Garantiefall vor einem Jahr - nun Forderung der beauftragten Werkstatt wegen Insolvenz

Sollte man dir einen Vergleich im niedrigen dreistelligen Bereich anbieten so würde ich diesen annehmen. Das Limit solltest du dir vorher selber setzen.

Ein Vergleich würde nur in Frage kommen, wenn deine Versicherung nicht gezahlt hat. Also erstmal die Versicherung befragen. Klären an wen gezahlt wurde. Kontakt mit dem Insolventverwalter aufnehmen. Dieser muss seine Forderung begründen. Danach kennst du die genau Sachlage und man kann dir weitere Empfehlungen geben.
 
Hier ist immer die Rede von einem Zeitraum von über einem Jahr, aber die Verjährungsfrist für Forderungen ist doch länger als 1 Jahr!?
Ich glaube, das so zu kennen: Wurde z.B. am 14. Juli 2011 eine Rechnung fällig, so ist die Forderung erst zum Abschluss dieses Jahres, am 31.12.2011 + 2 Jahre, also mit Ablauf des 31.12.2013 hinfällig geworden (verjährt).
Richtig oder nicht? Ändert aber natürlich grundsätzlich nichts daran, ob diese Forderung auch rechtmäßig ist?
 
Hier ist immer die Rede von einem Zeitraum von über einem Jahr, aber die Verjährungsfrist für Forderungen ist doch länger als 1 Jahr!?
Ich glaube, das so zu kennen: Wurde z.B. am 14. Juli 2011 eine Rechnung fällig, so ist die Forderung erst zum Abschluss dieses Jahres, am 31.12.2011 + 2 Jahre, also mit Ablauf des 31.12.2013 hinfällig geworden (verjährt).
Richtig oder nicht? Ändert aber natürlich grundsätzlich nichts daran, ob diese Forderung auch rechtmäßig ist?


Richtig
 
Hier ist immer die Rede von einem Zeitraum von über einem Jahr, aber die Verjährungsfrist für Forderungen ist doch länger als 1 Jahr!?
Ich glaube, das so zu kennen: Wurde z.B. am 14. Juli 2011 eine Rechnung fällig, so ist die Forderung erst zum Abschluss dieses Jahres, am 31.12.2011 + 2 Jahre, also mit Ablauf des 31.12.2013 hinfällig geworden (verjährt).
Richtig oder nicht? Ändert aber natürlich grundsätzlich nichts daran, ob diese Forderung auch rechtmäßig ist?

Von Verjährung war hier nicht die Rede - dennoch ist es natürlich sehr komisch, dass einem nach so langer Zeit eine Forderung ins Haus flattert - und zwar obwohl in der Zwischenzeit diverse Kontakte mit dem Händler bestanden. Die Frage ist erstmal, ob diese Forderung mir gegenüber berechtigt ist - denn schon die Existenz eines entsprechenden Vertrages ist fraglich (es fehlt an meiner Willenserklärung zur kostenpflichtigen Reparatur).
 
Zuletzt bearbeitet:
Von Verjährung war hier nicht die Rede - dennoch ist es natürlich sehr komisch, dass einem nach so langer Zeit eine Forderung ins Haus flattert - und zwar obwohl in der Zwischenzeit diverse Kontakte mit dem Händler bestanden. Die Frage ist erstmal, ob diese Forderung mir gegenüber berechtigt ist - denn schon die Existenz eines entsprechenden Vertrages ist fraglich (es fehlt an meiner Willenserklärung zur kostenpflichtigen Reparatur).


Die Forderung kommt doch nicht von seinem Händler, sondern von Isolventsverwalter. Ich gehe davon aus, das dein Händler das Geld von der Versicherung bekommen hat, aber nicht weiter gereicht hat. Bis du die Versicherung gefragt hast bleibt das Spekulation.
 
Die Forderung kommt doch nicht von seinem Händler, sondern von Isolventsverwalter. Ich gehe davon aus, das dein Händler das Geld von der Versicherung bekommen hat, aber nicht weiter gereicht hat. Bis du die Versicherung gefragt hast bleibt das Spekulation.

