"Autoposer" und Auto-"Lärm"

Und m. E. interessant (ich wusste das jedenfalls noch nicht, oder hab's vergessen):
"... Dessen Fahrweise wurde als Illegales Autorennen“ eingestuft. Das ist nach einer Gesetzesänderung auch möglich, ohne dass ein zweites Fahrzeug beteiligt ist, ..."

Genau das war doch der Hauptgrund, warum sich viele (einschließlich mir) über dieses Raser Gesetz beschwert haben.

Da wird es so sein, wie es generell bei jeder gesetzlichen Regelung ist: Die zuständigen Richter lesen deren Wortlaut, und soweit er auslegungsfähig ist, legen sie ihn in Bezug auf den jeweiligen Einzelfall sach- und fachgerecht aus. Dafür haben die nämlich Jura studiert. ;)

Ja, der Richter entscheidet nach Einzelfall. Als Bürger weiß man vorher nicht, wie die Sache ausgeht. Mit schlechtem Anwalt und strengem Richter kann der Ausflug durch die Rhön über paar Landstraßen auch im Knast und ohne Fahrzeug enden.

@AirKlaus
Die Erzielung der Höchstgeschwindigkeit allein ist nicht ausreichend. § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB sieht vielmehr vor, dass die unangepasste Geschwindigkeit grob verkehrswidrig und rücksichtslos erfolgen muss, um so die höchstmögliche Geschwindigkeit erreichen zu können.

Das kann man Dir erstmal immer unterstellen, wenn jemand deutlich schneller als die zugelassene Höchstgeschwindigkeit unterwegs war. Der Nachweiß von rücksichtslos wird im Einzelfall dann schwierig; Vermutlich bei gewissen Geschwindigkeiten einfach unterstellt. Meines Erachtens wäre eine genauere Formulierung besser gewesen. z.B. hätte man es darauf einschränken können, dass eine Zeitnahme zwingend erfolgt sein muss. Aber selbst das wird schwierig, da mittlerweile viele mit Dashcams / GoPros unterwegs sind, was eine nachträgliche Zeitnahme ermöglicht. Man hätte auch einfach gewisse Orte (z.B. Rennstrecken) explizit ausschließen können. Einfach, um von Anfang an für eine klare gesetzliche Regelung zu sorgen - und die Arbeit nicht den Richtern zu überlassen.
 
Selbst wenn man auf deutschen Autobahnen mit mehr als 130km/h (rücksichtslos!) unterwegs ist, wird man doch schon bei einem vermeintlich unverschuldeten Unfall mitbestraft,
obwohl überhaupt kein Tempolimit gilt... Stichwort: Gefährdungshaftung!

Und genau dieses Thema "Gefährdungshaftung" habe ich in allen Facetten durch nach einem Frontalcrash mit einem Motorradfahrer auf einer 3,50 m breiten Anliegerstraße.
Ich wurde verklagt, weil von meinem PKW aufgrund der Größe im Vergleich zum Motorrad, angeblich eine ungleich höhere Gefahr ausgehen soll.
Dass mir dieser zweirädrige Vollpfosten mit weit überhöhter Geschwindigkeit mittig auf meiner Straßenhälfte ungebremst ins Auto gefahren ist (und ungefähr 10-15m über das Autodach
durch die Luft geflogen ist), interessierte zunächst keine Sau.
Nach 4 Jahren (!!) wurde das Verfahren dann ohne Schuldspruch eingestellt und ich bekam endlich meinen Totalschaden ersetzt.

Wenn ich eins gelernt habe, dann das, dass es im Juristen-Dschungel nichts gibt, was es nicht gibt!
 
Genau das war doch der Hauptgrund, warum sich viele (einschließlich mir) über dieses Raser Gesetz beschwert haben.



Ja, der Richter entscheidet nach Einzelfall. Als Bürger weiß man vorher nicht, wie die Sache ausgeht. Mit schlechtem Anwalt und strengem Richter kann der Ausflug durch die Rhön über paar Landstraßen auch im Knast und ohne Fahrzeug enden.



