H&R Distanzscheiben 40mm Eintragung...Probleme beim Tüv?

sibbez43.0

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1 Februar 2010
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Guten Abend,

habe H&R Distanzscheiben 40mm Hinterachse verbauen lassen und muss deswegen morgen zum Tüv. Jetzt trifft mich gerade regelrecht der Schlag, als ich in den Auflagen für die Originalbereifung/-felge folgendes gelesen habe:

A 4) Die Kotflügelkanten an Achse 2 sind anzulegen.:-O

Ich wollte auf keinen Fall was bördeln etc....hier fahren doch so viele 30/40mm, ihr habt doch nicht alle nacharbeiten lassen?! ich dachte das passt so, vor allem, wenn man wie ich keine Tieferlegung hat.

Habe jetzt echt Angst, dass das nicht nach billig § 19 abs. 3 läuft, sondern eine teure Einzelabnahme auf mich zu kommt. Sollte ich mir jetzt Sorgen machen, wie habt ihr's gemacht?

MFG
 
mal abgesehen, dass es dazu einige treats gibt - der schlag hatte miach auch damalig beim tüv getroffen.... hatte hier auch gelesen dass es ja an sich keine probleme gibt.. bin zum nächsten tüv.. wieder negativ und bin dann zu dekra.. bzw. dem anderen mit dem roten logo.. name weiß ich gerade nicht.. der hat den wagen mittels einer felge "verkantet" sich angesehen ob es schleift..tut es nicht.. und dann hatte ich meine "abnahme"... hat 30 euro gekostet und gut ist...
 
Ich hab Vorne und Hinten 20mm Spurplatten mit 18" Serienfelgen + Eibach Federn , es gab beim TÜV keinerlei Probleme !
Ich hab die Abnahme von meiner Werkstatt ,im Rahmen des 2 jährigen Tüv Termin`s, mit erledigen lassen !
 
Laut Gutachten hätte ich auch meine Radkästen bearbeiten müssen...8,5 Zoll und ET 35...in der Realität und beim TÜV aber keine Probleme.
 
die Auflagen sind in der "neueren" Zeit entstanden. Ich hatte 2007 in meinem Gutachten für H&R DRA 40/50 stehen, dass auf "Freigängigkeit zu achten sei". Das wird jetzt strigenter gehalten! Und wird aufgrund der neuen Regeln seit 1.7.2012 sicherlich nicht lockerer geworden sein.
 
ja genau deswegen wunderte ich mich auch...auch wenn man ein Schleifen provozieren wollen würde, es wäre nicht möglich...reichlich Platz im Radhaus.

Du solltest nicht von Deinem Set-Up auf Andere schließen. Bei mir schleift es bei sportlicher Gangart wie "Sau".... identisch mit "Schleif Du Sau" auf YT von Jokin.... nur das ich Original-Befelgung (18") fahre ;)
 
Ok danke für die Aufklärung, aber weiß jemand, was ich jetzt machen soll?...einfach ein altes DRA-Gutachten mitnehmen?:D..lieber zur Dekra?

Bekomme ich die nicht eingetragen, wenn die Auflage des Kotflügelanlegens nicht erfüllt ist trotz genug Platz?

MFG
 
ob genug Platz vorhanden ist, kann nur durch einfedern begutachtet werden können. Genug Platz ist in dieser Hinsicht ein Relativ
 
Fahr zur Dekra in der Hoffnung dass er das Einfedern simuliert - so war es bei mir, dann hat er gesehen dass alles passt und dann hatte ich meine Abnahme....
und wenn es beim ersten nicht klappt nehm dem nächsten...

