Wie vermarktet man ein "Restwert" Auto?

Kinofan

Der Tunnelfetischist unter den "Dreien"
Registriert
30 Oktober 2005
Ort
Nürnberger Land
Wagen
BMW Z4 e85 M roadster
Meine Tochter hatte vorletzten Freitag einen Unfall mit Ihrem fast neuen A1

5 Wochen alt
485 km

Nun hat der Gutachter festgestellt, dass es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist.

Wie bekomme ich den A1 nun am Besten verkauft?
Den Restwert von 6.850€ empfinde ich als viel zu niedrig.

Ich bin (leider) total unerfahren was Unfälle betrifft.... :D

Hat da jemand Ahnung?
 
Ich kenn das so, dass Du durch Deine VK den Schaden ersetzt bekommst (wohl ein neues Fahrzeug - ich unterstelle es besteht eine VK - hoffentlich, bei dem Fahrzeugalter) und die Versicherung das beschädigte Fahrzeug über eine Restwertbörse an den Mann bringt
 
Entweder in eine Restwertbörse einstellen. Den Wagen am besten vorher Schlachten und Einzelteile selbst verkaufen. Oder halt im ganzen verkloppen. Bringt aber weniger ein

Hatte der Wagen VK?
 
Meine Tochter hatte vorletzten Freitag einen Unfall mit Ihrem fast neuen A1

5 Wochen alt
485 km

Nun hat der Gutachter festgestellt, dass es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist.

Wie bekomme ich den A1 nun am Besten verkauft?
Den Restwert von 6.850€ empfinde ich als viel zu niedrig.

Ich bin (leider) total unerfahren was Unfälle betrifft.... :D

Hat da jemand Ahnung?
Was hast Du denn für eine Versicherung? Normal sollte doch bei so einem neuen Auto bei entsprechender Versicherung, VK, ein Passus in der Art drin sein:
Bei Zerstörung oder Verlust eines Pkw innerhalb von 12 Monaten nach Erstzulassung
zahlen wir nicht nur den Wiederbeschaffungswert, sondern den Neupreis, wenn Sie den Pkw als Neufahrzeug gekauft haben.
 
Habe gerade mit dem Anwalt telefoniert.....

Der Schaden wurde erstmal als Haftpflichtschaden an die gegnerische Versicherung gemeldet,
mit der Aufforderung den Schaden zu 100% zu übernehmen.

Der Anwalt sagt, wenn ich den Wagen an einen anderen Aufkäufer zu einem höheren Preis verkaufe,
dann freut sich die Versicherung, denn dann braucht sie weniger zu bezahlen.
Der Vorteil des höheren Preises geht zugunsten der Versicherung. Der Verkaufspreis muss nachgewiesen werden.

Das Autohaus, wo wir jetzt den Neuwagen bestellt haben, hat mir zugesagt den A1 zum Restwert des Gutachtens anzukaufen.
Hierzu hat mir der Anwalt auch geraten. Dann hätte ich dieses Problem vom Tisch.

Der Restwert plus die Reparaturkosten ergeben in etwa den Neuwagenpreis.
Dann habe ich nichts verloren. :) :-)

Schade, ich dachte, wenn ich den kaputten A1 selber für einen besseren Preis verkaufe wäre es mein Verdienst,
dem ist aber nicht so....
Also bekommt der Händler einen günstigen A1 zu reparieren.... ;)
So machen die das..... ;)
 
Schau doch erst mal in deine Versicherungsunterlagen.

Wenn deine Tochter der Erstbesitzer ist, dann ist doch bei gängingen Versicherungen eine Neupreis- Neuwagenentschädigung im ersten halben, oder sogar ganzem Jahr enthalten.

Aber damit kenne ich mich auch (zum Glück) nicht aus, ich hatte noch nie einen Neuwagen ;)


.
 
Schau doch erst mal in deine Versicherungsunterlagen.

Wenn deine Tochter der Erstbesitzer ist, dann ist doch bei gängingen Versicherungen eine Neupreis- Neuwagenentschädigung im ersten halben, oder sogar ganzem Jahr enthalten.

