Frage an die Österreicher

Dr Death

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15 April 2008
Gerade kommt im Weltspiegel eine Reportage über das VW Werk in Bratislava. Da dort aber die Immobilienpreise so hoch sind, wohnen bzw. bauen viele der Arbeiter im nahen Österreich in Heinburg. Tja, seltsamerweise haben die aber alle ( soweit man gesehen hat ) noch ihre BL Kennzeichnen aus Bratislava an den Autos. Ich dachte eigentlich, sowas ist in Österreich verboten bzw. Steuerhinterziehung. Gab doch schon öfters Fälle wo der Staat solchen Leuten im Nachhinein mit Nachforderungen die Hosen ausgezogen hat.
 
Soweit ich weiß wendet der österreichische Staat doch gewisse Energien auf um so etwas zu unterbinden.
Vielleicht haben dann die Betroffenen eine kleine Wohnung in Bratislava als Hauptwohnsitz und das Haus in AT als Zweitwohnsitz o.ä.
 
Gerade kommt im Weltspiegel eine Reportage über das VW Werk in Bratislava. Da dort aber die Immobilienpreise so hoch sind, wohnen bzw. bauen viele der Arbeiter im nahen Österreich in Heinburg. Tja, seltsamerweise haben die aber alle ( soweit man gesehen hat ) noch ihre BL Kennzeichnen aus Bratislava an den Autos. Ich dachte eigentlich, sowas ist in Österreich verboten bzw. Steuerhinterziehung. Gab doch schon öfters Fälle wo der Staat solchen Leuten im Nachhinein mit Nachforderungen die Hosen ausgezogen hat.



So was Ähnliches ist mir auch bekannt, allerdings Ösis in Deutschland!
Wir haben einen Österreicher, der in einer unserer Filialen in Bayern arbeitet und der wollte sich eine 1 Zimmer-Wohnung mieten, um in D sein Auto (M3-Coupé) anmelden zu können
und gewaltig Geld zu sparen. Da ist mir irgendwas mir NOVA und Kfz-Versicherung im Gedächtnis geblieben.
Ich weiß noch, dass der unheimlich Probleme mit dem Österreichischen Finanzminister bekommen hätte, wäre das so gelaufen und er wäre mit deutschen Kennzeichen und Erstwohnsitz in A rumgefahren.
Da war sogar die Rede von Steuerhinterziehung und Betrug. Aber Genaues weiß ich nicht mehr, ist schon einige Zeit her.

Was ich aber genau weiß:
Ein Unternehmer aus dem Nachbarort hat eine kleine Halle in den Niederlanden angemietet und da ein Großteil seiner LKW und den Firmensitz angemeldet.
Da spart er definitiv viel Geld bei den Löhnen und bei der Fahrzeugunterhaltung (TÜV, Bremsenprüfungen, Gewerbebestimmungen, usw.)
 
Das geht definitiv. Postkasten in München reicht. Ich kenne (leider) jemanden aus Wien, der das mit seinen 5ern genau so schon seit Jahren macht und keine Probleme hat. Regt mich aber irgendwie auf.
 
Hallo,

also auch mir sind Fälle bekannt, wo Österreicher einen Wohnsitz in Deutschland gemeldet hatten und auch Autos zugelassen waren.

Ich hatte zwei Österreische Mitarbeiter, welche inzwischen beide im wohlverdienten Ruhestand sind. Als sie vor ca. 30 Jahren bei uns in Deutschland als Kraftfahrer angefangen haben, war das arbeitsrechtlich und steuerrechtlich noch nicht so einfach möglich mit Arbeitgeber in Deutschland und einzigem Wohnsitz in Österreich. Also mußte damals ein Scheinwohnsitz in Deutschland her, wo dann auch viele Jahre Fahrzeuge angemeldet waren. Vielleicht ist es von den österreichischen Behörden nie geandet worden, da der deutsche Wohnsitz aufgrund des deutschen Arbeitgebers schlüssig war.
 