Nein, da hast Du etwas mißverstanden. Die Forderung des ausführenden Händlers richtet sich jetzt gegen mich, nachdem sie durch den nun insolventen Händler nicht bedient wurde. Fraglich wäre, ob der insolvente Händler eine Zahlung durch die Versicherung erhalten hat. Das werde ich versuchen am Montag zu klären. Mit dem Insolvenzverwalter habe ich bislang nichts zu tun - und ich würde das auch gerne vermeiden. Denn in diesem Fall müsste ich widerum meine Forderung gegenüber dem Insolvenzverwalter (denn er insolvente Händler hat ja die Reparaturfreigabe erteilt und dem ausführenden Händler die Kostenübernahme zugesichert) geltend machen. Da kommen bei mir Assoziationen wie "Hornberger Schießen" auf. Zumal es ja auch durchaus sein könnte, dass die Erstattung der Versicherung (wenn es sie denn gab) mittlerweile in die Insolvenzmasse gewandert ist...
 
Guten morgen allerseits,

ich habe jetzt nicht alle Beiträge durchgelesen, deshalb weiß ich den momentanen Stand nicht.

Ich persönlich wäre aber nicht so sicher, dass die Werkstatt bei Dir keine Kosten geltend machen kann. Hierfür wäre es erstmal wichtig zu wissen, was genau Du da unterschrieben hast. Denn wenn nur Du eine Unterschrift erteilt hast und nicht der Garantiegeber, hast Du vermutlich trotzdem selbst den Auftrag der Reperatur gegeben. Handelt es sich bei dem Formular um eine Abtretungserklärung? Dann würde das bedeuten, dass sich die Werkstatt das Geld vom Garantiegeber direkt holt und nicht von Dir. Allerdings heißt das nicht, dass bei Nichtzahlung keine Ansprüche gegen Dich geltend gemacht werden können. Zur Erläuterung mal ein Beispiel:

Du stößt auf der Landstraße mit einem Reh zusammen. Dein Wagen ist stark beschädigt und Du fährst in die Werkstatt, um ihn dort reparieren zu lassen und meldest den Schaden bei Deiner Versicherung. Du unterschreibst jetzt eine Abtretungserklärung, dass die Werkstatt sich das Geld von der Versicherung holt und nicht von Dir. Sie sollen sofort mit der Reparatur anfangen, weil Du den Wagen dringend brauchst. Zwei Tage später bekommt die Werkstatt von der Versicherung Nachricht darüber, dass diese nicht zahlt. Weil der Wagen gar nicht Teilkasko versichert ist, sondern nur Haftpflicht. (Man glaubt gar nicht, wie viele Menschen denken, dass sie nur mit Haftpflicht sowas bezahlt bekommen). Der Wagen ist aber schon halb repariert.... Und nun? Können Sie das Geld von der Raparatur von Dir verlangen! Denn mit unterschreiben der Abtretungserklärung hast Du Dich nicht von Deiner Zahlungspflicht gegenüber der Werkstatt befreit, sondern lediglich vereinbart, dass die Versicherung und die Werkstatt die Geldangelegenheiten unter sich klären. Eine Anerkennung der Zahlungspflicht kann nämlich nur die Versicherung selbst machen. Und das macht sie nicht, bevor sie nicht geprüft hat, ob der Schaden versichert ist oder nicht.

Zurück zu Deinem Beispiel. Gibt es also schriftliche Dokumente, die vom Garantiegeber unterschrieben wurden, dass er die Zahlung der Leistung übernimmt? Ja? Dann bleibt noch zu prüfen, ob Dich das automatisch und in jeder Hinsicht von der Zahlung befreit (Kleingedrucktes durchlesen!).

Nein? Dann gilt in Prinzip das Gleiche, nur mit dem unglücklichen Zusatz, dass es leider noch nicht mal schriftliche Beweise gibt, dass der Garantiegeber die Zahlung übernimmt.

Ich würde auf jeden Fall mal mit Leuten von Euro Plus reden. Nur weil jetzt die Werkstatt pleite ist, heißt das ja nicht, dass Euro Plus den Schaden nicht übernimmt. Die repariende Werkstatt hat wahrscheinlich den einfachsten Weg eingeschlagen. Die Forderung an Dich. Denn damit hast Du jetzt die Rennerei und nicht mehr die Werkstatt.

