Scheinwerfer eingdrückt (Auffahrunfall)

Franky084

Fahrer
Registriert
26 Juni 2009
Hallo zusammen,

mir ist gestern ein Rentner ganz gemütlich rückwärts seitlich auf meinen Z gefahren. Kein großer Schaden, bis auf das der Scheinwerfer jetzt um ca. einen Zentimeter verschoben ist.

Das Problem wollte ich mir mal selbst anschauen. Wie komme ich denn an den Scheinwerfer, so dass ich ihn etwas bewegen könnte oder zumindest sehen kann, wie das Ausmaß des Schadens ist?

Um ihn aus zu bauen muss ja die Front ab habe ich gelesen.

Danke schon mal.

Gruß
 
Ich habe mir den Schaden eben genauer angeschaut und gesehen das die Frontschürze auch leicht verzogen ist.
Das Schuldeingeständis des Unfallverursachers habe ich schriftlich. Seine Daten wie Versichertenkarte ebenfalls.

Ich werde das Auto wohl in der Werkstatt abgeben und die Rechnung dem Unfallverursacher einreichen.

Wie ist der Ablauf von so einer Geschichte? (Habe keine Erfahrung)

1. Verursacher kontaktieren und ihm sagen, dass das Auto in eine Werkstatt kommt
2. Auto in Werkstatt abgeben
3. Rechnung vorstrecken
4. Rechnung an Verursacher weiterleiten (kommt aus dem selben Ort)
5. Abwarten bis Geld eingegangen ist.

So in etwa?
 
Hi Franky,
bei uns in Ö funktioniert das so:

- Verursacher meldet den Schaden seiner Versicherung
- Auto in Werkstatt abgeben
- Kopie der Schadensmeldung und Vollmacht der Werkstatt übergeben
- Repariertes Fahrzeug abholen :)
 
Wenn du seine Versucherungsdaten hast, fährst du einfach in die Werkstatt und die melden das dann seiner Versicherung..
 
Ich glaube aber eher, dass der normale Weg der wäre, dass ich zuerst die Schadensmeldung und Volmacht einholen muss.
 
Ich habe eben mit dem Unfallverursacher telefoniert. Er möchte es nach Möglichkeit ohne Versicherung abwickeln.
Ich fahre also morgen in eine Werkstatt und lassen einen Kostenvoranschlag erstellen.
 
Lass Dich auf so etwas nicht ein. Melde den Schaden sofort der gegnerischen Versicherung. Dort kannst Du auch anrufen.
Die BMW Werkstatt bekommt eine Kostenübernahmeerklärung der gegnerischen Versicherung und Du zahlst keinen Cent.
Der Unfallverursacher kann immer dann immer noch entscheiden, ob er den Schaden selbst übernimmt, um nicht hochgestuft zu werden.
Wenn Du die Reparaturkosten jetzt vorstreckts, weißt Du nicht, ob Du die Kohle auch vom Verursacher bekommst, evtl. ist der nicht solvent.
Und dann hast Du den Ärger.
Also Mein Rat: Lass Dich nicht einlullen von dem Verursacher, informiere die gegnerische Versicherung sofort, die kontaktiert dann auch den
Verursacher.
Dann läuft es auch ohne Probleme.
 
Ja , richtig der Schaden Verursacher kann danach selbst entscheiden ob er den Schaden Summe bei der Vers. Rückerstatet damit er nicht hoch gestuft wird.
 
Ich habe mir den Schaden eben genauer angeschaut und gesehen das die Frontschürze auch leicht verzogen ist.
Das Schuldeingeständis des Unfallverursachers habe ich schriftlich. Seine Daten wie Versichertenkarte ebenfalls.

Ich werde das Auto wohl in der Werkstatt abgeben und die Rechnung dem Unfallverursacher einreichen.

Wie ist der Ablauf von so einer Geschichte? (Habe keine Erfahrung)

1. Verursacher kontaktieren und ihm sagen, dass das Auto in eine Werkstatt kommt
2. Auto in Werkstatt abgeben
3. Rechnung vorstrecken
4. Rechnung an Verursacher weiterleiten (kommt aus dem selben Ort)
5. Abwarten bis Geld eingegangen ist.

So in etwa?


Nein , so auf keinen Fall!
Bei der gegnerischen Versicherung anrufen und fragen, ob der Schaden schon gemeldet ist. Wenn nicht, selber Anspruch stellen.
Die Versicherung nimmt dann zum Verursacher Kontakt auf.

Deckungszusage erfragen und Schadensnummer erhalten. Mit der Schadensnummer kann dann die Werkstatt direkt mit der Versicherung abrechnen.....niemals in Vorkasse treten.

Ohne Versicherung....bei dem Schaden niemals....Auf Versicherung bestehen.

Wenn es zu kompliziert erscheint, einen Anwalt hinzuziehen.....der sich dann auch mit den Abläufen gut auskennt!

Bedenke: Jeder Fehler kann teuer für einen selber werden.
 
Der Ablauf war jetzt wie folgt.

Kostenvoranschlag eingeholt, Versicherung des Verursachers angerufen, Rückruf erhalten und Schadensnummer mitgeteilt bekommen, Auto in Werkstatt bringen und abholen.
Abgerechnet wird über die Schadensnummer.
 
Der Ablauf war jetzt wie folgt.

Kostenvoranschlag eingeholt, Versicherung des Verursachers angerufen, Rückruf erhalten und Schadensnummer mitgeteilt bekommen, Auto in Werkstatt bringen und abholen.
Abgerechnet wird über die Schadensnummer.
Korrekt :t

... grundsätzlich wird bei einem Unfall die Polizei gerufen ... die entscheiden dann anhand des Gesprächverlaufs ob sie rauskommen oder nicht.

... grundsätzlich werden die Versicherungsdaten ausgetauscht und der Unfall der EIGENEN Versicherung gemeldet sobald zu befürchten ist, dass der Unfallgegner Schadensersatzansprüche stellen wird.

... grundsätzlich wird anschließend mit der gegnerischen Versicherung telefoniert um die weitere Vorgehensweise abzusprechen.

Daher: Polizei -> gegnerische Versicherung.

Auch wenn es nach Bagatellschaden aussieht
Auch wenn keine Personenschäden zu befürchten sind
Auch wenn der Schaden ohne Versicherung geregelt werden soll

... einzige Ausnahme: Man selber ist voll schuld und möchte Polizei und Versicherung raushalten, dann ist eine sehr, sehr enge Absprache mit dem Unfallgegner nötig (ich bin mal mit ihm direkt in die Werkstatt gefahren, wir haben uns den Schaden gemeinsam angeschaut und nach Auftragserteilung habe ich ihm bar das Geld in die Hand gezahlt. Er unterschrieb mir auf dem Werkstattauftrag, dass der Schaden beglichen ist)
 
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