Also es gibt immer wieder Schwerpunktaktionen, wo sie genau auf so etwas achten - und wenn es nicht gesetzlich gedeckt ist, wirds richtig teuer.
Vor 5-10 Jahren war das alles noch kein Problem, aber in letzter Zeit würd ich sowas nicht mehr machen.
Wenn die Arbeiter aus Bratislava nun keine Österreichischen Staatsbürger sind und deren Wohnung tatsächlich nur ein Zweitwohnsitz ist, dann wird es wohl wenig Probleme geben.
 
Also es gibt immer wieder Schwerpunktaktionen, wo sie genau auf so etwas achten - und wenn es nicht gesetzlich gedeckt ist, wirds richtig teuer.
Vor 5-10 Jahren war das alles noch kein Problem, aber in letzter Zeit würd ich sowas nicht mehr machen.
Wenn die Arbeiter aus Bratislava nun keine Österreichischen Staatsbürger sind und deren Wohnung tatsächlich nur ein Zweitwohnsitz ist, dann wird es wohl wenig Probleme geben.
Wenn die in Ö ein Haus gekauft haben dann kanns eigentlich kein 2.Wohnsitz sein.
Der da interviewt wurde war ja nicht der einzige aus BL. Der wohnte in der schmucken Neubausiedlung und da waren überall Autos mit BL Kennzeichen rumgestanden.
 
Das geht definitiv. Postkasten in München reicht. Ich kenne (leider) jemanden aus Wien, der das mit seinen 5ern genau so schon seit Jahren macht und keine Probleme hat. Regt mich aber irgendwie auf.

Verstoß gegen das Bundesmeldegesetz (früher Meldegesetz, Melderechtsrahmengesetz)

Wird unter Umständen sehr sehr teuer wenn die Behörden den Leuten auf die Schliche kommen. Stichwort Scheinwohnsitze.
 
das kann man mittlerweile völlig knicken. war früher hier in wien zb sehr üblich dass teure autos mit vor allem tschechischen oder ungarischen kennzeichen herumgefahren sind.
gibt nun sogar regelmäßig richtige "nova-schwerpunktaktionen" bei denen explizit teurere autos mit ausländischen kennzeichen überprüft werden.
geht mittlerweile dann sogar so weit dass man mitunter rechnungen vorlegen muss die belegen bzw beweisen dass man seinen hauptwohnsitz in österreich hat. kann man das nicht eindeutig beweisen wirds teuer.
ist also ungefähr vergleichbar mit fahren ohne führerschein ... geht solange gut bis sie dich zum ersten mal rauswinken
 
Verstoß gegen das Bundesmeldegesetz (früher Meldegesetz, Melderechtsrahmengesetz)

Wird unter Umständen sehr sehr teuer wenn die Behörden den Leuten auf die Schliche kommen. Stichwort Scheinwohnsitze.

So. Nach einem gerade geführten Telefongespräch kann ich meine Aussage noch einmal bestätigen. Erstwohnsitz als Postkasten in München und den Lebensmittelpunkt bzw. eigentlicher Hauptwohnsitz über die in Wien gemeldete Frau. Die Autos sind entsprechend in München zugelassen. Ein Beweis über eine notwendige Abwesenheit von mindestens 181 Tagen im Jahr kann wegen fehlender EU Grenzkontrollen nicht nachvollzogen werden und wird deshalb angeblich nicht verlangt. Also alles völlig legal. Moralisch wohl eher nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hb mich früher da wir einen 2.Wohnsitz in Spanien haben mit dem Thema intensiv beschäftigt.

Hier ein Auszug aus dem Gesetzestext für die Verwendung eines Fahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen in Österreich
  • Verwendung bis zu einem Monat ab Einbringung ins Inland:
    • Diese Verwendungsdauer steht jedem zu.
    • Die Frist läuft ab der erstmaligen Einbringung des Fahrzeuges ins Inland und wird durch zwischenzeitige Ausfuhr weder unterbrochen noch gehemmt.
  • Verwendung länger als ein Monat ab Einbringung ins Inland:
    • nur bei Fahrzeugen ohne dauernden Standort im Inland möglich Entscheidend ist die Art der Verwendung des Fahrzeuges.
    • Fahrzeuge haben dann keinen dauernden Standort im Bundesgebiet (daher gilt bei ihnen nicht die Vermutung eines dauernden Standortes in Inland), wenn sie z.B.:

