Z4 s23i oder s28i?

Wegen der zumeist ausgeschlossenen Mängelhaftung ist ein Privatkauf natürlich risikobehaftet. Etwas Geld sollte also für etwaige Reparaturen "beiseite" liegen. ;)
Geld beiseitelegen sowieso aber der Händler bezahlt Schaden doch auch nicht oder was ist da alles abgedeckt ?
 
Die haben wir bald voll, oder? :D

Ich würde auf jeden Fall eine 6 Zylinder empfehlen ob 23/30/35 musst du wissen.
Mein 23i ist alles andere als Lahm im "Tagesgeschäft" und viel schneller geht auf der Landstrasse eh kaum (ausser in den Graben...).

Ich hatte mir damals auch die Frage gestellt - man muss ganz einfach auf dem Boden bleiben und rational und emotionslos, so weit es geht entscheiden!

Was soll dann noch als Steigerung kommen?
Och ich kenn da einige:b
 
Wegen der zumeist ausgeschlossenen Mängelhaftung ist ein Privatkauf natürlich risikobehaftet. Etwas Geld sollte also für etwaige Reparaturen "beiseite" liegen. ;)

Wohl war! In der Regel spart man aber beim Privatkauf (über die Zeit gesehen) einen ordentlichen Batzen Geld, wenn man nicht gerade das Pech hat und ein Montagsauto erwischt.

Geld beiseitelegen sowieso aber der Händler bezahlt Schaden doch auch nicht oder was ist da alles abgedeckt ?

Der Händler bzw. Garantiegeber ist dazu verpflichtet im Rahmen der Gebrauchtwagengarantie (eigentlich ist es glaube ich "nur" eine Gewährleistung) alle auftretenden Sachmängel zu beseitigen.
Bei Verschleißteilen, wie Reifen, Bremsen, etc., solltest du beim Kauf schon darauf achten, daß die nicht "kurz vor Ende" sind, ebenso TÜV und Serviceintervalle.

Schonmal von Garantie gehört ?

Mit Garantie verbinden die meisten "rundum sorglos", soweit die Theorie. Die Realität kann jedoch ganz anders aussehen, so z.B. bei meinem derzeitigen 35i, den ich im Januar als Jahreswagen bei einem BMW Händler in Nürtingen als PremiumSelection Fahrzeug erwarb. Notwendige Instandsetzungs-/Aufbereitungsarbeiten wurden nicht, oder nicht fachgerecht durchgeführt, trotz schriftlicher Aufforderung vor dem Kauf (Doppelversand par Mail und Fax). Nach wochenlangem hin und her, inkl. Einbeziehung der Kundenbetreuung in München, hat der Händler dann doch eingelenkt und die Sachmängel wurden beseitigt.
 
Schonmal von Garantie gehört ?
... und treffsicher das falsche Stichwort genannt... :whistle:

Geld beiseitelegen sowieso aber der Händler bezahlt Schaden doch auch nicht oder was ist da alles abgedeckt ?
Kurz gesagt besteht im gesetzlich vorgesehenen Umfang eine Haftung eines jeden Verkäufers für (bestehende) Mängel der Kaufsache (hier: des verkauften Autos). Diese Mängelhaftung wird landläufig oft "Gewährleistung" genannt (weil das früher mal tatsächlich so im Gesetz stand). Beim Privatverkauf wird die Mängelhaftung im Kaufvertrag zumeist ausdrücklich ausgeschlossen - was auch rechtlich zulässig ist. Der gewerbliche PKW-Verkäufer kann seine Mängelhaftung dagegen nicht ohne Weiteres ausschließen.

Im Ergebnis verhält es sich daher so, dass vom Händler in aller Regel mit Mängelhaftung gekauft wird, von privat zumeist ohne. Damit ist das Risiko des Käufers bei einem Privatkauf tendenziell höher. Denn die gesetzliche Mängelhaftung ist zwar bei weitem kein "rundum-sorglos-Paket", wie es bisweilen gerne vermutet wird. Aber sie gibt einige Ansprüche bei Defekten, die sich nach Kauf des Fahrzeugs zeitnah manifestieren.

Mit einer "Garantie" hat all das nichts zu tun. Eine "Garantie" ist eine freiwillige Qualitäts- oder Haftungszusage des Verkäufers auf rein vertraglicher Basis und zu ganz bestimmten, vertraglich definierten Bedingungen.
 