Da ich ja nun mit meiner Versicherungsagentur einige Autohäuser betreue, bekomme ich solche Fälle regelmäßig mit. Schäden werden repariert, ohne auf irgendwelche Freigaben zu warten und hinterher haben Werkstatt und Kunde dann richtig Zoff, weil es offene Geldbeträge gibt und der Kunde glaubt, mit der Abtretung ist er automatisch von der Zahlung befreit. Das ist aber leider nicht so. :(

Dir bleibt also jetzt nichts anderes übrig, als zu klären, ob die Werkstatt wirklich Anspüche gegen Dich geltend machen kann oder nicht. Und herauszufinden, ob sich nicht EuroPlus einschaltet und den Betrag übernimmt!

ich drücke die daumen und hoffe, dass für Dich am Ende alles gut ausgeht.
 
Wenn ich eine Reparatur beauftragt habe, habe ich darauf notieren lassen "ohne Berechnung" oder der Vermerk ist drauf, dass das über die Garantie abgerechnet wird.

Oder in diesem Fall müsste da auch etwas drauf stehen, dass die Rechnung "durch Dritte" getragen wird. Hier sehe ich es wie Brummm, der genaue Wortlaut der Werkstattbeauftragung ist hier wichtig.

Ich persönlich würde auch erstmal das persönliche Gespräch zum "Fordernden" suchen, derjenige, der mein Geld will, soll mir erstmal glaubhaft vermitteln auf welcher Rechtsgrundlage er dieses Geld fordert.

Dazu brauche ich erstmal keinen Anwalt.

Und falls die Post nicht per Einschreiben kam würde ich so eine erste Forderung erstmal im Altpapier verschwinden lassen. (meine gaanz persönliche nicht diskutierbare Vorgehensweise :b)
 
(Man glaubt gar nicht, wie viele Menschen denken, dass sie nur mit Haftpflicht sowas bezahlt bekommen). Der Wagen ist aber schon halb repariert.... Und nun?
Dieser beschriebene Fall ist jedoch auf die "Dämlichkeit" des Beauftragenden zurück zu führen, daher sehe ich das hier auch ziemlich einfach: Dur "unwissentliche Falschangaben" wurde die Werkstatt in die Irre geführt und das Vertrauensverhältnis ausgenutzt. Normalerweise lassen sich Werkstätten erst eine Reparaturfreigabe erteilen bevor sie mit der Reparatur loslegen.

Was aber auch in diesem Fall recht interessant ist zu wissen und der Anlass eines persönlichen Gesprächs sein könnte - oder gar sollte.

Wann hat der Garantiegeber oder die kostenübernehmende andere Werkstatt ("der Dritte") die Übernahme der Kosten bestätigt?


... das würde ich mal von der reparierenden Werkstatt erfragen. Oder haben die auf "gut Glück" repariert und haben damit selber nicht "revisionssicher" gearbeitet und nun intern ein buchhaltärisches Problem durch Zahlungsausfall für das hier der Threadersteller gerade stehen soll?

Eine interessante Sache :-)
 
Genau das ist es eben. Es werden viel zu oft ohne richtige Klärung Schäden repariert. Das ist Von der Werkstatt ziemlich dämlich, weil die dann hinter ihrem Geld her rennen müssen, aber auch von Kunden. Denn die verlassen sich eben oft viel zu sehr auf "meine Versicherung macht das schon" und hinterher ist der Ärger dann da. :(
 
Von Verjährung war hier nicht die Rede ...

Die Forderung kommt doch nicht von seinem Händler, sondern ...

Nein, da hast Du etwas mißverstanden. ...

... ich habe jetzt nicht alle Beiträge durchgelesen, deshalb weiß ich den momentanen Stand nicht. ... Hierfür wäre es erstmal wichtig zu wissen, was genau Du da unterschrieben hast. ...

Ach herrje, ich habe mich ja bereits des schludrigen Lesens für schuldig bekannt. Solch einen Trend muss man aber doch nicht fortführen. ;) Besonders skurril wird es natürlich, wenn man die Beiträge überhaupt nicht liest und damit konsequent und wortreich am Sachverhalt vorbeischreibt. :eek: :o

Vielleicht einigen wir uns doch wieder auf die ebenso einfache wie zielführende Reihenfolge "lesen, überlegen, schreiben". :) :-)


Nebenbei noch zur Richtigstellung, auch wenn es nichts mit dem Thema zu tun hat:
Hier ist immer die Rede von einem Zeitraum von über einem Jahr, aber die Verjährungsfrist für Forderungen ist doch länger als 1 Jahr!?
Ich glaube, das so zu kennen: Wurde z.B. am 14. Juli 2011 eine Rechnung fällig, so ist die Forderung erst zum Abschluss dieses Jahres, am 31.12.2011 + 2 Jahre, also mit Ablauf des 31.12.2013 hinfällig geworden (verjährt).
Richtig oder nicht? Ändert aber natürlich grundsätzlich nichts daran, ob diese Forderung auch rechtmäßig ist?


