Wird das "Nichtanschnallen" protokolliert? Polizeiwillkür

Gleiches Recht für alle ;) Wenn ich z.B. ohne Sicherheitsgurt bei einer Verkehrskontrolle erwischt werde, werde ich auch nicht gefragt, wie oft in dieser/diesem Woche/Monat/Jahr mit angelegtem Sicherheitsgurt gefahren bin....da stürzen sich die Cops dann ja auch auf den Einzelfall ;)8-)

Das meinst du nicht einmal ansatzweise ernst, oder? :uhoh:
 
Macht und "ausgleichende Gerechtigkeit" haben sehr wohl einen persönlichen Anteil…

Stimmt. Nur wird man sich normalerweise auf die Fälle konzentrieren, die auch eindeutig beweisbar sind.
Alles andere provoziert nur Ärger und zusätzliche Arbeit (= Äußerungen zu möglicherweise berechtigten
Beschwerden). Der Polizist, der sich bewußt von der o.g. Motivation leiten lässt und so handelt , steht selbst schon
mit einem Bein vor dem Richter, und das wissen die allermeisten auch.
 
... Der Polizist, der sich bewußt von der o.g. Motivation leiten lässt und so handelt , steht selbst schon
mit einem Bein vor dem Richter, und das wissen die allermeisten auch.

Richtig, und bereits unterhalb des "richterlichen Risikos" drohen Dienstaufsichtsbeschwerde und anderweit motivierte Einträge in die Personalakte, die im Laufe des langen Polizistenlebens zu einer unangenehmen Hemmung des beruflichen und damit auch monetären Vorankommens führen können. Spätestens dieser Umstand dürfte jedem Polizeibeamten herzlich bewusst sein. ;)
 
Dass den Polizisten vor Gericht i.d.R. mehr geglaubt wird, liegt im Übrigen
schlicht in der Tatsache begründet, dass sie kein persönliches Interesse
leitet. Warum sollten sie auch jemanden anzeigen, der nichts getan hat,
wo es genug andere gibt ?

Moin Moin

So sollte es sein,jedenfalls war das der Urgedanke.

Aber in der Realität ist es oftmals anders,da wird auch mal vor Gericht der Kollege gedeckt.

Sind zum Glück ausnahmen und von Revier zu Revier unterschiedlich.

Aber auch da zählt, der Beamte hat recht.

gruß
Karsten
 
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Leute Leute, wir fahren ein Auto das mind. 25.000€ gebraucht kostet(ca.), da über 30 € überhaupt Gedanken zu machen ist meiner Meinung nach sinnfrei - 2 x tankfüllungen ohne Beifuß verfahren und die " Kosten" sind auch wieder raus. :-)
 
Dass den Polizisten vor Gericht i.d.R. mehr geglaubt wird, liegt im Übrigen
schlicht in der Tatsache begründet, dass sie kein persönliches Interesse
leitet. Warum sollten sie auch jemanden anzeigen, der nichts getan hat,
wo es genug andere gibt ?

ja aber wenn vor Gericht "Aussage gegen Aussage" steht, dann gilt doch immer noch der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" oder ist das nur Wunschdenken??
 
ja aber wenn vor Gericht "Aussage gegen Aussage" steht, dann gilt doch immer noch der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" oder ist das nur Wunschdenken??

wenn das so wäre, gäbe es überhaupt keine Verurteilungen. Diese Pattsituation entsteht nur dann, wenn zwei Aussagen
für den Richter gleich glaubwürdig sind und es keine weiteren Beweise gibt.
 
... Diese Pattsituation entsteht nur dann, wenn zwei Aussagen
für den Richter gleich glaubwürdig sind und es keine weiteren Beweise gibt.

Nicht ganz. Der Grundsatz "in dubeo pro reo" kommt im Strafrecht dann zum Tragen, wenn das Gericht die Schuld des Angeklagten nicht zweifelsfrei feststellen kann. Der Angeklagte wird dann "im Zweifel" eben nicht verurteilt, sondern freigesprochen. Mit dem Vorliegen, der Anzahl und der Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen hat das nichts zu tun. ;)
 
Nicht ganz. Der Grundsatz "in dubeo pro reo" kommt im Strafrecht dann zum Tragen, wenn das Gericht die Schuld des Angeklagten nicht zweifelsfrei feststellen kann. Der Angeklagte wird dann "im Zweifel" eben nicht verurteilt, sondern freigesprochen. Mit dem Vorliegen, der Anzahl und der Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen hat das nichts zu tun. ;)

In der Theorie hast Du natürlich recht, in der Praxis läuft es auf das von mir Geschriebene hinaus. Wenn es nur zwei sich wiedersprechende
Aussagen (=Personenbeweise) gibt, wie sollte das Gericht sonst zu einem Urteil gelangen ?
 
In der Praxis ist es zumeist deutlich komplexer, als du es dir vorstellst. Natürlich gibt es ab und an auch den von dir beschriebenen Fall. :) :-)
 
Dann erlebst du wohl eine andere Praxis, als meine gut 100 Sozietätskollegen und ich. ;)

Im Ernst: Unter professionellen Gesichtspunkte finde ich deine Erläuterung zu dem o. a. Grundsatz in der Tat etwas bedenklich. Das ist aber wohl kein Thema für das Forum, zumal das vorstehende Missverständnis so oder so ausgeräumt sein dürfte. :) :-)
 
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