zulässige Radgrößen -> Einträge im Brief

ThomasKatt

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Registriert
11 Februar 2017
Ort
56566 Neuwied
Wagen
BMW Z4 e85 roadster 2,5i
ich bin ein wenig irritiert, was die Eintragungen der zulässigen Rad-Reifen-Kombinationen im Fzg. betrifft.

U. a. steht da "OD. VUH 225/45R17 91W A. Felge 8J17"

heißt das, daß Vorder. u. Hinterachse mit dieser Größe ausgestattet sein dürfen, also keine Mischbereifung?
 
ich bin ein wenig irritiert, was die Eintragungen der zulässigen Rad-Reifen-Kombinationen im Fzg. betrifft.

U. a. steht da "OD. VUH 225/45R17 91W A. Felge 8J17"

heißt das, daß Vorder. u. Hinterachse mit dieser Größe ausgestattet sein dürfen, also keine Mischbereifung?

Moin Moin
Wenn es da so steht ist das so.
Nur der Tüvprüfer kann es wiederrufen.

gruß
Karsten
 
Moin Moin
Wenn es da so steht ist das so.
Nur der Tüvprüfer kann es wiederrufen.

gruß
Karsten

Das stimmt so nicht. Schon lange stehen in der Zulassungsbescheinigung nicht mehr alle, sondern nur noch eine Reifengrösse drin. Bescheinigung von BMW anfordern und gut ist, muss nicht im Schein eingetragen sein, solange vom Hersteller freigegeben.
 
Das stimmt so nicht. Schon lange stehen in der Zulassungsbescheinigung nicht mehr alle, sondern nur noch eine Reifengrösse drin. Bescheinigung von BMW anfordern und gut ist, muss nicht im Schein eingetragen sein, solange vom Hersteller freigegeben.


Moin Moin

Das ist schon klar.
Ich dachte der Fragensteller ist verwundert das er 17" fahren darf.

gruß
Karsten
 
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