      • für Messen oder Ausstellungen ins Inland eingebracht werden
      • überstellt werden und im Inland mehr als 1 Monat verbringen
      • zu Testzwecken (von Journalisten) im Inland verwendet werden

Sobald mit solchen Fahrzeugen Tätigkeiten vorgenommen werden, die ein „typischer Inländer“ vornimmt (in die Arbeit fahren, Einkaufen fahren etc.), wird die Behörde auf einen dauernden Standort im Inland schließen. Die Verwendung eines derartigen Fahrzeuges länger als einen Monat ab Einbringung ins Inland bewirkt, dass die ausländische Zulassung als aufgehoben gilt (auch wenn nach wie vor ausländische Kennzeichen am Fahrzeug angebracht sind). Dieses Fahrzeug ist dann nicht mehr zum Verkehr zugelassen, die Pflicht zur Steuerzahlung entsteht.


Folgen einer illegalen Verwendung ausländischer Fahrzeuge in Österreich


Wenn sich im Zuge eines Verwaltungsstrafverfahrens herausstellt, dass ein Inländer ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug durchgehend länger als einen Monat in Österreich betreibt (ohne dass die Voraussetzungen Testfahrt, Journalist vorliegen), hat dies schwerwiegende Folgen. Das Fahren eines Fahrzeuges ohne Zulassung ist eines der schwersten Delikte, die das Kraftfahrgesetz kennt (vergleichbar mit dem Lenken eines Fahrzeuges ohne entsprechenden Führerschein).
Neben einem Verwaltungsstrafverfahren für den Lenker, der gegen die Frist von einem Monat verstößt, hat auch der Lenker und/oder der Halter des Fahrzeuges mit einem Finanzstrafverfahren zu rechnen, da er Kfz-Steuer und Normverbrauchsabgabe (Nova) durch die Nichtzulassung des Fahrzeuges im Inland hinterzogen hat. Auch eine Hinterziehung der Umsatzsteuer ist denkbar. Die Polizei ist verpflichtet, der Finanzbehörde solche Fälle zu melden. Die früher bestehende Doppelwohnsitzbescheinigung (für Personen, die sowohl in Österreich als auch im Ausland einen ordentlichen Wohnsitz haben) wurde bereits vor Jahren ersatzlos gestrichen. Damit ist es für Inländer nicht mehr möglich, aus Gründen der Steuerersparnis über längere Zeit ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen zu lenken. Wenn bei einer Verkehrskontrolle zweifelsfrei die Verwendung eines ausländischen Fahrzeuges länger als einen Monat festgestellt werden kann, wird die Polizei auch die Kennzeichen sofort abnehmen. Auch Angestellte oder Vertreter, die im Inland Tätigkeiten verrichten, bei denen sie ein Fahrzeug mit ausländischen Kennzeichen zur Verfügung gestellt erhalten, können legal nur ein Monat (in Ausnahmefällen zwei Monate) das ausländische Fahrzeug für ihre Arbeit verwenden.


Gerade im Bereich SCS gibt es immer Schwerpunktkontrollen zu ausländischen Kennzeichen. Selbst ich die wir auch mehr wie 181 nachweislich in Spanien sind bin das Risiko nicht eingegangen, und habe es umgedreht.
Ö Auto in Spanien angemeldet.;) und die hier stillgelegt, ist unterm Strich "sogar günstiger" und vor allem legal.

@ Drops: Ein Beweis über eine notwendige Abwesenheit von mindestens 181 Tagen im Jahr kann wegen fehlender EU Grenzkontrollen nicht nachvollzogen werden und wird deshalb angeblich nicht verlangt :Das ist leider eine falsche Annahme. Die Beweislast liegt bei DIR, auch das das Fahrzeug nach 30 Tage wieder im Ausland war.

