt. zuerst das Foto einsehen wollen. Wenn der Z in der Werkstatt war, er mit einem Fiesta zu besagter Zeit unterwegs, kann er es ja nicht gewesen sein.

Was hat das Ganze mit dem Steuerzahler zu tun?

Ich hatte auch schon Post vom Pol.Präs. Berlin in dem mein Kennzeichen auf einem Bulli beim Überfahren einer roten Ampel geknipst wurde, nur schade dass das Kennzeichen identisch mit dem meines Motorrades war und eher die Form eines Kuchenblechs hatte, nicht eines Stollentellers wie beim Auto.
Habe dagegen widersprochen, bin zur Polizei und gut war's.

Ich bin auch kein Verfechter von "ich war zu schnell und wie kann man man das Equipment der Polizei in Frage stellen" nur muss man sich nicht einer Anschuldigung beugen, wenn man es nicht war.
 
Du hast aber schon den ganzen Post vom TE gelesen, oder %:?

O.K. ich würde evt. zuerst das Foto einsehen wollen. Wenn der Z in der Werkstatt war, er mit einem Fiesta zu besagter Zeit unterwegs, kann er es ja nicht gewesen sein.

Was hat das Ganze mit dem Steuerzahler zu tun?

Ich hatte auch schon Post vom Pol.Präs. Berlin in dem mein Kennzeichen auf einem Bulli beim Überfahren einer roten Ampel geknipst wurde, nur schade dass das Kennzeichen identisch mit dem meines Motorrades war und eher die Form eines Kuchenblechs hatte, nicht eines Stollentellers wie beim Auto.
Habe dagegen widersprochen, bin zur Polizei und gut war's.

Ich bin auch kein Verfechter von "ich war zu schnell und wie kann man man das Equipment der Polizei in Frage stellen" nur muss man sich nicht einer Anschuldigung beugen, wenn man es nicht war.

er wurde doch mit dem Fiesta geblitzt, oder nicht?!
 
er wurde doch mit dem Fiesta geblitzt, oder nicht?!

:rolleyes5:confused: Du hast natürlich Recht :)

sorry, dann habe ich mal wieder den Joke nicht verstanden (Hallo, McGfly, jemand zu Hause?) und muss mich bei meinem zitierten Mituser Commencal entschuldigen für diesen Anwurf :rolleyes: .... lasse ich als Memory an mich selber aber so als Post stehen ;)
 
Du bist zu schnell gefahren, du bist erwischt worden, Pech gehabt und nehm die Schuld auf Dich wie ein Mann (ich denke was anderes steht bei dir auch außer Frage Andreas)
...und ein kluger Mann hat immer Plan "B" i.d.Tasche!
Ich kann es nicht verstehen, wie jetzt Leute mit der Rechtschutzversicherung kommen!?!
...ist aber ein klassischer Fall, diese einzusetzen.
Zeugt für mich für ein gestörtes Verhältnis zu gesellschaftlicher Verantwortung (oder eigenes Selbstbewusst sein?).
... hast Du Dich als "kerzengerader Gutmensch" jetzt nicht etwas zu weit aus dem Fenster gelehnt?
Sowas auf Kosten der Steuerzahler auszutragen ist doch arm...
...oh ja, die Armut wohnt in so einigen Häusern!:w

Z4-Pilot
...hat zur Deutschen Verkehrsüberwachung seine ganz eigene Meinung!
 
naja...ich denke man sollte das nicht einfach so hinnehmen.
Zumindest ein wenig anstrengen sollen "die" sich schon, sonst kommen irgendwann ungeeichte Meßgeräte mit 1Euro-Jobbern zum Einsatz :X
Wenn das Bild einwandfrei ist, Tag und Uhrzeit stimmt, würde ich auch eher in den sauren Apfel beissen, 4 Wochen Urlaub machen.
Ihr tut ja grad so, als ob die Polizei seinen Zetti beschlagnahmen würde..:s
Gleich zum Anwalt rennen...hhhmmm...nö. Und 160 Euro ist jetzt echt günstig. Das sind grad mal 2 Tankfüllungen (die man ja wieder in der
Fußgängerzeit reinholt) :w

Bin auch schon gelaufen. Was glaubst du, wie du dich freuen wirst, das erstemal wieder Zettifahren :t
Gruß Wensi
 
Ich würde zu der Tat stehen, Urlaub nehmen, wegfliegen und das Geld bezahlen. 4 Wochen bekommt man schon hin.
 
Ein kumpel von mir musste auch nen monat laufen, der hat seinen führerschein bei der lokalen polizei abgegeben, da sparst du dir die 2 tage postweg für hin schicken und zurück bekommen.
weiß nicht ob diese möglichkeit für jeden gilt.

Solltest zum schein abholen aber nicht mitm auto vor fahren ;-)
 
Hallo und Danke für die "Anteilnahme", Tips und Hinweise.

Werde wohl die Zeit in meinem 14tägigen Urlaub nehmen...4Wochen am Stück Urlaub habe ich leider nicht und planen musste ich den auch schon letztes Jahr im November für das Jahr 2012.
Sind dann noch 14 Tage, die ich irgendwie überbrücken muss, um zur Arbeit zu kommen....Auf der Arbeit selber habe ich schon eine Regelung geklärt.
Meine Frau "freut" sich schon darauf, jeden Tag Taxi zu spielen;). 4 Fahrten pro Tag, 2 morgens, 2 nachmittags.

Ist echt blöd gelaufen, da ich nichtmal absichtlich zügig unterwegs war, sondern wohl nur das 80er-Schild übersehen habe.

Foto habe ich auch bereits...ist leider eines der Besseren von mir!:)
 
Bist du dir denn überhaupt sicher das der Tacho in diesem Bereich die genaue Geschwindigkeit anzeigt ;-)
Erstmal auf den Brief warten (ich warte auch schon fast 3 Monate auf Fotos also eh verfallen ^^) und schauen was drauf steht. Danach wie schon gesagt, wenn du ne Rechschutz hast, ab zum Rechtverdreher äh Rechtsanwalt ;-) Die jungs kennen echt paar gute Tricks: Kamera mit gültigem Prüfsiegel, gab es mal Probleme mit diesem Typ, des weiteren ist wichtig das auch gefragt wird wer der Fahrer war.

Ich wurde mal bei einem Abstandsverstoß gefilmt. Die Polizei hatte damals den Fehler gemacht und gar nicht gefragt wer dort gefahren ist. Durch die ganzen Zeitverzögerungen die durch den Anwalt gekommen sind (Akten Einsicht etc.) war dann die Tat verjährt (3 Monate) und wir konnten angeben das ich gar nicht gefahren bin sondern mein Bruder und er hätte keine Strafe mehr bekommen können. Wie gesagt alles nur Beispiele was die Anwälte so alles drehen können ;-)
 
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