Fast richtig: Die für derartige Ansprüche geltende sogenannte "regelmäßige Verjährungsfrist" beträgt drei Jahre (vgl. § 195 BGB), mithin die Forderung im vorstehenden Beispiel mit Ablauf des 31.12.2014 verjährt wäre (vgl. § 199 Abs. 1 BGB). :) :-)
 
Guten morgen allerseits,


Ich persönlich wäre aber nicht so sicher, dass die Werkstatt bei Dir keine Kosten geltend machen kann. Hierfür wäre es erstmal wichtig zu wissen, was genau Du da unterschrieben hast. Denn wenn nur Du eine Unterschrift erteilt hast und nicht der Garantiegeber, hast Du vermutlich trotzdem selbst den Auftrag der Reperatur gegeben. Handelt es sich bei dem Formular um eine Abtretungserklärung? Dann würde das bedeuten, dass sich die Werkstatt das Geld vom Garantiegeber direkt holt und nicht von Dir. Allerdings heißt das nicht, dass bei Nichtzahlung keine Ansprüche gegen Dich geltend gemacht werden können. Zur Erläuterung mal ein Beispiel:

Du stößt auf der Landstraße mit einem Reh zusammen. Dein Wagen ist stark beschädigt und Du fährst in die Werkstatt, um ihn dort reparieren zu lassen und meldest den Schaden bei Deiner Versicherung. Du unterschreibst jetzt eine Abtretungserklärung, dass die Werkstatt sich das Geld von der Versicherung holt und nicht von Dir. Sie sollen sofort mit der Reparatur anfangen, weil Du den Wagen dringend brauchst. Zwei Tage später bekommt die Werkstatt von der Versicherung Nachricht darüber, dass diese nicht zahlt. Weil der Wagen gar nicht Teilkasko versichert ist, sondern nur Haftpflicht. (Man glaubt gar nicht, wie viele Menschen denken, dass sie nur mit Haftpflicht sowas bezahlt bekommen). Der Wagen ist aber schon halb repariert.... Und nun? Können Sie das Geld von der Raparatur von Dir verlangen! Denn mit unterschreiben der Abtretungserklärung hast Du Dich nicht von Deiner Zahlungspflicht gegenüber der Werkstatt befreit, sondern lediglich vereinbart, dass die Versicherung und die Werkstatt die Geldangelegenheiten unter sich klären. Eine Anerkennung der Zahlungspflicht kann nämlich nur die Versicherung selbst machen. Und das macht sie nicht, bevor sie nicht geprüft hat, ob der Schaden versichert ist oder nicht.

Zurück zu Deinem Beispiel. Gibt es also schriftliche Dokumente, die vom Garantiegeber unterschrieben wurden, dass er die Zahlung der Leistung übernimmt? Ja? Dann bleibt noch zu prüfen, ob Dich das automatisch und in jeder Hinsicht von der Zahlung befreit (Kleingedrucktes durchlesen!).

Dir bleibt also jetzt nichts anderes übrig, als zu klären, ob die Werkstatt wirklich Anspüche gegen Dich geltend machen kann oder nicht. Und herauszufinden, ob sich nicht EuroPlus einschaltet und den Betrag übernimmt!

ich drücke die daumen und hoffe, dass für Dich am Ende alles gut ausgeht.

Danke für die gedrückten Daumen - der von Dir geschilderte Fall ist hier nicht einschlägig. Eine Abtretungserklärung u.ä. gab es nicht.

Ich hebe eigentlich alle Unterlagen auf - bei mir findet sich aber kein von mir erteilter Auftrag für eine kostenpflichtige Reparatur. Schon gar nicht habe ich den mir nun in Rechnung gestellten Arbeitswerten und Ersatzteilpreisen zugestimmt. Von diesem Umfang habe ich gestern mit Eingang der Forderung (nach fast einem Jahr) erstmals erfahren.

