Bitte dringend Antwort

Ja hast recht aber
Weisst du eigentlich , was ein Satz Winter Reifen mit Alu Rädern. Bei der Model kostet ,es darf kein Stahl Felge, laut Angabe?
Das ist auch 1500 - 2000 Euro.

Für den Endkunden, DB verliert bei geringerer Bewertung max. den Gewinn, also Differenz zwischen Selbstkostenpreis und Endpreis für Dich , dass sind dann keine 1.500 Euro mehr.


Einfach diesen Deal anbieten.
 
Für den Endkunden, DB verliert bei geringerer Bewertung max. den Gewinn, also Differenz zwischen Selbstkostenpreis und Endpreis für Dich , dass sind dann keine 1.500 Euro mehr.


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Habe nicht richtig verstanden was du meinst
Nachtrag : äh ja jetzt habe ich, danke
 
Habe nicht richtig verstanden was du meinst

DB hat einen Verlust an dem Gewinn, also Differenz Einkaufspreis zu Verkaufspreis .... das sind sicher keine 1.500 Euro ;)

DB, also die Niederlassung, verliert hierbei lediglich den Gewinn an den 4 Felgen .... verkauft dann also + - Null.
 
Erstmal danke für eure schnelle Antworten.
Meine frage ist ich muss den Wagen Donnerstag. Abholen ,soll ich die Geschichte erst danach ansprechen ,weil ich will nicht das es Probleme. Bei Übergabe entstehet.
 
In den Rechtsbeispiel steht übrigends drin, dass die nicht genannte Zulassung keine Kurzzulassung sein darf. Hier ist eben die Frage, ob der Wagen bei der ersten Zulassung nur eine Kurzzulassung aufs Autohaus war. Denn damit wäre er so gesehen noch aus erster Hand.

Ich fänds nicht ganz sauber, die Übergabe abzuwickeln ohne was zu sagen. Falls der Kaufvertrag noch nicht geschlossen ist, würde ich das vorher klären. Ansonsten ist es für die Übergabe eh schon egal, da es dann ja bereits Dein Auto ist, wenn Du zahlst.
 
Erstmal danke für eure schnelle Antworten.
Meine frage ist ich muss den Wagen Donnerstag. Abholen ,soll ich die Geschichte erst danach ansprechen ,weil ich will nicht das es Probleme. Bei Übergabe entstehet.


Ich würde das sofort besprechen .... am besten schriftlich und auch nur schriftlich beantworten lassen. Nicht am Telefon abspeisen lassen. Sonst haben hinterher wieder alle Generalamnesie :s
 
Ist das zutreffend für mein fall


Arglistige Täuschung beim Autokauf kann vorliegen, wenn eine Vertragspartei - meist der Verkäufer - wider besseren Wissens bestimmte Eigenschaften des Fahrzeuges zusichert (z.B. "Unfallfreiheit") bzw. ausschließt (z.B. "Kein Unfallschaden"). Selbst wenn der Verkäufer keine (sichere) Kenntnis über die zugesicherten/ausgeschlossenen Eigenschaften hat, kann im Einzelfall eine arglistige Täuschung vorliegen.
Die arglistige Täuschung berechtigt zu Anfechtung. Bei der Anfechtung geht es im Kern darum, dass sich der Anfechtende, meist der Käufer, vom Kaufvertrag löst.
Besondere Bedeutung hat die arglistige Täuschung beim Kauf von Gebrauchtwagen, weil sich der Käufer selbst dann vom Vertrag lösen kann, auch wenn der Verkäufer die Gewährleistungsrechte im Vertrag oder in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen hat.
Siehe auch
Gebrauchtwagen von Privat kaufen

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 07. Juni 2010 um 18:56 Uhr
 
Nein, ist nicht zutreffend.

