Hallo zusammen,
mir ist kürzlich jemand drauf gefahren. Gewechselt wird auf Kosten der gegenerischen Versicherung die Heckschürze, die Führung drunter und der Träger hinten (sowie ein paar Kleinteile). Es wurde empfohlen ein Gutachten erstellen zu lassen, dem ich zugestimmt habe. Nun steht in diesem, dass das Fahrzeug nicht mehr als unfallfrei verkauft werden darf, sondern dass ich den Schaden in jedem Fall angeben muss. Im gleichen Absatz jedoch, dass der Schaden keine Wertminderung des Autos nach sich zieht, sofern die Reparatur fachgerecht durchgeführt wird.
Frage in die Runde - seht ihr das nicht genauso, dass hierbei für mich ein Nachteil entsteht? Ich meine, dass die fehlende Unfallfreiheit im Falle des Verkaufs auf jeden Fall den Preis senken und somit eine Wertminderung nach sich ziehen wird.
Ich habe dies auch schon meinem Serviceberater zurückgespielt. Er meinte, dass dies mittlerweile bei neuen Fahrzeugen üblich sei. Einverstanden war ich damit dennoch nicht. Morgen erhalte ich das Auto wieder, der Gutachter ist auch noch mit dabei.
Ist das wirklich so? Ich meine, ich hätte Anspruch auf eine Wertminderung. Oder könnt ihr mir das widerlegen? Ich hab mich ein wenig belesen...ich ziele hier in Richtung "merkantiler Minderwert".
Die Schadenhöhe beträgt 2400,- Euro.
Danke im Voraus für etwaige Hilfe. :)
Henrik
mir ist kürzlich jemand drauf gefahren. Gewechselt wird auf Kosten der gegenerischen Versicherung die Heckschürze, die Führung drunter und der Träger hinten (sowie ein paar Kleinteile). Es wurde empfohlen ein Gutachten erstellen zu lassen, dem ich zugestimmt habe. Nun steht in diesem, dass das Fahrzeug nicht mehr als unfallfrei verkauft werden darf, sondern dass ich den Schaden in jedem Fall angeben muss. Im gleichen Absatz jedoch, dass der Schaden keine Wertminderung des Autos nach sich zieht, sofern die Reparatur fachgerecht durchgeführt wird.
Frage in die Runde - seht ihr das nicht genauso, dass hierbei für mich ein Nachteil entsteht? Ich meine, dass die fehlende Unfallfreiheit im Falle des Verkaufs auf jeden Fall den Preis senken und somit eine Wertminderung nach sich ziehen wird.
Ich habe dies auch schon meinem Serviceberater zurückgespielt. Er meinte, dass dies mittlerweile bei neuen Fahrzeugen üblich sei. Einverstanden war ich damit dennoch nicht. Morgen erhalte ich das Auto wieder, der Gutachter ist auch noch mit dabei.
Ist das wirklich so? Ich meine, ich hätte Anspruch auf eine Wertminderung. Oder könnt ihr mir das widerlegen? Ich hab mich ein wenig belesen...ich ziele hier in Richtung "merkantiler Minderwert".
Die Schadenhöhe beträgt 2400,- Euro.
Danke im Voraus für etwaige Hilfe. :)
Henrik
war sogar der Ansicht, dass es durch den Austausch zu einer Wertverbesserung gekommen sei und ich dies nicht angeben müsse.