Eigenbau mit Kurzzeitkennzeichen

schneemann

Fahrer
Registriert
4 April 2011
Ort
77948 Friesenheim
Wagen
BMW Z4 e85 roadster 3,0i
Hallo Zusammen,

Ich hab jetzt schon lange im Internet gesucht aber keine eindeutige Antwort gefunden.

Ist es möglich ein Fahrzeug Marke Eigenbau mit einem Kurzzeitkennzeichen für Testfahrten im Straßenverkehr zu bewegen.

So wie ich gelesen habe muss das Fahrzeug weder HU noch AU haben. Es muss lediglich verkehrssicher sein (funktionierende Brems- und Lichtanlage) sowie ein Typenschild besitzen.

Kann mir jemand dazu helfen?

Gruß Jens
 
Hier mal ein Screenshot wie das Fahrzeug ungefähr aussehen soll.

Bremsanlage sowie Radlager kommen von BMW, Motor von Opel. Der Rahmen wird mit Hilfe von FEM berechnet und ausgelegt.
 

Anhänge

  • Konzept_01.jpg
    Konzept_01.jpg
    83,6 KB · Aufrufe: 101
Hallo Zusammen,

Ich hab jetzt schon lange im Internet gesucht aber keine eindeutige Antwort gefunden.

Ist es möglich ein Fahrzeug Marke Eigenbau mit einem Kurzzeitkennzeichen für Testfahrten im Straßenverkehr zu bewegen.

So wie ich gelesen habe muss das Fahrzeug weder HU noch AU haben. Es muss lediglich verkehrssicher sein (funktionierende Brems- und Lichtanlage) sowie ein Typenschild besitzen.

Kann mir jemand dazu helfen?

Gruß Jens


Ich habe mir mal selbst einen Kfz-Anhänger gebaut und die Laufereien waren einfach grausam.
Zum TÜV zur Abnahme durfte ich nur mit Versicherungsschutz fahren, ohne TÜV-Abnahme bekam ich keinen Versicherungsschutz und ohne Versicherungsschutz bekam ich kein (Kurzzeit-)Kennzeichen.
Einen Anhänger kann man transportieren, aber Du willst ja mit dem "Rennhobel" direkt am Strassenverkehr teilnehmen, ohne TÜV-Abnahme und Zulassung, wenn ich das richtig verstanden habe!?
 
Mit Kurzzeitkennzeichen geht das ...

... aber das gibt es nur mit Versicherungsschutz ...

... nur welche Versicherung wird Dir da einen Versicherungsschutz geben?
=> telefonieren ...
 
Ja ich will mit der Kiste auf öffentlichen Straßen fahren.

Das letzte mal hatte ich die Versicherung für ein kurzzeitkennzeichen aus dem Internet. Da wurde aber nicht nach dem Fahrzeug gefragt. Könnte jedoch sein dass es im Schadensfall dann Probleme gibt.


Sent from my LG-P880 using zroadster.com mobile app
 
frag doch einfach mal beim stangl oder kulzer, also roding automobile an. die sind recht klein und haben/hatten sicher ein ähnliches problem.

hast du mal beim tüv nachgefragt, wie es bei sowas aussieht??
 
Hey Jens,

wir fahren immer mit Roter 06 Händlernummer... Auch mit selbstgebauten gefährten. Es gab noch nie Probleme.

Gruss, Phillip
 
Das letzte mal hatte ich die Versicherung für ein kurzzeitkennzeichen aus dem Internet. Da wurde aber nicht nach dem Fahrzeug gefragt. Könnte jedoch sein dass es im Schadensfall dann Probleme gibt.
Hmm, na dann sollte da doch nix dagegen sprechen ... ok, "verkehrssicher" muss es sein, vielleicht kannst Du Dir das ja irgendwie von einem Tüvprüfer(?) bestätigen lassen?
 
Hey Jens,

wir fahren immer mit Roter 06 Händlernummer... Auch mit selbstgebauten gefährten. Es gab noch nie Probleme.