Das kann man Dir erstmal immer unterstellen, wenn jemand deutlich schneller als die zugelassene Höchstgeschwindigkeit unterwegs war. Der Nachweiß von rücksichtslos wird im Einzelfall dann schwierig; Vermutlich bei gewissen Geschwindigkeiten einfach unterstellt. Meines Erachtens wäre eine genauere Formulierung besser gewesen. z.B. hätte man es darauf einschränken können, dass eine Zeitnahme zwingend erfolgt sein muss. Aber selbst das wird schwierig, da mittlerweile viele mit Dashcams / GoPros unterwegs sind, was eine nachträgliche Zeitnahme ermöglicht. Man hätte auch einfach gewisse Orte (z.B. Rennstrecken) explizit ausschließen können. Einfach, um von Anfang an für eine klare gesetzliche Regelung zu sorgen - und die Arbeit nicht den Richtern zu überlassen.

Bei "grob verkehrswidrig" und "rücksichtslos" handelt es sich allerdings um (unbestimmte) Rechtsbegriffe zu denen schon Rechtsprechung z.B. im Zusammenhang mit § 315c StGB existiert. Darüber hinaus begrüße ich, dass auch das Rennen gegen sich selbst unter den Straftatbestand des § 315d StGB fällt, auch unabhängig davon, ob überhaupt oder wie genau eine Zeit nun gemessen wurde oder nicht. Da werden dann eben nicht Zeiten verglichen, sondern mit welcher Geschwindigkeit man durch die Kurven kommt, wie schnell man vor der Kurve geworden ist, wie spät man erst Bremsen musste usw. Ich bin froh, wenn sowas nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr stattfindet.
 
Da bin ich aber froh, dass so was noch möglich ist, es gibt mehr als genug die um die Kurven rumeiern und trotzdem bei niedriger Geschwindigkeit auf die Gegenfahrbahn oder ins Bankett kommen.
 
................. Da werden dann eben nicht Zeiten verglichen, sondern mit welcher Geschwindigkeit man durch die Kurven kommt, wie schnell man vor der Kurve geworden ist, wie spät man erst Bremsen musste usw. Ich bin froh, wenn sowas nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr stattfindet.

..... man sollte nicht einfach irgendwelche eigene Mutmaßungen als generelle Gründe für andere nennen oder an den Haaren herbeizitieren.
 
Bei "grob verkehrswidrig" und "rücksichtslos" handelt es sich allerdings um (unbestimmte) Rechtsbegriffe zu denen schon Rechtsprechung z.B. im Zusammenhang mit § 315c StGB existiert. ...
:t

... Meines Erachtens wäre eine genauere Formulierung besser gewesen. z.B. hätte man ...
... Einfach, um von Anfang an für eine klare gesetzliche Regelung zu sorgen - und die Arbeit nicht den Richtern zu überlassen.

Dank @Seance muss ich nun gar nicht mehr viel schreiben. ;) Sonst hätte ich erläutert, warum deine o.a. Verbesserungsvorschläge nicht sonderlich gut sind und dann auch vielleicht noch etwas erhellt, wie kompliziert das Gestalten gesetzlicher Regelungen ist. Ich hab‘ das vor vielen Jahren mal mitgemacht, ein Zuckerschlecken ist das nicht... :whistle: Letztlich bleiben immer Fragen offen, weil eine Regelung nie (!) jeden denkbaren Einzelfall angemessen abdecken kann.

Der springende Punkt ist letztlich: Nur weil dem Laien (nicht negativ gemeint) eine gesetzliche Regelung als kompliziert oder schlecht erscheint, muss sie es für den Profi noch lange nicht sein. Insbesondere mit unbestimmten Rechtsbegriffen vermag der Profi eben häufig gut umzugehen.

Umgekehrt soll das natürlich nicht heißen, dass es nicht schlecht formulierte gesetzliche Regelungen gäbe. Leider gibt es davon einige.
 
Es gab auch ruhigere Zeiten, aber seit den letzten 2 Jahren scheint es wieder anstrengender zu werden!?

zu #1070:
Der Motorradfahrer wollte morgens nur auf die Arbeit und fuhr auch ein Rennen... gegen die Zeit.
Man beachte den Spalt zwischen Tür und Dach, der Knick in der A-Säule ist auf den Fotos nicht zu erkennen.
Der Polizist schätzte das Tempo auf mindestens 70-80 km/h ("bei weniger wäre er Dir in die scheibe geknallt") im Ortsbereich in einer Kurve,
in der wohl schon 40 km/h zu viel sind.
 