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... Eine "Garantie" ist eine freiwillige Qualitäts- oder Haftungszusage des Verkäufers auf rein vertraglicher Basis und zu ganz bestimmten, vertraglich definierten Bedingungen.

Und da sollte man tunlichst aufs "Kleingedruckte" achten, sonst kommt später die böse Überraschung, wenn der Garantiegeber die Kosten nicht übernimmt, weil genau "dieser" Mangel von der Garantieleistung ausgeschlossen ist. Auch eine EuroPlus, oder ähnliches, ist weit entfernt von "rundum sorglos".
 
... und treffsicher das falsche Stichwort genannt... :whistle:


Kurz gesagt besteht im gesetzlich vorgesehenen Umfang eine Haftung eines jeden Verkäufers für (bestehende) Mängel der Kaufsache (hier: des verkauften Autos). Diese Mängelhaftung wird landläufig oft "Gewährleistung" genannt (weil das früher mal tatsächlich so im Gesetz stand). Beim Privatverkauf wird die Mängelhaftung im Kaufvertrag zumeist ausdrücklich ausgeschlossen - was auch rechtlich zulässig ist. Der gewerbliche PKW-Verkäufer kann seine Mängelhaftung dagegen nicht ohne Weiteres ausschließen.

Im Ergebnis verhält es sich daher so, dass vom Händler in aller Regel mit Mängelhaftung gekauft wird, von privat zumeist ohne. Damit ist das Risiko des Käufers bei einem Privatkauf tendenziell höher. Denn die gesetzliche Mängelhaftung ist zwar bei weitem kein "rundum-sorglos-Paket", wie es bisweilen gerne vermutet wird. Aber sie gibt einige Ansprüche bei Defekten, die sich nach Kauf des Fahrzeugs zeitnah manifestieren.

Mit einer "Garantie" hat all das nichts zu tun. Eine "Garantie" ist eine freiwillige Qualitäts- oder Haftungszusage des Verkäufers auf rein vertraglicher Basis und zu ganz bestimmten, vertraglich definierten Bedingungen.
Noch hinzuzufügen ist, dass selbst ein Doctor, Bäcker, Lackierer, Blumenhändler,.... NICHT OHNE Gewährleistung verkaufen darf, wenn er dienstlich benutzt wurde. ( beim Verkauf MwSt hat)
 
Noch hinzuzufügen ist, dass selbst ein Doctor, Bäcker, Lackierer, Blumenhändler,.... NICHT OHNE Gewährleistung verkaufen darf, wenn er dienstlich benutzt wurde. ( beim Verkauf MwSt hat)
Abgesehen von der Irrelevanz dieser Aussage ist sie in mehrfacher Hinsicht unzutreffend. ;)

- Ein Arzt verkauft nicht, sondern der ärztliche Behandlungsvertrag ist ein Sonderfall des Dienstvertrags. Für Dienstverträge gibt es keine kaufrechtliche Mängelhaftung.
- Ein Lackierer kann wohl Farbe verkaufen, in der Regel erbringt er aber mit den Lackieren eine Werkleistung. Auch dafür gilt eine andere Mängelhaftung - auch wenn die der kaufrechtlichen Mängelhaftung recht ähnlich ist. Schuldet er die Lackierung als Dienst, gibt es wiederum gar keine Mängelhaftung.
- Welchen Raum siehst du in der Praxis für eine Mängelhaftung beim Bäcker und beim Blumenhändler?

Für die Praxis und insbesondere für diesen Fred ist all das wie gesagt irrelevant. :) :-)
 
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Abgesehen von der Irrelevanz dieser Aussage ist sie in mehrfacher Hinsicht unzutreffend. ;)

- Ein Arzt verkauft nicht, sondern der ärztliche Behandlungsvertrag ist ein Sonderfall des Dienstvertrags. Für Dienstverträge gibt es keine kaufrechtliche Mängelhaftung.
- Ein Lackierer kann wohl Farbe verkaufen, in der Regel erbringt er aber mit den Lackieren eine Werkleistung. Auch dafür gilt eine andere Mängelhaftung - auch wenn die der kaufrechtlichen Mängelhaftung recht ähnlich ist. Schuldet er die Lackierung als Dienst, gibt es wiederum gar keine Mängelhaftung.
- Welchen Raum siehst du in der Praxis für eine Mängelhaftung beim Bäcker und beim Blumenhändler?
- Ein Ausschluss der Mängelhaftung ist individualvertraglich immer möglich.

