Geblitzt, weiteres Vorgehen

Lasern? Wird ma da nicht immer rausgewunken und dann hat sich die Frage wer der Fahrer war sowieso erledigt?

Sorry für meine Unkenntnis, aber seit 1985 zweimal geblitzt. Einmal 10DM, das andere 10 Euro und einmal 5 Euro falsch geparkt.
Daher kenn ich mich mit dem Radar/Laserzeugs gar nicht aus.


.
Also falsch parken geht ja mal garnicht! :eek: :o :d :y
 
Also, wenn du als FAhrer nicht zu erkennen bist, hast du glaub ich gute Chancen, wenn du Widerspruch einlegst. Da musst du aber echt fix sein. Die Fristen sind immer recht kurz. Hier kannste das auch nochmal nachlesen. Bei 35km/h außerorts zu schnell gibt es neuerdings aber nur noch 1 Punkt. Glaube nicht, dass das dann schon zum Führerscheinentzug führt. Ich persönlich denke auch immer, wenn man selber schuld ist, dann sollte man die Strafe auch bezahlen. Wenn man aber natürlich auf seinen Führerschein angewiesen ist, ist das immer eine andere Sache.
 
Ich selbst schaffe es jedenfalls nicht, es moralisch verwerflich zu finden, wenn jemand einen einfachen Bußgeldbescheid abwenden möchte. Vielleicht bin ich aber auch einfach nur ein mieser Gauner ohne Anstand und Moral. :11stopz:


Wer ohne Schuld ist, der werfe den ersten Stein!
(Nur liegen hier gerade keine rum)

Ich würde vermutlich auch zahlen, wenn´s nur um Punkte und kein Fahrverbot ginge.
Ist bis jetzt nur 2x in meinem Leben passiert, aber wenn ich dann immer wieder von Verkehrs-Juristen höre, dass vermutlich 40-50% der Messungen und Fotos - aus welchen Gründen auch immer - unzulässig sind und dennoch Bescheide verschickt werden, dann sollte man sein Verhalten vlt.dahingehend doch mal grundsätzlich überdenken!?
So konnte ich auch immer wieder auf der A1 beobachten, dass trotz mehrerer Fahrspuren mit nur einem einzigen Blitzer gearbeitet wird. Wenn ich das nicht weiß und bezahle, lacht sich die Behörde tot.
Unter diesem Gesichtspunkt sollte man so etwas vlt. generell einem sachkundigen Rechtsanwalt zur Prüfung vorlegen!?

Wie ist denn die Sache hier jetzt eigentlich ausgegangen?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
... aber wenn ich dann immer wieder von Verkehrs-Juristen höre, dass vermutlich 40-50% der Messungen und Fotos - aus welchen Gründen auch immer - unzulässig sind ...

Da wiederum frage ich mich, ob solche Behauptungen bisweilen nicht auch - oder gar eher - dem Bedürfnis nach zahlenden Mandanten geschuldet sind, als der blanken Sachkenntnis. ;)
 
Führerscheinentzug gibt es außerorst erst ab 41 km/h zu schnell.
Da hat sich im Vergleich zur alten Regelung Nichts verändert.
 
Führerscheinentzug gibt es nicht.

Entweder Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentzug.
Laut dem Bußgeldkatalog aus dem Link heißt es jedoch:

ab 0,3 bis unter 0,5 Promille: nicht strafbar, wenn keine Anzeichen für Fahrunsicherheit vorliegen und es nicht zu einem Unfall kommt; strafbar bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder bei Beteiligung an einem Unfall mit 3 Punkten und Geld- oder Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug
ab 0,5 Promille: 500,- EUR, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
bei Eintragung von bereits einer Entscheidung 1.000,- EUR, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen 1.500,- EUR, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

ab 1,1 Promille: Geldstrafe oder Freiheitsentzug, 2 Punkte, 6 Monate bis 5 Jahre
Entzug der Fahrerlaubnis

Weiß jetzt selber nicht wie es richtig ist &::huh2:. Da gibt es alle drei Varianten. Vermutlich ist Führerscheinentzug umgangssprachlich, die anderen Varianten die amtliche Bezeichnung.
 
:O :O :O

Sachen gibt's... :cautious:

Nach einem kurzen Blick auf das Portal ist mir das Vergütungsmodell bzw. der Business Case doch herzlich unklar. Merkwürdige Sache...
 