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Die Juristen mal bitte für den Laien.
Die Erzielung der Höchstgeschwindigkeit ist nicht gegeben wenn ich bei 250 km/h aufhöre zu beschleunigen, obwohl >300 möglich wären?
Und was bedeutet das für: um so die höchstmögliche Geschwindigkeit erreichen zu können?
 
..... man sollte nicht einfach irgendwelche eigene Mutmaßungen als generelle Gründe für andere nennen oder an den Haaren herbeizitieren.

Ich habe keine Mutmaßungen angestellt, sondern nur aufgezeigt, wie ein Rennen gegen sich selbst auch ohne Zeitmessung möglich ist.
 
... Die Erzielung der Höchstgeschwindigkeit ist nicht gegeben wenn ich bei 250 km/h aufhöre zu beschleunigen, obwohl >300 möglich wären?
Und was bedeutet das für: um so die höchstmögliche Geschwindigkeit erreichen zu können?
Mit den Details kenne ich mich nicht aus und werde jetzt auch nicht die Kommentarliteratur wälzen, aber mit größter Wahrscheinlichkeit ist mit dem Begriff der „Höchstgeschwindigkeit“ nicht das technische Limit des Fahrzeugs gemeint, sondern eine möglichst hohe Geschwindigkeit innerhalb der jeweiligen Verkehrssituation. Also z. B. das Befahren einer engen und kurvigen Landstraße mit über 100 km/h, Vollgas auf der Geraden und jeder Kurve am absoluten Limit.

Für dieses Verständnis des Begriffs (genau so fährt man ja auch auf dem Track, und auch dort kommt man doch kaum an die technisch erreichbare Höchstgeschwindigkeit des eigenen Fahrzeugs) spricht übrigens auch bereits der gesunde Menschenverstand (der auch bei juristischen Dingen häufig hilft ;)), und knapp 15 Sekunden mit Google bestätigen diesen Eindruck: Racing4Fun
 
Im Allgemeinen kann ich zwar die Sorge vor der vermeintlich drohenden unverhältnismäßig harten Auslegung des § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB verstehen, allerdings steht in der Gesetzesbegründung eben auch "Bloße Geschwindigkeitsüberschreitungen sollen hingegen nicht von der Strafbarkeit umfasst werden, auch wenn sie erheblich sind." (BT-Drs. 18/12964 S .6).

Vor diesem Hintergrund halte ich es daher durchaus für richtig, wenn eine "Fahrt" die folgende Kriterien erfüllt:
  • dauerhaft überhöhte Geschwindigkeit (weit über 200 km/h) und
  • halten der Ideallinie, durch Nutzung der Fahrbahn des Gegenverkehrs, um die hohe Geschwindigkeit beibehalten zu können
mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird, was vorher m.W.n. nicht der Fall war.

Die Überschrift des Gesetzes mag dann war nicht mehr passen, aber die ist auch für die Auslegung der Norm irrelevant.
 
Da bin ich aber froh, dass so was noch möglich ist, es gibt mehr als genug die um die Kurven rumeiern und trotzdem bei niedriger Geschwindigkeit auf die Gegenfahrbahn oder ins Bankett kommen.

Möglich wird das wohl solange bleiben, bis in ferner Zukunft autonome Fahrzeuge uns das Fahren komplett aus der Hand nehmen, es wird halt nur eben (zu Recht) sanktioniert.
Nur weil es Leute gibt deren kognitive Fähigkeiten wohl gerade noch so weit ausgeprägt sind, dass sie im Straßenverkehr zurechtkommen oder eben dann zeitweise auch nicht und damit womöglich selber gegen die StVO verstoßen (vgl. § 1 Abs. 2 StVO), gibt es Dir nicht das Recht dies ebenfalls zu tun. Deine Argumentation ist daher völlig ungeeignet, die von Dir vertretene Auffassung zu begründen.
 
Irgendwie hast du meinen Beitrag nicht verstanden, aber egal, nur eines noch, wenn ich erlebe, wie die meisten Zetti Fahrer auf Touren fahren, müsste nach deiner Argumentation jeder nach der Tour den Führerschein abgeben.
 
Irgendwie hast du meinen Beitrag nicht verstanden, aber egal, nur eines noch, wenn ich erlebe, wie die meisten Zetti Fahrer auf Touren fahren, müsste nach deiner Argumentation jeder nach der Tour den Führerschein abgeben.

Dann tut mir das Missverständnis leid. Ich war noch auf keiner Tour dabei, allerdings kann ich mir vorstellen, dass das so ist, allerdings unabhängig vom § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB.
 
