Ärger mit den Gelben Seiten

fr.jazbec

macht Rennlizenz
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26 August 2011
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Hattingen
Wagen
anderer Wagen
Habe aktuell ein Problem mit dem Sutter Verlag wegen eines Eintrags in den Gelben Seiten und hoffe hier Tips zu bekommen.
Worum geht es?
Vor kurzer Zeit war der Außendienstler des Verlages in meiner Praxis um den Auftrag für das neue Jahr festzulegen. Da ich keinen Nerv auf den Typen habe hat meine Frau dies erledigt und auf einem elektronischen Gerät den Auftrag per Unterschrift bestätigt. Nach sehr kurzer Zeit(ca.2 Wochen)erhielt ich eine Rechnung mit Bitte um Überweisung. Als ich nun zum ersten Mal den Betrag sah bat ich eine Sekretärin um Stornierung und Widerruf des Auftrages. Die Antwort kam prompt und lautete,mit der Unterschrift hätte ich den AGBs automatisch zugestimmt und diese sehen ab Unterschrift keine Widerrufsmöglichkeit vor.
Meine Frage,ist es überhaupt statthaft derartige AGBs einzusetzen und wenn,müsste ich dann nicht von dem Aussendienstmitarbeiter explizit über solche außergewöhnlichen Klauseln in Kenntnis gesetzt werden oder fällt derartiges bei mir unter den Tisch da ich selber Gewerbetreibender bin und mich gefälligst im Vorfeld über die AGBs zu informieren habe?
Danke für hilfreiche Antworten.
 
Eins vorweg: Das Recht, innerhalb von 2 Wochen von jedem beliebigen Vertrag zurücktreten zu können, in Fachkreisen auch bekannt als "Allgemeines Rücktrittsrecht", gibt es nicht. Das ist ein Mythos, der sich leider hartnäckig hält. Entstanden ist er vermutlich durch das Widerrufsrecht, das bei einigen besonderen Vertragstypen 14 Tage lang besteht (insbesondere bei Fernabsatzverträgen und Haustürgeschäften). Für alle anderen Verträge gilt der alte Rechtsgrundsatz: Pacta sunt servanda ("Verträge sind einzuhalten").

Der Rücktritt vom Vertrag bedeutet die Auflösung des Vertrages (Aufhebung der beiderseitigen Verpflichtungen) unter Zurückstellung schon erbrachter Leistungen. Ein Rücktrittsrecht besteht nur dann, wenn es ausdrücklich vereinbart oder durch Gesetz eingeräumt wird.

Jedoch ist bei solchem Vertragsgeschäft durchaus (vom Anwalt) zu prüfen, ob das in dieser Form nicht doch anfechtbar, bzw. sittenwidrig ist - wenngleich ich vermute, dass der Verlag explizit seine AGBs dahingehend "wasserfest" gestaltet hat und es (leider) zu dessen Grundprinzip gehört, jemanden quasi zu übervortreilen und darauf zu setzen, dass etwas "leichtfertig" eine Unterschrift und somit der Vertragabschluss geleistet wird. Ich würde vorher dennoch versuchen, auf eine Kulanzregelung zu setzen - Stichwort: keine vollumfängliche Aufklärung durch den Außendiestmitarbeiter des Verlags und somit kein expliziter Hinweis auf die bindende Wirkung. Auch wenn dies ein sehr dünnes Argument ist und vom Kulanzwillen der Gegenseite abhängt, besteht häufig doch eine Möglichkeit und Chance, einen Kompromiss zu finden und erwirken zu können. Parallel sollte man den Vertrag durchaus mal durch einen Anwalt prüfen lassen.

Sorry, das wolltest Du vermutlich so nicht lesen - aber vielleicht kommt ja noch eine deutlich fundiertere Aussage von einem Juristen. Mein Statement bezieht sich nur auf meine in der Wirtschaft gemachten persönlichen Erfahrung...
 
Danke für deine ausführliche Antwort,ich denke mittlerweile auch,dass ich aus der Sache nicht rauskomme,alleine schon dadurch dass der Aussendienstmitarbeiter sein Erscheinen angekündigt hat.
Dank dir nochmals:t
 
Hier findest du die AGBs......
Versuch mal die Kulanzregelung in Anspruch zu nehmen....bzw mit dem AD vernünftig zu reden und ihm um Stornierung bitten.....wenn der Verlag schon in den agbs die Stornierung aus Kulanz erwähnt dürfte er dies seriöserweise auch anbieten mit der 10% Kostenerstattung......

http://www.sutter.ruhr/agb/
 
Zuletzt bearbeitet:
.... war das nicht im rechtlichen Sinne ein Haustürgeschäft?
Nein,durch die Ankündigung des Erscheinens und die Akzeptanz diese Tatsache durch meine Frau habe ich den Aussendienstler quasi eingeladen. Lediglich bei unangemeldetem Auftauchen gelten die Regeln eines Haustürgeschäfts.
Hier findest du die AGBs......
Versuch mal die Kulanzregelung in Anspruch zu nehmen....bzw mit dem AD vernünftig zu reden und ihm um Stornierung bitten.....wenn der Verlag schon in den agbs die Stornierung aus Kulanz erwähnt dürfte er dies seriöserweise auch anbieten mit der 10% Kostenerstattung......

http://www.sutter.ruhr/agb/
Danke,die AGBs hatte ich mir schon durchgelesen. Eine Kulanzregelung wird vom Verlag abgelehnt,ich denke mal als stebende Branche nehmen die lieber die komplette Summe und scheren sich nicht um die schlechte Publicity.
Ich werde,wohl oder übel,ein letztes Mal zahlen und dann bin ich durch mit dem Thema. Das Einzige was mir bleibt ist die Möglichkeit mit meinen Mitbewerbern zu sprechen und gemeinsam diese Werbeplattform zu verlassen. Ob jeder drin steht oder keiner,der Effekt ist der gleiche nur dass bei Letzterem eine Menge Geld gespart wird.
Ich bin in Zukunft eh nicht mehr dabei.
 
Sehe ich genauso.
Zahl es, hak es ab, dann ärgerst Du Dich nicht unnötig noch länger darüber!
Ich bin da schon seit Jahren nur noch mit dem Standardeintrag der kostenlos ist vertreten. In solch alte Papierschinken guckt doch eh kein Mensch mehr rein!!!! Die 80'er Jahre sind halt vorbei :-)
 
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