Für die Praxis und insbesondere für diesen Fred ist all das wie gesagt irrelevant. :) :-)
Es geht nicht darum was der jenige von Beruf ist. Wenn der aktuelle Besitzer selbstständig ist (egal in welchem Gewerbe) und er das Fahrzeug nicht aus den Büchern raus kauft um es privat zu verkaufen, haftet er wie ein Autohändler auch der keine extra Garantie dazu verkauft...
 
Noch hinzuzufügen ist, dass selbst ein Doctor, Bäcker, Lackierer, Blumenhändler,.... sein Gebrauchtfahrzeug NICHT OHNE Gewährleistung an Privatpersonen verkaufen darf, wenn das Fahrzeug bis dahin dienstlich benutzt wurde. (und insofern auch beim Verkauf MwSt hinzugerechnet werden muss)
Die vollständige Gestaltung eines Satzes in einfacher deutscher Sprache hilft bisweilen bei der Vermeidung von Missverständnissen. ;)
 
Der ist ja gelb - womöglich ein (Sonnen-)Blumenhändler? :+
 
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Der ist ja gelb - womöglich ein (Sonnen-)Blumenhändler? :+

Ich dachte da eher an Senf, also Einzelhandel/Supermarkt. :roflmao:

Damit es in Teilen beim Thema bleibt, ein 30i ist ein sehr feines Fahrzeug. Bin vor dem 35i einen 30i fast zwei Jahre lang gefahren, der hat wirklich Spaß gemacht. Laufruhe, Motorsound und Leistung harmonieren sehr gut. Zu letzterer muß ich sagen, daß sie für einen Fahranfänger nach meiner Ansicht auch noch zuviel ist.
 
Wieso nicht direkt ein 3.5i/is wenn es ein Gebrauchter wird?Die lassen sich genauso handzahm fahren wie die kleineren Modelle (mit denen man sich übrigens auch hervorragend umbringen kann wenn man es darauf anlegt) wenn die Sicherheitssysteme aktiv sind und sind in der Regel besser ausgestattet und nur wenig teurer in Anschaffung und Unterhalt.Die Lust nach mehr Leistung kommt schnell und ein Wechsel ist dann nur mit erheblichen Verlust zu realisieren.Ich würd mich ja zwischen 3.0 oder den grösseren Turbos entscheiden (Sauger oder Turbo).Nur ein gut gemeinter Rat.Spart langfristig Geld.
 
Optisch der Hammer ist mir aber ein wenig zu verbastelt :/ und wahrscheinlich auch relativ hart Dank neuen Fahrwerk da es nen Alltagsauto wird glaub nicht so vorteilhaft
Hätte i keinen Z, würde i den SOFORT nehmen...
TOP Ausstattung, geile Optik, wenig km...
P.S.: bei mir is mein Max auch nenn Daylicar...
 
Stimmt, die 20" Räder und die Tieferlegung sind schon "too much". Kommt hinzu, daß du mit dem FZ evtl. sogar Probleme beim TÜV / mit der Rennleitung bekommen könntest, da Teile der Beleuchtungsanlage foliert sind (Frontscheinwerfer und Seitenblinker). Potential zum "King of the Eisdiele" hat er dennoch. :whistle:

/Edit:
Und es fehlt die Lenkradheizung. :D
 
Stimmt, die 20" Räder und die Tieferlegung sind schon "too much". Kommt hinzu, daß du mit dem FZ evtl. sogar Probleme beim TÜV / mit der Rennleitung bekommen könntest, da Teile der Beleuchtungsanlage foliert sind (Frontscheinwerfer und Seitenblinker). Potential zum "King of the Eisdiele" hat er dennoch. :whistle:

/Edit:
Und es fehlt die Lenkradheizung. :D
20“ bekommt man gut an den Mann. Aus dem Erlös schöne 19“. Da bleibt sogar noch was übrig.
Folie an den Scheinwerfern/Blinkern/Reflektoren kann man ja jederzeit abziehen...
 
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