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Leider hab‘ (auch) ich früher solche Zetti-Touren mehrfach erlebt, wo eigentlich so ungefähr jeder zweite Teilnehmer besser - und zwar vorher - den Führerschein abgegeben hätte. :( Hat zwar mit dem Thema nix zu tun, aber es ist wohl alles in allem unbestreitbar, dass grob rücksichtsloses „Rennfahren“ im Straßenverkehr früher oder später verschärft sanktioniert werden musste.

Wie @Seance glaube auch ich, dass man auch als „sportlich“ ambitionierter Fahrer vor dem „neuen“ Straftatbestand keine übergroße Angst haben muss. Auch bislang galt ja schon der m. E. wichtige Grundsatz, dass man als Fahrer eines sportlich-extrovertierten Fahrzeugs mit besondere Umsicht umherfahren sollte, weil man im Fall einer Problemlage oder gar eines Unfalls tendenziell zügig den schwarzen Peter an der Backe hat. Wer glaubt einem denn, dass man mit einer tief liegenden 300 PS-Kiste umsichtiger gefahren ist als der alte 90 PS-Opel, dessen im Halbschlaf versunkener Fahrer einem bei einem Bremsmanöver unaufmerksam ins Heck fährt?

Mit dem „neuen“ Straftatbestand könnte man nun halt noch etwas vorsichtiger sein. Beispielsweise würde ich vielleicht davon absehen, auf der linken Autobahnspur aus Spaß an der Freud als „dichtes Duo“ oder gar in der Kolonne Vollgas zu fahren - selbst wenn die Bahn frei ist.

Womöglich bin ich mit dieser Sichtweise aber auch schon übervorsichtig. :) :-)
 
Grundsätzlich hast du recht, im Falle eines Unfalls wir einem als Fahrer eines ps starken Autos oft erst mal der schwarze Peter zugeschoben.
 
Mit den Details kenne ich mich nicht aus und werde jetzt auch nicht die Kommentarliteratur wälzen, aber mit größter Wahrscheinlichkeit ist mit dem Begriff der „Höchstgeschwindigkeit“ nicht das technische Limit des Fahrzeugs gemeint, sondern eine möglichst hohe Geschwindigkeit innerhalb der jeweiligen Verkehrssituation. Also z. B. das Befahren einer engen und kurvigen Landstraße mit über 100 km/h, Vollgas auf der Geraden und jeder Kurve am absoluten Limit.

Bin gespannt, wann der Erste für das schnelle Fahren im Touriverkehr auf einer Rennstrecke verknackt wird. Bei der aktuellen Gestzeslage, kann man kaum noch guten Gewissens sein Auto genießen, ohne gleich das Gefühl zu haben bereits mit einem Bein im Knast zu stehen. Finde diese Entwicklung jedenfalls trauig.
 
Och, das ist doch nun wirklich eine übertriebene Angst. :O_oo:

Ich halte das nicht für so abwegig. Unfälle passieren regelmäßig... dann kommt eins zum anderen:
  • Eine Versicherung will einen Schaden nicht regulieren
  • Eine Person ist gestorben, der Fall wird vorschriftsmäßig von der Polizei untersucht
  • Ein Angehöriger ist wütend über den Verlust und sucht einen Schuldigen
Alle 3 Parteien würden davon profitieren, dem Unfall Beteiligtem ein Rennen gegen sich selbst zu unterstellen.
 
Ich bleibe dabei, dass ich auch weiterhin locker und gut gelaunt ohne diese Angst durch die Gegend fahre. Wer lieber in fortgeschrittene Sorge verfallen möchte, der soll das ruhig tun - mir soll‘s recht sein. :sneaky:
 
Ich halte das nicht für so abwegig. Unfälle passieren regelmäßig... dann kommt eins zum anderen:
  • Eine Versicherung will einen Schaden nicht regulieren
  • Eine Person ist gestorben, der Fall wird vorschriftsmäßig von der Polizei untersucht
  • Ein Angehöriger ist wütend über den Verlust und sucht einen Schuldigen
Alle 3 Parteien würden davon profitieren, dem Unfall Beteiligtem ein Rennen gegen sich selbst zu unterstellen.
Allerdings entscheidet es keiner dieser drei, sondern - im Extremfall - ein objektiver Richter...
 
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