zulässige Rad-/Reifenkombination

Kaika

Fahrer
Registriert
3 März 2012
Wagen
BMW Z4 e85 M roadster
Hallo ZZZZler,

ich möchte meinen Z4 E85, 2005 mit folgender Reifenkombination ausstatten:
VA 225/40 auf 8,5 x 18 ET 35
HA 255/35 auf 9,5 x 18 ET 35

Ist das zulässig und geht dann ggf. noch eine Spurverbreiterung)

Hat jemand Erfahrungen mit dem Fahrverhalten bei den J-Größen 8,5 und 9,5 ? Fahre jetzt die selbe Reifengröße, allerdings auf 8 J!

Ich hoffe auf zahlreiche fundierte Antworten....
ZZZZige Grüße....der Sommer kommt!
 
Hallo, mit einem Einpresstiefenrechner kommen sie vorne 18 mm weiter Raus, innen gibt's 2mm mehr Platz, und hinten kommen sie 28mm weiter raus, innen gibt's 6mm mehr Platz. Also rein davon ausgegangen, wie es außen mit der Kotflügelbedeckung aussieht, dürftest Du locker mit der Kombi fahren. Letztendlich solltest Du dich aber bei deinem Reifenfuzzi/TÜV erkundigen.
 
zulässig ist alles, was reinpasst und +/-5% abrollumfang hat
 
Hallo, mit einem Einpresstiefenrechner kommen sie vorne 18 mm weiter Raus, innen gibt's 2mm mehr Platz, und hinten kommen sie 28mm weiter raus, innen gibt's 6mm mehr Platz. Also rein davon ausgegangen, wie es außen mit der Kotflügelbedeckung aussieht, dürftest Du locker mit der Kombi fahren. Letztendlich solltest Du dich aber bei deinem Reifenfuzzi/TÜV erkundigen.
Wenn das Rad hinten 28mm weiter außen steht, würde ich stark bezweifeln das es der TÜV ohne K-Arbeiten einträgt.
Ich kenne zwar die Standardwerte von den AG Zetties nicht, aber 28mm Luft würden mich sehr wundern.
 
zulässig ist alles, was reinpasst und +/-5% abrollumfang hat

Danke für euren bisherigen Antworten! ....und wie wahr, alles zulässig was reinpasst, grins.
Ich denke bei meiner Frage eher an die Felgenbreite im Verhältnis zur Reifenbreite. Das Felgenhorn wird ja bei einer 9,5 J Felge mehr rausstehen als bei der 8,5 J. Aussehen ist dabei Geschmacksache...nur ist das noch ordenlich zügig fahrbar ohne dass die Felge über den Teer schrabbelt oder die Fahreigenschaften sonst irgendwie negativ beeinflusst.
 
Wenn das Rad hinten 28mm weiter außen steht, würde ich stark bezweifeln das es der TÜV ohne K-Arbeiten einträgt.
Ich kenne zwar die Standardwerte von den AG Zetties nicht, aber 28mm Luft würden mich sehr wundern.

Der hintere Reifen mit einer Einpresstiefe von 35 zu vorher 50 steht 15 mm breiter heraus. Da ich derzeit mit 20mm pro Rad fahre und nichts, aber auch gar nichts schleift gingen das absolut i.O. Ich habe nichts an den Kanten machen müssen und das Fahrwerk ist das normale Z-Fahrwerk ohne Tieferlegung!
 
Der hintere Reifen mit einer Einpresstiefe von 35 zu vorher 50 steht 15 mm breiter heraus. Da ich derzeit mit 20mm pro Rad fahre und nichts, aber auch gar nichts schleift gingen das absolut i.O. Ich habe nichts an den Kanten machen müssen und das Fahrwerk ist das normale Z-Fahrwerk ohne Tieferlegung!
Bedenke aber, das die Felge auch Breiter wird (von 8J zu 9.5J) sind nochmal 1,5x2,54/2. also nochmal rd. 1,9cm weiter raus plus die 15mm von der ET Minus 20mm durch die bisherigen Scheiben. Bleiben 1,4cm die das Rad noch weiter raus kommt - ein Haufen Zeug...
 
Bedenke aber, das die Felge auch Breiter wird (von 8J zu 9.5J) sind nochmal 1,5x2,54/2. also nochmal rd. 1,9cm weiter raus plus die 15mm von der ET Minus 20mm durch die bisherigen Scheiben. Bleiben 1,4cm die das Rad noch weiter raus kommt - ein Haufen Zeug...

Hallo Doc,
Deine Berechnung scheint korrekt zu sein und Du scheinst zu wissen wo von Du redest! Im Zweifel werde ich also die Kanten bördeln lassen müssen. Meinst Du das würde dann ausreichen?
Grüße,
Dietmar
 
Hallo Doc,
Deine Berechnung scheint korrekt zu sein und Du scheinst zu wissen wo von Du redest! Im Zweifel werde ich also die Kanten bördeln lassen müssen. Meinst Du das würde dann ausreichen?
Grüße,
Dietmar
Da ich dein Auto nicht kenne, kann ich dir auch nicht sagen in welchem Maß Nacharbeiten erforderlich sein werden. Ich kann nur sagen wie das neue Rad im Vergleich zum jetzigen Zustand im Radhaus stehen wird - die Konsequenzen musst dann du beurteilen.
 
