Aerodynamik Frontspoiler ABE / TÜV Gutachten

simon11

Testfahrer
Registriert
20 Februar 2013
Wagen
BMW Z4 e85 M roadster
Hallo Leute,

vll könntet ihr mir kurz weiterhelfen. Ich bin grad am herrichten eine BMW Z4 3.0 BJ 2003 und möchte den Frontspoiler vom Aerodynamikpaket verbauen.

Brauche ich da ein ABE / TÜV Gutachten und wenn ja woher bekomme ich das am besten?

Habt ihr da erfahrung?

Lg Simon
 
Ist ja ein originalteil also der TÜV hat nix gesagt bei mir !
 
TÜV Gutachten wirst du nicht brauen. Eine ABE vielleicht, aber da das ein original BMW Teil für den Wagen ist, würde ich sagen, dass das für den Wagen homologisiert ist.
 
Moin Moin

Bei den Prüfern gibts solche und eben die anderen.

Hatte letzten auch son Spacken der meine Aero-Front bemängelt hatte.

Hatte selbst mal Z 4 gefahren und bei ihm sah es anders aus,also ist meine Front nicht von BMW, sein Wortlaut.

Als er sich noch andere Bolzen leistete,habe ich den Typ erst eingeatmet und dann zu seinem Vorgesetzten gezerrt,
die Plakette klebte dann ein anderer drauf.

gruß
Karsten
 
Also ich habe zwar das gesamte Aero-Paket "verbaut", aber ich erhielt ihn gleich bei Erstauslieferung so. Mir wurden keinerlei ABEs oder sonstiges ausgehändigt! Und eingetragen ist da auch nichts extra.
 
Also ich habe zwar das gesamte Aero-Paket "verbaut"
So ist es eigentlich auch nur legal, zumindest war das früher bei meinem E46 in Verbindung mit dem M-Paket der Fall.
Ich kann mir vorstellen das es auch beim E85/E86 so ist.
Die Frontschürze allein war nicht zulässig, allerdings wissen das nicht alle Prüfer.
 
Ich denke auch, dass es solche uns solche Prüfer gibt. Meiner hat auch nichts zur ///M-Abgasanlage gesagt. Obgleich dies mal so richtig ins Auge stösst. Nachdem er auf den ESD's das BMW Logo gesehen hat, war's gut.
 
Originalteil für das Fahrzeug = Ergo keine extra ABE erforderlich
 
Originalteil für das Fahrzeug = Ergo keine extra ABE erforderlich

Laut dem TÜV Fachmann bei mir in der Firma ist das nicht Richtig, wobei ich sagen muss, ob das nur für uns in Österreich gilt oder nicht hab ich nicht gefragt.

"Sobald etwas am Fahrzeug geändert wird, müsste dies Genehmigt werden. Auch wenn es ein Originalteil ist. Denn das Auto ist nicht mit z.B. der Aero Front vom Band gelaufen."

So die Aussage vom Fachmann.

Ich persönlich würde mir da aber auch keine Gedanken machen, denn die meisten können ja nicht sagen, ob dies so war oder nachgerüstet wurde.
Und wenn es ein Originalteil ist, fragt e keiner weiter nach...
 
Als ich meine Felgen typisieren lies, lies ich meinen Aero Spoiler gleich mit eintragen. Er benötigte ledeglich die BMW Teilenummer, mehr nicht... ;)
 
Ich kann keinen Grund erkennen, warum orignial BMW-Teile, die für ein Modell ab Werk erhältlich waren, einzeln eingetragen werden müssen. Die haben ja sozusagen eine ABE. Ich gehe ja auch nicht extra zum TÜV wenn ich von 107er auf 108er Felgen wechsel oder von orangen auf weiße Blinker etc. Ich würd da nichts machen und auch keinen Anlass sehen und wenns sein muss mich mit dem TÜV-Prüfer streiten, wenn er meint, dass er dafür extra Geld haben will oder eine gesonderte ABE.
 
Weil die Betriebserlaubnis nur für das Fahrzeug gilt, so wie es vom Band gelaufen ist. Sobald du daran was änderst, gilt diese Erlaubnis nicht mehr.

Wie aber oben schon geschrieben, ich würde es bei gewissen Dingen auch nicht machen lassen, denn man kann es damit auch übertreiben. ;)
 
Wurde schon so häufig diskutiert hier und trotzdem verstehen es viele noch immer falsch oder wollen es falsch verstehen:

ORIGINAL BMW-TEILE heißt nicht gleich ABE.
BMW als Hersteller muss für spezielle BMW-Teile eine ABE für den jeweiligen SPEZIELLEN FAHRZEUGTYP freigeben.
So sieht das korrekterweise aus.
Meine vorherigen 19 Zoll Felgen waren auch ORIGINAL BMW und was war...Pustekuchen.....Betriebserlaubnis erloschen bis zur Einzelabnahme.
Oder meinst du du bekommst ne ABE für original 22 Zoll X5 Felgen auf nem Z4?! Na, das will ich sehen! :D :D
 
Bitte Äpfel mit Äpfeln vergleichen :sleep:. Ich hab hier ja als Beispiel die 107er und die 108er gebracht. 19er Felgen gabs nie für den Z4 in Serie....
Wenn ich mir die Front vom 5er dranbastel geht das natürlich auch nicht - um bei dem tollen Felgenbeispiel zu bleiben.

