Kein TÜV wegen Warnblinker mit Doppelimpuls (erheblicher Mangel)

WilliZZ²

Fahrer
Registriert
20 Februar 2006
Hallo zusammen,

ich war heute mit meinem Zetti beim TÜV - Ergebnis: Neben einem undichten Stoßdämpfer vorn wurde als erheblicher Mangel aufgeführt, dass der Warnblinker eine unzulässige Blinkfrequenz hätte.
Ich hatte u.a. die Blinkfrequenz in meinem ALSZ als Doppelimpuls so codiert (Wert von wert_02 auf wert_04 gesetzt). Schon allein dieser "Mangel" hätte für das Durchfallen gereicht. Was nicht bemängelt wurde, war das codierte Tagfahrlicht (gedimmtes Fernlicht) - das ist doch vollkommen schräg!

Hat jemand von Euch schon ähnliche TÜV-Erlebnisse gehabt? Und wo steht, wie in Deutschland ein Blinker zu blinken hat?

*Frust schrieb*
Gruß
Volker
 
Nehms doch locker.
codier wieder auf legal, ersetzt den Dämpfer, denn deswegen musst du doch eh noch mal hin und gut ist.

Und ja, in D ist festgelegt wie wo was zu blinken und in welchem Intervall dies geschehen muss.
 
§54 Fahrtrichtungsanzeiger

(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein. Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen nach dem Einschalten mit einer Frequenz von 1,5 Hz ± 0,5 Hz (90 Impulse ± 30 Impulse in der Minute) zwischen hell und dunkel sowie auf derselben Fahrzeugseite

Googlen hilft;)

Ist finde Ich reine Willkür, mein winterauto ist wegen einer fehlenden radhausschale durchgefallen. Konnte mir auch keiner sagen warum das sicherheitsrelevant ist...
 
Also, je nach Kultur des jeweiligen Prüfbetriebes hat man es kleingeistigen Beamtenseelen zu tun oder aber mit Kfz-Ingenieuren zu tun. In diesen Land nehmen die Kleinkacker stündlich zu. Mich sehen nur die anderen Länden. Such Dir zukünftig einen Prüfer Deines Vertrauens und schieb den anderen nue mehr Dein gutes Geld in den ....
 
Also, je nach Kultur des jeweiligen Prüfbetriebes hat man es kleingeistigen Beamtenseelen zu tun oder aber mit Kfz-Ingenieuren zu tun. In diesen Land nehmen die Kleinkacker stündlich zu. Mich sehen nur die anderen Länden. Such Dir zukünftig einen Prüfer Deines Vertrauens und schieb den anderen nue mehr Dein gutes Geld in den ....

Da muss sich aber der TE wohl an die eigenen Nase fassen. ER hat ja schließlich am Z was verändert, ohne sich vorher schlau zu machen.
Warum soll dann der TÜV-Prüfer der schuldige sein?

Komische Einsicht sowas. Selbst was falsch machen, aber die Schuld von sich auf andere schieben? :j&:
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist's gefährlich? Wenn das ganze Land sklavisch die Gesetze lebt, geht hier gar nicht's mehr. Mir wird's hier langsam zu sehr spätrömisch! mmich machen die Winkeladvokaten egal wo echt und wahrhaftig richtiggehend krank! Da rech ich mich uff!
 
Hab auch die doppelte Frequenz codiert. Kein Wort beim TÜV...
 
st's gefährlich? Wenn das ganze Land sklavisch die Gesetze lebt, geht hier gar nicht's mehr. Mir wird's hier langsam zu sehr spätrömisch! mmich machen die Winkeladvokaten egal wo echt und wahrhaftig richtiggehend krank! Da rech ich mich uff!

Hat auch nichts mit sklavischen Gesetzen zu tun.
Es ist halt einem TÜVler aufgefallen, 10 anderen halt nicht. Wo ist da das Sklavengehabe?
 
Zuletzt bearbeitet:
Na, also vorher wegcodieren und nachher zurückcodieren? Mein Chevy Smallblock lief nur mit 3,5 Volumen% sauber. ASU gab's nur mit unter 1%. Mit diesem mageren Gemisch wär mir der Motor verreckt. Und nu? Den Bock in die Presse?
 
Ich hätte dem gesagt, er soll sich mal hinsetzen und die Blinkfrequenz zählen. Doppelimpuls entspricht durchaus den Anforderungen gem. StVZO.
 
Sehe ich auch so! Die Pause zwischen dem Doppelblinken ist ziemlich lang.
 
§54 Fahrtrichtungsanzeiger

(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein. Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen nach dem Einschalten mit einer Frequenz von 1,5 Hz ± 0,5 Hz (90 Impulse ± 30 Impulse in der Minute) zwischen hell und dunkel sowie auf derselben Fahrzeugseite

Googlen hilft;)

Ist finde Ich reine Willkür, mein winterauto ist wegen einer fehlenden radhausschale durchgefallen. Konnte mir auch keiner sagen warum das sicherheitsrelevant ist...
 
Aah, kapiert! Hell und dunkel...