Aber damit kenne ich mich auch (zum Glück) nicht aus, ich hatte noch nie einen Neuwagen ;)


.
So wie ich Martins letzten Post deute ist seine Tochter nicht Schuld gewesen.

Der Schaden wurde erstmal als Haftpflichtschaden an die gegnerische Versicherung gemeldet,
mit der Aufforderung den Schaden zu 100% zu übernehmen.
 
Ach Mist, das hatte ich gar nicht gelesen, ich hab zulange in meinen Unterlagen gelesen, da ist der Post an mir vorbei....

Genau wie deiner ein paar Minuten vorher auch ;)
 
Genau, erstmal ist sie unschuldig.... :) :-)
Bis wir sehen, was der Busfahrer so daherlügt
und die gegnerische Versicherung draus macht......
man weiss ja nie...

Zum Schluss ist es wohl egal.
Die Vollkasko würde einen Neuwagen zahlen (24 Monate bei min. 80% Schaden)
Die HF würde sogar einen Ticken mehr bezahlen (Restwert+Reparaturkosten)
 
unabhängig davon ob es ein fremdverschuldeter Haftpflichtschaden ist, kannst Du den Schaden auch über Deine VK-Versicherung abwickeln lassen, wenn dies für Dich günstiger ist (Neuwagenentschädigung)
 
übrigens, wenn der Wagen nicht älter als 4 Wochen (und max. 1.000 km) gewesen wäre (schade knapp drüber), würde sogar die gegnerische Haftpflichtversicherung den Neuwert ersetzen
 
Genau, erstmal ist sie unschuldig.... :) :-)
Bis wir sehen, was der Busfahrer so daherlügt
und die gegnerische Versicherung draus macht......
man weiss ja nie...

Zum Schluss ist es wohl egal.
Die Vollkasko würde einen Neuwagen zahlen (24 Monate bei min. 80% Schaden)
Die HF würde sogar einen Ticken mehr bezahlen (Restwert+Reparaturkosten)

Mir hat mal ein Stadtbus die Vorfahrt genommen (Motorrad) inkl. 3 Gerichtsverhandlungen
hat der "Spaß" 2,5 Jahre gedauert, obwohl er das STOP Schild nicht beachtet hat.
Kam dann nach Auswertung des Fahrtenschreibers heraus (dauerte ca. 1, 5 Jahre) und seine
"Knallzeugen" wurden auf einmal ganz klein im Gerichtssaal.
Ich sollte mich sogar auf einen Vergleich einlassen :j

Hoffe es geht bei dir schneller.
 
Hallo,
In deinem Fall muss die Versicherung den kompletten Wert des Fahrzeuges, also Neuwagen erstatten. Abzüge dürfen die nicht machen. Bei Fahrzeugen bis 6 Monate alt ist der Neuwert zu erstatten. Versicherung Anschreiben, Frist setzen, und ja nichts mit dem beschädigten Fahrzeug machen sondern denen zur Verfügung stellen.
 
Hallo,
In deinem Fall muss die Versicherung den kompletten Wert des Fahrzeuges, also Neuwagen erstatten. Abzüge dürfen die nicht machen. Bei Fahrzeugen bis 6 Monate alt ist der Neuwert zu erstatten. Versicherung Anschreiben, Frist setzen, und ja nichts mit dem beschädigten Fahrzeug machen sondern denen zur Verfügung stellen.
 
Hallo,
In deinem Fall muss die Versicherung den kompletten Wert des Fahrzeuges, also Neuwagen erstatten. Abzüge dürfen die nicht machen. Bei Fahrzeugen bis 6 Monate alt ist der Neuwert zu erstatten. Versicherung Anschreiben, Frist setzen, und ja nichts mit dem beschädigten Fahrzeug machen sondern denen zur Verfügung stellen.
 
Hallo,
In deinem Fall muss die Versicherung den kompletten Wert des Fahrzeuges, also Neuwagen erstatten. Abzüge dürfen die nicht machen. Bei Fahrzeugen bis 6 Monate alt ist der Neuwert zu erstatten. Versicherung Anschreiben, Frist setzen, und ja nichts mit dem beschädigten Fahrzeug machen
sondern denen zur Verfügung stellen.
 
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