Guten morgen allerseits,
ich habe jetzt nicht alle Beiträge durchgelesen, deshalb weiß ich den momentanen Stand nicht.
Ich persönlich wäre aber nicht so sicher, dass die Werkstatt bei Dir keine Kosten geltend machen kann. Hierfür wäre es erstmal wichtig zu wissen, was genau Du da unterschrieben hast. Denn wenn nur Du eine Unterschrift erteilt hast und nicht der Garantiegeber, hast Du vermutlich trotzdem selbst den Auftrag der Reperatur gegeben. Handelt es sich bei dem Formular um eine Abtretungserklärung? Dann würde das bedeuten, dass sich die Werkstatt das Geld vom Garantiegeber direkt holt und nicht von Dir. Allerdings heißt das nicht, dass bei Nichtzahlung keine Ansprüche gegen Dich geltend gemacht werden können. Zur Erläuterung mal ein Beispiel:
Du stößt auf der Landstraße mit einem Reh zusammen. Dein Wagen ist stark beschädigt und Du fährst in die Werkstatt, um ihn dort reparieren zu lassen und meldest den Schaden bei Deiner Versicherung. Du unterschreibst jetzt eine Abtretungserklärung, dass die Werkstatt sich das Geld von der Versicherung holt und nicht von Dir. Sie sollen sofort mit der Reparatur anfangen, weil Du den Wagen dringend brauchst. Zwei Tage später bekommt die Werkstatt von der Versicherung Nachricht darüber, dass diese nicht zahlt. Weil der Wagen gar nicht Teilkasko versichert ist, sondern nur Haftpflicht. (Man glaubt gar nicht, wie viele Menschen denken, dass sie nur mit Haftpflicht sowas bezahlt bekommen). Der Wagen ist aber schon halb repariert.... Und nun? Können Sie das Geld von der Raparatur von Dir verlangen! Denn mit unterschreiben der Abtretungserklärung hast Du Dich nicht von Deiner Zahlungspflicht gegenüber der Werkstatt befreit, sondern lediglich vereinbart, dass die Versicherung und die Werkstatt die Geldangelegenheiten unter sich klären. Eine Anerkennung der Zahlungspflicht kann nämlich nur die Versicherung selbst machen. Und das macht sie nicht, bevor sie nicht geprüft hat, ob der Schaden versichert ist oder nicht.
Zurück zu Deinem Beispiel. Gibt es also schriftliche Dokumente, die vom Garantiegeber unterschrieben wurden, dass er die Zahlung der Leistung übernimmt? Ja? Dann bleibt noch zu prüfen, ob Dich das automatisch und in jeder Hinsicht von der Zahlung befreit (Kleingedrucktes durchlesen!).
Nein? Dann gilt in Prinzip das Gleiche, nur mit dem unglücklichen Zusatz, dass es leider noch nicht mal schriftliche Beweise gibt, dass der Garantiegeber die Zahlung übernimmt.
Ich würde auf jeden Fall mal mit Leuten von Euro Plus reden. Nur weil jetzt die Werkstatt pleite ist, heißt das ja nicht, dass Euro Plus den Schaden nicht übernimmt. Die repariende Werkstatt hat wahrscheinlich den einfachsten Weg eingeschlagen. Die Forderung an Dich. Denn damit hast Du jetzt die Rennerei und nicht mehr die Werkstatt.
Da ich ja nun mit meiner Versicherungsagentur einige Autohäuser betreue, bekomme ich solche Fälle regelmäßig mit. Schäden werden repariert, ohne auf irgendwelche Freigaben zu warten und hinterher haben Werkstatt und Kunde dann richtig Zoff, weil es offene Geldbeträge gibt und der Kunde glaubt, mit der Abtretung ist er automatisch von der Zahlung befreit. Das ist aber leider nicht so.
Dir bleibt also jetzt nichts anderes übrig, als zu klären, ob die Werkstatt wirklich Anspüche gegen Dich geltend machen kann oder nicht. Und herauszufinden, ob sich nicht EuroPlus einschaltet und den Betrag übernimmt!
ich drücke die daumen und hoffe, dass für Dich am Ende alles gut ausgeht.