Im Prinzip hat die Werkstatt von mir den Auftrag erhalten, den Wagen auf einen Defekt zu prüfen (Ursache war per se unbekannt) und weiterhin zu prüfen, ob der Fall unter die Bestimmungen der EuroPlus fällt. Beides wurde mir gegenüber dann später am Telefon bestätigt. Es kann sein, dass ich einen Prüfauftrag unterschrieben habe - aber nie und nimmer diesen Reparaturauftrag. Im Prinzip liegt die Beweislast ja beim Händler - die sollen mir im persönlichen Gespräch Anfang der Woche erstmal zeigen, was ich denn da unterschrieben haben soll...

Ich stimme Dir ja zu, dass ein Rückgriff auf mich möglich sein könnte - aber nur, wenn ein Gericht entsprechend urteilt.
 
Danke für die gedrückten Daumen - der von Dir geschilderte Fall ist hier nicht einschlägig. Eine Abtretungserklärung u.ä. gab es nicht.

Ich hebe eigentlich alle Unterlagen auf - bei mir findet sich aber kein von mir erteilter Auftrag für eine kostenpflichtige Reparatur. Schon gar nicht habe ich den mir nun in Rechnung gestellten Arbeitswerten und Ersatzteilpreisen zugestimmt. Von diesem Umfang habe ich gestern mit Eingang der Forderung (nach fast einem Jahr) erstmals erfahren.

Im Prinzip hat die Werkstatt von mir den Auftrag erhalten, den Wagen auf einen Defekt zu prüfen (Ursache war per se unbekannt) und weiterhin zu prüfen, ob der Fall unter die Bestimmungen der EuroPlus fällt. Beides wurde mir gegenüber dann später am Telefon bestätigt. Es kann sein, dass ich einen Prüfauftrag unterschrieben habe - aber nie und nimmer diesen Reparaturauftrag. Im Prinzip liegt die Beweislast ja beim Händler - die sollen mir im persönlichen Gespräch Anfang der Woche erstmal zeigen, was ich denn da unterschrieben haben soll...

Ich stimme Dir ja zu, dass ein Rückgriff auf mich möglich sein könnte - aber nur, wenn ein Gericht entsprechend urteilt.
Na das klingt zumindest schonmal nicht ganz so schlecht! Hoffen wir also mal, dass nicht irgendwo doch ganz klein in der letzten Ecke irgendein Passus ist, der Dir in die Quere kommt. :) ich drück die Daumen!
 
Ach herrje, ich habe mich ja bereits des schludrigen Lesens für schuldig bekannt. Solch einen Trend muss man aber doch nicht fortführen. ;) Besonders skurril wird es natürlich, wenn man die Beiträge überhaupt nicht liest und damit konsequent und wortreich am Sachverhalt vorbeischreibt. :eek: :o

Vielleicht einigen wir uns doch wieder auf die ebenso einfache wie zielführende Reihenfolge "lesen, überlegen, schreiben". :) :-)

Nebenbei noch zur Richtigstellung, auch wenn es nichts mit dem Thema zu tun hat:

Fast richtig: Die für derartige Ansprüche geltende sogenannte "regelmäßige Verjährungsfrist" beträgt drei Jahre (vgl. § 195 BGB), mithin die Forderung im vorstehenden Beispiel mit Ablauf des 31.12.2014 verjährt wäre (vgl. § 199 Abs. 1 BGB). :) :-)

Insgesamt ist das Thema wohl einfach zu komplex. Aber es waren ja trotzdem sehr hilfreiche Hinweise dabei. Dafür dank an Alle. Ich werde berichten, wie die Sache ausgeht.
 
...Im Prinzip liegt die Beweislast ja beim Händler - die sollen mir im persönlichen Gespräch Anfang der Woche erstmal zeigen, was ich denn da unterschrieben haben soll...

Richtig.:t Erst einmal liegt die Beweislast vollständig bei dem Händler.

Selbst wenn es wider Erwarten einen unterzeichneten Auftrag geben sollte, stellt sich immer noch die Frage der Aussagekraft der Unterschrift. Zwar spräche die Dokumentenlage dann ggf. erst einmal zu Gunsten des Händlers. Verbunden mit der damaligen, zusätzlichen Abrede, dass die Kosten des Auftrags ein Dritter übernehmen wird, käme man dann aber mit einiger Wahrscheinlichkeit wieder zu dem Ergebnis, dass ein kostenpflichtiger Auftrag von dir nicht erteilt wurde. Das wäre dann allerdings ein Thema, wo sich die Beweislast in deine Richtung bewegt.
 