Gruss, Phillip

wo kein kläger, da kein richter. rein rechtlich ist das nicht legal, da nur zulassungsfähige fahrzeuge, unter bestimmten bedingungen, mit einer 06ere nummer bewegt werden dürfen. ausnahme ist die fahrt, zur feststellung der zulassungsfähigkeit - fahrt zum tüv nach tuning oder ähnlichem.
 
wo kein kläger, da kein richter. rein rechtlich ist das nicht legal, da nur zulassungsfähige fahrzeuge, unter bestimmten bedingungen, mit einer 06ere nummer bewegt werden dürfen. ausnahme ist die fahrt, zur feststellung der zulassungsfähigkeit - fahrt zum tüv nach tuning oder ähnlichem.

Das kann man ja argumentieren.
Ich meine "Alle Wege führen nach Rom, oder eben zum TüV."
Da muss dir erstmal das Gegenteil bewiesen werden.

Du darfst die 06er Rotenummer allerdings auch zu "Test- & Einstellfahrten" benutzen und so kann man es dann auch deklarieren.
Mit ein wenig Redegewanntheit solltest du da in einer Kontrolle keine Probleme bekommen.

Gruss, Phillip
 
Danke für eure Hilfe.

Ich hab das Thema jetzt mal an zwei Bekannte weitergegeben, einer bei einer Versicherung, der andere Polizist.

Mal schauen was da rauskommt.
 
@Schneemann:

Könntest du uns hier dennoch auf dem Laufenden halten?
Das Thema interessiert mich wirklich ungemein.

Danke dir und einen Gruss aus der Schweiz,

Phillip
 
Das kann man ja argumentieren.
Ich meine "Alle Wege führen nach Rom, oder eben zum TüV."
Da muss dir erstmal das Gegenteil bewiesen werden.

Du darfst die 06er Rotenummer allerdings auch zu "Test- & Einstellfahrten" benutzen und so kann man es dann auch deklarieren.
Mit ein wenig Redegewanntheit solltest du da in einer Kontrolle keine Probleme bekommen.

Gruss, Phillip

selber vielleicht nicht, aber der besitzer der roten-nummer, kann da ganz schnell in probleme geraten. da braucht nur mal ein polizist eine meldung an die zulassungsstelle machen udn schon steht eine kontrolle des fahrtenbuchs aufm plan. und bei do einer kontrolle, will ich nicht wissen, welche fahrgestellnummer in das fahrtenbuch eingetragen wurde. diese darf der polizist auch bei einer kontrolle überprüfen udn wird er auch.

keine offizielle fahrgestellnummer, keine fahrt mit roter-nummer, so einfach ist die sache.
 
So ein kleines Update:

Der Polizist meinte wenn eine Versicherung besteht und das Fahrzeug verkehrssicher ist wäre es ok.

Die Versicherung meinte wenn das Fahrzeug verkehrssicher ist besteht auch Versicherungsschutz. Die Verkehrssicherheit liegt hierbei beim Fahrzeughalter.

Es wäre ja auch denkbar ein seit 20 Jahre abgemeldetetes Fahrzeug mit einem Kurzzeitkennzeichen zu überführen. Ob die Bremsanlage, Licht funktioniert oder der Rahmen durchgerostet ist muss vom Halter vorher überprüft werden.

Jetzt mach ich mich beim Tüv mal noch schlau was der dazu sagt.

Gruß Jens
 
.. wenn "was" passiert, bist Du der "Dumme" - fast hätte ich gesagt "so oder so!" Mit einem gewieften Anwalt aber auf jeden Fall. Unsere Rechtsprechung ist da schon komisch manchmal. Ich würde das Gefährt auf einen Anhänger schieben und ab damit. Vielleicht auch eine Idee!

Grüße, Herbert
 
.. wenn "was" passiert, bist Du der "Dumme" - fast hätte ich gesagt "so oder so!" Mit einem gewieften Anwalt aber auf jeden Fall. Unsere Rechtsprechung ist da schon komisch manchmal. Ich würde das Gefährt auf einen Anhänger schieben und ab damit. Vielleicht auch eine Idee!

Grüße, Herbert

Eben! So habe ich das auch gemacht.
Eigenbau auf einem Fahrzeugtransport-Anhänger zur Abnahme zum TÜV und dann mit den neuen Papieren zur Zulassungsstelle.
Alles andere war mir zu "heiß" und meine Versicherung spielte auch nicht mit.
 
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