Wo steht, dass Originalteile nur dann eine ABE haben und nicht einzeln abgenommen werden müssen, wenn es so original vom Band gelaufen ist?
Der TÜV-Prüfer kann vom Fahrzeugschein etc. nicht feststellen ob der Wagen in der Ausstattung original vom Band gelaufen ist, oder ob das nachträglich gemacht wurde. Das Beispiel hinkt also auch.
 
Im Zulassungsschein sollte es stehen, und sonst steht alles im Typenschein!

Als Beispiel, wenn du elektrische Sitze hast steht es ja auch drin, oder das Aerodynamik Paket.
 
Also mein Prüfer wollte eine Bescheinigung von der kleinen Carbonlippe (e86) sehen...
BMW hat Dokumente, die bestätigen, dass man für diese Teile keine ABE benötigt...
 
Styling 107 + 108 sind von BMW freigegeben für das Fahrzeug. DAFÜR brauch man also keine Einzelabnahme und auch keine Eintragung. Wenn das einer bezweifelt, dann wird BMW diesem Prüfer schon Beine machen bzw. ihm die notwendigen Nachweise zukommen lassen. ;) Wie ich eben erwähnt habe.... diese Felgen sind von BMW freigegeben. Es gab soweit ich weiß 1 Felgentyp in 19 Zoll der freigegeben war, frag mich aber net welches Styling das damals war.
 
Also mein Prüfer wollte eine Bescheinigung von der kleinen Carbonlippe (e86) sehen...
BMW hat Dokumente, die bestätigen, dass man für diese Teile keine ABE benötigt...

Aber dafür hast du ja jetzt ein Dokument das dies bestätigt. ;)
 
Ich hab weder Zulassungsschein, noch Typenschein für meinen Wagen. Muss ich auch nicht beim TÜV vorlegen. Wenn der TÜV allein schon feststellt, dass sowas Serienausstattung sein kann, hat sich für die doch der Fall erledigt. Das kommt mir vor wie Theorie, ich rede von der Praxis. Die Aeroschürze gabs serienmäßig (siehe M-Paket bei anderen Modellen) für den Z4, also braucht der TÜV da keine ABE oder gar Einzelabnahme für ein offiziell freigegebenes Teil. Ich glaub ja vieles, aber auch nicht alles. Es gibt höchstens Prüfer, die keine Ahnung haben und sowas dann sehen wollen. Denen kann man ja klipp und klar sagen, dass das Serienmäßige "Sport"ausstattung ist. Wenn der Prüfer damit ein Problem hat, soll er sich schlau machen.
 
Ich hab weder Zulassungsschein, noch Typenschein für meinen Wagen. Muss ich auch nicht beim TÜV vorlegen. Wenn der TÜV allein schon feststellt, dass sowas Serienausstattung sein kann, hat sich für die doch der Fall erledigt. Das kommt mir vor wie Theorie, ich rede von der Praxis. Die Aeroschürze gabs serienmäßig (siehe M-Paket bei anderen Modellen) für den Z4, also braucht der TÜV da keine ABE oder gar Einzelabnahme für ein offiziell freigegebenes Teil. Ich glaub ja vieles, aber auch nicht alles.

Kannstves ruhig glauben...

Der Prüfer wollte mir scheinbar nicht trauen und hat bei BMW angerufen und ein Dokument angefordert, wo draufsteht, dass dieses Bauteil bereits abgenommen ist und somit keine Eintragung/ABE benötigt wird.

Sollte bei der Aerofront ja ähnlich sein... Konnte das zwar auch nicht verstehen aber ist halt so...
 
Ich sag ja, der Prüfer muss sich dann drum kümmern, wenn ers nicht glaubt/weiß. Aber das ist nicht Deine Aufgabe, sondern seine.
 
Ich habe nie was von einem Prüfer gesagt!!

Ne ABE nur für die Front wirds nicht geben, da von BMW aus diese Änderung für den Z4 zulässig ist.

Vom Gesetz her aber sollten alle Änderungen am Fahrzeug eingetragen sein! Auch wenn du nur einen Kopf im Innenraum änderst!
Über Sinn und Unsinn diesbezüglich möchte ich hier aber nicht weiter drauf eingehen!! :D
 
Ich weiß es zwar (noch) nicht genau, aber ich gehe davon aus das die Aeroschürze offiziell nur zulässig ist in Verbindung mit dem kompletten Kit.
Wie bereits erwähnt war das zumindest auch der Fall beim M-Paket des E46.
Ich wüsste nicht warum das beim E85/86 anders sein sollte.
Bei Bedarf kann ich den genauen Wortlaut des entsprechenden Dokuments heraussuchen.
 
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