Frage zu Unfallgutachten

_hen

macht Rennlizenz
Registriert
13 Juli 2010
Ort
München
Wagen
BMW Z3 M coupé
Hallo zusammen,

mir ist kürzlich jemand drauf gefahren. Gewechselt wird auf Kosten der gegenerischen Versicherung die Heckschürze, die Führung drunter und der Träger hinten (sowie ein paar Kleinteile). Es wurde empfohlen ein Gutachten erstellen zu lassen, dem ich zugestimmt habe. Nun steht in diesem, dass das Fahrzeug nicht mehr als unfallfrei verkauft werden darf, sondern dass ich den Schaden in jedem Fall angeben muss. Im gleichen Absatz jedoch, dass der Schaden keine Wertminderung des Autos nach sich zieht, sofern die Reparatur fachgerecht durchgeführt wird.

Frage in die Runde - seht ihr das nicht genauso, dass hierbei für mich ein Nachteil entsteht? Ich meine, dass die fehlende Unfallfreiheit im Falle des Verkaufs auf jeden Fall den Preis senken und somit eine Wertminderung nach sich ziehen wird.

Ich habe dies auch schon meinem Serviceberater zurückgespielt. Er meinte, dass dies mittlerweile bei neuen Fahrzeugen üblich sei. Einverstanden war ich damit dennoch nicht. Morgen erhalte ich das Auto wieder, der Gutachter ist auch noch mit dabei.

Ist das wirklich so? Ich meine, ich hätte Anspruch auf eine Wertminderung. Oder könnt ihr mir das widerlegen? Ich hab mich ein wenig belesen...ich ziele hier in Richtung "merkantiler Minderwert".

Die Schadenhöhe beträgt 2400,- Euro.

Danke im Voraus für etwaige Hilfe. :)

Henrik
 
Hallo Henrik,

grundsätzlich müssen alle (behobenen) Schäden beim Verkauf angegeben werden, die über eine bloße Bagatelle hinausgehen - ganz gleich ob dies nun aufgrund eines (laienhaft beschreiben) Unfall beruht oder nicht. Und die Bagatellgrenze wird sogar von sog. Smart-Repair teils überschritten.

Ebenso ist es auch nicht verkehrt, wenn kein merkantiler Minderwert bei fach- und sachgerechter Reparatur angesetzt wird. Gerade bei Schäden knapp oberhalb von Bagatellen ist dies regelmäßig der Fall.

Hier findest du auch mal eine informative Übersicht (ohne tatsächliche rechtliche Verbindlichkeit). Dazu eine Auflistung von Beispielen und ein Berechnungsmodell. (Hier gibt es aber verschiedene Modelle!)

Du kannst den Gutachter aber auch dazu befragen, warum er in deinem konkreten Fall diese Annahme für sein Gutachten trifft. Interessant wird hierbei auch sein, wer den Gutachter "beauftragt" hat (gegnerische Versicherung oder du).
 
Danke dir für deine Antwort. Beruhigt mich bzw. lässt mich ein wenig zurück rudern. Die Sache werd ich morgen mal ansprechen.

Danke!!!

Zur Info noch: die Beauftragung des Gutachtens oblag meiner Entscheidung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Henrik,

grundsätzlich müssen alle (behobenen) Schäden beim Verkauf angegeben werden, die über eine bloße Bagatelle hinausgehen - ganz gleich ob dies nun aufgrund eines (laienhaft beschreiben) Unfall beruht oder nicht. Und die Bagatellgrenze wird sogar von sog. Smart-Repair teils überschritten.

Ebenso ist es auch nicht verkehrt, wenn kein merkantiler Minderwert bei fach- und sachgerechter Reparatur angesetzt wird. Gerade bei Schäden knapp oberhalb von Bagatellen ist dies regelmäßig der Fall.

Hier findest du auch mal eine informative Übersicht (ohne tatsächliche rechtliche Verbindlichkeit). Dazu eine Auflistung von Beispielen und ein Berechnungsmodell. (Hier gibt es aber verschiedene Modelle!)

Du kannst den Gutachter aber auch dazu befragen, warum er in deinem konkreten Fall diese Annahme für sein Gutachten trifft. Interessant wird hierbei auch sein, wer den Gutachter "beauftragt" hat (gegnerische Versicherung oder du).

Eine Frage habe ich noch: woher nimmst du dein Wissen? Nicht, dass ich es anzweifele. Ich würde es nur gern wissen. :)
 
Das ist zwischen den Gedächtnis- und Erinnerungslücken von Studium und Ausbildung/Referendariat noch hängen geblieben. Aber das gilt natürlich nur für das hiesige Bundesland. Hier wird das vorgestellte Modell in aller Regel herangezogen.
 
