keulejr
junger Oldie-Cruiser
- Registriert
- 2 Februar 2014
- Wagen
- BMW Z4 e85 roadster 3,0i
Liegt denn inzwischen der konkrete Versicherungsvertrag vor? Dann könnte man erst einmal abklären, ob und inwieweit sich die Versicherung auf grobe Fahrlässigkeit berufen könnte. Ist diese Einrede bereits ganz oder teilweise ausgeschlossen, sieht es doch für den Versicherungsnehmer schon deutlich besser aus. Dann bliebe allein der Nachweis des Vorsatzes, wenn ansonsten alle Versicherungsbedingungen gegeben sind (insb. ordnungsgemäßes Fahrzeug).
Allerdings wird es wohl über kurz oder lang ohnehin darauf hinauslaufen, dass wohl ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden sollte. Insofern könnte man auch jetzt bereits darauf zurückgreifen. Eine Erstberatung kostet auch nicht die Welt (ca. 200€), muss halt nur vorbereitet werden (Unterlagen zusammentragen, eigene Fragen notieren, etc.).
Allerdings wird es wohl über kurz oder lang ohnehin darauf hinauslaufen, dass wohl ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden sollte. Insofern könnte man auch jetzt bereits darauf zurückgreifen. Eine Erstberatung kostet auch nicht die Welt (ca. 200€), muss halt nur vorbereitet werden (Unterlagen zusammentragen, eigene Fragen notieren, etc.).






