Glasschaden Regulierung Versicherung

heyho

macht Rennlizenz
Registriert
11 Oktober 2006
Wagen
BMW Z4 G29 sDrive30i
Moin Moin,

habe im Moment Ärger mit meiner TK-Versicherung, vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

Mein Z hatte einen Glasschaden, Frontscheibe war aufgrund eines Steinschlags gerissen und musste getauscht werden, TK mit 150SB ist vorhanden. Schaden also gemeldet, ab zum :) :-), Scheibe getauscht, incl. allem ca. 1.300 Euro. Ich reiche die Rechnung selbst ein, bekomme eine Woche später Antwort mit einem sogenannten Prüfbericht, der sagt, dass verschiedene Posten nicht übernommen werden, da sie "laut Herstellerangaben nicht benötigt" werden, unter anderem eine Abdichtung für mehr als 100 Euro. Unverschämt finde ich auch, dass sie die Kosten einer AW nicht voll übernehmen, sondern nur 8,29 (Originalpreis 11,39). Alles in allem mehr als 300 Euro...

Ich rufe beim :) :-) an, der zeigt sich verwundert, meinte alles laut BMW vorgeschrieben, selbst das "Hinweisschild Airbag" für 9,53 müsste übernommen werden. Ich rufe bei der Versicherung an, die sich stur stellt und meint, ein Sachverständiger hätte das geprüft und eben so entscheiden...

Jetzt muss ich rumrennen und zusehen, dass ich von BMW eine Bestätigung bekomme, dass alle auf der Rechnung aufgelisteten Teile beim Scheibentausch so vorgesehen sind... nervig :g
 
Was für eine Versicherung ist das denn?

Ich hatte noch nie irgendwelche Scherereien mit meiner.
 
Ich lasse jeglichen Versicherungsschaden von meiner Werkstatt direkt mit der Versicherung abwickeln !
Zauberwort = Abtrittserklärung , warum wolltest du in Vorkasse gehen und dir dann das Geld von der Versicherung wiederholen ?
Ist für mich nicht verständlich &: !

Ja, nachher würde ich das auch so machen, ich hatte allerdings noch nie irgendwelche Probleme mit Versicherungen und dem Einreichen von Rechnungen, insofern dachte ich auch hier, dass es keine Probleme geben würde, auch weil ein Glasschaden jetzt nichts außergewöhnliches ist.

Was für eine Versicherung ist das denn?

Ich hatte noch nie irgendwelche Scherereien mit meiner.

Das ist die HUK... Ich auch noch nicht, deshalb wundert mich das auch so, gerade bei einem Glasschaden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der :) :-) da Sachen abrechnet, die nicht erstattet werden.
 
Ich bin auch bei der HUK und leider hört man das da immer wieder. Den Weg mit der Direktabrechnung zur Versicherung klingt tatsächlich am besten
 
Zu den AW: wie alt ist der Z und wurde der immer bei BMW reparariert? Wenn ja, solltest Du Recht auf die vollen AW haben
 
Ich hänge den Prüfbericht mal an, ich finde die Abzüge relativ unverschämt.

Prüfbericht.jpg
 
Wenn ich hier mal reingrätschen darf. Manche Kürzungen sind berechtigt. Nicht immer davon ausgehen, dass die Werkstatt alles richtig macht. Auch bei BMW werden regelmäßig total falsche Rechnungen erstellt. Das Hinweisschild Airbag wird immer berechnet, aber nicht angebracht (bitte prüfen, ob sie es bei deiner WSS angebracht haben, dann kannst du es auch nachweisen und es ist ok) BMW verbaut diesen Hinweisaufkleber leider sehr oft nicht.

Beim Prüfbericht gibt es eine zweite Seite, dort werden die weiteren Abzüge erläutert. War die nicht dabei? Ich kenne die Firma, die die Kürzungen vornimmt, habe lange Zeit bei der Versicherung nur Glasbruchschäden bearbeitet. Die Rechnungen sind auch bei BMW durchaus nicht immer korrekt. [emoji6]

Was die Montage angeht, kann es tatsächlich ein Versehen sein, dass der Prüfdienst hier nicht den Stundensatz der BMW Werkstatt genommen hat, denn wie ich sehe, wurden keine Arbeitswerte gekürzt, nur der Stundenverrechnungssatz. Die Kürzung der Abdichtung ist meiner Meinung nach nachvollziehbar, die sind eigentlich wiederverwendbar. Der Abzug des Reparatursatzes (das ist der Klebesatz) ist ohne nachvollziehbare Erläuterung nicht nachvollziehbar für dich.

Was kannst Du jetzt machen?

