Verkauf geplant - Preiseinschätzung

Gerade eben an einen netten Forumskollegen verkauft :12thumbsu

Ging doch schneller als erwartet, und wir sind beide zufrieden mit dem Preis (auch wenn es nach Aufbereitung und Reparatur vielleicht mehr gewesen wäre, aber es hätte in jedem Fall länger gedauert). Außerdem freuts mich, dass der Zetti wieder hergerichtet wird :) :-)
 
Ich hoffe, daß Du ihn nicht verschenkt hast und hoffentlich wirst Du es nicht bald bereuen, Dich trotz der vielen guten Tipps von uns Forenkollegen gegen eine Reparatur entschieden zu haben. Vielleicht findest Du ihn ja auch einen Monat später wieder bei mobile.de in Topzustand ?! ( vielleicht für 700,800 investierte Euro für drei Mille mehr:whistle: )
 
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Ich hoffe, daß Du ihn nicht verschenkt hast und es nicht bereust, dich trotz der vielen guten Tips hier gegen eine Reparatur entschieden zu haben. Vielleicht findest Du ihn ja auch einen Monat später wieder bei mobile.de in Topzustand für drei Mille mehr:whistle:

Bereuen tu ichs eher wenn ich denke dass ich ein geiles Auto mit tollem Motor abgegeben habe... Es geht nichts über einen seidenweichen R6-Motor!
Ich hab das pragmatisch gesehen, ich wollte das Auto schnell weg haben, wenn ich alle Reparaturen aufrechne und auf den Kaufpreis aufschlage wars ein fairer Preis.
Wenn ich die Zeit noch addiere, die ich hätte investieren müssen, bin ich zufrieden.
Außerdem ist mir heute noch die Gurtführung vom M-Sitz abgebrochen, natürlich direkt vor dem Verkauf :13wallz:
 
Schade das der Wagen schon weg ist. Das schöne Blau ist leider sehr selten. Hätte für den auch locker 10 Scheine auf den Tisch gelegt.

Naja zu spät.

Viel Glück bei der Suche, du findest bestimmt noch einen (bei dem du nichts mehr machen musst)!
 
Achso der Aussenspiegel, sollte der "zufälliger Weise" nicht mehr vorhanden sein, übernimmt die Teilkasko die Kosten (exkl. EB).

Ansonsten trägst Du bei Vandalen und Eigenverschuldung selbst die Kosten.
 
Nachdem hier alles schön dokumentiert ist wäre es übrigens nicht besonders schlau, jetzt noch bei der Versicherung "was zu drehen" :X
 
Also wenn wir hier schon alles gesagt haben, es unterscheidet sich insofern, dass der Aussenspiegel als Diebstahl angegeben von der Teilkasko übernommen wird, bei Vandalismus nicht. Aber wer kann den Unterschied bei fehlendem Aussenspiegel beweisen???

Und wenn der Spiegel nunmal nicht mehr da ist;)

Zu dem ist der Wagen ja auch schon verkauft, jetzt stellt sich die Frage, was macht der Käufer :b

Dies gilt im übrigen auch bei der Windschutzscheibe und den Scheinwerfern, aber das steht auch in Euren Versicherungspolicen...
Mein Beitrag bitte nicht als Anleitung zum Versicherungsbetrug sehen, sondern zur Aufklärung von Schadensregulierung!!!

Hierzu noch ein Beitrag aus der mir verhassten Bildzeitung: http://www.autobild.de/artikel/vandalismus-wann-die-versicherung-zahlt-36663.html
 
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Also wenn wir hier schon alles gesagt haben, es unterscheidet sich insofern, dass der Aussenspiegel als Diebstahl angegeben von der Teilkasko übernommen wird, bei Vandalismus nicht. Aber wer kann den Unterschied bei fehlendem Aussenspiegel beweisen???

Und wenn der Spiegel nunmal nicht mehr da ist;)

Zu dem ist der Wagen ja auch schon verkauft, jetzt stellt sich die Frage, was macht der Käufer :b

Dies gilt im übrigen auch bei der Windschutzscheibe und den Scheinwerfern, aber das steht auch in Euren Versicherungspolicen...

Mein Beitrag bitte nicht als Anleitung zum Versicherungsbetrug sehen, sondern zur Aufklärung von Schadensregulierung!!!
Klingt in der Theorie einleuchtend, in der Praxis wirst Du damit vermutlich nicht durchkommen, weil nämlich der Diebstahl eines Seitenspiegels eher unwahrscheinlich ist. Und alleine deshalb wird das die Versicherung (selbst wenn es der Wahrheit entspricht) das sehr wahrscheinlich als Unfall mit Fahrerflucht bewerten.

Mir fällt gerade sogar ein, dass ich genau den fall mal bei einem meiner Kunden hatte. Wurde ein Vollkaskoschaden.
 
