Versicherungsschutz bei Trackdays und Touris

clemens

Z4M und Z4 3.0i
Registriert
5 September 2003
Wagen
BMW Z4 e85 roadster 3,0i
Hallo,
dieses Thema kommt immer wieder auf und hier arbeitet/interpretiert jede Versicherung anders.

Für den einen oder anderen ist es vielleich interessant zu wissen das

Nach nochmaliger Nachfrage bei meinem Versicherer.
wurde mir uneingeschränkter Versicherungsschutz und das wörtlich "beim befahren von Rennstrecken bei Trackdays und Touristenfahrten und, oder ähnlichen Veranstaltungen" schriftlich bestätigt. Ausgeschlossen sind natürlich ausgewiesene Rennveranstaltungen und darauf bezogene Trainingsläufe
Und billig ist die Huk24 auch noch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
dieses Thema kommt immer wieder auf und hier arbeitet/interpretiert jede Versicherung anders.

Für den einen oder anderen ist es vielleich interessant zu wissen das

Nach nochmaliger Nachfrage bei meinem Versicherer.
wurde mir uneingeschränkter Versicherungsschutz und das wörtlich "beim befahren von Rennstrecken bei Trackdays und Touristenfahrten und, oder ähnlichen Veranstaltungen" schriftlich bestätigt. Ausgeschlossen sind natürlich ausgewiesene Rennveranstaltungen und darauf bezogene Trainingsläufe
Und billig ist die Huk24 auch noch.

Ich bin bei der HUK...hier sieht es natürlich genauso aus wie bei der HUK24!
Du wirst dann aber...da du uneingeschränkt schreibst...noch den Zusatz grobe Fahrlässigkeit mit eingeschlossen haben.
 
Alle die Aussagen sind relativ zu betrachten. Ich möchte das etwas grob und oberflächlich erläutern.

1.
Es kommt mit Sicherheit auf das Alter der bestehenden Verträge an. Denn je länger schon ein Vertrag besteht, desto älter sind die zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Und erst in jüngerer Vergangenheit geht die Versicherungsbranche immer mehr dazu über die Risiken wie befahren von Rennstrecken auszuklammern. Und gerade im Kfz-Bereich ist und war die HUK Coburg schon immer Branchen-Vorreiter. Alle Versicherer richten sich nach ihr.

2.
Muss man unterscheiden zwischen Haftpflicht und vor allem Kasko. Je präziser gefragt wurde desto detaillierter könnte die Antwort ausfallen. Wie wird z.B. eine Versicherung reagieren, wenn es plötzlich heißt "unangepasste Geschwindigkeit" war die Ursache eines Schadenfalls? Insofern ist der "Einwand" von Pipo wegen der "Einrede bei grober Fahrlässigkeit" nicht zu verachten.

3.
Gibt es definitiv im Touristenfahrer-Forum Teilnehmer, die seitens HUK Coburg (nicht HUK24) die schriftliche Auskunft erhielten: "... vor 3 Jahren auf meine Anfrage schriftlich mitgeteilt, daß sie Schäden, welche auf Rennstrecken, auch bei sogenannten Touristenfahrten, Trainingsfahrten zur Verbesserung der Fahrsicherheit u.ä. KEINESFALLS über die Kasko, also auch VK, abdecken wird."

Es kommt also wie so oft sehr auf das "Kleingedruckte" (AKBs) darauf an. Da hilft auch nicht der Einwand, es würde sich z.B. bei der Nordschleife um eine mautpflichtige Landstrasse handeln. Erst recht nicht, wenn in naher Zukunft Eigentümer der "Rennstrecke" privater Natur sein werden.
Jeder für sich selbst muss für seine Rechtssicherheit schriftlicher Natur sorgen..... und manchmal kann ein "Wecken schlafender Hunde" auch nach hinten losgehen.
 
Ich kann das definitiv bestaetigen gerade die o.g. Gesellschaft hat mit Ihren allein 3 Untergesellschaften viele Bedingungswerke und
ich kann nur jedem raten das genau aktuell schriftlich für Haftpflicht und Kasko für konkrete Veranstaltungen vorher individuell abzuklären.