Die Unterschlagung einer Zulassung ist keine arglistige Täuschung. Der Wagen verliert dadurch nicht stark an Wert. Was anderes wäre es, wenn ein gerichteter Totalschaden als unfallfrei verkauft wird. Die Verhältnismäßigkeit stimmt hier nicht ganz. Es ist ehrlich gesagt eher eine "Lapalie". Ist bei mir übrigends auch passiert. Ich hab den Wagen trotzdem genommen und hab noch 200 Euro Rabatt bekommen.

Es ist immernoch der gleiche Wagen im gleichen Zustand. Es kann sich wie gesagt höchstens auf den Wiederverkauf auswirken.

Ich habe keine Ahnung wie günstig das Angebot im Vergleich zu anderen war. Es kann durchaus sein, dass dem Autohaus 1.000 Euro Rabatt dafür zu viel sind.
 
Ich würde das sofort besprechen .... am besten schriftlich und auch nur schriftlich beantworten lassen. Nicht am Telefon abspeisen lassen. Sonst haben hinterher wieder alle Generalamnesie :s

Soll ich lieber mit Anwalt machen? Ich meine einigen Kann man sich auch beim Rechtsanwaltliche Schrift Verkehr ,
Sonst muss ich drei Stunden für die Formulierung etc. Und etc. Mich beschäftigen.
 
Nein, ist nicht zutreffend.

Die Unterschlagung einer Zulassung ist keine arglistige Täuschung. Der Wagen verliert dadurch nicht stark an Wert. Was anderes wäre es, wenn ein gerichteter Totalschaden als unfallfrei verkauft wird. Die Verhältnismäßigkeit stimmt hier nicht ganz. Es ist ehrlich gesagt eher eine "Lapalie". Ist bei mir übrigends auch passiert. Ich hab den Wagen trotzdem genommen und hab noch 200 Euro Rabatt bekommen.
Ja schon aber du weiß ja nicht als privat Mann , um wie viel du beschissen wirst .
 
Soll ich lieber mit Anwalt machen? Ich meine einigen Kann man sich auch beim Rechtsanwaltliche Schrift Verkehr ,
Sonst muss ich drei Stunden für die Formulierung etc. Und etc. Mich beschäftigen.

Ich weiß nicht, wie schnell Dein Anwalt einen Termin frei hat, Auto soll ja morgen abgeholt werden, oder?

Kannst den Termin bei DB nicht verschieben?

Ein Tipp und das ist nicht böse gemeint: Bitte nicht etwas schriftliches an DB schreiben, in dem Du so schreibst wie hier im Forum. Nicht dass die Dir einen Strick draus drehen, wenn die Formulierung mal so ganz passend ist. Und sorgt für Missverständnisse

Ich würde das von einem Anwalt verfassen lassen.
 
Ich weiß nicht, wie schnell Dein Anwalt einen Termin frei hat, Auto soll ja morgen abgeholt werden, oder?

Kannst den Termin bei DB nicht verschieben?

Ein Tipp und das ist nicht böse gemeint: Bitte nicht etwas schriftliches an DB schreiben, in dem Du so schreibst wie hier im Forum. Nicht dass die Dir einen Strick draus drehen, wenn die Formulierung mal so ganz passend ist. Und sorgt für Missverständnisse

Ich würde das von einem Anwalt verfassen lassen.
Meine ich auch , aber warum soll ich den Termin verschieben ?, meinst du entsteht mir ein nach Teil ?, ich habe ja den Brief erst heute . Ich kann ja das ein Paar Tage später gesehen haben oder?

Ich kann ja darauf hinweisen, aber gleich mit Rabat oder so ähnliches glaube nicht ,du weißt. Ja wie arrogant sie sind.
 
Meine ich auch , aber warum soll ich den Termin verschieben ?, meinst du entsteht mir ein nach Teil ?, ich habe ja den Brief erst heute . Ich kann ja das ein Paar Tage später gesehen haben oder?

