tja - keine ahnung. im bmw system ist hinterlegt, dass die lackierung vor auslieferung erfolgte - also irgendwo auf dem weg vom band zum kunden mist gebaut wurde.
das gibt es ja immer mal wieder ...
wäre das jetzt ein kleiner freier händler würde ich auch schon nicht mehr über den wagen nachdenken - da es allerdings ein großer bmw-händler ist kann ich mir nicht so recht vorstellen, dass er hier einen unfall vertuscht.
wie ist das eigentlich: wenn im kaufvertrag steht "nicht unfallfrei, da schweller lackiert wurde" dann heißt das ja nicht, das damit ein blanco-freischein für alle möglichen unfälle formuliert wurde - sondern es darf dann eben nur der schwell lackiert worden sein - sonst nichts.
oder sehe ich das falsch?
Es gibt ein klare Definition, bis wann ein Wagen als "unfallfrei" gilt. Dazu:
https://autokaufrecht.info/faq/unfallfrei/
Der von Dir beschriebene "Mist", der auf dem Weg vom Band zum Kunden passiert sein kann, muss also offenbar doch etwas größer gewesen sein, wenn man den Wagen heute nicht mehr als "unfallfrei" verkaufen möchte. War es nur eine Bagatelle, gibt es keinen Grund, ihn nicht doch als unfallfrei zu verkaufen. Wenn der Wagen von Beginn an bei diesem Händler gewartet wurde, sollte man da auch in der Lage sein, den eventuellen Schaden beschreiben zu können. Damit wäre alles aus der Welt geschafft.
"Nicht unfallfrei, da Schweller lackiert" wäre nach der obigen Definition also keine ausreichende Beschreibung. Nachlackiert kann rein rechtlich unfallfrei bedeuten, kann aber auch bedeuten: nachlackiert weil erheblicher Schaden.
Nachtrag: "Erheblicher Schaden" muss allerdings auch in Relation zum Wagen gesetzt werden: Bei einem gerade vom Band gelaufenen Neuwagen, kann ein Schaden schon als "Unfall" gewertet werden, der bei einem 6 Jahre alten Gebrauchtwagen eher als Bagatelle durchginge.
Selbst erlebtes Beispiel: Eine Woche nach Auslieferung fuhr eine Dame mit ihrem Q7 in den parkenden Wagen meiner Frau. Beule in der hinteren Tür, was aber dazu führte, dass die Tür komplett getauscht wurde - weil Neuwagen. Ergo: Wagen nicht "unfallfrei". Für den nächsten Besitzer dürfte dies allerdings keine große Rolle spielen, gab es doch eine neue Tür.
Also ich würde darauf drängen, dass man herausfindet, welche Art Schaden das damals war.
Tim