weisse Fläche an Fronscheinwerfer folieren

alfaromero

Fahrer
Registriert
15 März 2016
Wagen
BMW Z4 e89 sDrive35i
Hallo, habe irgendwo gesehen, dass da einer die weisse Fläche oben auf den Frontscheinwerfer foliiert hat.
Würde mich auch interessieren
a) hält das
b) scheint das durch
c) erlischt die Zulassung in D
d) oder in der CH

Gruss,
 
Da erlischt die Betriebserlaubnis -> unerlaubter Eingriff in die Beleuchtungsanalge.
Ein Bekannter wollte das bei seinem Z machen. Ihm wurde jedoch von einem befreundeten Polizeibeamten davon abgeraten, wegen oben genanntem Grund.
 
Scheinwerferblenden in der Form gibt es leider nicht für den E89, ich habe mir daher wie bei dem grünen Zetti ebenfalls den weissen Bereich schwarz folieren lassen, finde es super ! Bild folgt heute Abend ! Zulässig ist das Ganze jedoch nicht....
 
Ich freu mich schon, wenn der erste mal an den "Richtigen" gerät im Rahmen einer Verkehrkontrolle/HU... :whistle:
 
Das Risiko besteht natürlich, ich denke aber den meisten fällt das nicht mal auf und wenn doch wird eben die Folierung entfernt und die Strafe gezahlt, würde mich auch ärgern aber ich denke das Risiko ist überschaubar !!
 
Und das ist sicher Verboten? Es wird doch nicht das Leuchtmittel angeklebt .
Du "veränderst" den Scheinwerfer und je nachdem an wen du gerätst könnte es Schwierigkeiten geben.
Mit Schwierigkeiten meine ich z.B. eine Mängelkarte.
Ich glaube kaum, dass ein normaler Polizeibeamter überhaupt diese Veränderung bemerken, geschweige denn ahnden würde.8-)
Ähnlich schätze ich die Reaktion bei der HU ein, denen wird es zwar auffallen aber wahrscheinlich nicht unbedingt stören.
Es gibt ja auch, sofern foliert, immer noch die Möglichkeit die Folie vor Ort zu entfernen.:D
 
Zuletzt bearbeitet:
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe das ja nicht vor aber mich würde doch interessieren was der Tüv daran auszusetzen hat wenn keine Beeinträchtigung des Scheinwerfern vorliegt.
 
Das Problem ist einfach unser schönes Deutschland, hier musst du für alles was nicht der Norm entspricht eine Bescheinigung/Prüfunterlage/Bestätigung etc. haben.
Da der Scheinwerfer nicht mit einer Blende/aufgeklebten Folie geprüft wurde entspricht er dann nicht mehr dem Prüfmuster und verliert streng genommen die Zulassung.
 
§49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze

(2) Scheinwerfer dürfen abdeckbar oder versenkbar sein, wenn ihre ständige Betriebsfertigkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird.

Ich würde rein aus Neugierde gern mal einen Tüv oder Dekra Mitarbeiter dazu befragen.
 
(2) Scheinwerfer dürfen abdeckbar oder versenkbar sein, wenn ihre ständige Betriebsfertigkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird.
Das bezieht sich aber immer auf den geprüften (originalen) Zustand.

Erkundige dich mal und poste deine Erkenntnisse, ist bestimmt für einige hier interessant.
 
Also ich habe mich vorab auch informiert und bin zu dem Ergebnis gekommen das es definitiv nicht erlaubt ist , es aber auch nicht störend ist demnach keine großen folgen daraus resultieren können ...anbei 2 Bilder ;)
 

Anhänge

  • IMG-20160419-WA0024.jpg
    IMG-20160419-WA0024.jpg
    114,2 KB · Aufrufe: 249
  • IMG-20160419-WA0023.jpg
    IMG-20160419-WA0023.jpg
    130,4 KB · Aufrufe: 261
Zurück
Oben Unten