Das ist Deutschland! :-)

Halte die doppelte Frequenz für wesentlich auffälliger!
 
So kann man das auch sehen. :-)

Ich meinte eher, dass der schnellere Warnblinker bei Gefahr früher Aufmerksamkeit erregt.

Bremslichter dürfen doch bei Gefahr auch blinken.

Die Logik erschließt sich mir hier nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
§54 Fahrtrichtungsanzeiger (1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein. Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen nach dem Einschalten mit einer Frequenz von 1,5 Hz ± 0,5 Hz (90 Impulse ± 30 Impulse in der Minute) zwischen hell und dunkel sowie auf derselben Fahrzeugseite
ich stelle mir gerade die Frage, ob es bei den neuen LED "blinkern" eigentlich auch noch STVZO konform ist... Die blinken ja nicht wirklich (an und aus / hell und dunkel) sondern, fangen an der einen Seite an und hören auf der anderen auf, bevor diese ausgehen und das Spiel von vorne los geht. :confused:

die STVZO sollte ehe mal nen Update2.0 bekommen.....

"(2) Sind Fahrtrichtungsanzeiger nicht im Blickfeld des Führers angebracht, so muss ihre Wirksamkeit dem Führer sinnfällig angezeigt werden; dies gilt nicht für Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern und für seitliche Zusatzblinkleuchten. Fahrtrichtungsanzeiger dürfen die Sicht des Fahrzeugführers nicht behindern."

Den Kollegen gibt es schon seit langer Zeit nicht mehr :D:D:D:D
 
Hatte ich auch gesehen, da steht allerdings nichts wegen einem Doppelimpuls...und ich will jetzt nicht die Anzahl hell / dunkel zählen.

Da bisher niemand dieses Problem hier geschrieben hatte, habe ich nicht gedacht, dass es eines werden kann.

Leider konnte ich nicht mit dem Prüfer sprechen, hatte den Z früh abgegeben und erst abends wieder abgeholt.

Habe mich mittlerweile wieder heruntergefahren, abgehakt, shit happens. Da bin ich eben an einen ganz genauen Prüfer gekommen.

Ich codiere es zurück und muss ja nochmal zur Kontrolle antreten. Eventuell gibt es dann eine Möglichkeit zum Meinungsaustausch.

Danach habe ich ja wieder zwei Jahre Handlungsfreiheit.
 
Hatte ich auch gesehen, da steht allerdings nichts wegen einem Doppelimpuls...und ich will jetzt nicht die Anzahl hell / dunkel zählen.

Da bisher niemand dieses Problem hier geschrieben hatte, habe ich nicht gedacht, dass es eines werden kann.

Leider konnte ich nicht mit dem Prüfer sprechen, hatte den Z früh abgegeben und erst abends wieder abgeholt.

Habe mich mittlerweile wieder heruntergefahren, abgehakt, shit happens. Da bin ich eben an einen ganz genauen Prüfer gekommen.

Ich codiere es zurück und muss ja nochmal zur Kontrolle antreten. Eventuell gibt es dann eine Möglichkeit zum Meinungsaustausch.

Danach habe ich ja wieder zwei Jahre Handlungsfreiheit.



Nehms doch locker.
codier wieder auf legal, ersetzt den Dämpfer, denn deswegen musst du doch eh noch mal hin und gut ist.

Und ja, in D ist festgelegt wie wo was zu blinken und in welchem Intervall dies geschehen muss.


Sag ich doch :b


.
 
Wer Codierungen nachmacht oder verfälscht oder nachgemachte oder verfälschte sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit TÜV- Berichten nicht ohne Hinweis auf scherwiegende Mängel bestraft.:y
 
Die gesamte LED Geschichte ist derzeit eher eine Grauzone, weil nicht wirklich klar ist, ab wieviel defekten Einzelleds das Gesamtsystem als nicht mehr StVO-konform gilt. Bei einer Birne ists klar.
 
Halte die doppelte Frequenz für wesentlich auffälliger!

Vor allem kann man dann den Warnblinker vom normalen Blinken unterscheiden, hab mich in der Stadt bei halb verdeckten Autos schon öfter gefragt ob die Links blinken oder warnblinken.
Erhöht also quasi dich Sicherheit:D
 
Wärs hier nicht so saukalt, könnten wir es ja auch wie in den US-Südstaaten machen: Handzeichen. Ich fand das immer recht lässig im 57er Ford.
 
In den USA kennt jeder die handzeichen, hier weiss doch kaum einer wie man rechts abbiegen anzeigt.
Ausserdem geht es hier Ja um warnblinken, da würde Ich gerne mal dein handzeichen sehen:D
 
Beide Hände ausm Fenster.... und wild damit rumfuchteln :D

Aber heutzutage wird ja schon in den unterschiedlichsten Situationen die reinste Disko gemacht. Wenn ich an die Gefahrbremsung mit "warnblinkenden" Bremsleuchten denke. Oder LKW, die "Danke" blinken. Aber wo soll die Grenze sein? Ist SOS morsen noch zielführend fürs Warnblinklicht?
 
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