Gerade auch bei Fahtrainings gibt es welche mit und ohne Höchstgeschwindigkeitserzielungsabsicht und das Thema grobe Fahrlässigkeit sollte wie alle Tier- und Maderfolgeschäden , Neuwertentschädigung, Elementarschäden wie Gerölllawinen und vor allem Rabattschutz - und ggfs. -Retter mindestens immer mit dabei sein.

Weiter geht das Spiel übrigens noch mit den privaten Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherungen auf der Strecke
mit oft unterschiedlich ausgelegten sog. Benzinklauseln....

... ein irrsinniger Bedingungsdschungel ....deswegen nur schriftliches ist wahres und es schadet auch nicht das Kleingedruckte des Anbieters richtig aufmerksam zu lesen und sich vorher im Internet zu erkundigen !

Es gibt da ne interessante Seite bei dem gerade der hier erwähnte saubillige Vers. rel. oft erwähnt wird:

http://www.captain-huk.de/?s=huk
 
Also...

Von den Schreiben, dass die HUK nicht übernimmt habe ich auch schon gehört...
...ich kenne aber *leider* genügend Leute bei denen reguliert werden musste...und die HUK hat das immer gemacht auf der NOS.

Daher hoffe ich das es im Fall der Fälle bei mir auch so laufen wird.
 
wurde mir uneingeschränkter Versicherungsschutz und das wörtlich "beim befahren von Rennstrecken bei Trackdays und Touristenfahrten und, oder ähnlichen Veranstaltungen" schriftlich bestätigt. Ausgeschlossen sind natürlich ausgewiesene Rennveranstaltungen und darauf bezogene Trainingsläufe
Damit dürfte das "freie Fahren" auf Rennstrecken auch ausgeschlossen sein. Meine Anfrage bei der HUK ergab, Fahrsicherheitstrainings sind uneingeschränkt versichert, Trainings, bei denen Höchstgeschwindigkeiten erreicht werden oder die dazu dienen diese zu erreichen, nicht. Wichtig ist auch nachzufragen, ob wirklich die VK oder nur die Haftpflicht greift.
 
Das ist die Antwort meiner Versicherung:

vielen Dank für Ihre E-Mail.
das Wichtigste zuerst:
Behördlich genehmigte kraftfahrt-sportliche Veranstaltungen, bei denen
es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, sind vom
Versicherungsschutz ausgeschlossen. Dies gilt auch für dazugehörige
Übungsfahrten.
Handelt es sich um eine Veranstaltung, bei der es nicht auf die Erzielung
einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, besteht im Rahmen des mit uns
geschlossenen Vertrags Versicherungsschutz.
Die im Straßenverkehr üblichen Verhaltensregeln müssen eingehalten werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre HUK24
Die Online-Versicherung
 
Die im Straßenverkehr üblichen Verhaltensregeln müssen eingehalten werden.
Sprich die Versicherung greift nicht bei nicht angepasster Geschwindigkeit wenns einen zB aus der Kurve trägt, mangelndem Sicherheitsabstand, rechts überholen, nicht angekündigtes Überholen mittels Blinker usw.? Oder lese ich das einfach falsch heraus...
 
Sprich die Versicherung greift nicht bei nicht angepasster Geschwindigkeit wenns einen zB aus der Kurve trägt, mangelndem Sicherheitsabstand, rechts überholen, nicht angekündigtes Überholen mittels Blinker usw.? Oder lese ich das einfach falsch heraus...
Zumindest bei der HUK ist es so, alles was sich Fahrsicherheitstraining nennt, ist versichert. Dennoch sollte man dabei den Verstand nicht ausschalten und die Grundregeln einhalten. Versicherungstechnisch kritisch ist alles, was außerhalb eines Fahrsicherheitstraining passiert. Einige Versicherer zahlen stillschweigend, andere lehnen eine Zahlung ab.
 
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