Ich würde, wenn mein Verlangen nach dem Sternchen so groß war, den Umstand mit den Mehrbesitzern beim Übernahmeprotokoll des Wagens und beim Kaufvertrag zusätzlich protokollieren lassen (also wenn Dir das just in der NL auffällt)

würde dann den Wagen nur "Unter Vorbehalt" mitnehmen .... nur ist es schwieriger Geld nachträglich zu holen, als die Sache sofort anzusprechen ....

Kannst es aber auch später versuchen .... Ruf doch mal bei Deinem Anwalt an, evt. kann er Dir schon telefonisch vorab was dazu sagen.

Ich würde mich immer vorher vergewissern, als meinem Geld nachzurennen .... ist aber meine persönliche Meinung
 
Nein, ist nicht zutreffend.

Die Unterschlagung einer Zulassung ist keine arglistige Täuschung. Der Wagen verliert dadurch nicht stark an Wert. Was anderes wäre es, wenn ein gerichteter Totalschaden als unfallfrei verkauft wird. Die Verhältnismäßigkeit stimmt hier nicht ganz. Es ist ehrlich gesagt eher eine "Lapalie". Ist bei mir übrigends auch passiert. Ich hab den Wagen trotzdem genommen und hab noch 200 Euro Rabatt bekommen.

Es ist immernoch der gleiche Wagen im gleichen Zustand. Es kann sich wie gesagt höchstens auf den Wiederverkauf auswirken.

Ich habe keine Ahnung wie günstig das Angebot im Vergleich zu anderen war. Es kann durchaus sein, dass dem Autohaus 1.000 Euro Rabatt dafür zu viel sind.
Ich auch nicht , aber es ist mein Geld die Flöten geht , wenn es um eigene Geld geht , Denkt Mann bestimmt etwas anderes.
 
Ich würde, wenn mein Verlangen nach dem Sternchen so groß war, den Umstand mit den Mehrbesitzern beim Übernahmeprotokoll des Wagens und beim Kaufvertrag zusätzlich protokollieren lassen (also wenn Dir das just in der NL auffällt)

würde dann den Wagen nur "Unter Vorbehalt" mitnehmen .... nur ist es schwieriger Geld nachträglich zu holen, als die Sache sofort anzusprechen ....

Kannst es aber auch später versuchen .... Ruf doch mal bei Deinem Anwalt an, evt. kann er Dir schon telefonisch vorab was dazu sagen.

Ich würde mich immer vorher vergewissern, als meinem Geld nachzurennen .... ist aber meine persönliche Meinung
Hast du vollkommen recht, aber warum soll ich dreimal schwarz auf weiß haben ?, ich habe ja schon 2 Schrift Stücke von denen , das da drinsteht 1 vor Besitzer , das muss doch reichen oder?.
 
Ich auch nicht , aber es ist mein Geld die Flöten geht , wenn es um eigene Geld geht , Denkt Mann bestimmt etwas anderes.

Hast auch Recht .... geht nicht nur Dir so. Lese jeden Tag hier im Forum, wie Leute sich um Strafzettelzahlungen winden, Öl von ebay zum :) mitbringen oder aber einfach etwas mehr von der Versicherung rausschlagen wollen, sich im "zivilen Ungehorsam" vor Blitzern üben, Carbonzeugs nachbauen lasen wollen und dann erstaunt über den Preis sind ..... :s, (kommt einem manchmal vor wie "Lindenstraße reloaded" :d ....)

Da ist das, um was Du Dir Gedanken machst nicht nur Recht und billig :) Ich zumindest würde bei so einem Sachverhalt auch zusehen, dass ich einen Ausgleich bekomme.
 
Ich denke so:

Hätte ich den Wagen für den Preis auch mit zwei Vorbesitzern genommen?

Nun ja, es ist ja doch ein Nachteil beim Wiederverkauf. Das würde ich ehrlich zur Sprache bringen und schauen wie die reagieren. Ich erwarte schon, dass die etwas entgegenkommen.

