Nebelscheinwerfer Blenden

Superjempy

macht Rennlizenz
Registriert
28 Oktober 2014
Wagen
BMW Z4 e86 M coupé
Guten Morgen,

in der Suche habe ich nix passendes gefunden daher mache ich ein neues Thema auf.

Wie allgemein bekannt sind die Nebelscheinwerfer Aquarien ne Kinderkrankheit, daher wollte ich diese gegen lackierte Blenden (Teilenr. 51117158835 u. 51117158836) ersetzen lassen.
Die Scheinwerfer habe ich eh noch nie benutzt - ausser beim Tüv.

Was passiert mit den Nebelscheinis? Können diese rauscodiert werden?

Beste Grüsse,
Tom
 
Was macht den eigentlich dann in Zukunft der TÜV-Mensch?
Der setzt sich ins Auto, betätigt alle Schalter, Blinker etc. und merkt dann, dass keine Nebler leuchten?
Schalter vorhanden, kein Leuchten = Mangel?

Nur mal so als Anregung, beim TÜV nachfragen wie sich das verhält wenn ein Lichtschalter da ist, aber nichts da ist was leuchtet.


.
 
Da mache ich mir keinen Kopf. Ich hatte bei meinem vorigen 1er auch die Performance Front verbaut ohne Nebler, die wurden da bei BMW rauscodiert.
Im Innenraum konnte man immer noch den Schalter betätigen und sogar das Lämpchen im BC ging an.

Hier in Luxemburg müssen entweder welche drin sein, korrekt eingestellt und funktionnieren. Oder man nimmt sie raus ohne Fehlermeldung im BC.
 
Also als meine Birnen kaputt waren ging bei mir keine Kontrolleuchte an. Die werden ja auch meines Wissens nicht überwacht.

Den TÜV hat das übrigens bei mir nicht interessiert, dass die defekt waren, weil Zusatzscheinwerfer und die sind - anders als z.B. Standlicht und Blinker - gesetzlich nicht Pflicht sondern eben Zusatz. So hat er mir das erklärt, also folglich kein Mangel. Wenn man die entfernt und Schalter is noch da, sollte das eingentlich kein Problem sein.

Aber frag wie @pixelrichter scho gesagt hat sicherheitshalber mal nach bei deiner Prüfstelle ;)
 
Danke für die Info.
Ich frag dann mal nach um auch 100% sicher zu sein, nachher geht die Diskusion dann doch noch los ;)

Hat vielleicht jemand noch Fotos zur Hand wie das nachher aussieht?
 
Noch ein wenig Halbwissen:
Nach meiner Kenntnis gilt für (nicht vorgeschriebene) Leuchten: Wenn sie vorhanden sind, müssen sie auch funktionieren.
Einen bloßen Schalter ohne Lampe würde ich nicht als Vorhandensein der Lampe interpretieren.
 
Zurück
Oben Unten