Ab in die Boxengasse...

obm

Fahrer
Registriert
21 März 2012
Ort
Nürnberg
Wagen
BMW Z4 e86 coupé 3,0si
Hellas,

hab da ein kleines Problem, gibt zu meinem "Alarmanlagenproblem" ja schon nen Fred, jetzt ist es allerdings soweit: morgen gehts zu BMW :(
Hab jetzt allerdings eher eine Frage zur Garantie, bzw Gewährleistung. Bislang war ich felsenfest der Meinung "Autoverkauf von Händler an Privatperson = 1 Jahr Garantie". Hatte mich damals bereits beim Kauf gewundert, warum ich zusätzlich Euro-Iwas abschließen soll, damit ich Garantie auf den Wagen hab.
Als ich nen Termin ausmachte, wurde ich auf meine Frage wie das mit der Garantie abgewickelt wird nur belächelt :( (die grundsätzliche Frage bzgl. Autoverkäufer, Provision und alles ehrliche Menschen lass ich etz mal lieber weg...)
Jetzt nach fast 8 Monaten gehts entsprechend los: Beide Nebelscheinwerfer undicht (der eine bereits länger, allerdings immer iwie wieder trocken gewesen) und eben besagte Alarmanlage freut sich grundsätzlich, wenn ich mein Auto iwo allein rumstehen lass.
Hat hier schon jemand Erfahrungen gemacht? Zahl ich da jetzt wirklich alles?? Wie sollte ich denn nach nem halben Jahr beweisen, dass die Alarmanlage bereits vorher defekt war?! Hab ich hier irgendeine Chance auf irgendeinen Rabatt oder was auch immer?
Zur Not tausch ich die Scheinwerfer selber und häng die Anlage einfach ab.
Bin für alle Infos dankbar.

MfG
 
Euro-Plus

Ist einfach die Garantie für BMW Gebrauchte, also nichts ungewöhnliches.
Du hast sicherlich deine Unterlagen dafür parat - damit einfach zu einem BMW Autohaus und denen deine Probleme schildern, die kümmern sich dann auch mit der Euro-Plus.

Christian
 
aber genau da liegt das Problem: Warum auch immer ich das beim Kauf so abgeschlossen hab: Ich hab kein Euro-Plus :(
Werd etz den Termin morgen eh erstmal verschieben müssen, von daher kann ich mir vorläufig noch was einfallen lassen...

Danke schon mal für die Info
 
Es gibt die (gesetzliche) Gewährleistung und die Garantie. Die Gewährleistung beträgt 2 Jahre. Sie kann beim Verkauf von gebrauchten Sachen von einem Unternehmer an einen Verbraucher auf maximal ein Jahr verkürzt werden, was in der Regel geschieht. Die Gewährleistung betrifft Mängel, die bereits bei Übergabe des Fahrzeuges vorhanden waren (selbst wenn Sie noch nicht offen zu Tage getreten sind). Das Problem bei der Gewährleistung ist, dass nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr eintritt. Bis 6 Monate nach Übergabe wird vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war. Nach mehr als 6 Monaten muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bei Übergabe bereits vorhanden war, was in der Regel sehr schwierig ist.

Die Garantie ist von der Gewährleistung zu unterscheiden. Sie umfasst auch Mängel (soweit diese von der Garantie umfasst sind), die erst nach der Übergabe innerhalb der Garantiezeit entstanden sind. Die Beweislastproblematik gibt es hier nicht. D.h. die Garantie ist für den Käufer deutlich besser.
 
unser haus- und hofjurist hat bestimmt auch bald etwas dazu beizutragen ;)
 
Entspricht die Garantie der Herstellergarantie? Die wäre ja mittlerweile auch schon weg...
Ich müsste also im Endeffekt herausfinden, ob die Fehlfunktion der Alarmanlage bereits beim Kauf vorhanden war, bzw. ob der Fehler in der Garantie mit drin ist.
Werde den Fehler jetzt erstmal unabhängig auslesen lassen (ggf. vom ADAC) und dann damit zu BMW gehen. Die nebelscheinwerfer hol ich mir gebraucht...

Danke schon mal für die vielen Hinweise und Hilfestellungen ;)
 
Zurück
Oben Unten