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Und m. E. interessant (ich wusste das jedenfalls noch nicht, oder hab's vergessen):
"... Dessen Fahrweise wurde als Illegales Autorennen“ eingestuft. Das ist nach einer Gesetzesänderung auch möglich, ohne dass ein zweites Fahrzeug beteiligt ist, ..."
Da wird es so sein, wie es generell bei jeder gesetzlichen Regelung ist: Die zuständigen Richter lesen deren Wortlaut, und soweit er auslegungsfähig ist, legen sie ihn in Bezug auf den jeweiligen Einzelfall sach- und fachgerecht aus. Dafür haben die nämlich Jura studiert.![]()
@AirKlaus
Die Erzielung der Höchstgeschwindigkeit allein ist nicht ausreichend. § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB sieht vielmehr vor, dass die unangepasste Geschwindigkeit grob verkehrswidrig und rücksichtslos erfolgen muss, um so die höchstmögliche Geschwindigkeit erreichen zu können.
Genau das war doch der Hauptgrund, warum sich viele (einschließlich mir) über dieses Raser Gesetz beschwert haben.
Ja, der Richter entscheidet nach Einzelfall. Als Bürger weiß man vorher nicht, wie die Sache ausgeht. Mit schlechtem Anwalt und strengem Richter kann der Ausflug durch die Rhön über paar Landstraßen auch im Knast und ohne Fahrzeug enden.
Das kann man Dir erstmal immer unterstellen, wenn jemand deutlich schneller als die zugelassene Höchstgeschwindigkeit unterwegs war. Der Nachweiß von rücksichtslos wird im Einzelfall dann schwierig; Vermutlich bei gewissen Geschwindigkeiten einfach unterstellt. Meines Erachtens wäre eine genauere Formulierung besser gewesen. z.B. hätte man es darauf einschränken können, dass eine Zeitnahme zwingend erfolgt sein muss. Aber selbst das wird schwierig, da mittlerweile viele mit Dashcams / GoPros unterwegs sind, was eine nachträgliche Zeitnahme ermöglicht. Man hätte auch einfach gewisse Orte (z.B. Rennstrecken) explizit ausschließen können. Einfach, um von Anfang an für eine klare gesetzliche Regelung zu sorgen - und die Arbeit nicht den Richtern zu überlassen.
................. Da werden dann eben nicht Zeiten verglichen, sondern mit welcher Geschwindigkeit man durch die Kurven kommt, wie schnell man vor der Kurve geworden ist, wie spät man erst Bremsen musste usw. Ich bin froh, wenn sowas nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr stattfindet.
Bei "grob verkehrswidrig" und "rücksichtslos" handelt es sich allerdings um (unbestimmte) Rechtsbegriffe zu denen schon Rechtsprechung z.B. im Zusammenhang mit § 315c StGB existiert. ...
... Meines Erachtens wäre eine genauere Formulierung besser gewesen. z.B. hätte man ...
... Einfach, um von Anfang an für eine klare gesetzliche Regelung zu sorgen - und die Arbeit nicht den Richtern zu überlassen.
Machmal wirken deine Posts irgendwie leicht verbittert, aber es scheint ja wahrlich kein Kelch an die vorüber gegangen zu sein....Und genau dieses Thema "Gefährdungshaftung" habe ich in allen Facetten durch nach einem Frontalcrash mit einem Motorradfahrer....
..... man sollte nicht einfach irgendwelche eigene Mutmaßungen als generelle Gründe für andere nennen oder an den Haaren herbeizitieren.
Mit den Details kenne ich mich nicht aus und werde jetzt auch nicht die Kommentarliteratur wälzen, aber mit größter Wahrscheinlichkeit ist mit dem Begriff der „Höchstgeschwindigkeit“ nicht das technische Limit des Fahrzeugs gemeint, sondern eine möglichst hohe Geschwindigkeit innerhalb der jeweiligen Verkehrssituation. Also z. B. das Befahren einer engen und kurvigen Landstraße mit über 100 km/h, Vollgas auf der Geraden und jeder Kurve am absoluten Limit.... Die Erzielung der Höchstgeschwindigkeit ist nicht gegeben wenn ich bei 250 km/h aufhöre zu beschleunigen, obwohl >300 möglich wären?
Und was bedeutet das für: um so die höchstmögliche Geschwindigkeit erreichen zu können?
Da bin ich aber froh, dass so was noch möglich ist, es gibt mehr als genug die um die Kurven rumeiern und trotzdem bei niedriger Geschwindigkeit auf die Gegenfahrbahn oder ins Bankett kommen.
Irgendwie hast du meinen Beitrag nicht verstanden, aber egal, nur eines noch, wenn ich erlebe, wie die meisten Zetti Fahrer auf Touren fahren, müsste nach deiner Argumentation jeder nach der Tour den Führerschein abgeben.
Mit den Details kenne ich mich nicht aus und werde jetzt auch nicht die Kommentarliteratur wälzen, aber mit größter Wahrscheinlichkeit ist mit dem Begriff der „Höchstgeschwindigkeit“ nicht das technische Limit des Fahrzeugs gemeint, sondern eine möglichst hohe Geschwindigkeit innerhalb der jeweiligen Verkehrssituation. Also z. B. das Befahren einer engen und kurvigen Landstraße mit über 100 km/h, Vollgas auf der Geraden und jeder Kurve am absoluten Limit.
Och, das ist doch nun wirklich eine übertriebene Angst.![]()
Allerdings entscheidet es keiner dieser drei, sondern - im Extremfall - ein objektiver Richter...Ich halte das nicht für so abwegig. Unfälle passieren regelmäßig... dann kommt eins zum anderen:
Alle 3 Parteien würden davon profitieren, dem Unfall Beteiligtem ein Rennen gegen sich selbst zu unterstellen.
- Eine Versicherung will einen Schaden nicht regulieren
- Eine Person ist gestorben, der Fall wird vorschriftsmäßig von der Polizei untersucht
- Ein Angehöriger ist wütend über den Verlust und sucht einen Schuldigen