Und auch hier wieder ...: Was steht im Teilegutachten der Felgen?

... wenn die Reifenkombination zulässig ist, dann steht es dort drin.
... wenn Karosseriearbeiten nötig sind, dann stehen die dort drin.
(pauschal stehen da immer "Freigängikeitsmaßnahmen" drin, denn niemals würde ein Felgenhersteller diesen Passus vergessen und sich Ärger einhandeln ... immer im Sinne der Sicherheit)

Und falls momentan kein Teilegutachten für die Räder vorliegt, dann trägt der Tüv die Felgen auch nicht (ohne enorme Diskussionen) ein, daher unbedingt das Teilegutachten besorgen und so verfahren wie es dort drin steht.

Und ob das ins Radhauspasst, lässt sich sehr einfach selbst ermitteln ... Rad einfedern lassen (diagonal anheben) und ausmessen wieviel Platz ist.

Eigentlich ganz einfach ... so wie früher als es noch kein Internet gab :X
 
Und auch hier wieder ...: Was steht im Teilegutachten der Felgen?

... wenn die Reifenkombination zulässig ist, dann steht es dort drin.
... wenn Karosseriearbeiten nötig sind, dann stehen die dort drin.
(pauschal stehen da immer "Freigängikeitsmaßnahmen" drin, denn niemals würde ein Felgenhersteller diesen Passus vergessen und sich Ärger einhandeln ... immer im Sinne der Sicherheit)

Und falls momentan kein Teilegutachten für die Räder vorliegt, dann trägt der Tüv die Felgen auch nicht (ohne enorme Diskussionen) ein, daher unbedingt das Teilegutachten besorgen und so verfahren wie es dort drin steht.

Und ob das ins Radhauspasst, lässt sich sehr einfach selbst ermitteln ... Rad einfedern lassen (diagonal anheben) und ausmessen wieviel Platz ist.

Eigentlich ganz einfach ... so wie früher als es noch kein Internet gab :X

Moin Moin

Die Laune des Tüv-Prüfers nicht vergessen.;)

gruß
Karsten
 
Und auch hier wieder ...: Was steht im Teilegutachten der Felgen?

... wenn die Reifenkombination zulässig ist, dann steht es dort drin.
... wenn Karosseriearbeiten nötig sind, dann stehen die dort drin.
(pauschal stehen da immer "Freigängikeitsmaßnahmen" drin, denn niemals würde ein Felgenhersteller diesen Passus vergessen und sich Ärger einhandeln ... immer im Sinne der Sicherheit)

Und falls momentan kein Teilegutachten für die Räder vorliegt, dann trägt der Tüv die Felgen auch nicht (ohne enorme Diskussionen) ein, daher unbedingt das Teilegutachten besorgen und so verfahren wie es dort drin steht.

Und ob das ins Radhauspasst, lässt sich sehr einfach selbst ermitteln ... Rad einfedern lassen (diagonal anheben) und ausmessen wieviel Platz ist.

Eigentlich ganz einfach ... so wie früher als es noch kein Internet gab :X

Hallo Frank,
im Gutachten steht es genau so beschrieben... ggf. Freigängigkeit/-lauf der Räder gewährleisten. Die Reifenkombination ist mit den Felgen lt. Gutachten fahrbar und beschreibt es so wievon Dir angegeben....pauschal. Bevor ich dann einen TÜV-Menschen daran lasse werde ich es so machen wie von Dir beschrieben und die Freigängikeit prüfen. Im Vorfeld beim TÜV zu fragen hatte heute wenig Erfolg. ....müssen die TÜVis erst sehen bevor sie eine Aussage machen.
Du schreibst was von ausmessen! Hast Du Werte wieviel Platz da sein muss oder reicht ein eindeutiges Nichtschleifen?

Grüße,
Dietmar
 
ich vermute, dass TÜVler am liebsten 0,5cm Platz sehen würden.... also ca. Zigarettenfilter
 
ich vermute, dass TÜVler am liebsten 0,5cm Platz sehen würden.... also ca. Zigarettenfilter
:t

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Hallo ZZZZler,

ich möchte meinen Z4 E85, 2005 mit folgender Reifenkombination ausstatten:
VA 225/40 auf 8,5 x 18 ET 35
HA 255/35 auf 9,5 x 18 ET 35


Passt ohne murren, Spurrverbreiterungen sind nicht zulässig oder möglich!


Ich habe diese und ähnliche (auch schlimmere Daten) schon zichmal eintragen lassen!!!

Der Reifen darf nicht breiter werden die ET nicht geringer, fall eines der Begebenheiten noch der Fall sein sollte müssen kleine Veränderungen vorgenommen werden
(Nur an VA möglich, ohne blecharbeiten)

Ich rede hier von TÜV konform nicht von der Einsatzfahigkeit ;)
 
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