Klar - sofern man ausschließlich die
"richtigen" Fälle übernimmt.
Die Wirtschaftlichkeit ist in der Tat der springende Punkt. Dass die Plattform Gewinne durch Lizenzgebühren für ihre Software einfahren möchte, erschließt sich ohne Weiteres, Nur warum sollte sie einen Teil des Geldes für die "Bezahlung" (die Anführungszeichen erläutere ich sogleich) von Rechtsanwälten gleich wieder ausgeben?
Die gesetzlichen Anwaltsgebühren für diese Straßenverkehrsgeschichten dürften in den meisten Fällen sehr gering sein, so dass sich selbst an den gewonnenen Fällen wohl kaum nennenswert Geld verdienen lässt. Übernähme der Plattformbetreiber die Anwaltsgebühren für die "verlorenen" Fälle, würde er immer noch Verlust machen. Dieserhalb, und nun kommen wir zu den Anführungszeichen, kann ich mir das Vergütungsmodell eigentlich nur dahingehend vorstellen, dass nicht die Plattform die Anwaltsgebühren übernimmt, sondern umgekehrt die Anwälte die Plattform an gewonnenen Fällen - oder gar an allen erhaltenen Fällen? - prozentual beteiligen. In diesem Fall wirkt die Plattform wie ein "Mandatsvermittler" und erhält dafür in gewissem Sinne eine "Provision".
Sollte das so sein, kann man sich gut vorstellen, wie es den Anwälten geht, die so etwas mitmachen.

Ein solches Modell mag bei Abmahnungen mitunter "gut" - wenn man derartige Praktiken mit diesem Prädikat belegen möchte - funktionieren, weil das ein Massengeschäft mit akzeptablen Streitwerten und kleinstem Aufwand pro Fall ist. Aber bei Straßenverkehrsgeschichten ...?
Als Alternative zu dem hier skizzierten Modell kann ich mir eigentlich nur ein Interesse des Plattformbetreibers an den Daten der (potenziellen) Mandanten vorstellen. Nur welche Daten sollten das sein?