Ich finde die Drohung mit dem Anwalt im Nachhinein etwas unsportlich, weil ich dann versuchen würde mir durch den unabsichtlichen Fehler des Autohauses Geld über den Anwalt zu holen. Das Autohaus würde nur deshalb mehr zahlen, weil es weiß, dass ein Verfahren noch mehr Zeit und Geld kostet. Damit macht man sich sicher keine Freunde. Erst recht, wenn man das hätte VORHER bzw. ohne Anwalt regeln können. ich würde immer erst das Gespräch suchen. Wenn ich damit überhaupt nicht weiterkomme, dann den Anwalt einschalten.

Die Frage ist also eher: Bin ich darauf aus, Klarheit zu schaffen und das offen und fair zu regeln, oder will ich versuchen mir einen Vorteil aus der Sache zu verschaffen?

PS: Das mit dem Öl mach ich auch... Ich zahle doch keine 22 Euro pro Liter :j . Das ist schlichtweg Wucher. Ich würde aber nie versuchen die Sache mit dem Anwalt zu lösen um denen nochmal 1000 Euro extra rauszuleiern. Das sind meiner Ansicht nach zwei völlig verschiedene Dinge.
 
Hast du vollkommen recht, aber warum soll ich dreimal schwarz auf weiß haben ?, ich habe ja schon 2 Schrift Stücke von denen , das da drinsteht 1 vor Besitzer , das muss doch reichen oder?.

hast ja Recht, nur weiß ich nicht, ab wann man Dir nachweisen kann, ab wann Du von der Sache gewusst haben könntest ....


ich habe da keinen Plan, bin kein Jurist, kann Dir nur sagen, wie ich es machen würde, wenn ich den Schaden entdecke .... und da würde ich zumindest zeitnah reagieren.
 
Ich finde die Drohung mit dem Anwalt im Nachhinein etwas unsportlich, weil ich dann versuchen würde mir durch den unabsichtlichen Fehler des Autohauses Geld über den Anwalt zu holen. Das Autohaus würde nur deshalb mehr zahlen, weil es weiß, dass ein Verfahren noch mehr Zeit und Geld kostet. Damit macht man sich sicher keine Freunde. Erst recht, wenn man das hätte VORHER regeln können.

Die Frage ist also eher: Bin ich darauf aus, Klarheit zu schaffen und das offen und fair zu regeln, oder will ich versuchen mir einen Vorteil aus der Sache zu verschaffen?

Ich würde da auch auch immer offen vorgehen, was soll schon passieren? Man verliert sonst leicht den Überblick :t

ich würde auch nicht im Nachhinein etwas anfangen, zu denen gehen, die Karten auf den Tisch legen und sagen, dass mir etwas aufgefallen ist, was nicht dem Kaufvertrag entspricht.

In den meisten Fällen regeln die sowas vor Ort recht schnell zu meinen Gunsten. Kommt mir der Verkäufer patzig, würde ich ihn nach einem kufmännisch geschulteren Kollegen fragen .... was will man mit jemandem diskutieren, der keine Ahnung hat, eigene Fehler vertuschen will usw.

Das würde ich mir dann im Kaufvertrag auch zusätzlich vermerken lassen, dann passen wieder alle Dokumente ....
 
Ich denke so:

Hätte ich den Wagen für den Preis auch mit zwei Vorbesitzern genommen?

Nun ja, es ist ja doch ein Nachteil beim Wiederverkauf. Das würde ich ehrlich zur Sprache bringen und schauen wie die reagieren. Ich erwarte schon, dass die etwas entgegenkommen.

Ich finde die Drohung mit dem Anwalt im Nachhinein etwas unsportlich, weil ich dann versuchen würde mir durch den unabsichtlichen Fehler des Autohauses Geld über den Anwalt zu holen. Das Autohaus würde nur deshalb mehr zahlen, weil es weiß, dass ein Verfahren noch mehr Zeit und Geld kostet. Damit macht man sich sicher keine Freunde. Erst recht, wenn man das hätte VORHER regeln können.