Jetzt noch eine Vermutung meinerseits: Wurde bei Auftragsannahme von Dir ein Schreiben unterzeichnet, welches zwar die Kostenregulierung beschreibt, jedoch im Falle einer Nichtzahlung regelt, dass der Auftragnehmer seine Forderung an Dich stellen kann? Das wird nämlich sehr häufig bei Forderungsabtretungen so formuliert.
 
Jetzt noch eine Vermutung meinerseits: Wurde bei Auftragsannahme von Dir ein Schreiben unterzeichnet, welches zwar die Kostenregulierung beschreibt, jedoch im Falle einer Nichtzahlung regelt, dass der Auftragnehmer seine Forderung an Dich stellen kann? Das wird nämlich sehr häufig bei Forderungsabtretungen so formuliert.

Nein, nichts dergleichen. Zum Glück.
 
[...] wieder zu dem Ergebnis, dass ein kostenpflichtiger Auftrag von dir nicht erteilt wurde. Das wäre dann allerdings ein Thema, wo sich die Beweislast in deine Richtung bewegt.
Wie kann ich beweisen, dass ich etwas "nicht" unterschrieben habe? Indem ich einfach "nichts" als Beweis vorlege? &:

Missverständnis meinerseits?
 
Wie kann ich beweisen, dass ich etwas "nicht" unterschrieben habe? Indem ich einfach "nichts" als Beweis vorlege? &:

Missverständnis meinerseits?

Wenn die Firma etwas behauptet, haben die ja bestimmt auch einen unterschriebenen Auftrag in der Akte, oder? Wie - in der Akte ist kein Auftrag?
Will sagen: der Händler muss den Beweis führen, dass ein solcher Auftrag erteilt wurde - momentan behaupten die das nur. Ich warte jetzt erstmal ab, welche Dokumente mir der Händler vorlegt.

Im Umkehrschluss: ich bin nicht verpflichtet, das Gegenteil zu beweisen. Wahrscheinlich wird es aber nachher auf eine (rechtliche) Interpretation der vorliegenden Dokumente herauslaufen >> Hornberger Schießen.
 
Erste Klärung des Tages - die Versicherung hat die Schadenssumme an den Garantiegeber (BMW Vertragshändler, der den Wagen verkauft hat) gezahlt. So wie es aussieht wurde dieser Betrag aber nicht an den ausführenden BMW-Händler weitergeleitet. Großes Kino, oder?
 
Wahrscheinlich hatten die die Insolvenz schon kommen sehen und versucht, diese zu verschleppen ... Für Dich doch aber eher eine gute Nachricht, oder?

Tim
 
Wie kann ich beweisen, dass ich etwas "nicht" unterschrieben habe? Indem ich einfach "nichts" als Beweis vorlege? &:

Missverständnis meinerseits?

Ja. ;) Denn du übersiehst:

... Selbst wenn es wider Erwarten einen unterzeichneten Auftrag geben sollte, stellt sich immer noch die Frage der Aussagekraft der Unterschrift. ...

Meine Ausführungen antizipierten also den (hier nicht zutreffenden) Fall, dass es einen unterzeichneten Auftrag gibt, mithin der Händler diesen "Beweis" führen kann. Erst dann geht es um die Frage, was Auftragsinhalt ist (--> kostenpflichtiger Auftrag? Reparatur mit Kostenübernahme durch einen Dritten?). Hier "wendet" sich dann die Beweislast: Kann Jiro z. B. eine E-Mail vorlegen, aus der sich die Kostenübernahme durch einen Dritten ergibt? Dann ...
... käme man dann aber mit einiger Wahrscheinlichkeit wieder zu dem Ergebnis, dass ein kostenpflichtiger Auftrag von dir nicht erteilt wurde. Das wäre dann allerdings ein Thema, wo sich die Beweislast in deine Richtung bewegt.

Ist es so verständlicher? :) :-)

Um es kurz allgemein zu formulieren: Jede Partei muss grundsätzlich dasjenige beweisen, was ihr zum Vorteil gereicht. Ein "negativer" Beweis - also z. B. der Umstand, dass es keinen schriftlichen Auftrag gibt - lässt sich praktisch allerdings nicht führen. Das ist ein klassischer Fall einer Beweislastumkehr.
 
