Brummm
... nur zufällig hier
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die Problematik in diesen Fällen liegt meiner Meinung nach nicht unbedingt nur an Arbeitgebern sondern eher an der Gesetzgebung, die einen besonderen Kündigungsschutz für Behinderte vorgibt. Hieraus ergeben sich erhebliche Risiken für Arbeitgeber zum Nachteil von Behinderten, selbst wenn über einen gewissen Zeitraum 85% der Kosten vom AMT übernommen werden. Auch darüber sollte Nachgedacht werden.
Diese Diskussion wird durchaus geführt - auch in dem größeren Kontext der Frage, inwieweit sich Arbeitnehmerschutzrechte auf die Begründung von arbeitsvertraglichen Anstellungsverhältnissen auswirken. Unter anderem die zahllosen befristeten Arbeitsverträge sind ja das Resultat der hierzulande starken Arbeitnehmerrechte.
Ich finde diese Problematik recht kompliziert und vermag nicht zu sagen, ob man den Kündigungsschutz (z. B.) für Behinderte lockern sollte. Wie in derartigen Themen so oft, gibt es für beide Meinungen gute Argumente.

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Auch Unternehmen der Privatwirtschaft müssen ja, falls ich es halbwegs richtig in Erinnerung habe, unter gewissen Voraussetzungen behinderte Menschen bei der Auswahl "besonders" berücksichtigen.