Wenn Du die Rechnung an BMW bezahlt hast, bevor du den Prüfbericht bekommen hast, dann müssen Sie dir auch die Kürzungen zahlen, also die HUK. Wenn nicht und du hast die volle Rechnung gezahlt, nachdem du von den Kürzungen gewusst hast, kannst Du Dich nicht mehr auf Unwissenheit berufen und hast Pech gehabt. Hast du noch gar nicht gezahlt, gibt es zwei Möglichkeiten. 1. nachträglich an die Werkstatt abtreten, damit die Parteien das unter sich regeln. 2. dir von der Versicherung eine Bestätigung geben lassen, dass sie die Kosten für eine evtl. Klage übernehmen, wenn Du nur die gekürzte Rechnung zahlst und BMW Dich dann verklagt.
 
Ich hänge den Prüfbericht mal an, ich finde die Abzüge relativ unverschämt.

Anhang anzeigen 281330

Woran machst du es fest, dass die Kürzungen unverschämt sind? Besitzt du fachliche Kenntnis, dass du beurteilen kannst, ob die unberechtigt sind? So wie ich lese, scheinst du nicht mal den Unterschied zwischen Stundensatz und Arbeitswert zu kennen, denn du schreibst, dass sie Arbeitswerte gekürzt haben und das haben sie ganz eindeutig nicht.
 
Ja, nachher würde ich das auch so machen, ich hatte allerdings noch nie irgendwelche Probleme mit Versicherungen und dem Einreichen von Rechnungen, insofern dachte ich auch hier, dass es keine Probleme geben würde, auch weil ein Glasschaden jetzt nichts außergewöhnliches ist.


Das ist natürlich dann blöd gelaufen !
 
Wenn ich hier mal reingrätschen darf. Manche Kürzungen sind berechtigt. Nicht immer davon ausgehen, dass die Werkstatt alles richtig macht. Auch bei BMW werden regelmäßig total falsche Rechnungen erstellt. Das Hinweisschild Airbag wird immer berechnet, aber nicht angebracht (bitte prüfen, ob sie es bei deiner WSS angebracht haben, dann kannst du es auch nachweisen und es ist ok) BMW verbaut diesen Hinweisaufkleber leider sehr oft nicht.

Beim Prüfbericht gibt es eine zweite Seite, dort werden die weiteren Abzüge erläutert. War die nicht dabei? Ich kenne die Firma, die die Kürzungen vornimmt, habe lange Zeit bei der Versicherung nur Glasbruchschäden bearbeitet. Die Rechnungen sind auch bei BMW durchaus nicht immer korrekt. [emoji6]

Was die Montage angeht, kann es tatsächlich ein Versehen sein, dass der Prüfdienst hier nicht den Stundensatz der BMW Werkstatt genommen hat, denn wie ich sehe, wurden keine Arbeitswerte gekürzt, nur der Stundenverrechnungssatz. Die Kürzung der Abdichtung ist meiner Meinung nach nachvollziehbar, die sind eigentlich wiederverwendbar. Der Abzug des Reparatursatzes (das ist der Klebesatz) ist ohne nachvollziehbare Erläuterung nicht nachvollziehbar für dich.

Was kannst Du jetzt machen?

Wenn Du die Rechnung an BMW bezahlt hast, bevor du den Prüfbericht bekommen hast, dann müssen Sie dir auch die Kürzungen zahlen, also die HUK. Wenn nicht und du hast die volle Rechnung gezahlt, nachdem du von den Kürzungen gewusst hast, kannst Du Dich nicht mehr auf Unwissenheit berufen und hast Pech gehabt. Hast du noch gar nicht gezahlt, gibt es zwei Möglichkeiten. 1. nachträglich an die Werkstatt abtreten, damit die Parteien das unter sich regeln. 2. dir von der Versicherung eine Bestätigung geben lassen, dass sie die Kosten für eine evtl. Klage übernehmen, wenn Du nur die gekürzte Rechnung zahlst und BMW Dich dann verklagt.

Vielen Dank für deine fundierte Einschätzung! Leider habe ich schon alles gezahlt... insofern werde ich deinen Rat befolgen und mich erst einmal auf Unwissenheit berufen. Ich kann ja auch meine HUK Rechtsschutzversicherung nutzen, um gegen die HUK vorzugehen :y

Spaß beiseite, noch einmal danke für deine Einschätzung, ich würde das nächste Mal auf jeden Fall die Abrechnung über die Werkstatt nehmen!
Nachher ist man leider immer schlauer...
 
Bei mir wurde es beim Scheibentausch auch mal teurer weil die Dichtung getauscht werden musste. War bei einem vorherigen Wechseln wohl mal mit "eingeklebt" worden. Da blieb nur ersetzen. Vielleicht war es bei dir ja auch so. Ich hatte damit damals aber kein Problem da abgetreten.
 