Also ich unterstreiche jetzt noch mal meine Aussage und dann ist auch gut, wenn der Spiegel nicht mehr vorhanden ist (also das ganze Element), ist es, sollten sich nicht noch mehr Abriebspuren am Auto (durch vorbeifahrendes auto) zeigen und der ganze Rückspiegel abgebrochen und nicht mehr da ist, ist es ein Teilkaskoschaden! Sollte es in Deinem Bekanntenkreis Leute geben, die von der Versicherung verarscht werden, tuts mir leid. Baumelt allerdings der Spiegel noch an Deinem Auto, tja dann wirds die Vollkasko sein.
 
Also ich unterstreiche jetzt noch mal meine Aussage und dann ist auch gut, wenn der Spiegel nicht mehr vorhanden ist (also das ganze Element), ist es, sollten sich nicht noch mehr Abriebspuren am Auto (durch vorbeifahrendes auto) zeigen und der ganze Rückspiegel abgebrochen und nicht mehr da ist, ist es ein Teilkaskoschaden! Sollte es in Deinem Bekanntenkreis Leute geben, die von der Versicherung verarscht werden, tuts mir leid. Baumelt allerdings der Spiegel noch an Deinem Auto, tja dann wirds die Vollkasko sein.
Naja dann bin ich ja froh, dass Du meinen Job besser kannst als ich. Hab ich wohl meine Ausbildung umsonst gemacht....
 
Schade das der Wagen schon weg ist. Das schöne Blau ist leider sehr selten. Hätte für den auch locker 10 Scheine auf den Tisch gelegt.

Naja zu spät.

Habe auch diese Farbe. Alle Händler hatten mir von der Farbe abgeraten "Den bekommen Sie NIE mehr verkauft" meinten die Freundlichen immer.
Nicht mal ein Jahr hat es gedauert bis es mit meinem 4 ZZZZ in dem Malediven Blau sind.
Muste einmal sogar auf Felgen und Kennzeichen sehen um meinen zu finden. Da hatten sich am Supermarkt doch zwei andere links und rechts neben mir gestellt.
Sah schon echt stark aus. Leider hatte ich damals keine Zeit auf die anderen zu warten
 
Naja dann bin ich ja froh, dass Du meinen Job besser kannst als ich. Hab ich wohl meine Ausbildung umsonst gemacht....


Das kann ich Dir nicht sagen, ob Du Deine Ausbildung umsonst gemacht hast. Wahrscheinlich irgendwas mit Versicherungen und wer möchte schon seinen Arbeitgeber mit Kosten belasten 8-)


Aber es gibt ja auch google und die werfen solche Beiträge raus: http://seidlingundpartner.de/aussenspiegel-teilkasko-vollkasko-haftpflicht-wer-zahlt-wann/

http://seidlingundpartner.de/kfz-spiegel-glas-schaden-teilkasko-vanadlismus/

http://www.gothaer.de/privatkunden/kfz-versicherung/autoversicherung/#3412936

http://www.svb-weigandt.de/haftpflicht-oder-kaskofall.html
 
Das kann ich Dir nicht sagen, ob Du Deine Ausbildung umsonst gemacht hast. Wahrscheinlich irgendwas mit Versicherungen und wer möchte schon seinen Arbeitgeber mit Kosten belasten 8-)


Aber es gibt ja auch google und die werfen solche Beiträge raus: http://seidlingundpartner.de/aussenspiegel-teilkasko-vollkasko-haftpflicht-wer-zahlt-wann/

http://seidlingundpartner.de/kfz-spiegel-glas-schaden-teilkasko-vanadlismus/

http://www.gothaer.de/privatkunden/kfz-versicherung/autoversicherung/#3412936

http://www.svb-weigandt.de/haftpflicht-oder-kaskofall.html
Danke für die beiden Links. Speziell die ersten beiden finde ich sehr interessant, geben sie meinen Aussagen doch recht. Du solltest vielleicht mal besser lesen, was Du da postest. ;)

Ich gebe die nen Tip: Spiegelglas, Außenspiegel inklusive Glas an einem Stück. Den Rest findest du selber. :)
 
Danke für Deinen letzten Beitrag, Du solltest meine Sachen besser lesen!!! Dann hätten wir diese Diskussion hier nicht.

Wer kann denn beweisen, dass der Spiegel (ganze Element) nicht geklaut worden ist. Wenn das Spiegelelement irgendwo in der Nähe des Fahrzeuges sich noch befinden sollte, oder wie in diesem Fall noch am Auto baumelt, fällt es unter Vandalismus und ist vom VN anzuzeigen!

Sollte der Spiegel (ganze Element) nicht mehr vorhanden sein, ist es Diebstahl und es zählt die Unschuldsvermutung des Versicherungskunden!!!

Ich will garnicht wissen bei welcher Versicherung Du arbeitest, aber sollte Deine Versicherungshaus jeden Kunden als Lügner abstempeln, wenn er den Diebstahl meldet, sicher nicht.

Zu dem ist der vierte Link ganz speziell für Dich, hier ein Auszug:
Teilkasko:

In den Umfang der Teilkaskoversicherung sind in der Regel folgende Schäden durch den Versicherer abgedeckt:
  • Schäden durch Diebstahl / Totalentwendung Unterschlagung ist nicht abgedeckt.
 