Ich habe meine Eintragung auch ohne Anlegen bekommen... ich fahre M Fahrwerk und auch 18Zoll

viel glück
 
Ich habe vor 2 Wochen B12/Eibach mit 18" Mischbereifung mit 30 / 40 H&R problemlos eingetragen bekommen. §21 Prüfung (Einzelabnahme) , mein Kompressor wurde auch dabei eingetragen. Der Prüfer hat bei der Fahrzeughöhenmessung eine Tieferlegung von 40mm eingetragen.
Ist aber wie immer beim TÜV oder Dekra ein Glücksspiel.
 
Ich habe das H&R-Paket 30mm vorne und 40mm hinten...mit ABE, somit war keine Eintragung notwendig. :-)
 
würde diese ABE auch für M-Fahrwerk (ist bei mir Serie) und 18" (ebenfalls Serie) gelten?
Habe ebenfalls die Kombi H&R 30mm und 40mm und "nur" ein Teilegutachten. Kann ich mir diese ABE besorgen?
Hab irgendwie keine Lust und wenig Hoffnung, bei den fickrigen Prüfern hier auf den Knien rum zu rutschen:undecided

Gruß Wensi
 
Hallo!
Ja, das würde gelten!

Die ABE findest Du auch zum Download unter www.h-r.com

Du würdest diese hier benötigen:

1205725 BMW Z4 Typ Z85 (mit ABE)
Felge Lochzahl 5, Spurverbreiterung DR-System 30/40 mm 120/5, 72, 5 mm, ET-Grenze: mit ABE
 
Hallo!
Ja, das würde gelten!

Die ABE findest Du auch zum Download unter www.h-r.com

Du würdest diese hier benötigen:

1205725 BMW Z4 Typ Z85 (mit ABE)
Felge Lochzahl 5, Spurverbreiterung DR-System 30/40 mm 120/5, 72, 5 mm, ET-Grenze: mit ABE


Du bist heute aber immer sehr voreilig. Du weißt doch garnicht ob er DRA oder nur DR System hat ;)
Und das er nur ein Teilegutachten hat, kann ich gut nachvollziehen. Hatte ich 2007 nämlich auch nur.
 
Kinders :t ....jetzt erst habe ich auf www.h-r.com gesehen, dass es dort auch ein Gutachten mit ABE gibt.:#
Dann reicht das mal, wenn ich das im Auto mitführe....

Gruß Wensi

PS: jup, habe das DR-System...
 
ABE mitführen reicht m.E. eben nicht oder du hast echt ein anderes System. - siehe A1 A

und was ist mit k4 ff?

Ich bin ja zum Glück durch mit dem zeug
 
r
Kinders :t ....jetzt erst habe ich auf www.h-r.com gesehen, dass es dort auch ein Gutachten mit ABE gibt.:#
Dann reicht das mal, wenn ich das im Auto mitführe....

Gruß Wensi

PS: jup, habe das DR-System...

wird nicht reichen. Musst eintragen lassen. Ob DR oder DRA war dem Grünen (Dekra) egal.

Die Papiere von H&R alleine reichen jedoch nicht aus sondern müssen eingetragen werden. Diagonale Aufbockung wird auch durchzuführen sein. Jedoch sollte mit der 30/40 Kombi nix schleifen; sofern original Räder benutzt werden.

Beste Grüße,

Manuel
 
Du bist heute aber immer sehr voreilig. Du weißt doch garnicht ob er DRA oder nur DR System hat ;)
Und das er nur ein Teilegutachten hat, kann ich gut nachvollziehen. Hatte ich 2007 nämlich auch nur.


Ich sprach von "diese hier benötigen".....also diese Spurverbreiterungen, nicht diese ABE!;)

Habe echt schon ein schlechtes Gewissen, dass ich Dinge nicht deutlich genug mitteilen kann, dass sie verstanden werden.&:
 
Also bei meiner 30/40er Kombi war auch eine ABE dabei die aber ausdrücklich auf die 17"Zoll Serienschuhe beschränkt ist!