Ich hatte annähernd das gleiche Problem.
Mir ist vor etwa 2 Jahren ein über 80jähriger in die Seite gefahren. Glücklicherweise gab es nur Blechschaden.
Seitenteil und Schwellerverkleidung wurden getauscht und waren lediglich geschraubt, dennoch kostete der Spass fast 4000 Euro.
Wertminderung wurde mir wegen des Fahrzeugalters nicht zugebilligt.
Der Gutachter war nun der Meinung, dass es aufgrund der Reparatur beim möglichen Verkauf zu keiner wertminderung kommen würde, ich den Schaden aber angeben müsse, dies sei immer so, wenn Neuteile verbaut würden.
Mein :) :-) war sogar der Ansicht, dass es durch den Austausch zu einer Wertverbesserung gekommen sei und ich dies nicht angeben müsse.
Am Seitenteil war unterhalb der Fensterdichtung ein Rostbläschen und die Schwellerenden waren durch Steinschlag beschädigt.

Wie dem nun auch letztendlich sei, mir ist es zwischenzeitlich völlig egal, weil ich das Auto nicht verkaufen werde.
Ich habe Fotos in allen Phasen der Reparatur zur Dokumentation der Historie angefertigt und gut ist.
 
Bis zu einem Fahrzeugalter von 4 Jahren, ist es eigentlich kein Problem von der Versicherung eine Wertminderung ausbezahlt zu bekommen. Darüber wirds schwierig. Es gibt aber auch Urteile da wurde selbst bei 6 Jahre alten Fahrzeugen eine Wertminderung erfolgreich eingeklagt.
 
Die pauschale 4-5-Jahre-Regel wurde weitestgehend abgeschafft, da sie nicht wirklich sachdienlich war. Auch wenn es die Versicherer gerne anders hätten. Denn gerade Sammlerfahrzeuge, Exoten, Young- und Oldtimer sind regelmäßig über diese Altersgrenze hinweg, können aber gleichwohl einen erheblichen merkantilen Minderwert erleiden, der sogar die reinen Reparatur-/ Instandsetzungskosten übersteigen kann.
 
Die pauschale 4-5-Jahre-Regel wurde weitestgehend abgeschafft, da sie nicht wirklich sachdienlich war. Auch wenn es die Versicherer gerne anders hätten. Denn gerade Sammlerfahrzeuge, Exoten, Young- und Oldtimer sind regelmäßig über diese Altersgrenze hinweg, können aber gleichwohl einen erheblichen merkantilen Minderwert erleiden, der sogar die reinen Reparatur-/ Instandsetzungskosten übersteigen kann.
Ja klar, aber da muss man dann Klagen und ein Gutachten für den Ermittlung der Wertminderung muss auch erstellt werden.
 
Diese Problematik kann man weitestgehend umgehen, indem man sich von Anfang an als Geschädigter selbst den Gutachter aussucht. Viele nehmen halt nur allzu gerne das "freundliche Angebot der gegnerischen Versicherung" an, die bereitwillig den Gutachter vorbeischicken möchte.

Im Rechtsstreit beauftragt dann ohnehin das Gericht einen Sachverständigen, der nach mehr oder minder langer Wartezeit ein entsprechendes "Pamphlet" vorlegt und darin auch haarklein den merkantilen Minderwert verneinen oder begründen wird; teils sogar nach den verschiedenen Berechnungsmodellen und einer entsprechenden Stellungnahme.
 
Diese Problematik kann man weitestgehend umgehen, indem man sich von Anfang an als Geschädigter selbst den Gutachter aussucht.

Genau das habe ich gemacht und viel Streit mit der gegnerischen Versicherung gehabt und unzählige Telefonate geführt.
Ein Freund von mir ist Unfall-Instandsetzer und Lackierer, er hat mir einen Kostenvoranschlag in Höhe von 2000 Euro gemacht, was ich der Versicherung mitgeteilt habe.
Diese wollte den KVA nicht anerkennenund verlangte ein Gutachten. Ich habe denen gesagt, dann bestimme ich den Gutachter selbst und man war einverstanden.
Als dieser Gutachter dann 4000 Euro Reparaturkosten ermittelte und ich eine Kostenabtretungserklärung für meinen Freund ausgestellt habe, wollte man seitens der Versicherung nun plötzlich nur die 2000 Euro gemäß dessen vorherigen KVA zahlen und unterstellte ganz offen eine Betrugsabsicht meinerseits. Übrigens haben die mir zuvor unter Zeugen eine Genehmigung für die Reparatur gemäß Gutachten erteilt.
Mir wurde sogar zugesagt, 4 gleichwertige Felgen zu bezahlen, wenn die verbauten nicht mehr zu bekommen wären, worauf mich "mein" Gutachter aufmerksam gemacht hat.
Der ganze Streit zog sich über insgesamt 5 Monate hin und die haben auch nicht einen einzigen Cent vorab gezahlt - alles reine Schikane!
Nach Rücksprache mit mir, hat dann mein Freund einen RA beauftragt, der ein Schreiben an die Versicherung aufgesetzt hat und plötzlich erfolgte die Zahlung (nach Gutachten!) innerhalb von 2 Tagen.
Bei der ganzen Aktion habe ich jetzt wenigstens noch eine grundierte Schwellerverkleidung (verdeckter Rost) für die unbeschädigte Seite, eine Lackierung für die Motorhaube und eine Styling 32-Felge in 8.5x17 als Reserve bekommen. Die verschrammte Felge wurde aufgearbeitet und neu lackiert.
Wegen der nicht gezahlten wertminderung habe ich dann nichts mehr unternommen... hatte keine Lust mehr auf weiteren Streit!