Danke für Deinen letzten Beitrag, Du solltest meine Sachen besser lesen!!! Dann hätten wir diese Diskussion hier nicht.

Wer kann denn beweisen, dass der Spiegel (ganze Element) nicht geklaut worden ist. Wenn das Spiegelelement irgendwo in der Nähe des Fahrzeuges sich noch befinden sollte, oder wie in diesem Fall noch am Auto baumelt, fällt es unter Vandalismus und ist vom VN anzuzeigen!

Sollte der Spiegel (ganze Element) nicht mehr vorhanden sein, ist es Diebstahl und es zählt die Unschuldsvermutung des Versicherungskunden!!!

Ich will garnicht wissen bei welcher Versicherung Du arbeitest, aber sollte Deine Versicherungshaus jeden Kunden als Lügner abstempeln, wenn er den Diebstahl meldet, sicher nicht.

Zu dem ist der vierte Link ganz speziell für Dich, hier ein Auszug:
Teilkasko:

In den Umfang der Teilkaskoversicherung sind in der Regel folgende Schäden durch den Versicherer abgedeckt:
  • Schäden durch Diebstahl / Totalentwendung Unterschlagung ist nicht abgedeckt.

Du verstehst mich nicht. Du hast doch im Grunde nicht unrecht mit dem, was Du schreibst. Wenn der Spiegel wirklich gestohlen wurde, dann ist das ein Teilkaskoschaden, das bestreite ich doch gar nicht. Das Problem ist (und da sind die Versicherungen nunmal nicht dumm), dass es durchaus bei dem einen oder anderen Spiegel durch die Art, wie er entfernt wurde, durchaus auch als Vandalismus oder Fahrerflucht bewertet werden kann. (Ein abgefahrener oder abgetretener Spiegel hinterlässt wohl heftigere Spuren, als ein Spiegel, der wirklich mit dem Vorsatz des Diebstahl entfernt wurde. ) Dein Glück ist hierbei dann evtl., das der Spiegel so günstig ist, dass die Versicherung auf eine Überprüfung verzichtet, weil das teurer ist und einfach zahlt.

Anderes Beispiel: Einbruchdiebstahl. Einbrecher versucht, in Dein Auto zu kommen, hantiert an der Tür rum, kommt aber nicht rein oder wird gestört, was auch immer. Du kommst später an Dein Auto und findest Spuren vor, die auf einen Einbruch hinweisen könnten, aber nicht eindeutig sind. Was denkst Du wohl, was nun passiert? Es wird geprüft, ob die Spuren eindeutig als Einbruchspuren zu erkennen sind. Wenn nicht (er hat meinetwegen nur ein paar Kratzer an der Tür verursacht), ist das ein Vollkaskoschaden und läuft als Vandalismus! (Und bevor Du mir das auch wieder nicht glaubst, dass ist ein Fall hier aus dem Forum gewesen, für den ich mich extra erkundigt habe).

Verstehst Du, was ich damit meine? Wenn das so einfach wäre, dann würde es in ganz Deutschland nur noch geklaute Spiegel geben. Die Kunden sind ja nun auch nicht doof!

Bei meinem besagten Kunden stand der Wagen tagsüber an einer vielbefahrenen Straße, an die sich niemand, der 1. nicht lebensmüde und 2. kein Dummkopf ist, weil man ihn sofort sieht, stellt, um mal eben in aller Ruhe nen Spiegel zu klauen. Auch die Spuren am Fahrzeug wiesen klar darauf hin, das der Spiegel aufgrund einer starken Gewalteinwirkung nach vorne abgerissen ist. Weg war er trotzdem! Vielleicht ist er im Gebüsch gelandet oder Kinder haben ihn gefunden oder was auch immer. Keine Ahnung. Es war auf jedenfall ein Unfall mit Fahrerflucht.

Was ich Dir also mitteilen will: Verallgemeiner solche Vorkomnisse nicht, denn die Versicheungen sind nicht blöd und etwas zu verschenken haben die sowieso nicht. Und wenn es aufgrund eindeutiger Spuren eher nicht nach einem Diebstahl aussieht, dann wird das eben auch nicht als solcher behandelt. Es sei denn, Du gerätst an einen großzügigen Schadensachbearbeiter. Der wird dann aber nicht lange dort arbeiten ;)

Also einigen wir uns einfach auf ein unentschieden und das wir eben beide ein wenig recht haben, ok? :) :-)
 
Also einigen wir uns einfach auf ein unentschieden und das wir eben beide ein wenig recht haben, ok? :) :-)[/quote]


Natürlich hast Du auch Recht mit dem was Du schreibst, es ist im Einzelfall meist eine Frage der Kulanz vom Versicherer zum VNehmer, sollte der Sachverhalt nicht eindeutig sein und die Vermutung im Raum steht, dass er eben nicht geklaut worden ist.

Wie in Deinem Fall geschildert. Aber es ist eben nicht Gesetz, dass es gleich ein Vollkaskoschaden ist und das wollte ich damit auch zum Ausdruck bringen. :) :-)
 
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