Hier der Gesetzestext dazu

Wer als Inländer ein ausländisches Fahrzeug in Österreich verwendet, bei dem wird vermutet, dass das Fahrzeug einen dauernden Standort in Österreich hat. Diese Vermutung gilt bis zum Gegenbeweis, den der Lenker dann zu führen hat. Diese gesetzliche Bestimmung (Beweislastumkehr durch die Vermutung des dauernden Standortes des Fahrzeuges in Österreich) führt dazu, dass der Lenker schon bei der ersten Überprüfung glaubhaft machen muss, dass das Fahrzeug keinen dauernden Standort im Inland hat, oder dass der Monat noch nicht abgelaufen ist. Oft kann man aber einen solchen Gegenbeweis nicht führen.

Die Finanz überprüft von Tankrechnungen bis hin zu simplen Einkaufsrechnungen alles im Detail nach um Nachweisen zu können das "Steuerhinterziehung" getätigt wurde. Ich weiß es aus zuverlässiger Quelle das es bis zu Observationen über einen längeren Zeitraum geht.

Porsche Wien Liesing z.B. meidet es mittlerweile teure ausländische Autos (Porsche, Audis.Lambos,,Bentleys) am freien Gelände abzustellen. Die Finanz ist dort regelmäßig unterwegs.
Oft fliegt der Schwindel auch wegen einem neidischen Nachbarn auf.
 
Zuletzt bearbeitet:
Erstwohnsitz als Postkasten in München und den Lebensmittelpunkt bzw. eigentlicher Hauptwohnsitz über die in Wien gemeldete Frau. .

Auch rechtlich mehr als bedenklich, denn sobald Du deinen Erstwohnsitz in D angibst fällst du in das deutsche Steuerrecht von Sozialversicherung bis zur Kirchensteuer..und geh dann mal hier in Ö in Pension ;)
 
So. Nach einem gerade geführten Telefongespräch kann ich meine Aussage noch einmal bestätigen. Erstwohnsitz als Postkasten in München und den Lebensmittelpunkt bzw. eigentlicher Hauptwohnsitz über die in Wien gemeldete Frau. Die Autos sind entsprechend in München zugelassen. Ein Beweis über eine notwendige Abwesenheit von mindestens 181 Tagen im Jahr kann wegen fehlender EU Grenzkontrollen nicht nachvollzogen werden und wird deshalb angeblich nicht verlangt. Also alles völlig legal. Moralisch wohl eher nicht.

Nur weil man etwas nicht nachweisen kann heißt das nicht das es legal ist ;-)

Scheinwohnsitz ist Scheinwohnsitz.
Und wenn deinen Kumpel jemand anzeigt oder verpetzt dann hat er bestimmt erstmal viel Freude.

Wohnsitzfeststellung durch die Polizei und so weiter und so weiter. ;-)

Außerdem braucht man mittlerweile auch eine sog. Wohnungsgeberbestätigung die der Eigentümer/Vermieter/Wohnungsgeber ausstellen muss. Und der macht sich strafbar wenn er Falschangaben macht.
 
Mir gehts recht ähnlich. Bin Mitgesellschafter bei einer Firma in Berlin und dementsprechend auch viel in Deutschland unterwegs. Einen Firmenwagen in Deutschland auf die Firma anzumelden ist ja grundsätzlich kein Problem, nur wie sieht das Ganze aus wenn ich das Auto auch privat nutze? Bisher waren alles Beispiele für die Privatnutzung, nicht für die gewerbliche Nutzung (das Auto wird auch zu einem großen Teil in Deutschland verwendet).

Würde es als zusätzliches Fahrzeug nutzen, also es bleibt auch mindestens 1 Fahrzeug in Österreich angemeldet.
 
Ja, das ist alles richtig und ich verurteile ein solches Verhalten auch entsprechend. Das deutsche Steuerrecht greift in diesem Fall auch tatsächlich und um eine Pension in Ö kümmerte er sich als (Schein) Selbstständiger eben auch selbst. Was ich mit meinem Beitrag auch nur sagen wollte ist, dass es sehr zu meinem Bedauern tatsächlich funktioniert. Auch über Jahre. Wo kein Kläger, da auch kein Richter.
 
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