Hinweis:
Wenn die Möglichkeit besteht, so eine 32er-Felge in dieser Größe noch zu bekommen, schlagt zu!
Meine kam nach 8 Wochen aus Portugal und es wäre auch nur noch eine weitere Felge von/über BMW in der Schweiz zu bekommen gewesen.
 
Glück und Pech kann man leider immer haben. Ich kenne auch Regulierungszeiten von zwei Wochen bis hin zu weit über zwei Jahre.

Bei den Versicherern gibt es halt zwei Haupt"probleme":
1. Rendite erwirtschaften
2. allgegenwärtige Betrügereien abwehren

Gerade den zweiten Aspekt darf man nicht unterbewerten. Denn die Dreistigkeit und Unverfrorenheit mancher Menschen ist einfach erschreckend.

Allerdings soll das nicht heißen, dass die Versicherer nicht auch aus Grund 1 heraus darauf hoffen und spekulieren, dass nicht der ein oder andere Geschädigte teils auf seine Ansprüche verzichtet oder gar nicht erst im vollen Umfang davon Gebrauch macht.
 
Deswegen würde ich immer einen Rechtsanwalt bei einem Unfall mit einschalten, der regelt das dann mit der Versicherung.
Muss ja sowieso die gegnerische Versicherung zahlen wenn man keine Schuld trägt.
 
Deswegen würde ich immer einen Rechtsanwalt bei einem Unfall mit einschalten, der regelt das dann mit der Versicherung.
Muss ja sowieso die gegnerische Versicherung zahlen wenn man keine Schuld trägt.

Vorsicht! Es gilt stets die Verpflichtung zur Schadensminderung!

Gerade bei Bagatellen sollte man es sich gut überlegen, ob man Gutachter und/oder Rechtsanwalt hinzuzieht. Da kann man ganz schnell auf den gesamten Kosten sitzen bleiben. Gleiches gilt für Ersatzfahrzeuge (Stichwort: Unfalltarif beim Mietwagen). Auch eine ganz böse Kostenfalle, die schnell einige hundert Euro kosten kann, die keine gegenfrische Versicherung ersetzen wird.
 
Klar, bei Bagatellschäden is das nochmal was anderes, ich glaub die Grenze liegt irgendwo bei 700€.
Aber über die 700€ ist man auch relativ schnell drüber.
 
Unverschuldeter Schaden - da nehme ich den GA/SV meines Vertrauens! Den RA sowieso.
Bei der Schadenhöhe bitte auch die UST beachten. Hier ist die Schadenhöhe ja nicht besonders hoch, jedoch war
in einem anderen Fall folgender Sachverhalt für den Richter entscheidend:
"Bei zwei gleichwertigen Fahrzeugen würde doch kein Interessent den ex-verunfallten kaufen oder?"
Im oberen Preissegment ist Unfallfreiheit meist die erste Frage, danach geht es dann gar nicht weiter!
 
...Ist das wirklich so? Ich meine, ich hätte Anspruch auf eine Wertminderung. Oder könnt ihr mir das widerlegen? ....
Die Schadenhöhe beträgt 2400,- Euro.

Hi,
wir hatten ja sehr ähnliche Schäden (ich hab mir mal erlaubt dein Foto aus dem anderen Thread einzustellen, zum Vergleich ). Auch am Z4 meiner Frau beträgt die Schadenhöhe nur 2.600,-€, allerdings bekommt sie zusätzlich noch 200,-€ Wertminderung ausgezahlt. Warum das bei dir nicht auch so ist, verstehe ich nicht.
Jedenfalls scheinen unsere Gutachten, im Vergleich, doch realistisch zu sein, ich hätte den Schaden anfangs viel höher eingeschätzt.

LG

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Hi,
wir hatten ja sehr ähnliche Schäden (ich hab mir mal erlaubt dein Foto aus dem anderen Thread einzustellen, zum Vergleich ). Auch am Z4 meiner Frau beträgt die Schadenhöhe nur 2.600,-€, allerdings bekommt sie zusätzlich noch 200,-€ Wertminderung ausgezahlt. Warum das bei dir nicht auch so ist, verstehe ich nicht.
Jedenfalls scheinen unsere Gutachten, im Vergleich, doch realistisch zu sein, ich hätte den Schaden anfangs viel höher eingeschätzt.

LG

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Interessant. Hmmm.
In meinem Gutachten wurden sogar 3 Tage Reparatur genannt. Da der Gutachter mich wegen scharfer Kanten nicht mehr fahren ließ, musste das Auto seit letztem Mittwoch in der Werkstatt stehen bleiben.
 
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