"Autoposer" und Auto-"Lärm"

Vertrauen in die Polizei finde ich ja grundsätzlich gut. :) :-) Allerdings darf man solche Aktionen ja ruhig hinterfragen. Im vorliegenden Fall war/ist es übrigens durchaus so, dass zu der Aktion auch innerhalb der Polizeipräsidien München und Haar unterschiedliche Auffassungen bestehen (was im Artikel zumindest angedeutet wird).

Die Aktion passierte angeblich übrigens direkt vor Ort (ganz sicher bin ich da aber noch nicht).
 
Auch hier gilt: "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser" - in vielerlei Hinsicht ;)
Unterschiedliche Auffassungen von Polizeipräsidien, Abteilungen etc. sind ja auch nicht zwangsläufig sachlich begründet :whistle:
 
Ich wundere mich dass wegen eines noch nicht eingetragenen Luftfilters abgeschleppt werden darf. Ich dachte nur wenn Gefahr in Verzug ist....
Durch solche Aktionen vergrößert sich der Riss zwischen Bürger und Polizei noch mehr.

Gruß
Markus
 
Ich wundere mich dass wegen eines noch nicht eingetragenen Luftfilters abgeschleppt werden darf. Ich dachte nur wenn Gefahr in Verzug ist...
Ich kenn‘ mich dazu nicht gut aus, meine aber, dass das wieder eine Frage der Verhältnismäßigkeit ist: Stillgelegt werden darf m. E., wenn von dem Fahrzeug aufgrund des Umbaus eine (deutlich) erhöhte Betriebsgefahr ausgeht (oder so ähnlich). Das dürfte so ungefähr das sein, was auch du meinst.

Bei Gelegenheit lässt sich das ja mal nachlesen. ;) Schlau war die Stilllegung durch die Polizei vor laufenden Kameras jedenfalls eher nicht. :whistle:
 
Ich war schon auf vielen Motorrad- und Auto-Treffen und da hat die Polizei zwar Verkehrssicherungsmaßnahmen durchgeführt, aber die Fahrzeuge der Gäste wurden nicht weiter beachtet, geschweige denn kontrolliert und ich fand das gut so.
 
Immerhin wurden - zumindest gemäss Artikel - 18 Fahrzeuge so verändert, dass die Betriebserlaubnis erlosch. Und was ist jetzt genau der Unterschied zwischen den "bösen" Autoposern und den Liebhabern amerikanischer Autos ohne Betriebserlaubnis? Davon abgesehen, dass es ziemlich sicher eine nicht unbedeutende Schnittmenge gibt...

Ganz stimmt das nicht immer. Die Fahrzeuge müssen nicht unbedingt verändert worden sein. Sie könnten sich auch im Serienzustand der Auslieferung befinden. Ihre deutsche Zulassung haben sie ja zumeist durch eine Einzelabnahme bekommen. Dabei gibt es aber immer wieder Graubereiche, der eine Prüfer lässt Dinge zu, der andere nicht (z.B. Höhenverstellung von Xenon-Lichtern ist in EU erforderlich, in USA zumindest teilweise nicht).
Und genau da würde ich eigentlich etwas Augenmaß erwarten, denn grob fahrlässig kann es sicher nicht sein, wenn in den USA Dinge in Großserie zugelassen sind, die hier evtl. zur Stilllegung führen.

Auf besagtem US-Treffen in Aschheim bei München waren definitiv viele Teilnehmer nicht, weil sie über die Polizeiaktion informiert wurden. Allein das Risiko auf einen "unbegabten" Beamten zu stoßen, der dann irgendeinen nervigen und zeitintensiven Prüfprozess anstößt, wollten sicher viele nicht eingehen, selbst wenn deren Fahrzeug "stock" ist (wie man zu sagen pflegt).
Dass es mehr als unbegabte Beamte gibt, zeigt ja das Geiger-Beispiel...
 
Das streift das Thema der "Autoposer" zwar nur indirekt, hat aber ggf. Diskussionspotenzial. :whistle:

http://www.spiegel.de/panorama/just...-bei-kontrollen-vor-jobcentern-a-1226615.html

"Duisburg
Polizei beschlagnahmt Luxusautos vor Jobcentern

Weil die Karossen "mit dem Bezug von Sozialleistungen nicht in Einklang zu bringen waren", hat die Duisburger Polizei vor einem Jobcenter mehrere Autos beschlagnahmt. Drei Personen wurden festgenommen.

Ein Sportwagen von BMW, ein Geländewagen von Mercedes, zwei Limousinen: Insgesamt sieben Autos hat die Duisburger Polizei gestern bei Kontrollen vor Jobcentern in den Stadtteilen Mitte und Homberg beschlagnahmt.

Es habe den Verdacht gegeben, dass einige Sozialhilfeempfänger Fahrzeuge fuhren, die "mit dem Bezug von Sozialleistungen nicht in Einklang zu bringen waren", hieß es in einer Polizeimeldung. "Es passt nicht zusammen, dass jemand, der beispielsweise Arbeitslosengeld II bezieht, ein Auto im Wert von mehreren Zehntausend Euro fährt", sagte eine Polizeisprecherin. Nachdem entsprechende Hinweise eingegangen seien, habe man sich zu der Kontrolle entschieden.