War bei meinem Wagen und der HUK das Gleiche. Allerdings hatte ich auch der Werkstatt eine Abtrittserkärung gegeben,so konnte sich meine Werkstatt mit denen rumärgern. Bei mir gabs übrigens zusätzliche Abzüge weil meine Werkstatt eine Freie war,dann wird ein noch niedrigerer Stundensatz zugrunde gelegt.
Die Rechtsschutzversicherung sollte man übrigens immer bei einer Versicherung abschließen bei der man ansonsten keine anderen Versicherungen hat. Eine Bekannte stand schon mal vor dem gleichen Dilemma. Hatte einen Unfall wegen einer überfahrenen roten Ampel,Versicherung zahlte nur Haftpflicht und keine Vollkasko wegen grober Fahrlässigkeit.
 
War bei meinem Wagen und der HUK das Gleiche. Allerdings hatte ich auch der Werkstatt eine Abtrittserkärung gegeben,so konnte sich meine Werkstatt mit denen rumärgern. Bei mir gabs übrigens zusätzliche Abzüge weil meine Werkstatt eine Freie war,dann wird ein noch niedrigerer Stundensatz zugrunde gelegt.
Die Rechtsschutzversicherung sollte man übrigens immer bei einer Versicherung abschließen bei der man ansonsten keine anderen Versicherungen hat. Eine Bekannte stand schon mal vor dem gleichen Dilemma. Hatte einen Unfall wegen einer überfahrenen roten Ampel,Versicherung zahlte nur Haftpflicht und keine Vollkasko wegen grober Fahrlässigkeit.

Man muss keine Rechtsschutzversicherung bei einer anderen Versicherung abschließen. Eine Rechtsschutzversicherung muss immer ein selbstständiges Unternehmen sein. Selbst dann, wenn der gleiche Name drüber steht, wie bei den anderen Versicherungen. Das ist der Grund, warum die meisten Versicherer keine eigene Rechtsschutz haben, sondern nur vermitteln. Da steht dann zwar der Name drauf, aber im Kleingedruckten steht da jemand anderes drin.
 
Vielen Dank für deine fundierte Einschätzung! Leider habe ich schon alles gezahlt... insofern werde ich deinen Rat befolgen und mich erst einmal auf Unwissenheit berufen. Ich kann ja auch meine HUK Rechtsschutzversicherung nutzen, um gegen die HUK vorzugehen :y

Spaß beiseite, noch einmal danke für deine Einschätzung, ich würde das nächste Mal auf jeden Fall die Abrechnung über die Werkstatt nehmen!
Nachher ist man leider immer schlauer...

Aber dann bist du doch fein raus. :) wenn du schon gezahlt hast. :) schick denen den Zahlungsbeleg und bestehe auf Zahlung. Kann mal nach ein paar urteilen schauen
 
Hier mal ein Urteil:

AG Köln, Urteil vom 30.6.2009, Az: 263 C 480/08

Mehr finde ich jetzt auf die schnelle nicht, will gleich in die Heia. Reicht aber eigentlich auch. Die anderen Urteile bezogen sich alle auf Haftpflicht.

Das einzige, wo Dir die HUK mit ans beim pinkeln kann, ist diese blöde Dichtung. Wenn die eigentlich wiederverwendbar ist, die aber getauscht wurde (weil sie zB aufgrund des Alters schon zu spröde ist, das fängt recht schnell an), dann ist das tatsächlich nicht schadenbedingt und bedingungsgemäß nicht gedeckt. Da kannst Du dann echt wenig gegen machen. Aber die anderen Kürzungen sind nicht dein Problem und die wird die HUK dir auch zahlen. Die hoffen halt, dass man das akzeptiert, was einige wirklich tun.

Das mit den Glasrechnungen ist übrigens am Markt Gang und gäbe. Die Arroganz macht es auch, meine macht es, sie machen es alle.

Das liegt einfach daran, dass die Preise in der Werkstatt immer höher werden, die Kunden aber immer weniger Prämie zahlen wollen. Glasbruch ist mit eine der teuersten Schadenarten, nicht beim durchschnittlichen Schaden, sondern alle aufs Jahr gerechnet. Außerdem bekommen viele Werkstätten den Hals nicht voll, sobald ein Versicherungsschaden vorliegt und rechnen allen möglichen schnick Schnack mit ab. Ich habe schon Rechnungen gesehen, dass sich eine Werkstatt sowas traut.... das ist die einzige Methode, wie sich Versicherer wehren konnten. Und jetzt werden die Versicherungen eben immer gieriger, da tatsächlich einzusparen und machen auch vorm Kunden nicht halt. Das ist in der Tat nicht in Ordnung. Aber es ist das Resultat der Geiz ist geil Mentalität der Kunden und der gierigen Werkstätten. Da sollte man sich nichts vor machen. Leidtragende sind dann die, die sich mit so einem scheiss rumärgern müssen.
 
