Ich denke so:
Hätte ich den Wagen für den Preis auch mit zwei Vorbesitzern genommen?
Nun ja, es ist ja doch ein Nachteil beim Wiederverkauf. Das würde ich ehrlich zur Sprache bringen und schauen wie die reagieren. Ich erwarte schon, dass die etwas entgegenkommen.
Ich finde die Drohung mit dem Anwalt im Nachhinein etwas unsportlich, weil ich dann versuchen würde mir durch den unabsichtlichen Fehler des Autohauses Geld über den Anwalt zu holen. Das Autohaus würde nur deshalb mehr zahlen, weil es weiß, dass ein Verfahren noch mehr Zeit und Geld kostet. Damit macht man sich sicher keine Freunde. Erst recht, wenn man das hätte VORHER regeln können.
Die Frage ist also eher: Bin ich darauf aus, Klarheit zu schaffen und das offen und fair zu regeln, oder will ich versuchen mir einen Vorteil aus der Sache zu verschaffen?
PS: Das mit dem Öl mach ich auch... Ich zahle doch keine 22 Euro pro Liter

. Das ist schlichtweg Wucher. Ich würde aber nie versuchen die Sache mit dem Anwalt zu lösen um denen nochmal 1000 Euro extra rauszuleiern. Das sind meiner Ansicht nach zwei völlig verschiedene Dinge.