Wahrscheinlich hatten die die Insolvenz schon kommen sehen und versucht, diese zu verschleppen ... Für Dich doch aber eher eine gute Nachricht, oder?

Tim

Naja, nicht wirklich. Denn die Versicherung zahlt ja nur einmal und dieser Betrag dürfte jetzt in der Insolvenzmasse aufgegangen sein. Passiert ist das natürlich alles vor der Insolvenz - aber offenbar konnte der Betrieb schon damals keine Zahlungen bedienen, so dass die Erstattung eben nicht 1:1 an den ausführenden Händler weitergeleitet wurde, sondern damit "andere Löcher" gestopft wurden.

Insgesamt schon erstaunlich, dass das Garantiesystem von BMW so ausgehebelt werden kann und man als Kunde am Ende ggf. doppelt zahlt: Erst die Versicherungsprämie (im Kaufpreis enthalten) und dann noch den konkreten Garantiefall.
 
Nach der Info bist du eigentlich raus aus der Nummer. Kein Gericht in Deutschland wird dich wegen des betrügerischen Verhaltens eines Dritten zu der Zahlung verdonnern. Die Zahlung der Versicherung belegt ja eine Vereinbarung der beiden Händler(keine Versicherung zahlt ohne Vorlage der Rechnung),dass der Eine seine Zahlungsforderung nicht konsequent durchgesetzt kann dir nicht angelastet werden. Die Forderung der ausführenden Werkstatt ist jetzt Teil der Gesamtforderungen,die noch gegen den insolventen Händler bestehen. Da wird zwar nichts zu holen sein,aber das ist ja nicht dein Problem.;)
Ich finde es schon krass,dass die ausführende Werkstatt überhaupt die Chuzpe besitzt ihre Forderung nun an dich zu richten,nach dem Motto "vllt ist er ja so blöd und zahlt einfach". Über ihre rechtliche Situation sind die sich garantiert im Klaren.
So etwas kommt allerdings häufiger vor als man denkt. Nachdem eine Mitarbeiterin von mir 2& innerhalb von 6 Monaten an der gleichen Erkrankung litt,schrieb mir die Krankenkasse einfach es handle sich um unterschiedliche Erkrankungen und sie würden kein Krankengeld zahlen. Auf Grund meines Widerspruchs war das schnell vom Tisch. So etwas wird aber zu Hauf praktiziert und in den Personalabteilungen großer Firmen geht das dann auch häufig durch. So ersparen sich die Kassen Millionen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nach der Info bist du eigentlich raus aus der Nummer. Kein Gericht in Deutschland wird dich wegen des betrügerischen Verhaltens eines Dritten zu der Zahlung verdonnern. Die Zahlung der Versicherung belegt ja eine Vereinbarung der beiden Händler(keine Versicherung zahlt ohne Vorlage der Rechnung),dass der Eine seine Zahlungsforderung nicht konsequent durchgesetzt kann dir nicht angelastet werden. Die Forderung der ausführenden Werkstatt ist jetzt Teil der Gesamtforderungen,die noch gegen den insolventen Händler bestehen. Da wird zwar nichts zu holen sein,aber das ist ja nicht dein Problem.;)
Ich finde es schon krass,dass die ausführende Werkstatt überhaupt die Chuzpe besitzt ihre Forderung nun an dich zu richten,nach dem Motto "vllt ist er ja so blöd und zahlt einfach". Über ihre rechtliche Situation sind die sich garantiert im Klaren.
So etwas kommt allerdings häufiger vor als man denkt. Nachdem eine Mitarbeiterin von mir 2& innerhalb von 6 Monaten an der gleichen Erkrankung litt,schrieb mir die Krankenkasse einfach es handle sich um unterschiedliche Erkrankungen und sie würden kein Krankengeld zahlen. Auf Grund meines Widerspruchs war das schnell vom Tisch. So etwas wird aber zu Hauf praktiziert und in den Personalabteilungen großer Firmen geht das dann auch häufig durch. So ersparen sich die Kassen Millionen.

Wäre schön, wenn Du recht hättest. Der Händler hat auf meine Bitte, ein persönliches Gespräch zu vereinbaren noch nicht reagiert.
 
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