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Es ist schon ein paar mehr Jahre her, dass ich im Haftpflichtschaden-Bereich einer Versicherung tätig war und u.a. Mietsachschäden bearbeitet habe, grundsätzliches wird sicherlich auch heute noch Gültigkeit haben.
Sofern Versicherungsschutz gegeben ist, ist die Aufgabe Deiner Privathaftpflichtversicherung sowohl die Regulierung berechtigter als auch die Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen. Bei Mietsachschäden habe ich zu meiner Zeit immer den Zeitwert erstattet und dem Versicherungsnehmer immer mit auf den Weg gegeben, sich unverzüglich zu melden, sofern der Vermieter sich mit Forderungen bei ihm/ihr meldet. Da bin ich dann wieder aktiv geworden und hab die Forderung für den Versicherungsnehmer abgewiesen. Ich weiß leider nicht mehr, wie das mit der Kaution war. Wenn Du möchtest, klär ich das mal mit meinen ehemaligen Kollegen....
Ich glaube, das ist ein Missverständnis! ...
So hier die Antwort der Versicherung:
"... möchten Sie hiermit informieren, dass wir einen Betrag von xx Euro gezahlt haben (nicht sonderlich viel). ... Auch wenn wir die Klausel für Schäden am Mietsachen berücksichtigen, kann keine Entschädigung für die beschädigten Arbeitsplatten erfolgen. Nach dieser Klausel können mit Einschränkungen Schäden an gemieteten Räumen in Gebäuden reguliert werden. Schäden an gemietetem Mobiliar und Inventar bleiben aber nach diesem Vertrag ausgeschlossen."
Ich hätte dazu auch mal eine Frage, vielleicht befindet sich ja noch jemand hier, der ein bisschen Ahnung von Mietrecht hat. Und zwar ziehe ich nun in eine neue Wohnung und es ist die erste, die eine Einbauküche mitverbaut hat, die natürlich auch mitvermietet ist. Wenn dort an Schaden entsteht, übernimmt das die normale Hausratversicherung oder die private Haftpflicht? Oder macht es Sinn eine Versicherung für Mietsachschäden abzuschließen? Bin gerade etwas überfragt...
Wenn z.B. die Waschmaschine Wasser läßt und die Küche in Mitleidenschaft zieht, dann ist das ein Hausratschaden.
Wenn jedoch der Kochtopf aus der Hand fällt und ein Schaden eintritt, dann ist das ein Haftpflichtschaden.
Vergiss nicht nach Glasschäden zu fragen- ist in der Regel nur zusätzlich versicherbar.
Wenn der Vermieter die Küche mit vermietet, sollte er -- je nach Mietvertrag mit oder ohne Kleinreparaturen -- für die Instanthaltung verantwortlich sein
=> will sagen -- wenn der Herd nach ein paar Jahren kaputt ist, und du aber diesen nicht fehlerhaft bedient hast, wird der Vermieter diesen auf seine Kosten erneuern.
Du hebst hier auf den Unterschied von Verschleiß und Unfall ab, nur letzteres ist versicherbar.
Ob man überversichert ist, kann man leicht überprüfen. Da du dich durch eine Versicherung nicht BESSER stellen darfst als VOR dem Schaden, wird bestenfalls der bisherige (Zeit-) Wert erstattet. Mehr ist nicht "herauszuholen". Jetzt stellt sich noch die Frage nach unnötiger Doppelversicherung (etwa durch "versteckte" Versicherungsleistungen), wie sie etwa durch Kreditkartenzahlungen von Mietwagen bei gleichzeitiger Leistung einer privaten Unfallversicherung und des Arbeitgebers bzw. der Berufsgenossenschaft vorliegen würden. Auch die Wahrscheinlichkeit eines Schadensereignisses ist bei der Beurteilung "Überversicherung" zu beachten.
Laut Immonet:Vermieter eine Haftpflichtversicherung vom Mieter verlangen
Aber ohne Haftpflicht durchs Leben gehen zu wollen ist schon echt waghalsig...
In solchen Fällen (Personenversicherungen aka Unfallversicherungen) gibt es keine Überversicherung