"Bei erfolgreicher außergerichtlicher Abwehr oder erfolgreichem Ausgang der Bußgeldsache hat die Bußgeldstelle die Kosten des Rechtsstreits zu zahlen (Verzugsschadensanspruch / prozessualer Kostenerstattungsanspruch)."

Darauf dürfte das Modell basieren. Ob das wirtschaftlich geht???
 
Moin zusammen,

schön, dass hier noch so munter diskutiert wird ;-)

Ich habe mich auf Grund des Verhältnisses zwischen möglicher Ersparnis und möglichen Mehrkosten durch Verfahrenskosten auf der einen Seite, sowie der absoluten Summe des Bescheides auf der anderen Seite dazu entschlossen die Pille zu schlucken und zu zahlen.
Ob ich nun vom Amt erfolgreich geblufft wurde oder nicht werde ich nie erfahren, meine persönliche Risikobereitschaft hat da auf jeden Fall nicht standgehalten :P

den wertfreien Kommentar behalte ich mal im Hinterkopf und (evtl. hier im Forum (?) im Auge) ;-)
 
Klar - sofern man ausschließlich die
"richtigen" Fälle übernimmt.

Die Wirtschaftlichkeit ist in der Tat der springende Punkt. Dass die Plattform Gewinne durch Lizenzgebühren für ihre Software einfahren möchte, erschließt sich ohne Weiteres, Nur warum sollte sie einen Teil des Geldes für die "Bezahlung" (die Anführungszeichen erläutere ich sogleich) von Rechtsanwälten gleich wieder ausgeben?

Die gesetzlichen Anwaltsgebühren für diese Straßenverkehrsgeschichten dürften in den meisten Fällen sehr gering sein, so dass sich selbst an den gewonnenen Fällen wohl kaum nennenswert Geld verdienen lässt. Übernähme der Plattformbetreiber die Anwaltsgebühren für die "verlorenen" Fälle, würde er immer noch Verlust machen. Dieserhalb, und nun kommen wir zu den Anführungszeichen, kann ich mir das Vergütungsmodell eigentlich nur dahingehend vorstellen, dass nicht die Plattform die Anwaltsgebühren übernimmt, sondern umgekehrt die Anwälte die Plattform an gewonnenen Fällen - oder gar an allen erhaltenen Fällen? - prozentual beteiligen. In diesem Fall wirkt die Plattform wie ein "Mandatsvermittler" und erhält dafür in gewissem Sinne eine "Provision".

Sollte das so sein, kann man sich gut vorstellen, wie es den Anwälten geht, die so etwas mitmachen. :confused: Ein solches Modell mag bei Abmahnungen mitunter "gut" - wenn man derartige Praktiken mit diesem Prädikat belegen möchte - funktionieren, weil das ein Massengeschäft mit akzeptablen Streitwerten und kleinstem Aufwand pro Fall ist. Aber bei Straßenverkehrsgeschichten ...? :cautious:

Als Alternative zu dem hier skizzierten Modell kann ich mir eigentlich nur ein Interesse des Plattformbetreibers an den Daten der (potenziellen) Mandanten vorstellen. Nur welche Daten sollten das sein?
 
Ich gehe davon aus, dass die "Plattform" nur die aller wenigsten Fälle überhaupt übernimmt.
M.E. soll hier suggeriert werden, jedem könne geholfen werden. Tatsächlich möchte man sich
nur die halbwegs lukrativen (= zu gewinnenden) Sachverhalte herauspicken. Ich kenne zwar nicht
die Gebührenordnung im Detail, aber an einem "gewonnenen" Bußgeldverfahren sollte doch ohne
viel Aufwand -sofern es sich um "einfache Sachverhalte" handelt- Geld zu verdienen sein, oder irre ich ?
 
... aber an einem "gewonnenen" Bußgeldverfahren sollte doch ohne
viel Aufwand -sofern es sich um "einfache Sachverhalte" handelt- Geld zu verdienen sein, oder irre ich ?

Das glaube ich eher nicht. Aber vielleicht outet sich hier ja jemand, der mit diesem Krempel sein Geld verdienen muss. :5jesterz:
 
Du meinst so einen armen Kollegen, der für noch weniger als ein paar Hundert € die Stunde arbeiten muss?
 
Vielleicht ist es ja auch so, dass man mit solchen Geschichten per gesetzlicher Gebührenordnung furchtbar reich werden kann? :) :-)
 
Welch ein Sumpf. ich glaubte doch tatsächlich, reiner Idealismus wäre die Triebfeder des Juristen. :whistle:
 
Zurück
Oben Unten