Moin Zusammen,
kennt sich jemand mit Mietrecht im allgemeinen aus?
Oder noch besser bei Mietrecht bei Zwangsversteigerungen?
Konkret geht es um folgendes:
Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung wird versteigert.
Einliegerwohnung ist vermietet (Mieter würde wohnen bleiben aber auch ausziehen, alles ok also)
Haupthaus wird von der Tochter des Eigentümers bewohnt. Wohl seit die Zwangsversteigerung angeordnet wurde. Ca 1 Jahr her.
Es gibt wohl einen Mietvertrag, wie der genau aussieht weiß aber "keiner", bekannt ist wohl nur das entweder je m² viel zu wenig Miete gezahlt werden muss als üblich oder das nur ein kleiner Teil der m² im Mietvertrag angegeben sind. (Es geht um 210m², üblich sind ca 7€ je m², die Tochter wird aber max. 600€ monatlich zahlen...)
Eine Kontaktaufnahme zum jetzigen Eigentümer bzw. zur dessen Tochter ist, stand jetzt, nicht möglich.
Welche Möglichleiten und Rechte ergeben sich für den neuen Eigentümer?
Wir würden schnellstmöglich da einziehen wollen.
Ein Sonderkündigungsrecht bei Eigenbedarf wäre gegeben, aber das kann sich ja unter Umständen hinziehen und dauert...
Gerne auch per PM, ich ruf euch auch an wenn gewünscht, geb einen aus etc., wenn ihr mit weiterhelfen könnt :)
kennt sich jemand mit Mietrecht im allgemeinen aus?
Oder noch besser bei Mietrecht bei Zwangsversteigerungen?
Konkret geht es um folgendes:
Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung wird versteigert.
Einliegerwohnung ist vermietet (Mieter würde wohnen bleiben aber auch ausziehen, alles ok also)
Haupthaus wird von der Tochter des Eigentümers bewohnt. Wohl seit die Zwangsversteigerung angeordnet wurde. Ca 1 Jahr her.
Es gibt wohl einen Mietvertrag, wie der genau aussieht weiß aber "keiner", bekannt ist wohl nur das entweder je m² viel zu wenig Miete gezahlt werden muss als üblich oder das nur ein kleiner Teil der m² im Mietvertrag angegeben sind. (Es geht um 210m², üblich sind ca 7€ je m², die Tochter wird aber max. 600€ monatlich zahlen...)
Eine Kontaktaufnahme zum jetzigen Eigentümer bzw. zur dessen Tochter ist, stand jetzt, nicht möglich.
Welche Möglichleiten und Rechte ergeben sich für den neuen Eigentümer?
Wir würden schnellstmöglich da einziehen wollen.
Ein Sonderkündigungsrecht bei Eigenbedarf wäre gegeben, aber das kann sich ja unter Umständen hinziehen und dauert...
Gerne auch per PM, ich ruf euch auch an wenn gewünscht, geb einen aus etc., wenn ihr mit weiterhelfen könnt :)
.....schöner Start ins WE 
.
Ich finde es toll, wenn man einfach mal so ein Statement in die Welt setzt, Respekt 