Nun seien gegen die Fahrer Strafverfahren eingeleitet worden, in denen geprüft werde, ob sie zu Unrecht Sozialleistungen erhalten hätten. Bis die Ermittlungen abgeschlossen seien, würden die Fahrzeuge nun auf dem Hof eines Abschleppunternehmens bleiben, sagte die Sprecherin. Bei den Kontrollen gelang der Polizei außerdem ein Zufallstreffer. Zwei mit Haftbefehl gesuchte Personen wurden festgenommen. Drei Autos wurden zudem beschlagnahmt, weil sie nicht mehr verkehrssicher waren. Insgesamt wurden 15 Strafanzeigen erstattet."
 
So kann ein Besuch im Jobcenter aus vielerlei Hinsicht lohnen. :) :-) Eher erschreckend aber die Dreistigkeit einiger Zeitgenossen, sich trotz Haftbefehls die Leistungen abzuholen und deren offenbar gerechtfertigtes Vertrauen in den mangelhaften Informationsaustausch der Behörden. Oder muss das aus Datenschutzgründen so sein?
 
Ich kann nur vermuten, dass die Sozialämter - Verzeihung: die Jobcenter - und viele andere Behörden von polizeilichen Fahndungen in aller Regel gar keine Kenntnisse haben. Es ist ja (wahrscheinlich) nicht so wie in manchen - aktuellen oder historischen - Schurkenstaaten, wo die Konterfeis gesuchter Menschen überall öffentlich ausgehangen werden.

Aber die Frage ist wirklich berechtigt:Erfolgt (und warum) im Fahndungsfall keine Mitteilung an solche Institutionen, bei denen die Gesuchten womöglich auftauchen könnten? :O_oo:

Natürlich könnte es so gewesen sein, dass die Herren Verbrecher nur ihre Frauen zum Jobcenter kutschiert haben, damit die dort "ihr" Geld abholen.
 
Ich schätze, dass eine Meldung über vermuteten Sozialbetrug vom Jobcenter (kennt die persönlichen Angaben/Daten sowie deren Termine vor Ort) zur Polizei hin erfolgt, oder wem auch immer man das melden kann (?).
Da ich mir gut vorstellen kann, welches Klientel so bescheuert oder dreist ist, da mit einem dicken Benz u.ä. vorzufahren, würde ich als Sachbearbeiter auch die Polizei vor Ort bevorzugen.
Dass die Wagen lange eingezogen bleiben, wage ich zu bezweifeln, da diese bestimmt ihren Strohmann-Eigentümer in Takatuka-Land haben, der diesen natürlich zur Verfügung stellt.

Zumindest konnten zwei Haftbefehle vollstreckt werden.
 
... Dass die Wagen lange eingezogen bleiben, wage ich zu bezweifeln, ...
Ja, da liegst du wohl leider richtig. :( In aller Regel gehört diesen Gaunern ihre Karre - jedenfalls auf dem Papier - nicht selbst, sondern einem Bekannten, Kollegen, Verwandten etc. Daher lassen sich die Autos in der Regel auch nicht pfänden, wenn die Kerle Schulden o.ä. haben. :cautious:
 
Heute ist mir wirklich die Spucke weggeblieben :eek: :o ich war bei einem Termin in Berlin Buckow als ein C63S von der Ampel weg erst ein KFZ rechts und ein zweites auf der Gegenfahrbahn überholte. Gänge konnte ich 1 bis 3 voll ausgedreht mitzählen und etwas ging dann noch im 4 Gang.
Ende 3 Gang bin ich mit meinem //M3 bei ca. 160kmh und ein C63S wird da kaum langsamer sein. Das die Strecke auch noch an einer Schule vorbei ging, setzt dem ganzen die Krone auf :( Ich stand wirklich fassungslos an meinen Transporter...................
 
Na wenn du mit so einer pauschalen Aussage mal nicht Leuten Unrecht tust. :+

Bzgl des Informationaustauschs der Ämter, wer schon mal so einen Laden hat arbeiten sehen (jaja ich war da tatsächlich mal Kunde), den wundert es nicht. Macht nicht den Eindruck als wäre da irgendwas EDV technisch kompatibel mit anderen Behörden um da einen effizienten automatischen Austausch zu gewährleisten. Arbeiten halt doch alle so lax vor sich hin die Ämter, wie Stromberg es sagen würde.
 
Manchmal kommt es aber auch richtig doof:


Raser animiert Polizei zu Autorennen

Leverkusen - Ausgerechnet eine zivile Streife der Polizei hat ein Raser in Leverkusen zu einem Straßenrennen aufgefordert.
Mit Blickkontakt und aufheulendem Motor habe der 25jährige Fahrer die Zivilpolizisten in der Nacht zu gestern an einer Ampel zu einem Rennen animieren wollen, teilte die Polizei gestern Morgen mit.
Nach einer kurzen Verfolgungsjagd hielten die Polizisten den Mann an.
er stand nach Polizeiangaben unter dem Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln.
Seinen Führerschein hatte er wegen anderer Delikte bereits zuvor abgeben müssen.

- - -

... und er wird wohl auch zukünftig weiter Rennen fahren!?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Naja, wenn er ohne hin schon keine Fahrerlaubnis hat, kann sie ihm ja schlecht nochmal entzogen werden. Was wird da kommen? In den Knast wird er dafür wohl nicht kommen, Bewährung? Würde ich als Laie jetzt auch erstmal nicht erwarten. Und wie soll dann noch effektiv bestraft werden außer über ne Geldstrafe. Aber das Problem hat man ja allgemein bei Intensivtätern.
 
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Reaktionen: H-P
bei solchen Fahrern könnte man auch die Beschlagnahme ihres Fahrzeuges in Betracht ziehen.
 
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