Bei meiner orig. 18" Mischbereifung war das also nur n Werbegag von H&R von wegen "eintragungsfrei bei Serienbereifungen"! War aber in meinem Fall nicht so schlimm da mir das schon vor dem Einbau im Gutachten aufgefallen ist!
Wer allerdings nur die Überschrift "ABE" und "Z4" liest fährt dann bei 18" ohne Betriebserlaubnis herum wenn er die Scheiben nicht eintragen lässt.

Der TÜVver hier in Berlin war aber tiefenentspannt und sagte nur, dass er diese Kombi (also 30/40 H&R-Distanzen plus orig.18" Mischbereifung) auf dem e85/e86 auch schon div. male mit einem Federnsatz von z.B. Eibach eingetragen hat! In meinem Fall bei 30/40er Scheiben mit Serienfwk. hat er nur die Nr. der Scheiben kontrolliert. Auf ein Verschränken des Zettis hat er kmpl. verzichtet.

Aber wenn´s eng wird würde ich immer dazu raten sich nicht blind auf die Aussagen anderer Zettler zu verlassen (aber als Richtschnur auf jeden Fall) weil die Karosserien tatsächlich unterschiedlich sein können - auch ohne Unfall!!
Das musste ich bei meinem 120D e87 auch feststellen! Meine damalige Kombi von 17" + H&R Distanzen + H&R Federn lief bei mir selbst bei völliger Verschränkung ohne Schleifen!! Bei einigen anderen 1er Fahren aus dem damaligem Forum lief das bei gleicher Zusammenstellung nicht ohne schleifen und folgendes bördeln der Kotflügelkanten! Auch die Auswahl des Reifenfabrikats kann teilweise erheblich Einfluss auf die Freigängigkeit haben.

Gruß, Usko.
 
hhmm...OK.
Aber 18" ist doch genauso Serienbereifung wie 17", wird im Gutachten nicht unterschieden.
Lediglich das Abdecken der Räder (siehe Einschränkung) muss irgendwie gewährleistet sein.
Naja...meiner steht ja mit heftigem Frontschaden beim :), werde ihn fragen, ob er die Spurverbreiterung nicht gleich miteintragen kann...

Gruß Wensi
 
Im Augenblick bin ich verwirrt!
Ich hab mir noch mal die ABE zu meinen Scheiben angesehen und dort steht tatsächlich die 30/40er Kombi mit 18" Mischis drin!
Zwar mit Auflagen wie evtl bördeln usw, aber es steht tatsächlich drin!:g
Habe jetzt grad keinen Plan warum mein TÜVver meinte bei meiner 18" Mischbereifung müssen die Scheiben auf jeden Fall eingetragen werden weil die H&R ABE nur bis 17" gilt.:huh2: Ich hoffe mal nicht das er nur Kasse machen wollte und die Eintragung letztendlich gar nicht nötig war!!??

Gruß, Usko.
 
Also kurze Zusammenfassung: Hab's eingetragen bekommen für 35 Euro glatt :-)....nach §19 Abs. 3!

ABER er meinte es ging so gerade, da die Prüfer jetzt härter durchgreifen müssen seit der Regeländerung, die am 01.07.2012 in Kraft getreten ist. Er meinte, dass er, obwohl es nicht schleift es nicht eintragen dürfte, da laut Auflagen die Kanten angelegt werden müssen. Naja er hat's ja trotzdem durchgehen lassen, aber hab ich noch mal gefragt wegen den ABE-Leuten hier. Er meinte, dass laut den neuen Regelungen sicher
keine 40mm hinten trotz Ori-Bereifung/-Felgen eine ABE bekommen würden. Da habe ich natürlich gesagt, dass die Spurplatten derjenigen ja älter sind und demnach alten Regelungen entsprechen dürften. Dazu konnte er nicht wirklich was sagen, führte jedoch an, dass die Leute ohne Eintragung dann bei der HU arge Probleme bekommen könnten.

Nur mal so als Info...muss dann jeder selbst entscheiden...lieber vor der HU nachfragen :D

MFG
 
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