Die Frage ist also eher: Bin ich darauf aus, Klarheit zu schaffen und das offen und fair zu regeln, oder will ich versuchen mir einen Vorteil aus der Sache zu verschaffen?

PS: Das mit dem Öl mach ich auch... Ich zahle doch keine 22 Euro pro Liter :j . Das ist schlichtweg Wucher. Ich würde aber nie versuchen die Sache mit dem Anwalt zu lösen um denen nochmal 1000 Euro extra rauszuleiern. Das sind meiner Ansicht nach zwei völlig verschiedene Dinge.
Hast ja recht aber ,es kommt auf die Ausdrucksweise an , ich werde nicht mit Anwalt drohen sondern ich werde es machen , weil meine enterese am besten vertreten kann , weil wir Leien nicht wissen können was wir für rechte haben , und es geht unkompliziert , ich will den ja nicht provozieren , sondern was erreichen.
 
Ich würde da auch auch immer offen vorgehen, was soll schon passieren? Man verliert sonst leicht den Überblick :t

ich würde auch nicht im Nachhinein etwas anfangen, zu denen gehen, die Karten auf den Tisch legen und sagen, dass mir etwas aufgefallen ist, was nicht dem Kaufvertrag entspricht.

In den meisten Fällen regeln die sowas vor Ort recht schnell zu meinen Gunsten. Kommt mir der Verkäufer patzig, würde ich ihn nach einem kufmännisch geschulteren Kollegen fragen .... was will man mit jemandem diskutieren, der keine Ahnung hat, eigene Fehler vertuschen will usw.

Das würde ich mir dann im Kaufvertrag auch zusätzlich vermerken lassen, dann passen wieder alle Dokumente ....
Ja ,aber wie kann ich mein Verlust Wert ermitteln oder sollen sie mich ,zweiten mal mit ein paar hundert Euro abspeisen.
 
1-Die wissen was ihre Auto ein Gewinn bringt
2 die wissen wie viel die Schmerzen können
3 die haben alle Kalkulationen

Was habe ich für Wert Inder. Hand ?
Nähmlich garnicht!!!!!
 
Natürlich wissen die wie viel Gewinn der Wagen bringt - deshalb habt ihr ja auch vorher verhandelt. Jetzt hast du nochmal ein Argument den Preis nach der eigentlichen Verhandlung nochmals zu drücken.

Was willst du denn mit dem Anwalt erreichen? Mehr Geld? Das ist zwar in deinem Interesse, aber vermutlich nicht ganz fair. Du hast es doch vorher auch geschafft dich mit dem Verkäufer über den Preis zu einigen. Das geht jetzt also nur noch über den Anwalt? Was hättest du denn gemacht, wenn du von Anfang an wusstest, dass der Wagen zwei Besitzer hatte? Hättest du dann keinen Preis mit denen verhandeln können, sondern einen Gutachter bestellen müssen, der feststellt wie viel der Wagen theoretisch für den nächsten Käufer weniger wert ist? 8-) Merkst du was? Klingt für mich stark nach Ausrede. Sowas verhandelt man direkt und versucht nicht sich im Nachhinein einen Vorteil zu erschleichen.

Ich bin kein Freund davon, wenn jemand gleich zum Anwalt rennt, statt vorab zu versuchen das Thema so zu regeln.
Hier gehts ja nicht darum, dass du Recht bekommst. Das steht wohl außer Frage. Hier gehts eher darum ob du den Preis im Nachhinein nochmal ordentlich drücken kannst durch den Anwalt - so sehe ich das.

Der Verlust ist rein hypothetisch. Wenn der Wagen gut dasteht, der Käufer den Probe gefahren ist und alles passt, wird das sicher nicht die Rolle spielen. Ich glaub nicht, dass das 1.500 Euro Wertverlust ausmacht. Ich glaub der Verkäufer glaub das auch nicht.... Etwas Realismus kann nicht schaden.
 
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