Enthält der Versicherungsvertrag eine Klausel zur Werkstattwahl? Überlässt man die der Versicherung - ist ja auch ein paar € günstiger -, wird die nur die Verrechnungssätze der eigenen Partnerwerkststätten erstatten.
 
Das liegt einfach daran, dass die Preise in der Werkstatt immer höher werden, die Kunden aber immer weniger Prämie zahlen wollen. Glasbruch ist mit eine der teuersten Schadenarten, nicht beim durchschnittlichen Schaden, sondern alle aufs Jahr gerechnet. Außerdem bekommen viele Werkstätten den Hals nicht voll, sobald ein Versicherungsschaden vorliegt und rechnen allen möglichen schnick Schnack mit ab. Ich habe schon Rechnungen gesehen, dass sich eine Werkstatt sowas traut.... das ist die einzige Methode, wie sich Versicherer wehren konnten. Und jetzt werden die Versicherungen eben immer gieriger, da tatsächlich einzusparen und machen auch vorm Kunden nicht halt. Das ist in der Tat nicht in Ordnung. Aber es ist das Resultat der Geiz ist geil Mentalität der Kunden und der gierigen Werkstätten. Da sollte man sich nichts vor machen. Leidtragende sind dann die, die sich mit so einem scheiss rumärgern müssen.

Vielen Dank für das Urteil :t

Insgesamt sollte es ja leben und leben lassen sein... von allen Seiten, den Kunden, den Versicherungen und den Werkstätten. Deshalb bleibe ich auch konstant bei meiner Versicherung, mit der ich bisher immer zufrieden war (gut, wenn man keinen Schaden hat, warum sollte man auch unzufrieden sein...). "Online-Hopping" immer auf der Suche nach der billigsten Versicherung, Wechsel jedes Jahr ist nicht meins. Nun bin ich halt der Dumme und stehe zwischen einer - vielleicht - gierigen Werkstatt und einem Versicherer, der streng reguliert... aber gut, ich schau mal was ich mit dem Urteil bei der HUK ausrichten kann.
 
Vielen Dank für das Urteil :t

Insgesamt sollte es ja leben und leben lassen sein... von allen Seiten, den Kunden, den Versicherungen und den Werkstätten. Deshalb bleibe ich auch konstant bei meiner Versicherung, mit der ich bisher immer zufrieden war (gut, wenn man keinen Schaden hat, warum sollte man auch unzufrieden sein...). "Online-Hopping" immer auf der Suche nach der billigsten Versicherung, Wechsel jedes Jahr ist nicht meins. Nun bin ich halt der Dumme und stehe zwischen einer - vielleicht - gierigen Werkstatt und einem Versicherer, der streng reguliert... aber gut, ich schau mal was ich mit dem Urteil bei der HUK ausrichten kann.

Ich denke, in deinem Fall ist die Rechnung schon in Ordnung. Aber darunter, dass einige sich die Taschen vollmachen wollen, haben am Ende alle zu leiden. Die ehrlichen Werkstätten, die auch in Verruf geraten, die Versicherungen, die zu viel bezahlen sollen und zu guter letzt der Kunde, der den Ärger hat.

Das Thema Glas wird in den nächsten Jahren immer problematischer werden. Hat ein Scheibentausch vor zehn Jahren um die 500-600€ gekostet, kostet dies heute eher vierstellig. Radarkameras, Head Up Displays, Sensoren usw müssen beim scheibentausch alle mit neu angelernt werden. Das kostet. Die Scheibe selber kostet auch oft das 2-3 fache. Fordschreiben bei den großen SUV und Mondeo auch sind immer mit über 2.000€ dabei. Aber auch die großen BMW schaffen mittlerweile locker die 2.000er Marke.

Beim Scheinwerfer ist es am schlimmsten. Die normalen halogen von früher bekommt man für 200-300€, teilweise noch günstiger, plus Einbau, der früher in einer halben Stunde erledigt war, war man mit gut 400€ fein raus. Dann kam xenon und auf einmal hatten wir Rechnungen um die 1000-1500€ hier liegen. Den Vogel abschießen tut LED. Meine erster Scheinwerferschaden zum regulieren mit LED war ein Audi. Ich hatte plötzlich eine 2.500€ Rechnung auf dem tisch liegen. Für einen Scheinwerfer!!! Und es wird immer teurer. Die Versicherungen werden sich da was einfallen lassen (müssen). Mal gucken, was da in den nächsten Jahren passiert.
 
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