bermuda.06
macht Rennlizenz
Ist ein schöner Wagen, liegt aber über meinem Budget ;-)
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hey ho heyho,
darf ich fragen wo du her kommst? Bin zz auf der Suche nach nem Z im Raum Nrw.
Er hat ihn leider gerade verkauft und mutmaßlich ne Menge Kohle verbrannt !Verdeck und Spiegel defekt => mMn unverkäuflich
Ich hoffe, daß Du ihn nicht verschenkt hast und es nicht bereust, dich trotz der vielen guten Tips hier gegen eine Reparatur entschieden zu haben. Vielleicht findest Du ihn ja auch einen Monat später wieder bei mobile.de in Topzustand für drei Mille mehr![]()
Schade das der Wagen schon weg ist. Das schöne Blau ist leider sehr selten. Hätte für den auch locker 10 Scheine auf den Tisch gelegt.
Naja zu spät.
Ne. Das macht auch die Vollkasko, weil das unter Vandalismus oder Fahrerflucht läuft.Achso der Aussenspiegel, sollte der "zufälliger Weise" nicht mehr vorhanden sein, übernimmt die Teilkasko die Kosten (exkl. EB).
Ansonsten trägst Du bei Vandalen und Eigenverschuldung selbst die Kosten.
Ja auch, aber meist ist die Eigenbeteiligung höherNe. Das macht auch die Vollkasko, weil das unter Vandalismus oder Fahrerflucht läuft.
Aha. Und weil Du weniger Selbstbeteiligung zahlen möchtest, sagst Du dann einfach der Versicherung, sie möchte das doch bitte als Teilkaskoschaden bewerten?!?Ja auch, aber meist ist die Eigenbeteiligung höher![]()
Nachdem hier alles schön dokumentiert ist wäre es übrigens nicht besonders schlau, jetzt noch bei der Versicherung "was zu drehen"![]()
Klingt in der Theorie einleuchtend, in der Praxis wirst Du damit vermutlich nicht durchkommen, weil nämlich der Diebstahl eines Seitenspiegels eher unwahrscheinlich ist. Und alleine deshalb wird das die Versicherung (selbst wenn es der Wahrheit entspricht) das sehr wahrscheinlich als Unfall mit Fahrerflucht bewerten.Also wenn wir hier schon alles gesagt haben, es unterscheidet sich insofern, dass der Aussenspiegel als Diebstahl angegeben von der Teilkasko übernommen wird, bei Vandalismus nicht. Aber wer kann den Unterschied bei fehlendem Aussenspiegel beweisen???
Und wenn der Spiegel nunmal nicht mehr da ist
Zu dem ist der Wagen ja auch schon verkauft, jetzt stellt sich die Frage, was macht der Käufer
Dies gilt im übrigen auch bei der Windschutzscheibe und den Scheinwerfern, aber das steht auch in Euren Versicherungspolicen...
Mein Beitrag bitte nicht als Anleitung zum Versicherungsbetrug sehen, sondern zur Aufklärung von Schadensregulierung!!!
Naja dann bin ich ja froh, dass Du meinen Job besser kannst als ich. Hab ich wohl meine Ausbildung umsonst gemacht....Also ich unterstreiche jetzt noch mal meine Aussage und dann ist auch gut, wenn der Spiegel nicht mehr vorhanden ist (also das ganze Element), ist es, sollten sich nicht noch mehr Abriebspuren am Auto (durch vorbeifahrendes auto) zeigen und der ganze Rückspiegel abgebrochen und nicht mehr da ist, ist es ein Teilkaskoschaden! Sollte es in Deinem Bekanntenkreis Leute geben, die von der Versicherung verarscht werden, tuts mir leid. Baumelt allerdings der Spiegel noch an Deinem Auto, tja dann wirds die Vollkasko sein.
Schade das der Wagen schon weg ist. Das schöne Blau ist leider sehr selten. Hätte für den auch locker 10 Scheine auf den Tisch gelegt.
Naja zu spät.
Naja dann bin ich ja froh, dass Du meinen Job besser kannst als ich. Hab ich wohl meine Ausbildung umsonst gemacht....
Danke für die beiden Links. Speziell die ersten beiden finde ich sehr interessant, geben sie meinen Aussagen doch recht. Du solltest vielleicht mal besser lesen, was Du da postest.Das kann ich Dir nicht sagen, ob Du Deine Ausbildung umsonst gemacht hast. Wahrscheinlich irgendwas mit Versicherungen und wer möchte schon seinen Arbeitgeber mit Kosten belasten
Aber es gibt ja auch google und die werfen solche Beiträge raus: http://seidlingundpartner.de/aussenspiegel-teilkasko-vollkasko-haftpflicht-wer-zahlt-wann/
http://seidlingundpartner.de/kfz-spiegel-glas-schaden-teilkasko-vanadlismus/
http://www.gothaer.de/privatkunden/kfz-versicherung/autoversicherung/#3412936
http://www.svb-weigandt.de/haftpflicht-oder-kaskofall.html
Danke für Deinen letzten Beitrag, Du solltest meine Sachen besser lesen!!! Dann hätten wir diese Diskussion hier nicht.
Wer kann denn beweisen, dass der Spiegel (ganze Element) nicht geklaut worden ist. Wenn das Spiegelelement irgendwo in der Nähe des Fahrzeuges sich noch befinden sollte, oder wie in diesem Fall noch am Auto baumelt, fällt es unter Vandalismus und ist vom VN anzuzeigen!
Sollte der Spiegel (ganze Element) nicht mehr vorhanden sein, ist es Diebstahl und es zählt die Unschuldsvermutung des Versicherungskunden!!!
Ich will garnicht wissen bei welcher Versicherung Du arbeitest, aber sollte Deine Versicherungshaus jeden Kunden als Lügner abstempeln, wenn er den Diebstahl meldet, sicher nicht.
Zu dem ist der vierte Link ganz speziell für Dich, hier ein Auszug:
Teilkasko:
In den Umfang der Teilkaskoversicherung sind in der Regel folgende Schäden durch den Versicherer abgedeckt:
- Schäden durch Diebstahl / Totalentwendung Unterschlagung ist nicht abgedeckt.