WilliZZ²
Fahrer
- Registriert
- 20 Februar 2006
Hallo zusammen,
ich war heute mit meinem Zetti beim TÜV - Ergebnis: Neben einem undichten Stoßdämpfer vorn wurde als erheblicher Mangel aufgeführt, dass der Warnblinker eine unzulässige Blinkfrequenz hätte.
Ich hatte u.a. die Blinkfrequenz in meinem ALSZ als Doppelimpuls so codiert (Wert von wert_02 auf wert_04 gesetzt). Schon allein dieser "Mangel" hätte für das Durchfallen gereicht. Was nicht bemängelt wurde, war das codierte Tagfahrlicht (gedimmtes Fernlicht) - das ist doch vollkommen schräg!
Hat jemand von Euch schon ähnliche TÜV-Erlebnisse gehabt? Und wo steht, wie in Deutschland ein Blinker zu blinken hat?
*Frust schrieb*
Gruß
Volker
ich war heute mit meinem Zetti beim TÜV - Ergebnis: Neben einem undichten Stoßdämpfer vorn wurde als erheblicher Mangel aufgeführt, dass der Warnblinker eine unzulässige Blinkfrequenz hätte.
Ich hatte u.a. die Blinkfrequenz in meinem ALSZ als Doppelimpuls so codiert (Wert von wert_02 auf wert_04 gesetzt). Schon allein dieser "Mangel" hätte für das Durchfallen gereicht. Was nicht bemängelt wurde, war das codierte Tagfahrlicht (gedimmtes Fernlicht) - das ist doch vollkommen schräg!
Hat jemand von Euch schon ähnliche TÜV-Erlebnisse gehabt? Und wo steht, wie in Deutschland ein Blinker zu blinken hat?
*Frust schrieb*
Gruß
Volker